Angenommen, ein Mieter kündigt sein Mietverhältnis selbst und fristgerecht. Aufforderungen zur Wohnungsübergabe ignoriert er aber.
Auch angenommen, er bewohnt nun eine andere Wohnung am anderen Ort.
Eine Anfrage beim Meldeamt könnte ergeben, dass er die bisherige Wohnung als Zweitwohnung angemeldet hat, die neue als Erstwohnsitz.
Die Annahme von Einschreiben verweigert er, Emails empfängt er nur ohne Lesebestätigung…
Eine persönliche Kontaktaufnahme wäre auch unmöglich, da der neue Wohnsitz gaaaaanz weit weg wäre, am anderen Ende der Republik.
Das verbliebene Mobilar und die persönlichen Sachen des Mieters in der gekündigten Wohnung könnten nach ortsüblicher Auffassung nur als Müll deklariert werden.
Was dürfte der Vermieter tun bzw. veranlassen, um die Wohnung wieder neuen vorhandenen Interessenten anbieten und wieder eine Mieteinnahme realisieren zu können?
Weiterhin angenommen, der betreffende Mieter wäre vermögenslos, beziehe weiterhin Hartz IV, ihm seien VIELE Schadenersatz- und Zahlungsforderungen anhängig.
Dürfte der Vermieter die gekündigte Wohnung öffnen und beräumen ???
Hallo,
Dürfte der Vermieter die gekündigte Wohnung öffnen und beräumen ???
Nein, ohne Räumgungsklage nicht. Der Umweg über die „Berliner Räumung“ wäre erwägenswert, der Vermieter müsste dann jedoch die Sachen einlagern.
Wenn der Vermieter die Wohnung „einfach so“ räumen ließe und die Gegenstände entsorgte, wäre dann tatsächlich eine Schadensersatzklage des Mieters zu erwarten? Die Kosten der Räumung müsste der Vermieter ohnehin zumindest vorschießen.
Gruß
dan
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Die Annahme von Einschreiben verweigert er, Emails empfängt er
nur ohne Lesebestätigung…
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Hallöle!
Kleiner Tipp: man kann solche Schreiben auch vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen
(ca. 10-15,- EUR) und deren Zustellung kann nicht abgelehnt werden.
wohlgelaunte Grüße,
wölfin