Nehmen Sie mal das kleine Messer, Herr Anwalt.
[…]
Pachtverträge bei Tankstellen sind wohl in der Regel
Handelsvertreterverträge.
Der Ursprungsposter schrub von Selbständigkeit. Und für Tankstellen gibt es durchaus unterschiedliche Modelle.
Es gibt nämlich auch die Möglichkeit, bspw. - so in meiner unmittelbarer Nachbarschaft - eigenes Grundstück, eigener Kfz-Reparaturbetrieb, eigene Zapfsäulen etc., die an den jeweiligen Ölonkel vermietet werden - und alle paar Jahre einen Wechsel der verkauften Kraftstoffmarke. Die Tankstellenkraft ist mithelfender Familienangehöriger im Kfz-Betrieb und verkauft gleichzeitig"im Namen und für Rechnung der Bla Ölerei" Sprit an der Tankstelle.
Dieser Sachverhalt wurde mir vor ein paar Jahren (als ich für den Laden ein Abrechnungssystem installierte) so erklärt (deswegen brauchten die Mandantenfähigkeit und noch ein paar Spezialitäten). Sie sind sicher, da Sie Herrn Nuhr bemühen, nachts um zwei Uhr aus der Tiefschlafphase heraus sofort und auf der Stelle auch hier zu erkennen, wer selbständig ist und wer nicht. Wenn dem so ist, schön für Sie. Aber selbst das berechtigt Sie nicht, mich hier abzumeiern.
Endgültige Klarheit könnte aber nur ein Blick in den
„Pacht-/Franchise-/Dienst-/was-auch-immer-Vertrag“ bringen.
Genua. Und dieserhalb und desterwegen erfroch ich mich, rückzufragen: weil es nämlich im Ursprungsposting für mich niccht eindeutig zu erkennen war. Was der arme Herr Nuhr nun wieder damit zu tun hat, mag für den Herrn Volljuristen klar wie der lichte Tag sein; dennoch ersuche ich Sie hiermit, mir gegenüber einen anderen Ton anzuschlagen. Noch ist das hier ein öffentliches Forum und nicht das Forum des Herrn Krull, der erstens alles und zweitens besser weiß, und zwar meist schon, bevor die Fragestellung klar ist.
dma