Hallo,
zunächst nimms bitte nicht Übel, wenn ich den Fall „Ole Wetzel“ nicht ausreichend würdigen werden. Aber erstens kenne ich den Fall nicht (ausreichend gut) und zweitens ist es sinnlos, grundlegende Prinzipen an Einzelfällen auszudiskutieren.
Im übrigen meine ich, aus Deinen Ausführungen eine grundlegende staatskritische Ansicht herauszulesen. Ich informiere hier über juristische Prinzipien und führe keine politische Diskusision.
Also:
Er berichtet von massiven Gesundheitsschädigungen durch starke
Lärmbelästigung im Zuge der Sicherheitsmassnahmen für den
G8-Gipfel.
(GG "Art 2 Absatz 1: Jeder hat das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit.)
Keine Frage, eine Beeinträchtigung. Ob sie „massiv“ ist, ist subjektiv. Das kann so nicht festgestellt werden.
Wie hätte er sich dagegen wehren können?
Vorbeugenden Rechtsschutz gegen die geplanten Vorhaben der Polizei vor dem Verwaltungsgericht. Das geht zT. innerhalb weniger Stunden.
Er hat doch nicht einmal gewusst/ geahnt, dass diese
Gesundheitsschädigung auf ihn zukommen wird.
Das ist ja nun eine völlig andere Frage. Andererseits musste man wirklich kein Hellseher sein, um zu erfahren, was da in der Zeit auf einen zukommt. Ich bezweifel also, dass man da nichts geahnt hat.
Wenn das Grundrecht auf „körperliche Unversehrtheit“
tatsächlich ernstgemeint ist, dann hätten die
Sicherheitsmassnahmen doch gar nicht in diesem Maße
stattfinden dürfen.
Du musst das gesamt Bild sehen. Welche Rechte wurden denn durch die Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Das sind die Funktion der staatlichen Verwaltung sowie das Eigentum und die körperliche Unversehrheit vieler möglicher Weise durch gewalttätige Demonstranten betroffener Mitbürger.
Es stehen also 3 Rechte von Verfassungsrang im Raum, welche durch die Polizeiaktion geschützt werden. Andererseits erfahren Bürger durch den verursachten Lärm Beeinträchtigungen. So, jetzt kann man abwägen, welche Grundrechte hier in diesem Fall zurücktreten müssen. Beides geht nicht.
Es ist doch bekannt, wie laut Hubschrauber sind und es ist
ebenfalls bekannt und von gesetzlicher Seite anerkannt, dass
starker Lärm gesundheitsschädigend ist.
Und es ist andererseits bekannt, welche Schäden gewalttätige Demonstranten gerade bie diesem Gipfel an Personen und Sachwerten anrichten. Nun muss man abwägen, was in welchem Maße schützenswerter ist. Welche Entscheidung hättest Du getroffen?
Ist dieser „einstweilige Rechtsschutz“ für Bürger
grundsätzlich kostenlos?
Nein, wer verliert zahlt, wie immer. Warum sollte es auch anders sein?
Wer finanziert die jeweiligen Lärmgutachten?
Wer sie in Auftrag gibt.
Beispiel:
Ein Bundesland möchte in einer Landeshauptstadt einen
Flughafen anlegen, weil dieser Flughafen die wirtschaftliche
Entwicklung unterstützen würde.
Der Flughafen soll nicht auf dem Gebiet der Landeshauptstadt
errichtet werden.
Die hauptsächlichen Anteilseigner des geplanten Flughafens
würden die Landeshauptstadt und das Bundesland sein.
Könnte ein Lärmgutachten, das die zukünftigen Anteilseigner in
Auftrag geben, als unabhängig angesehen werden?
Natürlich. Die Verwaltung darf nur Gutachten akzeptieren, welche von staatlich anerkannten unabhängigen Sachverständigen erstellt werden.
Und glaub mir, es spricht sich schnell rum und hat verheerende berufliche Auswirkungen, wenn so ein Gutachten parteiisch ist.
Es gibt Gegner dieser Planung, die Anwohner des geplanten
Flughafens befürchten eine Einschränkung ihres Rechtes auf
„körperliche Unversehrtheit“.
Verständlich.
Es wird: vermehrter, krankmachender Lärm, befürchtet.
Wer bezahlt ein Lärmgutachten der Gegner eines Flughafens?
Zunächst die Gegner. Wenn sie in einem Verfahren gegen den Flufhafen gewinnen, in welchem sie das Gutachten brauchten, bekommen sie die Kosten ersetzt.
Verliert ein Mensch nicht auch seine Menschenwürde, wenn er
als einzelner Mensch, mit seinen konkreten Sorgen nicht mehr
wahrgenommen wird?
Das ist etwas zu oberlfächlich, um eine Antwort zu geben.
Z.B. im Fall „Ole Welzels“, wenn er als Bürger nicht
ernstgenommen wird?
Wer sagt denn das? Hättest Du die Demonstrationen ohne Polizei laufen lassen mit allem was da passiert, damit es bei Ole leiser ist?
Es ist richtig, dass Ole, wenn er einen Antrag gestellt hätte, dass keine Polizei kommt, verloren hätte. Aber meinst Du wirlich ernst, dass er angesichts der zu schützenden Rechtsgüter anderer (durch die Polizei) hätte gewinnen sollen?
Wenn er nicht über Sicherheitsmassnahmen,
im Vorfeld, unterrichtet und befragt wird?
Das kann in der Tat ein Problem sein. Aber wie meinst Du praktisch, soll die Polizei jeden, der ggf. einen Hubschrauber hört, unterrichten. Zehntausende von Flugblätter, persönlich verteilt? Wer zahlt das?
Genauso das Beispiel der Flughafengegner.
Ist es in Ordnung, wenn sie vor vollendete Tatsachen gestellt
werden und sie nur mehr versuchen können, ihr Recht auf
körperliche Unversehrtheit, im Nachhinein, einzuklagen?
Moment: Bevor eine Genehmigung für einen Flughafen (überhaupt eine Bauvorhaben) erteilt wird, muss dies im Bebauungsplan festgelegt werden und den kann jeder nach Information in der Zeitung lange einsehen und sogar im Erstellungsverfahren Bedenken anregen.
Und gerade bei einem Flughafen ist ja nun wirklich auch aus den Medien bekannt, was da auf einen zukommt. Ich bin nicht der Ansicht, dass man hier soooo überrascht ist, weil ganz plötzlich neben einem Flugzeuge starten.
Wer definiert, in welcher Weise, Beeinträchtigungen?
Das ist ganz verschieden. Einige Richtwerte werden vom Gesetzgeber erlassen, bzw. offiziell akzeptiert (zB. TA-Luft, TA-Lärm), andere werden durch Sachverständigengutachten (vom Gericht beauftragt) erörtet, wieder andere muss man einfach selbst darlegen.
Der Gesetzgeber hat in einigen Polizeigesetzes (Ländersache)
diese Norm geschaffen, eine verfassungsrechtliche Prüfung hat
bisher nicht stattgefunden.
Warum nicht?
Weil nicht jeder einfach so ein Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen kann (jedenfalls nicht ohne konkreten Anlass). Das können nur bestimmte Staatsorgane. Und bisher hat sich noch keines dazu entschlossen.
Ich denke, dass in unserer Gesellschaft, das Recht des
einzelnen auf „körperliche Unversehrtheit“ nicht angemessen
berücksichtigt wird.
Siehe G8 - Ole Welzel:
http://www.tischler-ole-welzel.de/G8Tagebuch.htm
Also ich muss jetzt mal ganz ehrlich sagen, dass Du gewaltige Behauptungen in Raum stellst, Dich aber offensichtlich nicht umfassend damit beschäftigst. Der ogige Fall ist ein Einzelfall und kann schlecht für eine solche Aussage herangezogen werden. Zudem sollte man sich wirlich fragen, ob der Schutz der körperlichen Unversehrtheit und des Sacheigentums vor Gewalttaten im Zuge der Demonstration hier nicht einfach höher wiegt.
Muss ein Bürger alles hinnehmen, auch wenn es seine Gesundheit
beeinträchtigt?
Diese Frage ist doch so alleinstehend gar nicht geeignet, das Thema zu behandeln. Man muss immer mit einbeziehen, wer und was durch die Maßnahme geschützt wird.
Siehe Flughafenplanungen ohne Einverständnis der Anwohner.
Siehe oben, die Anwohner werden bei soetwas sehr wohl beteiligt.
Es bedarf einer einer Instanz, die diese Einschränkungen
festlegt und objekt abwägt.
Was heisst objektiv?
Objektiv heist, dass man eben beide Seiten sieht und im Einzelfall schaut, wessen Rechte hier höher zu bewerten sind. Man kann dann natürlich was das Ergebnis betrifft, anderer Meinung sein.
Im Fall „Ole Welzels“ konnte „die Instanz“ gar nicht aktiv
werden,
da er keinerlei Informationen bekam und darum auch nicht auf
Unterlassung klagen konnte.
Wie gesagt, dass sehe ich anders, da man sehr wohl im Vorfelt infromiert wurde. Dazu gibt es Medien. Im Übrigen ist es halt manchmal so, dass man auch erst nachher feststellt, wie groß die jeweilige Beeinträchtigung wirklich war. Daher kann man als Bürger dies auch im Nachhinein feststellen lassen, was dann für die Zukunft wirkt.
Im Fall der Flughafengegner, hat „die Instanz“ zur
Gesetzesfindung vielleicht nur ein Gutachten der
Flughafenbefürworter zur Gesetzesfindung erhalten.
Siehe oben, solche Gutachten werden von unabhängigen Sachveständigen erstellt.
Im Falle „Ole Welzels“ und von (oben ausgeführten)
Flughafengegnern, scheinen mir die Kontrollsysteme nicht immer
geeignet dafür zu sein um Gerechtigkeit herzustellen.
Es ist m.E. nicht möglich, aufgrund einer einseitigen Schilderung eines Menschen auf seiner Homepage dies festzustellen.
Und ein letztes Mal. Wenn Du zu entscheiden hättest, hättest Du keine Polizei zu den Demonstrationen geschickt? Was wäre dann alles passiert?
Was meinst du im Übrigen mit „Verwaltungsgerichten“?
Wenn man sich durch staatliche Maßnahmen in seinen Rechten verletzt fühlt, dann kann man dies vor den Verwaltungsgerichten geltend machen (iGz. zu den Zivilgerichten, wo man nur gegen andere Bürger klagen kann).
Gruß
Dea