Recht auf Abschlußzeugnis als Selbstständiger

Hallo Gemeinde,

meine Frau ist Tankstellen-Pächterin und wird wegen unserer familiären Veränderungen selbst kündigen. Sie gilt als Selbstständige, arbeitet jedoch für eine deutschlandweite Tankstellen-Firma.

Es ist zwar unüblich das Selbstständige sich ein Abschlußzeugnis ausstellen lassen. Aber wir wollen es. Denn nach einigen Jahren möchte meine Frau wieder arbeiten gehen, als Angestellte. Wir halten es für nicht unwichtig hier die Arbeitsschwerpunkte niederzuschreiben bzgl. späterer Bewerbung und sich das von der Firma abzeichnen zu lassen.

Aber: die Firma verweigert das. Daher die Frage: hat man auch als Selbstständiger der für eine Firma arbeitet das Recht auf ein Abschlußzeugnis?

Danke und Gruß
Dan

Guten Tag.

Also, abgesehen davon, dass du bestätigt hast, die FAQ:1129 gelesen und verstanden zu haben *seufz* …

entweder man ist selbständig, arbeitet also „in eigenem Auftrag“ auf eigene Rechnung
oder man arbeitet für jemand anderen, i.e. in fremdem Auftrag auf fremde Rechnung.

Im ersten Fall könnte man sich selbst ein Zeugnis schreiben, wie toll man unternommen hat. Im zweiten hätte man ein Recht auf ein ganz normales Arbeitszeugnis. Aber entscheiden, welcher Fall jetzt vorliegen soll, müsste man denn schon.

GEK

Dieter Nuhr
… oder es liegt einfach ein Fall von § 630 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/630.html vor, wonach auch Selbständige einen Anspruch auf ein Zeugnis haben können, aber nur, wenn es um selbständige Dauer-Dienstverträge geht. Das können in erster Linie Ärzte, Architekten und andere freie Berufe sein, Handelsvertreter sind schon strittig, bejaht immerhin vom BGB-Standardkommentar Palandt § 630 BGB Rdn. 4.

Pachtverträge bei Tankstellen sind wohl in der Regel Handelsvertreterverträge.

http://www.jurablogs.com/de/der-ausgleichsanspruch-d…

Immerhin verkaufen die ja im Namen der Mineralölgesellschaft Produkte von dieser und haben auch über die Pacht hinaus vermutlich noch eine Reihe vertraglicher Pflichten, die in die Erbringung von Diensten für die Mineralölgesellschaft eingeordnet werden können, ist das mit dem Zeugnis gar nicht abwegig.

Endgültige Klarheit könnte aber nur ein Blick in den „Pacht-/Franchise-/Dienst-/was-auch-immer-Vertrag“ bringen.

Ich würde die liebe Gesellschaft mal auf § 630 BGB verweisen.

VG
EK

Nehmen Sie mal das kleine Messer, Herr Anwalt.

[…]

Pachtverträge bei Tankstellen sind wohl in der Regel
Handelsvertreterverträge.

Der Ursprungsposter schrub von Selbständigkeit. Und für Tankstellen gibt es durchaus unterschiedliche Modelle.

Es gibt nämlich auch die Möglichkeit, bspw. - so in meiner unmittelbarer Nachbarschaft - eigenes Grundstück, eigener Kfz-Reparaturbetrieb, eigene Zapfsäulen etc., die an den jeweiligen Ölonkel vermietet werden - und alle paar Jahre einen Wechsel der verkauften Kraftstoffmarke. Die Tankstellenkraft ist mithelfender Familienangehöriger im Kfz-Betrieb und verkauft gleichzeitig"im Namen und für Rechnung der Bla Ölerei" Sprit an der Tankstelle.

Dieser Sachverhalt wurde mir vor ein paar Jahren (als ich für den Laden ein Abrechnungssystem installierte) so erklärt (deswegen brauchten die Mandantenfähigkeit und noch ein paar Spezialitäten). Sie sind sicher, da Sie Herrn Nuhr bemühen, nachts um zwei Uhr aus der Tiefschlafphase heraus sofort und auf der Stelle auch hier zu erkennen, wer selbständig ist und wer nicht. Wenn dem so ist, schön für Sie. Aber selbst das berechtigt Sie nicht, mich hier abzumeiern.

Endgültige Klarheit könnte aber nur ein Blick in den
„Pacht-/Franchise-/Dienst-/was-auch-immer-Vertrag“ bringen.

Genua. Und dieserhalb und desterwegen erfroch ich mich, rückzufragen: weil es nämlich im Ursprungsposting für mich niccht eindeutig zu erkennen war. Was der arme Herr Nuhr nun wieder damit zu tun hat, mag für den Herrn Volljuristen klar wie der lichte Tag sein; dennoch ersuche ich Sie hiermit, mir gegenüber einen anderen Ton anzuschlagen. Noch ist das hier ein öffentliches Forum und nicht das Forum des Herrn Krull, der erstens alles und zweitens besser weiß, und zwar meist schon, bevor die Fragestellung klar ist.

dma

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Gähn!
Hallo GEK,

wenn jemand in fett den Fragesteller „abmeiert“, er möge sich entscheiden, weil Selbständigkeit und Zeugnis nicht zusammengehen, obwohl es deutlich anders im Gesetz steht, und dann auch keine sachliche Kritik verträgt, dann sollte derjenige sich besser gestern als heute hier abmelden.

VG
EK

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dann sollte derjenige sich besser gestern als heute hier abmelden.

Das, werter Arroganzling, haben Sie aber mit absoluter Sicherheit weder zu beurteilen noch zu entscheiden. Und Dieter Nuhrs inzwischen hinlänglich bekanntes Zitat fällt auch nicht unter sachliche Kritik.

Bussi!
Hallo IrrEillicht,

verbleiben wir doch so: Ich kenne mich besser mit Juristerei aus und GEK dafür besser mit dem guten, nicht arroganten Ton in Foren.

/t/sind-gesetze-gerecht/5072862/14

/t/opel-und-die-gewerkschaft/5056810/3

/t/schweigepflicht–6/4972921/2

VG
EK

Hallo,
guter Konter !!!
Gruß
Czauderna

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[ot] Weitere Versachlichung

guter Konter !!!

Auf jeden Fall. Von mir noch fünf !!! obendrauf.

Und beim Erstschlag würde ich in Zukunft auf Dieter verzichten und nuhr Nuhr schreiben. Das kommt noch sachlicher, wenn man andere ums Fresse halten bittet.

Bones

… sag doch statt „Nuhr“ einfach „Pinguin“ :smile:))) http://www.youtube.com/watch?v=omvCL60GtrI