Wir würden gerne umziehen, allerdings steht in unserem Mietvertrag die Anmerkung, dass beide Parteien im ersten Jahr auf das Recht zum Ausspruch der ordentlichen Kündigung verzichten.
Wir sind letzten August eingezogen.
Heißt das nun, wir dürfen nicht vor August kündigen, d.h. die Kündigung gar nicht erst abschicken, obwohl es bis zum Auszugstermin noch 3 Monate Zeit sind?
Oder nur nicht vor August ausziehen, d.h. wir dürfen 3 Monate vor August, also quasi im April, kündigen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Mietvertrag (…)
auf das Recht zum Ausspruch der ordentlichen Kündigung
verzichten.
Hallo!
Die Formulierung ist etwas unglücklich gewählt.
Ich verstehe unter einem derartigen Passus,
dass ihr mindestens 1 Jahr wohnen bleibt.
Demzufolge könnt ihr ZUM August kündigen (und nicht erst IM August).
Wenn die Formulierung aber wie zitiert lautet, KÖNNTE der Vermieter sich quer stellen … aber das nehme ich nicht an.
MfG
R. Nordmann
Soweit ich informiert bin, gilt für Mieter aller Wohnungen, die nach 2002 angemietet wurden, eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Hallo,
dass beide Parteien im ersten Jahr
auf das Recht zum Ausspruch der ordentlichen Kündigung
verzichten.
ich würde meinen, dass man dann bis spätestens 3.8. zum 31.10. kündigen kann.
Siehe auch hier:
/t/unbestimmte-zeit-mit-beiderseit-kuend-verzicht/30…
TM
Hallo, leider kann ich dir da nicht helfen.
Mit Mietrecht kenne ich mich nicht aus.
MfG Daisy