Hallo, Kai
Im übrigen meine ich, aus Deinen Ausführungen eine
grundlegende staatskritische Ansicht herauszulesen.Du machst mir Angst!!!
Oh je
echt jetzt. In Zeiten, in denen über die Ausspähung von Computernutzern und Bundestrojanern auf privaten Computern diskutiert wird:
http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/259/99160/
macht mir eine solche Äusserung tatsächlich Angst.
Es fällt nur auf, dass Du m.E. voreilige Pauschalurteile in
großem Maßstab fällst.
Mag sein.
Von staatlicher Seite wird das aber genauso gehandhabt.
Ach komm, was sollen denn die Pauschalurteile. Sollen sie
jetzt den Gipfel absagen, weil Bürger beeinträchtigt werden.
Mal abgesehen von der politischen Ansicht über den Gipfel. Wie
sollen sonst je Staatsempfänge, etc. durchgeführt werden. Das
hat nichts zu tun mit „Es interessiert keinen“, sondern mit
der Frage von Alternativen.
Die hätte es, nicht nur meiner Ansicht nach, durchaus gegeben.
Ich gebe zu, ich weiss darauf keine Antwort.
Allerdings bin ich über die Details, die der Planungsstab,
scheinbar, für seine Entscheidungsfindung heranzog, nicht
informiert.
Genausowenig, wie die direkt betroffenen Anwohner,
anscheinend, informiert wurden.Wurden sie durch die Medien. Aber wie gesagt, es geht einfach
nicht anders.
Und das wage ich zu bezweifeln.
Ist dieser „einstweilige Rechtsschutz“ für Bürger
grundsätzlich kostenlos?Nein, wer verliert zahlt, wie immer. Warum sollte es auch
anders sein?Dann scheint das Recht auf der Seite des Vermögenderen zu
sein.Oh nein, es gibt ganz einfach und schnell Prozesskostenhilfe.
Wer ein berechtigtes Anliegen hat und gewissen Aussichten auf
Erfolgt zahlt da nix.
Und wer keinen Erfolg hat, aber trotzdem ein berechtigtes Anliegen, zahlt (selbst).
Wer finanziert die jeweiligen Lärmgutachten?
Wer sie in Auftrag gibt.
Aber was wäre die Alternative? Eine Behörde, die jedem, der
meint ein Verfahren anstrengen zu müssen, alle möglichen
Gutachten zahlt?
Nein. Sicherlich wäre es nicht sinnvoll, jedem „einzelnen“, der ein Lärmgutachten fordert, ein solches auf Staatskosten zu finanzieren.
Im Übrigen wird auch das von der Prozesskostenhilfe gezahlt.
Würdest Du mir bitte dazu einen Link senden?
Natürlich. Die Verwaltung darf nur Gutachten akzeptieren,
welche von staatlich anerkannten unabhängigen Sachverständigen
erstellt werden.
Und glaub mir, es spricht sich schnell rum und hat verheerende
berufliche Auswirkungen, wenn so ein Gutachten parteiisch ist.Dein Wort in Gottes Ohr.
Warum sollten die sich denn auch ins eigene Fleisch schneiden?
Ist eine super berufliche Einnahmequelle als staatlicher
anerkannter Sachverständiger. Wer solle dich das versauen
wollen…
Ich kann mir vorstellen, dass ein anerkannter Sachverständiger, mit vermehrten Gutachtenanfragen von staatlicher Seite, rechnen kann, wenn er Gutachten, die für den Staat positiv ausfallen, vorweisen kann.
Damit stellt, ein privates Gutachten, ein ziemliches
finanzielles Risiko für Gegner des Flughafens dar.Mag sein, aber nochmal: Was ist die Alternative? Welche
Institution soll wann wem welches Gutachten bezahlen?
Vielleicht sollte man das von der Anzahl der unterstützenden Bürger abhängig machen.
Im
Übrigen wird das auch häufig vom Gericht selbst erstellt.
Wovon hängt das ab? Auf was berufen sich die Gerichte bei solchen Gutachten?
Das Gutachten der Landesregierung und der Landeshauptstadt,
wird stattdessen von der öffentlichen Hand finanziert?Auch hier: Was ist die Alternative? Natürlich muss sich auch
der Staat als Beteiligter im Gerichtsverfahren dieser Mittel
bedienen müssen.
Der Staat (bzw. politische Entscheidungsträger, die ein Vorhaben begrüssen) hat hierbei aber den unschätzbaren Vorteil, dass solche Gutachten (auch wenn sie negativ für ihn ausfallen) in jedem Fall, von der öffentlichen Hand finanziert werden.
Es ging doch im Falle „Ole Welzels“, um den exzessiven Einsatz
von Polizei-Hubschraubern!Ja, und hätte Ole das wegen des Lärms untersagen dürfen? Wer
weiß, ob der Einsatz nicht wichtig war, um die Verletzung der
Grundrechte anderer zu verhindern.
Mit einem „Wer weiß“, könnte man damit doch ziemlich viele Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen!
(Das ist es doch, was Herr Minister Schäuble im Augenblick versucht!)
Wenn er nicht über Sicherheitsmassnahmen,
im Vorfeld, unterrichtet und befragt wird?Das kann in der Tat ein Problem sein. Aber wie meinst Du
praktisch, soll die Polizei jeden, der ggf. einen Hubschrauber
hört, unterrichten.Warum soll es so ein gravierendes Problem darstellen, die
direkt betroffenen Anwohner des G8-Gipfels über geplante
Sicherheitsvorkehrungen zu informieren und ihnen eine
Telefonnummer für Beschwerden zur Verfügung zu stellen?Sie werden ja informiert. Deines Erachtens nur nicht genau
genug. Das kann jetzt sein, kann auch nicht sein. Ich kann das
schlecht beurteilen.
Ich kann es auch nicht beurteilen, weil mir (und Dir anscheinend auch) dazu Hintergrundinformationen fehlen.
Wie gesagt, dass sehe ich anders, da man sehr wohl im Vorfelt
infromiert wurde. Dazu gibt es Medien. Im Übrigen ist es halt
manchmal so, dass man auch erst nachher feststellt, wie groß
die jeweilige Beeinträchtigung wirklich war. Daher kann man
als Bürger dies auch im Nachhinein feststellen lassen, was
dann für die Zukunft wirkt.Das ist für den Bürger, vor Ort und aktuell nicht sehr
befriedigend.Ja, aber manchmal geht es eben nicht anders. Dann kann man
zumindest feststellen lassen, dass etwas rechtswidrig war und
weiß das für die Zukunft.
Es kann aber, im Nachhinein, nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Mag sein. Wie begründen dann aber Gesetzeshüter ihre
einseitigen Entscheidungsfindungen?Sie begründen, oder besser legitimieren, sie dadurch, dass sie
ihr Rechte vom demokratisch gewählten Gesetzgeber und ihre
Anweisungen von der demokratisch leigitimierten Regierung
erhalten. Das ist die Grundidee des demokratischen Staates.
Wenn es ein besseres System gibt, dann her damit.
Ich finde das demokratische Grundprinzip unseres Staates, grundsätzlich, in Ordnung.
Allerdings würde ich mir die Legitimation von Volksbegehren wünschen.
In der Schweiz funktioniert das doch auch.
Gruß
karin