Der bisherige Zustand war so,daß in allen Gaststätten geraucht
wurde…in allen,da gabs keine Nichtraucher-Inseln…hallo??Was
ist denn das für ne Antwort,mein Gott bleib doch mal
sachlich.Ich bin so oft gegangen,weil es schlichtweg nicht
auszuhslten war.„Du wirst doch nicht gezwungen,hier zu sein?“
war die nette Antwort.Meine Kleidung mußte ich waschen,weil
sie der gestank durch Aufhängen aufm Balkon auch nicht
rausging.
Vorneweg, ich bin Nichtraucher. Jetzt zum Thema: Du willst also, weil Du es leid bist, Deine Wäsche zu waschen, den Wirt „enteignen“? Nichts anderes stellt das Nichtraucherschutzgesetz dar. Du kannst in Deiner Wohnung bestimmen, ob geraucht werden darf oder nicht. Warum soll das der Wirt in seiner Kneipe nicht dürfen? Nur damit Du weniger Unannehmlichkeiten hast? Was ist mit den Unannehmlichkeiten der Raucher? Wir leben in einem freien Land in dem doch jedem grundsätzlich selbst die Entscheidung überlassen bleiben sollte ob in seinen Räumlichkeiten geraucht wird oder nicht. Wenn es Dir nicht passt: Geh halt nicht in die Kneipe!
Und Germany bleibt ein Flickenteppich,jedes Bundesland
überlegt sich eine andere Umgehung.
Das ist nunmal Grundbestandteil des Föderalismus. Und das kannst du in Deutschland noch nicht einmal ändern (siehe Art. 79 III GG)
Was das in Karlsruhe
gekostet hat,die erneute Verhandlung,riesenlange
Prozesse.
Das ist doch kein Argument! In einem Rechtsstaat dürfen Kosten für Verfahren niemals als Argument für etwas herhalten, weil Du sonst ganz schnell an den Grundfesten eines Rechtsstaates zu rütteln anfängst.
Nein,eine Regelung,wie es in anderen Ländern
ist,fertig.Kein Rumgeheule,was in Berlin gilt,gilt genauso in
Köln,in Frankfurt…oder sind die Menschen unterschiedlich
wert.Diese Gesetzgebung ist ein Aberwitz.
Zeig mir mal bitte im Grundgesetz wo steht, dass der Bund das regeln darf. Der Bund hat in diesem Punkt gar keine Gesetzgebungskompetenz, diese liegt einzig und allein bei den Ländern.