Hallo, wir wollen ein Haus kaufen, haben es im Februar angesehn und würden es nur leer und geräumt kaufen. Nun gibt es ein Problem. Der jetzige Besitzer hat das Haus in einer ZV gekauft und die ehemaligen Besitzer als Mieter drin wohnen lassen,die aber nie Miete oder sonstiges gezahlt haben. Eine fristlose kündigung bekamen sie zum 31.12. 2012. Nach unzähligen Auszugsterminen und einem tätlichen Angriff gegen den Hausbesitzer folgt nun die Zwangsräumung die im Juni beantragt wurde. Jeder sagt nun das würde jetzt nun schnell gehen, aber ich glaub das nicht so recht. Der Räumungtitel durch die ZV ist ja wohl durch die Vermietung hinfällig oder?
Hallo,
zur Klarstellung - sie meinen, dass der jetzige Eigentümer den letzten Eigentümer das Haus wohl vermietet hat und dieser folglich Besitzer (also nicht Eigentümer) des Hause ist.
Dies vorausgeschickt funktioniert die Räumung, wenn Sie einen Räumungstitel gegen den Besitzer (nicht des Eigentümers) des Hauses haben.
Ich fürchte aber, dass Ihre Informationen falsch sind. Ich lese das daraus, dass Sie von einem Räumungstitel in der Zwangsversteigerung sprechen. Achtung! In der Zwangsversteigerung gibt es nur die vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses, der sich selbstverständlich nur gegen den Eigentümer (nicht gegen den Besitzer) des Anwesens, einschließlich deren Familienangehörige, richtet.
Mit einem solchen Räumungstitel kann natürlich ein Mieter nicht geräumt werden.
Viel Glück.
Erst mal abwarten was die Räumung ergibt.
Wenn die keinen Mietvertrag haben, dannwerden die nach der ZV nur geduldet und müssen eigentlich ein Nutzungsentgeld zahlen. Wenn die auch das nicht machen dürfte einer Räuming nichts entgegen stehen
Danke für die Antwort,hoffentlich dauert das nicht Monate.
Ja, das ist völlig korrekt. Der Räumungstitel gegen den Voreigentümer, den man durch die Zwangsversteigerung erhält, wurde hier durch den darauf folgenden Mietvertrag aufgehoben. Die jetzt anstehende Räumung wurde wohl aufgrund der Mietrückstände erwirkt. Ob und wann das Haus tatsächlich geräumt wird kann ich nicht sagen.
Vielen Dank, genau das habe ich gemeint.
ups, solche Fragen sind hier selten. Ich berate seit Jahren die Gegenseite, also wie sich Mieter erfolgreich gegen ZR jahrelang wehren und schließlich wohnen bleiben können. Bin deshalb befangen.Sorry
Naja, wenn unverschuldet habe ich auch Verständnis dafür,aber in diesem Fall sieht das anders aus. Keine Heizung, kein Strom, das Haus verkommt und der Garten total verwildert und das alles absichtlich und wohnen tun die da auch nicht mehr. Wir kennen die Umstände, deshalb wissen wir das.
ich kann hier nicht helfen. Berate Mieter. Vermieter bekommen kompetenten Rat bei Haus und Grund, der Vereinigung der Vermieter
Hallo,
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich darüber aufklären,ob Sie beim Kauf dieses Objektes eine sofortige
(4 Wochen Kündigung) gegen die Mieter einreichen können,oder ob Sie mit dem jetzigen Besitzer zusammen es machen müssen.
Vor 4 Jahren haben wir selbst einen ähnlichen Fall gehabt. Wir hatten damals eine Wohnung ersteigert,in der die Besitzer selbst noch wohnten.Diese zahlten nicht einmal die Nebenkosten mehr,somit hatte die
Eigentümergemeinschaft schon Räumungsklage erhoben und beim ersteigern der Wohnung ist dies auf uns übergegangen. Der zuständige Rechtsanwalt hatte dann in unserem Namen eine fristlose Kündigung-Räumung der Wohnung innerhalb von 4 Wochen veranlasst.
Hatte alles prima geklappt.
Kosten ca. 600.-€
Viel Glück
monika61
Was ist nun aktueller Stand? Hat es geklappt?
Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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Hallo, wir warten noch immer. Nächste Termine laut Eigentümer, ohne Gericht Mitte August und mit Gericht anfang September. Nun, wir werden sehen, da schon so viele Termine standen( hatten sogar schon einen Notartermin) bin ich etwas skeptisch.
Hallo, der jetzige Eigentümer hat ja schon alles veranlasst, würde dann auch nicht schneller gehn, nur wir sparen uns die kosten.
Grundsätzlich bricht Kauf (Zwangsversteigerung) Miete nicht. Das heisst der neue Eigentümer muss in alle bestehenden Verträge eintreten.
Zuschlagsbeschluss ist gleichzeitig ein Räumungstitel gegen den alten Besitzer. Der neue Besitzer kann die sofortige Zwangsräumung betreiben.
Der erste Räumungstitel durch die ZV ist durch die Vermietung hinfällig.
Ich wäre vorsichtig beim Erwerb dieses Objektes.
http://www.schuldnerakuthilfe.com/zwangsversteigerun…
Vielen Dank für eure Antworten, das Haus ist leer, Notartermin schon erledigt und sind fleißig am renovieren. Das warten hat sich in diesem Falle gelohnt, auch wenn es sehr lange gedauert hat.