HI!
das Thema Autofahrer vs. Radfahrer birgt natürlich eine
gewisse Emotionalität in sich. Ich würde nicht behaupten, dass
ich selbst völlig emotionslos argumentiere. Dennoch halte ich
es für falsch, J~ gleich als
Extremisten
zu bezeichnen.
Das habe ich auch nicht getan, bitte lesen!
Schließlich stellt er ja erstmal die Frage,
welches Verhalten in der beschriebenen Situation am besten
ist.
Zunächst muss man wohl feststellen, dass das Parken in zweiter
Reihe auf oder links neben dem Radweg absolut unangebracht
ist. Es sind also einzelne Autofahrer, die den Grund für die
gefährliche Situation liefern. Ich würde da schon mal bei der
Polizei nachfragen, warum hier nicht rigoros abgeschleppt
wird. Im Einzelfall, wenn doch jemand falsch geparkt hat,
bringt das natürlich nichts.
Eben.
Ich habe schon x mal nachgefragt, weshalb nicht die regelmässig in der morgendlichen rush-hour eine Spur zuparkenden Autolaster einer Autovertretung hier verscheucht werden.
Fazit: interessiert keinen, Blitzen lohnt sich mehr, als die eigentlichen Aufgaben zu erfüllen.
In einer solchen Situation könnte man - wie weiter unten schon
geschrieben wurde - rechtlich zu der Einschätzung kommen, dass
die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben ist. Eine nicht
vorhandene Radwegbenutzungspflicht bedeutet, dass der
Radfahrer auf der Straße fahren darf. Abgesehen von dem
Einscheren auf die Straße hat sich der Radfahrer nicht
nach den Autos zu richten.
Naja, das Einscheren ist ja der kritische Punkt. Wenn dafür Platz ist, behindert er auch keinen. Bis dann da snächste Auto kommt, ist der Radler ja schon am Hindernis vorbei und wieder auf dem Radweg.
Er fährt einfach auf der Straße und
schneller Fahrzeuge dürfen den Radfahrer nicht bedrängen oder
gefährlich überholen. Zur Not müssen sie eben so lange hinter
dem Radfahrer herfahren, bis sich eine Gelegenheit ergibt, den
Radfahrer sicher zu überholen.
So ist es.
Das Problem dürfte sich bei einem einzige falsch geparkten Auto jedoch gar nicht stellen, s.o.
Ich weiß nicht, wie oft es dir
schon erläutert wurde, aber dies stellt keine
Behinderung des übrigen Verkehrs dar.
Das ist mir bewusst.
Ich habe niemals etwas anderes behauptet.
Wo es näötig(!) ist, für einen Radler die Straße zu benutzen, ist es eben nötig und Autofahrer müssen Rücksicht nehmen.
Du scheinst immer noch der Auffassung zu sein, dass man als
Autofahrer das Recht hätte, vor langsameren Fahrzeugen
geschützt zu werden.
Wer sagt das?
M.