Rattenplage

Hallo,

In einer Großstadt ist der Innenhof zweigeteilt, der eine Eingang gehört zur Hausverwaltung A, der andere zur Hausverwaltung B.

Nun gibt es durch Baumaßnamen auf Grundstück B mehrere offene Stellen zur Kanalisation. Dadurch gäbe es seit etwa einem halben Jahr eine massive Rattenplage, die offensichtlich dem Versäumnis von Verwaltung B zuzuschreiben ist. Die Ratten haben alles untertunnelt, die Gewegplatten kommen hoch, der Müll liegt überall zerfetzt rum, es quiekt die ganze Nacht. Auf Grundstück A ist es sauberer, allerdings rennen die Ratten auch dort rum.

Leider ist Verwaltung B trotz Druck von den Mietern A und Verwaltung A und Gesundheitsamt und Schädlingsbekämpfer und Androhung von Presse (fast) nicht willens etwas zu unternehmen. Lediglich geringe Maßnahmen wurden eingeleitet. Den Mietern B sei trotz Aushang usw. alles egal.

Es befindet sich ein Imbiss auf Grunstück A. Meine Frage: Was kann Partei A rechtlich tun ohne Gesetze wie Hausfriedensbruch zu übertreten?

Grüße Chris

Hallo,

das heißt also Verwaltung A und Mieter A ziehen an einem Strang?

Weiß denn der Vermieter A über die Zustände Bescheid?

Wenn die Mieter aus Gebäude A sich alle einig sind, könnten sie unter fachlicher bzw. anwalticher Beratung kollektiv eine Mietmiderung androhen und durchsetzen, die als Aktionsbestärkung für den VM dienen soll.

Hier ist mal was aus dem Archiv:
/t/mietminderung–45/4405137
Mit einem Urteil über „Ratten im Hof“ dort werden 10% als angemessen agnegesehen.

(Wegen der restlichen Baumaßnahmen wäre bei erheblichen Beeinträchtigungen (zB. Baulärm) ggfs. auch eine Mietminderung drin.)

Die Mieter müßten die Abstellung des Mangels (Ratten) unter Fristsetzung vom VM einfordern, andernfalls die Miete mindern. Je mehr Mieter mitziehen, desto größer sollte der Ansporn für VM A sein. (nicht die Hausverwaltung!)
Der VM A kann dann nicht nur VM B wiederum Abstellung des Mangels verlangen, sondern sich auch die Verluste wiederholen, die der wiederum den Mietern B aufbrezeln kann…

Also hier würde ich eine Beratung in einem Mieterschutzbund oder bei einem Anwalt anraten, bevor man mit der Presse kommt…was aber durchaus auch ein Argument sein könnte…und im TV würde das alles dann so richtig schön plastisch.

Gruß
Maja

Hi,
also unabhängig von der rechtlichen Lage:

Nun gibt es durch Baumaßnamen auf Grundstück B mehrere offene
Stellen zur Kanalisation. Dadurch gäbe es seit etwa einem
halben Jahr eine massive Rattenplage, die offensichtlich dem
Versäumnis von Verwaltung B zuzuschreiben ist.

http://www.welt.de/wissenschaft/article1332049/Exper…

Experten warnen schon seit Ende 2007 vor einer extremen Rattenplage durch den milden Winter. Ausschliesslich ein Versäumnis einer Hausverwaltung ist das sicher nicht. Ganz Berlin wimmelt von den Viechern.
Bei dem Ausmass das Du beschreibst ist die Kommune in der Pflicht. Da muss eine großangelegte Bekämpfungsaktion in der gesamten Kanalisation her. Das Ganze über mehrere Monate inkl. genauem Monitoring.

Es befindet sich ein Imbiss auf Grunstück A. Meine Frage: Was
kann Partei A rechtlich tun ohne Gesetze wie Hausfriedensbruch
zu übertreten?

Klar ein Imbiss macht natürlich das Grundstück für die Ratten attraktiver. Der Imbiss unterliegt allerdings den Hygienevorschriften. Darin enthalten ist eine Pflicht zur Schädlingsbekämpfung (und Dokumentation derselbigen).
Schick dem doch mal das KVR vorbei (mit der Ansage wo und wie sich die Ratten in den Bereichen tummeln wo Lebensmittel gelagert, entladen, verarbeitet oder verzehrt werden) und Du hast Da die längste Zeit einen Imbiss gehabt. So ein paar Fotos á la: Ratte auf Tisch, hier Ratte neben Kühlschrank helfen da sicher.

Viel Glück
Nick