Huhu,
diese Frage gibt es schon unter folgendem Link hier bei „wer weiß was“:
/t/verbindungsdaten-speichern-beim-provider/2464835
Also max. 6 Monate, danach ist die Speicherung verboten, es sei denn, man hat vor Ablauf Einspruch gegen seine Rechnung eingelegt.
Hier habe ich für dich den wichtigen Absatz aus dem Gesetzt nochmals kopiert:
(3) Der Diensteanbieter hat nach Beendigung der Verbindung aus den Verbindungsdaten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 5 unverzüglich die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten zu ermitteln. Nicht erforderliche Daten sind unverzüglich zu löschen. Die Verbindungsdaten dürfen unter Kürzung der Zielnummer um die letzten drei Ziffern zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte – vorbehaltlich des Absatzes 4 – höchstens sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden. Hat der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist
nach Satz 3 Einwendungen erhoben, dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.
Mit den besten Grüßen
Jan