Rad- und Fußweg kreuzt Straße - Vorfahrt?

Kennt ihr eigentlich den schon?

§41 Vorschriftzeichen:
Wo straßenbegleitende Radwege für beide Richtungen freigegeben sind, weist das Zusatzzeichen 1000-32 über dem Zeichen 205 darauf hin. So haben die Zeichen das Gebot: „Vorfahrt gewähren und auf kreuzenden Radverkehr von links und rechts achten!“

Nett, daß eine solch wesentliche Info erst jetzt ans Tageslicht kommt.

Das 5.mal.

@Gudrun
Ich habe in der Definition für Fahrradstraße nichts gefunden, was die Benutzung durch Fußgänger ausschließt.

Und natürlich gIng es mir um die Autofahrer, die nicht wissen können, was da für ein Schild für diesen Radweg steht.

Ganz einfach: das Wort -straße.
Fußgänger haben auf Straßen nichts verloren. Dürfen nur zum Überqueren auf die Fahrbahn.

Wenn sie es nicht wissen können, dann ist es für Autofahrer auch ohne Belang.

Ansonsten: eine Fahrradstraße ist kein Radweg. Siehe wiki

Dann ist eine Spielstraße ohne Bürgersteig auch keine Straße? Oder wie?

Das ist schon klar, aber ein Radweg scheint mir vor allem daran zu erkennen zu sein, dass er entlang der Autostraße verläuft.

Ansonsten scheint es einfach Lücken und Ungenaigkeiten in der StVO zu geben, soweit es Fahrräder und Fußgänger betrifft.

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Das war ein Zitat aus der Vorschrift. Habe ich nicht geschrieben.

Wieso, es ist doch für die Autofahrer von Belang, ob sie den kreuzenden Radfahrern Vorfahrt gewähren müssen oder nicht? Oder haben Autofahrer grundsätzlich immer Vorfahrt, wenn sie nicht wissen, was los ist?

Also handelt es sich um eine Fahrradstraße (vielleicjt eine ehemalige ‚normale‘ Straße) mit Fußweg?
Hast du bitte etwas mehr Informationen, damit wir nicht weiter im trüben fischen?

Die Freigabe für Anlieger könnte ein Hinweis auf eine Anliegerstraße oder -weg sein, dafür gibt es Richtlinien - RASt- aber das ist ob der vagen Schilderung auch nur eine Idee

Nett, daß eine solch wesentliche Info erst jetzt ans Tageslicht kommt.

Nein, bitte nicht missverstehen. Das habe ich frei hinzukonstruiert und war nicht Teil meiner Beobachtung.

Ich kann leider nicht mit ganz konkreten Fakten dienen. Ich habe vergessen, wo genau diese Stelle gewesen ist, an der ich im Urlaub mal vorbeigekommen bin.

Ich wollte das Thema aber auch nicht auf eine ganz konkrete Situation am Ort X münzen, sondern schon etwas allgemeiner halten.

Ich befürchte dein Beispiel passt nicht auf die geschilderte Situation:

In deinem Beispiel, ging es um einen straßenparalellen Radweg, der zwar baulich getrennt aber für die Richter dennoch als Teil der Straße erkennbar war.

In der Frage geht es um einen Radweg der eigenständig eine Straße kreuzt.

Was an diesem Satz verstehst Du nicht, daß Du darauf mit dieser Frage

antwortest?
Denk selber nach.

Warum schreibst Du hier?
Du bist weder Auto- noch Radfahrerin.

Das Autofahrer-Bashing kannste Dir sparen.
Wie ich oben schon schrieb, ich bin beides und ernsthaft - wie alle anderen auch - an der Frage + der Lösung interessiert.

Ich stifte mal zwei google-maps-Screenshots von 2 verschiedenen Stellen
und korrigiere mich diesbezüglich selber:

Das mit der Beschriftung stimmt nicht ganz.

Die Beschilderung ist an beiden Stellen in beiden Auto-Fahrtrichtungen dieses
Schild:
.
schild.fahrrad

und unmittelbar darunter dieses Zusatzschild:
.zwei,waagr.pfeile

In einem Fall gibt es noch ein 70 km/h-Schild.
Sonst keine Schilder für Autofahrer, auch keine Fahrbahnmarkierungen.

Stelle 1 (das ist die mit zusätzlich 70 km/h-Begrenzung):
.
radweg.w3
.
.
Stelle 2:
.radweg.e3
.
.
Von sowas rede ich die ganze Zeit.
Ihr auch?

Das möchte ich auch noch loswerden:

Nein, ist keine Straße. Das ist ein umgangssprachlicher Begriff.
Heißt offiziell verkehrsberuhigter Bereich.

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Ja, genau, das sind keine Straßen.

Das, was der Volksmund „Spielstraße“ nennt und mit diesen großen, blauen, rechteckigen Schildern gekennzeichnet wird, sind tatsächlich „verkehrsberuhigte Bereiche“ - KEINE Straßen.

Wenn man aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf eine Straße fährt, muss man z.B. grundsätzlich Vorfahrt gewähren.

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Jedenfalls handelt es sich dann um eine Straße, für die - wenn keine Verkehrszeichen die Vorfahrt regeln - das übliche „rechts vor links“ gilt.

Oha! Gut, dass ich das jetzt weiß …
Aber woher weiß denn der Autofahrer, der auf der Straße fährt, dass ich aus einem verkehrsberuhigten Bereich komme? Kann es da nicht passieren, dass da zwei Autos aufeinander warten, dass die ihre jeweilige und in einem Fall vermeintliche Vorfahrt wahrnehmen?
(schlimmstenfalls dann entnervt beide gleichzeitig losfahren)

Ja.
Das ist keine Kreuzung. Dort führt eine Nicht-Straße (Radweg) über eine Straße.

Selbst bei Radschnellwegen muss eine Vorfahrt für den Radschnellweg durch Zeichen geregelt werden und kann durch „Haifischzähne“ (Markierung auf der Straße) angezeigt werden.

  1. Du fährst mit Schrittgeschwindigkeit.
  2. An der Ausfahrt des verkehrsberuhigten Bereichs stehen auch Schilder „Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs“
  3. Der Straßenbelag ist deutlich unterschiedlich.