Rauchverbot Verfassungswidrig!

Hallo Mitschreibende,

um es sofort klarzustellen - ich bin Nicht- bzw. Exraucher! Ich habe vor gut 13 Jahren nach fast 20 Jahren von heute auf morgen aufgehört; vorher rd. 30 Zigaretten pro Tag; am nächsten Tag einfach aufgehört und NIEWIEDER angefangen! so einfach ist´s - wenn man denn nur wirklich will!

Aber zum Thema!

Ist das geil??!? das BVerfG klatscht diesen überregelungswütigen hyperaktiven Gesetzgeber ab und pfeifft ihn zurück!
Die Freiheit des Einzelnen zu entscheiden, ob er/sie in eine Kneipe gehen WILL und dort rauchen DARF ist immer noch wichtiger als die Bevormundung durch den Staat!
Gut so! Was und wann ich mit MEINEM Körper mache ist NUR meine Sache!
um es mit den Worten von Marius Müller-Westernhagen zu sagen „Freiheit! ist das Einzige was zählt!“

Wenn ich jetzt Trockenbauer oder Maurer wäre, führte mich mein Weg in Einraumkneipen, die größer als 75 qm sind und ich würde diesen einige zusätzliche Wände anbieten, damit die Fläche auf 74,99 qm sinkt. ne echte Marktlücke!

und Kneipen erst ab 18? SUPER! zukünftig bleiben die pubertierenden Hormonkatastrophen draußen! ich seh die Schilder schon vor mir „ich muss draußen bleiben“ und daneben ein Bild eines torkelnden Flatrateteenies!

schöne neue Kneipenwelt!

Danke Karlsruhe!

LG
Ralf

Freu dich mal nicht zu früh! Immerhin wurde im Urteil auch gesagt, daß ein komplettes Rauchverbot in Kneipen verfassungsgemäß wäre…

Freu dich mal nicht zu früh! Immerhin wurde im Urteil auch
gesagt, daß ein komplettes Rauchverbot in Kneipen
verfassungsgemäß wäre…

Ja, bundesweit und uneingeschränkt! OK! DAFÜR wäre ich auch, aber die Frage, auf welcher Seite eines Bundeslandes die Kneipe ist (Unterschied BW und RP) kann nicht sein!

und deshalb! BRAVO!

Freu dich mal nicht zu früh! Immerhin wurde im Urteil auch
gesagt, daß ein komplettes Rauchverbot in Kneipen
verfassungsgemäß wäre…

Ja, bundesweit und uneingeschränkt! OK! DAFÜR wäre ich auch,
aber die Frage, auf welcher Seite eines Bundeslandes die
Kneipe ist (Unterschied BW und RP) kann nicht sein!

Öhm, nein, so ist es auch nicht.

Da das Rauchverbot Ländersache ist, kann das BVerfG hier gar nicht fordern, dass eine bundeseinheitliche Regelung getroffen wird. Und das hat es auch nicht.

Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass die Möglichkeit, die die überprüften Landesgesetze für Mehrraumkneipen beinhalten, in abgetrennten Räumen das Rauchen zuzulassen, nicht mit einem absoluten Rauchverbot für Einraumkneipen zu vereinbaren ist. Diese werden benachteiligt, da sie nicht in den Genuss solcher Ausnahmen kommen können.

Was das Gericht also gesagt hat ist: Wenn der Gesetzgeber Ausnahmen zulässt, muss er diese für alle Kneipen möglich machen. Oder aber, er lässt gar keine Ausnahmen zu. Das wäre auch möglich.

Entgegen Deiner Ansicht hat das BVerfG daher keineswegs die Entscheidungsfreiheit des Bürgers geschützt, wann er wo rauchen kann oder nicht. Es hat lediglich eine Ungleichbehanldung von Einraum- gegenüber Mehrraumkneipen beanstandet.

Gruß
Dea

Hi,
kleine Korrektur:

und Kneipen erst ab 18? SUPER! zukünftig bleiben die
pubertierenden Hormonkatastrophen draußen! ich seh die
Schilder schon vor mir „ich muss draußen bleiben saufen“ und daneben
ein Bild eines torkelnden Flatrateteenies!

Anja
die Karlsruhe auch ein herzliches Dankeschön zuruft!

Moin

Gut so! Was und wann ich mit MEINEM Körper mache ist NUR meine
Sache!

Und was du mit den Körpern der anderen (Passivraucher) um dich herum machst, auch?
Gruß,
Branden

Hallo Ralf,

du hast da etwas falsch verstanden. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gegen sondern für ein Rauchverbot…allerdings für eines das auch wirklich konsequent ohne wenn und aber durchgezogen wird.

Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber wurde quasi abgemahnt weil sein Gesetz zum Schutz der Nichtraucher nichts halbes und nichts ganzes ist. Zudem ist es nicht einheitlich. Es dürfte allerdings noch sehr lange dauern bis diese Erkenntnis in den Köpfen unserer Politiker ankommt.

Und nach der Meinung der Richter muss die Freiheit des einzelnen vor dem Schutz der Gesundheit aller zurück stehen. Oder kurz und knapp gesagt: Das Bundesverfassungsgericht hat sich für ein absolutes Rauchverbot ausgesprochen. Da es dieses aber momentan nicht gibt haben sie verfügt das die halbgare Lösung die momentan als Gesetz durchgeht unter gewissen Auflagen gelockert werden kann.

Gruß
Michael

Hallo,

also das ist jetzt doch etwas irreführend:

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gegen sondern für ein
Rauchverbot

Das BVerfG ist weder für noch gegen ein Rauchverbot, eine solche Aussage wäre dem Gericht auch garnicht möglich. Es hat lediglich geäußert, dass ein gänzliches Rauchverbot in Kneipen verfassungsrechtlich möglich wäre.

…allerdings für eines das auch wirklich
konsequent ohne wenn und aber durchgezogen wird.

So in etwa, genauer: Wenn für die betroffenen Kneipen gleichartige Regelungen getroffen werden. Der Ansatzpunkt der Entscheidung ist nicht das Rauchverbot selbst, sondern eine unterschiedlich starke Einschränkung der Kneipen.

Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber wurde quasi abgemahnt weil
sein Gesetz zum Schutz der Nichtraucher nichts halbes und
nichts ganzes ist.

Wie gesagt, weil Kneipen unterschiedlich behandelt werden.

Zudem ist es nicht einheitlich.

Das ist irrelevant, da es Landesgesetze sind und iRd. Länderhoheit bei der Gesetzgebung gerade keine Einheitlichkeit gefordert werden kann.

Es dürfte
allerdings noch sehr lange dauern bis diese Erkenntnis in den
Köpfen unserer Politiker ankommt.

Wiso? Die Urteilsbegründung ist doch eindeutig.

Und nach der Meinung der Richter muss die Freiheit des
einzelnen vor dem Schutz der Gesundheit aller zurück stehen.

Nein, nach Meinung der Richter „muss“ überhaupt garnichts. „Die Richter“ haben lediglich festgestellt, dass eine Entscheidung des Gesetzgebers, in diesem Fall den Gesundheitsschutz über die Freiheit zu stellen, verfassungsrechtlich möglich ist.

Oder kurz und knapp gesagt: Das Bundesverfassungsgericht hat
sich für ein absolutes Rauchverbot ausgesprochen.

Nein, das hat das Gericht ganz sicher nicht und, wie bereits gesagt, eine solche Aussage stünde dem BVerfG auch garnicht zu. Es hat wie bereits dargestellt lediglich gesagt, dass ein absolutes Rauchverbot, so es denn der Gesetzgeber erlassen würde, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei.

Da es dieses
aber momentan nicht gibt haben sie verfügt das die halbgare
Lösung die momentan als Gesetz durchgeht unter gewissen
Auflagen gelockert werden kann.

Jain, sie haben das verfügt, weil die derzeitige Regelung gegen das Gleichbehandldungsgebot verstößt, sicherlich nicht deshalb, weil das Gesetz Rauchen nicht vollständig verbietet.

Gruß
Dea

Hi!

Was und wann ich mit MEINEM Körper mache ist NUR meine
Sache!

Gutes Argument!

Ich suche schon seit langer Zeit nach einem wirklich schlagenden Argument, um die Geschwindigkeitsbegrenzung in einer 30er Zone oder innerhalb geschlossener Ortschaften abzuschaffen.

Was ich und wann mit meinem Auto und dem sich darinnen befindlichen Körper machen, ist nur meine Sache!

Darf ich dein Argument benutzen?

Grüße
Heinrich

Hi!

Was und wann ich mit MEINEM Körper mache ist NUR meine
Sache!

Gutes Argument!

Ich suche schon seit langer Zeit nach einem wirklich
schlagenden Argument, um die Geschwindigkeitsbegrenzung in
einer 30er Zone oder innerhalb geschlossener Ortschaften
abzuschaffen.

Was ich und wann mit meinem Auto und dem sich darinnen
befindlichen Körper machen, ist nur meine Sache!

Wenn ich also Deinen Vergleich nehme, heisst das künftig Fahrverbot in allen geschlossenen Ortschaften?

Nicht alles, was hinkt, taugt als Vergleich.

Darüber hinaus habe ich den Eindruck, dass jeder Nichtraucher eigentlich innerhalb von 5 Sekunden tot zusammen brechen müsste, wenn in einer Kneipe 5 Tische weiter ein Raucher sich eine Zigarette anzündet.

In dem Zusammenhang noch eine Frage: Gestern habe ich im Radio gehört, dass etwa 3000 Menschen in Deutschland an passivem Rauchen sterben. Wie misst man das?

Gruß

ALex

Gruß

ALex

Hallo,

Wie misst man das?

die Frage sollte lauten " wer mißt das" oder „wer hat die Studie bezahlt“.

Gruß
Christian

Hi,

In dem Zusammenhang noch eine Frage: Gestern habe ich im Radio
gehört, dass etwa 3000 Menschen in Deutschland an passivem
Rauchen sterben. Wie misst man das?

steht alles in der Studie. Methodischer Anhang ab Seite 60.
Klingt allerdings recht kompliziert:wink:

http://www.tabakkontrolle.de/pdf/Passivrauchen_Band_…

Gruß

rantanplan

Gut so! Was und wann ich mit MEINEM Körper mache ist NUR meine
Sache!

Kein Problem, solange die Raucher die für die Behandlung aller durch das Rauchen entstandenen und noch entstehenden Kosten für die Schäden des Herz-Kreislaufsystems, für Krebsbehandlungen und sonstige Vergiftungsfolgen des Körpers selbst tragen. Dann können sie mit IHREM Körper auch machen, was sie wollen. Solange aber die Krankenkassen und somit die Allgemeinheit das mit DEREM Geld bezahlen, hat der Staat hier sehr wohl ein Wörtchen mitzureden, wer wieviele Kosten verursacht.

Gruß
Matze

Hi!

Wenn ich also Deinen Vergleich nehme, heisst das künftig
Fahrverbot in allen geschlossenen Ortschaften?

Wäre eine Überlegung wert.

Ich nehme an, du zählst zu der Fraktion, die im Auto während der Fahrt das Handy am Ohr hat, sich vor der Fahrt ordentlich die Promille reinhaut und vom Anlegen eines Sicherheitsgurtes nun aber auch wirklich gar nichts hält.

Denn was du mit deinem Körper im Auto machst, das entscheidest allein du.

Grüße
Heinrich

Hi,

Und was du mit den Körpern der anderen (Passivraucher) um dich
herum machst, auch?

Du möchtest flächendeckend das Autofahren, den Flugverkehr sowie Industrie und Handwerk verbieten?
Und natürlich auch Rinderzucht und Reisanbau?

Viele Grüße
WoDi

Hi!

Wenn ich also Deinen Vergleich nehme, heisst das künftig
Fahrverbot in allen geschlossenen Ortschaften?

Wäre eine Überlegung wert.

Ich nehme an, du zählst zu der Fraktion, die im Auto während
der Fahrt das Handy am Ohr hat, sich vor der Fahrt ordentlich
die Promille reinhaut und vom Anlegen eines Sicherheitsgurtes
nun aber auch wirklich gar nichts hält.

Okay, Du wolltest es so. Somit wird also künftig die Zigarette gleichzeitig mit Alkohol verboten, es gibt keine Aschenbecher mehr in Autos und Filter an den Zigaretten werden Gesetz.

Ich wollte eigentlich nur zeigen, wie wenig diese zwei Bereiche zum Vergleich taugen. Mir scheint, Du hast mich hierin unterstützt.

Wenn Du allerdings das generelle Tempolimit auf Autobahnen als Vergleich heran ziehst, mag ich Dir sogar in einem gewissen Rahmen recht geben, sind beide doch Beispiele für eine zunehmende Reglementierung. Für sich betrachtet mag es ja sogar für das entsprechende Ziel sinnvoll sein, nur wo ist die Grenze? Alkohol müsste verboten werden, Süßigkeiten nur noch gegen Freigabeschein des Arztes? Und geflucht wird auch nicht mehr (warum bin ich nun bei Demolition Man und nicht bei Star Trek?)

Und wenn mir jemand sagt, dass es wohl kaum möglich ist, als einzelner Nichtraucher einem Raum mit 20 Rauchern zu sagen, dass sie gefälligst ihre Zigaretten löschen sollen, weil er sich in dieser Kneipe belästigt fühlt, dann frage ich mich, was das soll.

Vielleicht sollte sich in Wacken mal ein Anwohner über den Lärm dieses Wochenende beschweren. Und Formel 1 Fahrzeuge in Hockenheim sind auch sehr sehr laut. Und warum zum Teufel läuten noch die Kirchen?

Allen Angeklagten ist eines gemein. Sie haben eigentlich kein Argument, das für sie spricht (ähnlich wie die arme Vertreterin der Zigarettenindustrie heute bei Anne Will, auch wenn ich nur kurz reingelinst habe), bis auf die Tatsache, dass es ihnen Vergnügen bereitet oder ihrer Form zu Leben entspricht.

So wie viele Nichtraucher (ich nehm mal als Beispiel den Herrn Binding heute bei Anne Will) einen Raucher als persönlichen Angriff auf seine Gesundheit nimmt, könnte man jedes meiner Beispiele einen Angriff auf die eigene Freiheit nehmen. Und was höher wiegt, darüber streiten seit Jahrtausenden die Menschen. Ich werd polemisch, ich weiss, aber anders geht es gerade nicht.

Soweit das Wort zum Sonntag

ALex

Hi,

Und was du mit den Körpern der anderen (Passivraucher) um dich
herum machst, auch?

Du möchtest flächendeckend das Autofahren, den Flugverkehr
sowie Industrie und Handwerk verbieten?
Und natürlich auch Rinderzucht und Reisanbau?

Und wenn ich den Krach heute abend vor meinem Fenster höre, dann bitte auch den Lärm der Kinder, der ist ja Herzinfarkt gefährdend.

Wollte nur an meinem Image des verbitterten Singles basteln…

Gruß

ALex

Gut so! Was und wann ich mit MEINEM Körper mache ist NUR meine
Sache!

Kein Problem, solange die Raucher die für die Behandlung aller
durch das Rauchen entstandenen und noch entstehenden Kosten
für die Schäden des Herz-Kreislaufsystems, für
Krebsbehandlungen und sonstige Vergiftungsfolgen des Körpers
selbst tragen.

Tun sie. Raucher liefern eine positive Gesundheitskostenbilanz.

.m

Kurz gesagt,hab ich das gefühl,du hast sie nicht alle.Du zwingst also deine Ansicht und dein Verhalten "Was ich mit meinem Körper mache,etscheide ich"gnadenlos den anderen auf.

Ich finde es für dieses Land sowieso traurig,das ein Verfassungsgericht dafür sorgen muß,das hier ein Teil der Bevölkerung vorm Qualm geschützt werden muß.Aber weit gefehlt.Willkommen im Flickenteppich Deutschland.In Köln darfst du das,in Berlin dies und in Bayern ist es wieder ganz anders.Die Bayern sind mehr wert als die sachsen oder so??Man in Frankreich gibts 56!Departments und dort gehts einheitlich.Nein,alles wieder zurück und von vorne.Eine einheitliche Regelung für alle und kein Hin und Her in karlsruhe,sonst kann dort gleich alles beschlossen werden.Traurig,bin tief enttäuscht,wirklich.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi wodi
Entschuldige - ich hatte einen Moment lang vergessen, dass das Zuqualmen anderer Leute ja einen kulturell und wissenschaftlich-technischen Segen für die gesamte Menschheit bedeutet.
Es grüßt dich
Branden