hallo.
zur rauchmelderpflicht in bayern steht in der landesbauordnung, Art. 46:
„[…] 4. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst“
techem behauptet hier http://www.techem.de/rauchwarnmelder/ : „Diese Prüfpflicht kann nicht einfach auf die Bewohner übertragen werden, denn versagen die Rauchwarnmelder wegen fehlender Inspektion oder Wartung, bleiben Eigentümer in der Haftung“
der vermieter möchte die prüfpflicht nicht übernehmen. ist er aufgrund der bauordnung aus dem schneider, oder kann man ihm im brandfall tatsächlich ans leder?
oder anders gefragt: auf welche rechtliche grundlage stützt sich die behauptung von techem (daß die geld verdienen wollen ist klar)?
gruß
michael