Rad- und Fußweg kreuzt Straße - Vorfahrt?

Aber ich kann doch nicht davon ausgehen, dass ich jedes Mal Vorfahrt habe, wenn jemand Schrittgeschwindigkeit fährt und/oder der Straßenbelag unterschiedlich ist.
Außerdem kann es ja auch sein, dass jemand mit überhöhter Geschwindigkeit da fährt. - Und Schrittgeschwindigkeit vor einer Kreuzung dürfte sowieso eher nichts Ungewöhnliches sein.

Ja, gucke denn auf die Schilder der Nebenstraßen? - Eigentlich nicht.

Wenn du denkst, es könne rechts-vor-links gelten, dann guckst du nach rechts. Dabei sollten die (doch recht großen) Verkehrszeichen „Anfang des verkehrsberuhigten Bereichs“ auffallen.
Falls nicht, stehen da tatsächlichn zwei Fahrzeuge und warten gegenseitig.
Wenn man nicht gerade blind, stur und mit Vollgas anfährt, sollte ein gleichzeitiges Anfahren unfallfrei ausgehen.

Meinst du wirklich? Aber nur so weit, dass ich gerade eben das Auto im Augenwinkel sehe!

Jetzt im Ernst, ein Problem hätte ich eher als Radfahrer aus einer Spielstraße kommend, indem ich den mir keine Vorfahrt gewährenden Autofahrer anmeckere. -
Dieses peinliche Ereignis hast du hierdurch verhindert! :+1:

Hast du eigentlich einen Führerschein?

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Als ich den gemacht habe, gab es noch keine verkehrsberuhigten Bereiche.

…hat man dir nichts von der Pflicht zur Weiterbildung erzählt?

Sollte man eigentlich im eigenen Interesse jederzeit tun. Ggf. auch nachholen:

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Viel zu lange her, das weiß ich doch jetzt nicht mehr!

Zu spät, jetzt bin ich ja schon vor 2 Stunden drauf aufmerksam geworden!

Als ob das irgendjemand machen würde. Da wären wir schon wieder bei meinem Wunsch, regelmäßige Aufbauseminare für alle Besitzer einer „Sondererlaubnis zum Führen potenziell tödlicher, lärmender und schmutziger Maschinen in der Öffentlichkeit“ als Pflicht einzuführen.
Alle fünf Jahre ein Seh- und Reaktionstest zum Einstieg, dann ein paar Stunden „was ist neu“ und „was ist uralt, wird aber immer noch oft falsch gemacht“.

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Noch nicht mal das. Es führt überhaupt nichts über die Straße. Deswegen fehlt ja auch jegliche Markierung auf der Straße.

Marius hat sich seine Frage damit:

schon selbst beantwortet.

Auf beiden Straßenseiten endet der Rad- und Fußweg durch das unter dem blauen Schild (Nr. 244) angebrachte Zusatzschild „Ende“.

Warum Du @Otsegolectric das Ende-Schild als „improvisiert“ ansiehst, kann ich nicht nachvollziehen.

Somit gibt es auch gar keinen kreuzenden Rad- und Fußweg, sondern nur
(so der offizielle Begriff) kreuzende Radfahrer.

Es braucht keine wörtliche Regel. Das „Ende“-Schild ist bereits die Regel.

So einfach ist das Ganze. :wink:
Ich rede immer noch von den beiden Stellen, die ich kenne und oben per Screenshot verlinkt habe. Die Beschilderung habe ich mir heute aus Radfahrer- und Fußgängersicht in natura angesehen.

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Hach, es wird einem alles gleich für bare Münze abgenommen. Das mit der „Ende“-Beschilderung war unabhängig vom Sachverhalt - kommt also im urgeposteten Beispiel nicht vor.

Du bist lustig. :wink:
Ich pflege zu lesen, was dasteht.

Es gibt in Sachen „Auto trifft Fahrrad“ ganz sicher nicht nur eine Lösung. Ich bin aber überzeigt, daß es für gleiche Konstellationen auch jeweils genau eine allgemeine Regel gibt, die anzuwenden ist.

Dann behaupte ich, daß dort irgendetwas anders war als bei meinen Beispielen.
Wenn Du das aber nicht mitteilst oder nicht mehr weißt, kann man ja nix zu sagen.
Mögliche Andersartigkeiten hatte ich oben schon genannt (örtliche Gegebenheiten, anderer Belag usw).
Da hilft dann nur, zukünftig mit offenen Augen durch die Weltgeschichte zu gehen, Fotos zu machen und hier hochzuladen.

Das hätten die anderen User auch machen können, dann hätte es eine bessere Diskussionsbasis gegeben.

Ja und?
Das ändert nichts daran, dass ein Radweg zum Beispiel von rechts auf eine Straße trifft. Ob er auf der anderen Straßenseite weitergeführt wird oder dort endet ist doch egal.

Immer trifft jemand, der auf einer Nicht-Straße fährt, auf eine Straße. Und deswegen ist er dort immer wartepflichtig, wenn es z.B. keine Lichtzeichenanlage gibt.

Wenn sich aus dem „Radweg - Ende“-Schild ergeben würde, ob dort rechts-vor-links gilt oder nicht - wie sollte es der Autofahrer erahnen können?

Ich bin jetzt sprach- bis fassungslos, daß Du diese Frage stellst.
Ähnlich weiter oben simsy, der ich aber unterstelle, nur als Fußgänger unterwegs zu sein.

Zuvor erwähnte ich doch schon die „fehlende Markierung auf der Straße“.

Und ich zitiere mich selber:

Jeder bekommt die Infos, die er für korrektes Verhalten benötigt, auf seiner Fahrtrichtung mitgeteilt.

Das „Ende“-Schild auf dem Radweg ist.für die Radfahrer.
Autofahrer bekommen an dieser Stelle ihre eigenen Infos in Form von Schildern, Markierungen oder sonstiges oder - wie in den Beispielen - nichts von alledem.
(Ein paar „sonstiges“ habe ich oben genannt, wiederhole ich jetzt hier nicht).

Dann hat der Autofahrer nur(!) noch sein STVO-Wissen in Übereinstimmung zu bringen mit dem, was er sieht.

Machst Du Dir sonst auch Gedanken über Schilder in Querstraßen, die Du gar nicht kennst, weil Du sie nicht sehen kannst?

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