Rechnung vom Anwalt

Hallo,

vor einigen Monaten machte ich einen Termin beim Anwalt wegen meiner Trennung von meiner Frau. Ich bat telefonisch um ein unverbindliches Vorgespräch. Dieses Gespräch war ca. 10min. lang und absolut unbefriedigend für mich. Ich suchte mir einen kompententeren Anwalt.

Nun erhielt ich von dem ersten Anwalt eine Rechnung:
Rat,Auskunft $$11, 20 | 1 Brago 100 Euro
Post und Telefongebühren §26 Brago 15,00 Euro
zuzügl. 16 % Mwst. (18,40 Euro) = 133,40 Euro !!!

Ich halte dies für überzogen, zumal der Anwalt dies für
ein angeblich übertragenes Mandat berechnet, welches ich ihm
nicht erteilt habe. Zudem ging ich von einem unverbindlichen
Vorgespräch aus … 133 Euro finde ich nun jedoch ziemlich
„verbindlich“ :wink: Zudem ist mir schleierhaft wie er den Streitwert
berechnet haben soll, welcher wohl Grundlage für die Berechnung
sein solte ??

Was rät mir hier die Fachwelt, ist die Abrechnung korrekt ??

Danke schon mal :smile:

Hallo,

tja Scheidung war schon immer teuer, kenn ich.
Der Anwalt wird garantiert nicht zuviel verlangt haben.
Scheidungen gehen nämlich vom Jahresverdienst aus, das läpppert sich.

Gruss

Gerd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

vor einigen Monaten machte ich einen Termin beim Anwalt wegen
meiner Trennung von meiner Frau. Ich bat telefonisch um ein
unverbindliches Vorgespräch. Dieses Gespräch war ca. 10min.
lang und absolut unbefriedigend für mich. Ich suchte mir einen
kompententeren Anwalt.

Nun erhielt ich von dem ersten Anwalt eine Rechnung:
Rat,Auskunft $$11, 20 | 1 Brago 100 Euro
Post und Telefongebühren §26 Brago 15,00 Euro
zuzügl. 16 % Mwst. (18,40 Euro) = 133,40 Euro !!!

Ich halte dies für überzogen, zumal der Anwalt dies für
ein angeblich übertragenes Mandat berechnet, welches ich ihm
nicht erteilt habe. Zudem ging ich von einem unverbindlichen
Vorgespräch aus … 133 Euro finde ich nun jedoch ziemlich
„verbindlich“ :wink: Zudem ist mir schleierhaft wie er den
Streitwert
berechnet haben soll, welcher wohl Grundlage für die
Berechnung
sein solte ??

______________________________

Für die Erstberatung darf - sogar muß - der Anwalt DM 350,-
berechnen (siehe § 20 RAGebührenordnung); das sind etwa
175,- Euro. Dies richtet sich nicht nach dem Wert der Sache.
Auf die Pauschalgebühr für Auslagen hat er auch Anspruch
( § 26 BRAGO).
Und die Mehrwertsteuer bekommt nicht er, sondern der Staat;
und die Regierung, die so extensiv Steuern abschröpft, sie
sogar (entgegen ihrem Wahlversprechen noch erhöhen will), hat
ja gerade die Mehrheit der Bundesbürger am letzten Sonntag
gewählt.
Viele Grüße
Alexander

Hallo Herr Dr. iur.,

Für die Erstberatung darf - sogar muß - der Anwalt DM 350,-
berechnen (siehe § 20 RAGebührenordnung); das sind etwa

offensichtlich war das Thema deiner Doktorarbeit nicht die BRAGO. Müssen tut er nämlich gar nichts, und er darf _maximal_ 350 Mark nehmen. So stehts in §20 BRAGO.

Und die Mehrwertsteuer bekommt nicht er, sondern der Staat;
und die Regierung, die so extensiv Steuern abschröpft, sie
sogar (entgegen ihrem Wahlversprechen noch erhöhen will), hat
ja gerade die Mehrheit der Bundesbürger am letzten Sonntag
gewählt.

Das gehört wohl eher ins Brett Politik als in eine Antwort auf eine Rechtsfrage. Auch wenn ich dir inhaltlich zustimme, glaube ich, dass auch die Partei, die du am letzten Sonntag gewählt hast, ihre Wahlversprechen gebrochen und eine Steuererhöhung durchgeführt hätte, zumindest nach den kommenden Landtagswahlen.

Schönes Wochenende
Nils

Hallo,

warum streitet Ihr Euch über das Anwaltshonorar. Der Anwalt kann natürlich bei einer Beratung eine andere Pauschale anwenden, er sollte lediglich nicht kostenlos beraten. Er darf zwar, aber wenn ein „lieber Kollege“ sich beschwert, bekommt er eben mal Ärger. Andererseits - seit wann wird zum Null-Tarif eine Leistung erwartet ?

Gruss Günter

Jahresverdienst - falsch
Moin,

der Streitwert für ein Scheidungsverfahren sind nach wie vor das 3 fache Monatsbruttoeinkommen der Eheleute zusammengerechnet.

Wie kommst du zur Aussage, daß hier ein Jahresverdienst anzusetzen sei?

Gruß
Daniel Scholdei

Hallo,

vor einigen Monaten machte ich einen Termin beim Anwalt wegen
meiner Trennung von meiner Frau. Ich bat telefonisch um ein
unverbindliches Vorgespräch. Dieses Gespräch war ca. 10min.

wurde in dem Gespräch bereits beraten, d.h. wurden Informationen vom Anwalt entgegengenommen, nahm dieser zur Sache Stellung.

Eine Beratung kann durchaus auch telefonisch stattfinden.

lang und absolut unbefriedigend für mich. Ich suchte mir einen
kompententeren Anwalt.

Das befreit nicht von den Kosten einer evtl. stattgefundenen Beratung!

Nun erhielt ich von dem ersten Anwalt eine Rechnung:
Rat,Auskunft $$11, 20 | 1 Brago 100 Euro
Post und Telefongebühren §26 Brago 15,00 Euro
zuzügl. 16 % Mwst. (18,40 Euro) = 133,40 Euro !!!

Grundsätzlich wird der Streitwert in Scheidungssachen nach dem 3 fachen Monatsbrutto der Eheleute berechnet. Eine Beratung wird mit einer Beratungsgebühr nach § 20 BRAGO abgegolten. Handelt es sich bei der Beratung um einer „Erstberatung“, ist die Gebühr auf maximal 350 DM -> 180 Euro begrenzt. Über die Auslagenpauschale streitet sich die halbe Welt … ich persönlich tendiere dazu, auch bei der Erstberatung die Auslagenpauschale zu berechnen, da ja zumindest ein Brief (die Rechnung :wink:) geschickt wird …

Die Beratungsgebühr wird also aus dem o.g. Streitwert berechnet und beträgt 1/10 - 10/10 der vollen Gebühr. Da ich den Streitwert nicht kenne, kann ich zur Berechnung der 100 Euro aber nichts sagen … der Rest stimmt, wenn von 100 Euro ausgegangen wird.

Zu klären wäre jetzt, ob tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat -> wenn ja, dann sind auch Gebühren zu zahlen. Den Betrag kann ich nicht prüfen, wenn du möchtest, kannst du mir die Beträge per Mail zuschicken, dann würde ich entsprechend nachrechnen.

Gruß
Daniel Scholdei

Also um einige Dinge klarzustellen.

Ich bin sehr wohl bereit für eine Dienstleistung zu zahlen,
dieser Anwalt hat mir gegenüber aber keine Leistung erbracht.
Ich hielt ihn für unkompetent und hab deshalb einen anderen
gesucht. Die 10min möge er bezahlt bekommen wollen, doch
empfinde ich dies als Verbraucherunfreundlich, da ich so
ja überhaupt keine Chanche habe, mir den Anwalt auszusuchen,
dessen Nase mir auch passt. Nur mal angenommen, erst der 5.
Anwalt den ich aufsuche erscheint meinen Bedürfnissen zu entsprechen, so muß ich die anderen vier teuer bezahlen ?!

Also ich empfinde dies als nicht ehrenwert. Ich selbst bin Dienstleister und biete meinen Kunden immer erst an mein Geschäft
zu betreten und sich ein Bild von unserem Unternehmen zu machen.
Es steht jedem Kunden frei, meine Räumlichkeiten wieder zu verlassen, ohne für diese Besichtigung und ein evt. Gespäch
noch berappen zu müßen.

Diesem Anwalt habe ich nicht mal die Mandatschaft übertragen,
verbietet es ihm dann nicht seine Ehre einen unzufriedenen
Kunden für - aus dessen Sicht - schlechte Beratung zur Kasse
zu bitten ???

Nun gut, ich werde die Rechnung bezahlen, doch wird der Anwalt
dann wohl damit leben müßen, das ich ihn nicht weiterempfehlen werde. Bei einem Stundenlohn von fast 800 Euro kein Wunder, oder ?? Recht hin oder her …

Hallo,

Ich bin sehr wohl bereit für eine Dienstleistung zu zahlen,
dieser Anwalt hat mir gegenüber aber keine Leistung erbracht.
Ich hielt ihn für unkompetent und hab deshalb einen anderen
gesucht.

Es mag ja sein, dass Du diesne Anwalt für nicht kompetend gesehen hast. Trotzdem steht ihm das Recht zu, seine Leistungen mit Dir abzurechnen. Mir ist das Problem schon bekannt. Jedoch ist eben Deine Meinung über die Leistung zuerst einmal eine subjektive Feststellung. Solange Du objektiv nicht beweisen kannst, dass dieser Anwalt Dich falsch beraten hat oder nichts getan hat, musst Du zahlen.

Die 10min möge er bezahlt bekommen wollen, doch

empfinde ich dies als Verbraucherunfreundlich, da ich so
ja überhaupt keine Chanche habe, mir den Anwalt auszusuchen,
dessen Nase mir auch passt. Nur mal angenommen, erst der 5.
Anwalt den ich aufsuche erscheint meinen Bedürfnissen zu
entsprechen, so muß ich die anderen vier teuer bezahlen ?!

Ja, das ist nun so. Es reicht doch vorerst mal aus, dass ein Anwalt die Sachlage prüft und aus seiner Sicht die Chancen bewertet (subjektiv). Er kann sich zwar irren (aber kannst Du ihm beweisen, dass er mangels Arbeitsauffassung hätte mehr erreichen können ? Nein !)

Also ich empfinde dies als nicht ehrenwert. Ich selbst bin
Dienstleister und biete meinen Kunden immer erst an mein
Geschäft
zu betreten und sich ein Bild von unserem Unternehmen zu
machen.

Gehst Du zum Arzt, erkundigst Dich und dann gehst Du wieder ? Und der will keine Versicherungskarte ? Hier gibt es nun mal andere Regeln. Die hat der Staat in seiner Allmacht als Kostenfaktor geschaffen. Ärzten, Anwälten und Steuerberatern sind hier enge Grenzen gesetzt. Selbst Organisationen dürfen nur unter engsten Grenzen mittellose Personen kostenlos beraten. Es gibt nun mal das völlig veraltete Rechtsberatungsgesetz. Herta Däubler-Gmelin wollte es in der letzten Legislaturperiode angeblich ändern. Es war von der Abschaffung dieses NS-Gesetzes die Rede. Die Lobby in der SPD hat sich durchgesetzt. Immerhin kann man sich mit diesem Gesetz die Konkurrenz vom Leibe halten.

Ursprünglich war dieses Gesetz dazu gedacht, zu verhindern, dass Juden ohne entsprechende Zulassung beraten durften. Da niemand als Jude Rechtsanwalt, Steuerberater usw. werden konnte, hatte das Gesetz nur das Ziel, komplett in allen beratenden Bereichen Juden die Arbeit zu unterbinden, ohne dass man offiziell etwas verbieten musste. Dieses Gesetz wurde nach 1945 - da es sich als Konkurrenz-Abwehr bewährt hatte, von allen Parteien beibehalten. Selbstverständlich wurden Worte ausgewechselt, wie bei anderen Gesetzen auch, die den Ursprung in der Judenverfolgung haben.

Es steht jedem Kunden frei, meine Räumlichkeiten wieder zu
verlassen, ohne für diese Besichtigung und ein evt. Gespäch
noch berappen zu müßen.

Dies kann zwar ein Anwalt auch, aber wenn der Kollege nebenan sich beschwert, folgt die Anhörung.

Diesem Anwalt habe ich nicht mal die Mandatschaft übertragen,
verbietet es ihm dann nicht seine Ehre einen unzufriedenen
Kunden für - aus dessen Sicht - schlechte Beratung zur Kasse
zu bitten ???

Du hast bei der Beratung eine Leistung in Anspruch genommen. Dir war - da Du selbst Dienstleister bist - auch durchaus bekannt, dass Du nicht umsonst beraten wirst. Spare Dir die Energie für wesentliche Dinge, Du hast keine Chance , die Zahlung zu verweigern.

Nun gut, ich werde die Rechnung bezahlen, doch wird der Anwalt
dann wohl damit leben müßen, das ich ihn nicht weiterempfehlen
werde. Bei einem Stundenlohn von fast 800 Euro kein Wunder,
oder ?? Recht hin oder her …

Aber niemand hinweisen, diesen Anwalt nicht aufzusuchen, denn das könnte noch teurer werden.

Gruss Günter

1 „Gefällt mir“

Die hat der Staat in seiner Allmacht als
Kostenfaktor geschaffen. Ärzten, Anwälten und Steuerberatern
sind hier enge Grenzen gesetzt. Selbst Organisationen dürfen
nur unter engsten Grenzen mittellose Personen kostenlos
beraten. Es gibt nun mal das völlig veraltete
Rechtsberatungsgesetz. Herta Däubler-Gmelin wollte es in der
letzten Legislaturperiode angeblich ändern. Es war von der
Abschaffung dieses NS-Gesetzes die Rede. Die Lobby in der SPD
hat sich durchgesetzt. Immerhin kann man sich mit diesem
Gesetz die Konkurrenz vom Leibe halten.

Ursprünglich war dieses Gesetz dazu gedacht, zu verhindern,
dass Juden ohne entsprechende Zulassung beraten durften. Da
niemand als Jude Rechtsanwalt, Steuerberater usw. werden
konnte, hatte das Gesetz nur das Ziel, komplett in allen
beratenden Bereichen Juden die Arbeit zu unterbinden, ohne
dass man offiziell etwas verbieten musste. Dieses Gesetz wurde
nach 1945 - da es sich als Konkurrenz-Abwehr bewährt hatte,
von allen Parteien beibehalten. Selbstverständlich wurden
Worte ausgewechselt, wie bei anderen Gesetzen auch, die den
Ursprung in der Judenverfolgung haben.

Hier liegen Sie in zweierlei Hinsicht offensichtlich daneben:

  1. sachlich : Das Rechtsberatungsgesetz stellt die geschäftsmäßige Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten unter den Vorbehalt der Erlaubnis, um den rechtsuchenden Bürger vor (allzu) unqualifiziertem Rechtsrat zu schützen. An diesem Anliegen ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Ob es eventuell in Randbereichen der einen oder anderen Feinjustierung bedarf, will ich hier nicht vertiefen und steht hier auch nicht zur Debatte. Abgesehen davon ist das Gebührenrecht der Rechtsanwälte ohnehin nicht im Rechtsberatungsgesetz geregelt, sodass der Hinweis auf dieses Gesetz zu den hier interessierenden Fragestellungen auch aus diesem Grund nichts beiträgt.

  2. rechtspolitisch : Der ausführliche Hinweis auf die „NS-Vergangenheit“ des Gesetzes ist verfehlt. Das Rechtsberatungsgesetz in der heute geltenden Fassung hat mit dem ursprünglichen Regelungsgehalt, den das Gesetz vor 1945 gehabt haben mag, wie oben erwähnt nichts zu tun. Ihr Hinweis führt daher die sachliche Diskussion um das Rechtsberatungsgesetz nicht weiter und stellt sich daher als inhaltsfreie, kenntnislose und tendenziöse Polemik dar.

Hallo,

ich lasse mich gerne belehren, dass ich und viele andere unter falschen Voraussetzungen beraten und jederzeit kostenlos beraten dürfen. Ich würde mich freuen, wenn ich den entsprechenden Hinweis von Dir bekomme, wo diese Regelung zu finden ist. Im Übrigen habe ich auf hingewiesen, dass eine kostenlose Beratung unzulässig ist.

Die hat der Staat in seiner Allmacht als
Kostenfaktor geschaffen. Ärzten, Anwälten und Steuerberatern
sind hier enge Grenzen gesetzt. Selbst Organisationen dürfen
nur unter engsten Grenzen mittellose Personen kostenlos
beraten. Es gibt nun mal das völlig veraltete
Rechtsberatungsgesetz. Herta Däubler-Gmelin wollte es in der
letzten Legislaturperiode angeblich ändern. Es war von der
Abschaffung dieses NS-Gesetzes die Rede. Die Lobby in der SPD
hat sich durchgesetzt. Immerhin kann man sich mit diesem
Gesetz die Konkurrenz vom Leibe halten.

Ursprünglich war dieses Gesetz dazu gedacht, zu verhindern,
dass Juden ohne entsprechende Zulassung beraten durften. Da
niemand als Jude Rechtsanwalt, Steuerberater usw. werden
konnte, hatte das Gesetz nur das Ziel, komplett in allen
beratenden Bereichen Juden die Arbeit zu unterbinden, ohne
dass man offiziell etwas verbieten musste. Dieses Gesetz wurde
nach 1945 - da es sich als Konkurrenz-Abwehr bewährt hatte,
von allen Parteien beibehalten. Selbstverständlich wurden
Worte ausgewechselt, wie bei anderen Gesetzen auch, die den
Ursprung in der Judenverfolgung haben.

Hier liegen Sie in zweierlei Hinsicht offensichtlich daneben:

  1. sachlich : Das Rechtsberatungsgesetz stellt die
    geschäftsmäßige Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten unter
    den Vorbehalt der Erlaubnis, um den rechtsuchenden Bürger vor
    (allzu) unqualifiziertem Rechtsrat zu schützen. An diesem
    Anliegen ist grundsätzlich nichts auszusetzen.

Dass sich daraus automatisch ableitet, wenn hier nur rechtsberatende Berufe und/oder Organisationen fremde Rechtsangelegenheiten erledigen dürfen, dass die jeweilige Gebührenordnung oder Satzung anzuwenden ist, ist eine logische Folge.

Ob es eventuell

in Randbereichen der einen oder anderen Feinjustierung bedarf,
will ich hier nicht vertiefen und steht hier auch nicht zur
Debatte. Abgesehen davon ist das Gebührenrecht der
Rechtsanwälte ohnehin nicht im Rechtsberatungsgesetz geregelt,

hat niemand behauptet

sodass der Hinweis auf dieses Gesetz zu den hier
interessierenden Fragestellungen auch aus diesem Grund nichts
beiträgt.

Es scheint entgangen zu sein, dass der Fragesteller sich ärgert, dass er für seine Frage bei einem Anwalt auch noch etwas zahlen soll. Unter Berücksichtigung des Sachverhaltes darf ich bitten, sofern anwaltlich tätig, die hier aufgezeigte Rechtsauffassung zu überprüfen. Wenn der Hinweis nicht dazu beiträgt, ist die logische Konsequenz, dass Jedermann Rechtsauskünfte erteilen und hierfür auch Leistungen verlangen darf. Denn wo sonst als im Rechtsberatungsgesetz ist geregelt, wer Rechtsberatung ausüben darf. Ich würde die Kausalität nachprüfen, weshalb ich u.U. einen Anwalt aufsuchen muss.

  1. rechtspolitisch : Der ausführliche Hinweis auf die
    „NS-Vergangenheit“ des Gesetzes ist verfehlt. Das
    Rechtsberatungsgesetz in der heute geltenden Fassung hat mit
    dem ursprünglichen Regelungsgehalt, den das Gesetz vor 1945
    gehabt haben mag, wie oben erwähnt nichts zu tun. Ihr Hinweis
    führt daher die sachliche Diskussion um das
    Rechtsberatungsgesetz nicht weiter und stellt sich daher als
    inhaltsfreie, kenntnislose und tendenziöse Polemik dar.

Die Grundursache des Rechtsberatungsgesetzes liegt nun mal in der NS-Zeit begründet und ist - auch wenn modifiziert bis heute aus denselben Gründen - nur nunmehr auf alle anderen Gruppen erweitert - als Konkurrenzverhinderungsmechanismus zu sehen. Über Sinn und Zweck dieses Gesetzes kann man sich trefflich streiten. (Das Gesetz liegt in meinem Schrank, ich bin des Lesens mächtig)

Gruss Günter

Lizenz zum Geld drucken
Hallo Günter,

Es scheint entgangen zu sein, dass der Fragesteller sich
ärgert, dass er für seine Frage bei einem Anwalt auch noch
etwas zahlen soll.

Nein, der Fragesteller beschwert sich nicht darüber das er zahlen soll, sondern wieviel.
BRAGO hin oder her. Wofür die Kostenpauschale für Porto und Telefon berechnet wird, weiss wahrscheinlich nichteinmal der Herr Anwalt selbst. Das eine Leistung (hier Telefongespräch) bezahlt werden soll ist logisch. Aber genauso logisch sollte es sein, das eine nicht erbrachte Leistung (Porto und Telefon) auch nicht berechnet wird, oder? Sollte es tatsächlich so sein, das diese Pauschale unabhängig ob der tatsächlichen Leistung abgerechnet werden kann, darf man dies wohl getrost als Lizenz zum Geld drucken bezeichnen.
Gruss Sebastian

Hallo TicTacToe,

ich würde hier die Methodiken angleichen. D.h., wenn hier schon ganz genau abgerechnet wird, dann wüßte ich gerne auch ganz genau, wer da angerufen hat. Schließlich kann da ja jeder anrufen und behaupten, er seie Du.

Als Anwalt würde ich übrigens nicht ernsthaft damit rechnen, solche Forderungen erfüllt zu bekommen. Versuchen würde ich es aber trotzdem. Auch mit massiven „juristischen“ Drohungen. Kostet ja nur das Porto :wink:

viele Grüße,

Oliver

Hallo Sebastian,

dass die Pauschale von 15 % mindestens jedoch 20 EURO für „Telefonkosten, Porto“ auf die HauptGebühr 100 EURO angerechnet wird, ist ein leider weit verbreiteter Unsinn. Bei uns wird eine Pauschale berechnet und hierauf die MwSt.

Weiter möchte ich mich hierzu nicht äussern, da ich den Gesamthintergrund nicht kenne.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Gehst Du zum Arzt, erkundigst Dich und dann gehst Du wieder ?
Und der will keine Versicherungskarte ?

Schon mal bim Arzt angerufen? Fragt er Dich als erstes nach Deiner Versichertennummer?

Ärzten, Anwälten und Steuerberatern sind hier enge Grenzen
gesetzt. Selbst Organisationen dürfen nur unter engsten Grenzen
mittellose Personen kostenlos beraten.

telefonische Anfrage: „Herr Doktor, ich nehme Medikament x und habe nun Kopfschmerzen, kann ich dagegen Medikament y nehmen oder verträgt sich das nicht?“
Eine Antwort von wegen „Tut mir leid, am Telefon ist es mir verboten, zu so etwas Stellung zu nehmen.“ hätte ich ja noch nie gehört.

viele Grüße,

Oliver

Hallo Oliver,

da Du mit Sicherheit nicht Dr. Xyz anrufst sondern Deinen Hausarzt weisst Du, was dieser als einfache Beratung mit Deiner Krankenkasse abrechnet ??

Gehst Du zum Arzt, erkundigst Dich und dann gehst Du wieder ?
Und der will keine Versicherungskarte ?

Schon mal bim Arzt angerufen? Fragt er Dich als erstes nach
Deiner Versichertennummer?

Rufe einfach mal einen Arzt an, der Dich nicht kennt. Wenn Du dieses Ergebnis auch hast, hast Du ein Recht, grundsätzlich an der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu zweifeln. was Du hier darstelltst, entspricht nicht der Realität.

Ärzten, Anwälten und Steuerberatern sind hier enge Grenzen
gesetzt. Selbst Organisationen dürfen nur unter engsten Grenzen
mittellose Personen kostenlos beraten.

telefonische Anfrage: „Herr Doktor, ich nehme Medikament x und
habe nun Kopfschmerzen, kann ich dagegen Medikament y nehmen
oder verträgt sich das nicht?“
Eine Antwort von wegen „Tut mir leid, am Telefon ist es mir
verboten, zu so etwas Stellung zu nehmen.“ hätte ich ja noch
nie gehört.

Ich würde mal behaupten, ein Arzt der Dich nicht kennt und diese Antwort auf Deine oben genannte Frage so gibt, sollte auf den Strassenbau wechseln. Dort ist er gut aufgehoben. Ich habe in meinem Leben noch nie solche Auskünfte von Ärzten erhalten, die mich nicht kannten. Kein Arzt, der Dich nicht kennt, wird Dir Auskunft geben. Sein Risiko ist viel zu hoch. Du scheinst die Ärzte und deren Verantwortungsgefühl nicht sehr ernst zu nehmen. Ich aber andere Erlebnisse.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Ich würde mal behaupten, ein Arzt der Dich nicht kennt und
diese Antwort auf Deine oben genannte Frage so gibt, sollte
auf den Strassenbau wechseln.

Aha! Jetzt weiß ich, warum wir so viele Autobahnen haben, jedoch keine…
…Vergiftungsnotrufzentralen, denen man telefonisch Fragen zu Substanzen und Interaktionen stellen kann,
…Apotheker, die laut gesetzlichen Auftrag, ohne die Patientenakte kennen zu dürfen, über Wechselwirkungen von Präparaten Auskunft geben könnten,
…eigens eingerichteten Dienste in pharmakologischen Instituten, die Tag und Nacht den Anrufern über Fragen zur Arzneitherapie unterrichten würden,

usw. usf…

Kein Arzt, der Dich nicht kennt, wird Dir Auskunft geben.

Naja. Manche Ärzte werden explizit hierfür bezahlt.

Sein Risiko ist viel zu hoch.

Ja? Was zahlt man denn so an Berufshaftpflicht? Sicher nicht finanzierbar.

Daher also die vielen Autobahnen…

Du scheinst die Ärzte und deren Verantwortungsgefühl nicht
sehr ernst zu nehmen.

…sagt ein fundierter Kenner der Materie, der sicher schon das eine oder andere mal in Praxen und Ambulanzen gearbeitet hat. Glaube mir: Es wird Auskunft gegeben, es ist absolut verantwortlich, und es wird oft kein Geld berechnet :wink:

viele Grüße,

Oliver

Hallo Günter,

wer ist „uns“? Über was beratet ihr? Ist es das, was Du („Ihr“) auf Eurer Website anbietet?

fragt sich

Oliver

Hallo Oliver,

ich spreche nicht von unserer Webseite. Meine Aussage dürfte klar sein, dass wohl über die hier in www erkennbare HP wohl kaum auf diesen Vorgang verwiesen wird. Das muss Dir genügen.

Gruss Günter

wer ist „uns“? Über was beratet ihr? Ist es das, was Du
(„Ihr“) auf Eurer Website anbietet?

fragt sich

Oliver

Hallo Oliver,

ich will mich weder wegen der im Eingang erfolgten Polemik streiten noch - wenn dem so ist - über den Sachverhalt von Verantwortung. Nur habe ich nicht mich für „Obstsalat“ interessiert, sondern für „Äpfel“.

Ich würde mal behaupten, ein Arzt der Dich nicht kennt und
diese Antwort auf Deine oben genannte Frage so gibt, sollte
auf den Strassenbau wechseln.

Aha! Jetzt weiß ich, warum wir so viele Autobahnen haben,
jedoch keine…
…Vergiftungsnotrufzentralen, denen man telefonisch Fragen zu
Substanzen und Interaktionen stellen kann,

Das ist wohl kaum das Thema einer Einzelauskunft einer Person, die einfach mal anruft, wie es dargestellt wurde und per Ferndiagnose sich beraten lässt.

…Apotheker, die laut gesetzlichen Auftrag, ohne die
Patientenakte kennen zu dürfen, über Wechselwirkungen von
Präparaten Auskunft geben könnten,

hat mit der Auskunft auch nichts zu tun.

…eigens eingerichteten Dienste in pharmakologischen
Instituten, die Tag und Nacht den Anrufern über Fragen zur
Arzneitherapie unterrichten würden,

ebenso usw.

Ich bin auf den Hinweis eingangen, dass man jederzeit einen Arzt anrufen kann und erklären kann, wenn mann Kopfschmerzen habe, ob man das Medikament wechseln soll und welches man einnehmen soll. Möglicherweise habe ich ein gestörtes Verhältnis ( aus Deiner Sicht) in die Medizin, dass ich nicht quer Beet fresse und einwerfe, was mir jemand sagt, ich auch diese Dienste nicht in Anspruch nehmen kann - auch sonst nie genommen habe.

Kein Arzt, der Dich nicht kennt, wird Dir Auskunft geben.

Naja. Manche Ärzte werden explizit hierfür bezahlt.

Sorry, im Vorspann war die Behauptung, dass solche Auskünfte kostenlos sind.

Sein Risiko ist viel zu hoch.

Ja? Was zahlt man denn so an Berufshaftpflicht? Sicher nicht
finanzierbar.

Derzeit zahlt wohl Dein Arbeitgeber noch alleine, aber eines Tages kommt - wenn Du in einer Klinik bist - auch hier enben der Haftung der Klinik auch Deine eigene Haftung.

Daher also die vielen Autobahnen…

Du scheinst die Ärzte und deren Verantwortungsgefühl nicht
sehr ernst zu nehmen.

…sagt ein fundierter Kenner der Materie, der sicher schon
das eine oder andere mal in Praxen und Ambulanzen gearbeitet
hat. Glaube mir: Es wird Auskunft gegeben, es ist
absolut verantwortlich, und es wird oft kein
Geld berechnet :wink:

Schade dass ich Dich nicht testen kann. Im Moment tun mit die Augen weh, ich schätze es kommt von Sandimmun oder Cellcept. Es würde mich interessieren, ob Du mir am Telefon empfehlen würdest, das Medikament abzusetzen und zu prüfen, ob es dann besser wird. Auf dieses Thema will ich nämlich hinaus. Ein Arzt, der mich nicht kennt, der mir einzig und allein am Telefon Auskunft erteilt, handelt unverantwortlich. Er weiss doch nicht, ob - bei mir hätte er nun keine Probleme, ich muss bei jedem Käse den Arzt informieren - ob der Patient ihm auch alles sagt.

Aber bis es soweit war, hatte ich einen Arzt, den ich anrief, ihm meine „Erkältung und Heiserkeit“ geschildert habe, der mir allerlei Hals-und Gurgelpräparate empfohlen hat, 3 Monate, dann bin ich in der UNI-Klinik aufgewacht. Und die Aufarbeitung hat ergeben, dass ich nicht erkältet war, sondern eine bakterielle Entzündung meiner Herzmuskulatur vorgelegen hat. Heute habe ich die HTX hinter mir, Dank telefonischer Auskünfte. Daher maile ich von der Unverantwortlichkeit, wenn mal jemand schnell ein Medikament wechseln will, was dann nichts mit Anfragen in den Vergiftungsnotzentralen, Apotheken usw. zu tun hat. Ich lehne im Übrigen auch den Versandhandel bei Medikamenten ab.

Gruss Günter