Recht auf Akteneinsicht bei Arbeitsagentur?

Hallo

weiß hier zufällig jemand, ob man bei Ämtern grundsätzlich das Recht hat, seine eigenen Akten einzusehen?

Hier bei der Arbeitsagentur, aber es würde mich auch grundsätzlich interessieren.

Viele Grüße Thea

weiß hier zufällig jemand, ob man bei Ämtern grundsätzlich das
Recht hat, seine eigenen Akten einzusehen?

Hier bei der Arbeitsagentur, aber es würde mich auch
grundsätzlich interessieren.

Hi Thea.

Du kannst deine Akte einsehen, wenn:

§ 25 SGB X:
Abs.1, S.1: Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist.

(Also nicht aus Jux und Dollerei…)

Abs.2, S.1: Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde statt dessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen.

Abs.3: Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.

Abs.4: Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt.

Abs.5: Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen.

Einsicht erfolgt aber nur unter Aufsicht (zumindest bei der Arbeitsagentur). Du könntest ja was rausnehmen oder so…

Gruß,
Liza

Hallo Liza

danke für deine Antwort.

§ 25 SGB X:
Abs.1, S.1: Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in
die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit
deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer
rechtlichen Interessen erforderlich ist.

Wenn ich durch Gespräche mit Sachbearbeitern festgestellt habe, dass die Behörde in ihren Aktennotizen offensichtlich etwas anderes notiert hat, als ich für wahr halte (auf deutsch: die haben mich angeblich Anfang April angerufen, ich weiß aber nichts davon), und wenn ich außerdem eine sachliche Unstimmigkeit mit der Behörde habe, für die dieser angebliche Telefonanruf evtl. eine Rolle spielen könnte, müsste mir dann Akteneinsicht gewährt werden?

Oder muss es erst feststehen, dass diese Aktennotiz eine Rolle bei meiner Unstimmigkeit mit der Behörde spielt?

Muss ich das vorher beantragen? Gibt es da Fristen, zum Beispiel eine Wocher vorher oder so?

Viele Grüße Thea

§ 25 SGB X:
Abs.1, S.1: Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in
die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit
deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer
rechtlichen Interessen erforderlich ist.

Wenn ich durch Gespräche mit Sachbearbeitern festgestellt
habe, dass die Behörde in ihren Aktennotizen offensichtlich
etwas anderes notiert hat, als ich für wahr halte (auf
deutsch: die haben mich angeblich Anfang April angerufen, ich
weiß aber nichts davon), und wenn ich außerdem eine sachliche
Unstimmigkeit mit der Behörde habe, für die dieser angebliche
Telefonanruf evtl. eine Rolle spielen könnte, müsste mir dann
Akteneinsicht gewährt werden?

Oder muss es erst feststehen, dass diese Aktennotiz eine Rolle
bei meiner Unstimmigkeit mit der Behörde spielt?

Muss ich das vorher beantragen? Gibt es da Fristen, zum
Beispiel eine Wocher vorher oder so?

Ohohoh. Jetzt geht’s doch in die Praxis…
Ich muss dir gestehen, dass ich in der Praxis noch keinen einzigen Fall - weder bei mir noch in meiner ganzen Abteilung - miterlebt habe, wo jemand Akteneinsicht wollte.

Ich würde nach deiner Schilderung jetzte erst mal sagen: Also, ich würde dir Akteneinsicht gewähren.

Ich glaube auch nicht, dass da irgendwelche Fristen zur Anmeldung zu beachten sind. Ich würde einfach mal anrufen, schätze aber, dass, wenn du jemand an die Strippe bekommst, das niemand ist, der dir dazu genau Auskunft geben kann (so wie ich). Ich würde eher während der Sprechzeiten mal persönlich in die für dich zuständige Leistungsstelle gehen (i.d.R. da, wo du auch damals deinen Alg-Antrag abgegeben hast; an der Info fragen) und nach Akteneinsicht fragen.

Gruß,
Liza

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Hi Liza

Ich würde nach deiner Schilderung jetzte erst mal sagen: Also,
ich würde dir Akteneinsicht gewähren.

Leider bist du nicht meine Sachbearbeiterin!

Ich würde eher während der Sprechzeiten mal
persönlich in die für dich zuständige Leistungsstelle gehen
(i.d.R. da, wo du auch damals deinen Alg-Antrag abgegeben
hast; an der Info fragen) und nach Akteneinsicht fragen.

Das hatte ich bereits vor der ersten Fragestellung gemacht, was abgelehnt wurde mit der Begründung, dass dies einen übermäßigen Zeitaufwand verursachen würde.

Viele Grüße Thea

Hallo

was abgelehnt wurde mit der Begründung, dass dies einen
übermäßigen Zeitaufwand verursachen würde.

…das ist genau der Zeitpunkt, wo Du nach dem Teamleiter fragen solltest und Dir in dem gleichen Satz den Namen des Mitarbeiters, der Dir die Auskunft gegeben hat, geben lassen solltest.
Glaub mir, das wirkt Wunder. Ich arbeite bei dem Verein :wink:

Holger

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was abgelehnt wurde mit der Begründung, dass dies einen
übermäßigen Zeitaufwand verursachen würde.

…das ist genau der Zeitpunkt, wo Du nach dem Teamleiter
fragen solltest und Dir in dem gleichen Satz den Namen des
Mitarbeiters, der Dir die Auskunft gegeben hat, geben lassen
solltest.
Glaub mir, das wirkt Wunder. Ich arbeite bei dem Verein :wink:

Holger

Hier stimme ich meinem Kollegen zu. Du hast ein Recht darauf, dass zumindest geprüft wird, ob du Akteneinsicht nehmen darfst. Und wenn ja, muss man dir halt Akteneinsicht gewähren. Das kann man dir nicht mit der Begründung „übermäßiger Zeitaufwand“ verweigern (auch wenn das Argument sachlich stimmt…).

Liza

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Danke für eure Antworten! o.w.t.
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