Hallo Leute,
Annahmen:
Einnahme-Überschuß-Rechnung,
MWSt Zahlungen ans FA nach vereinnahmten Entgeld
Erhalt einer Rechnung dieses Jahr,
abgezahlt wird Rechnung aber erst ab dem nächsten und den Folgejahren.
Wird dann bereits dieses Jahr mit der Abschreibung begonnen,
obwohl dieses Jahr noch kein Geld floß?
Oder allgemeiner gefragt:
darf die Abschreibung der Abzahlung vorauseilen?
Danke für Kommentar!