Eine „Anhörung“ in dem Sinne wird das kaum sein - es geht ja
nicht um eine anstehende Sanktion / Pflichtverletzung o.Ä.
War auch gar nicht behauptet. Hier geht es NICHT um eine Anhörung nach § 24 SGB X oder Richtung § 31 SGB X !!!
Bevor eine Kostensenkung überhaupt erfolgen kann, muss derjenige informiert werden und die Möglichkeit haben, sich zu äußern.
Wozu sollten sie sich auch äußern können , was den Sachverhalt
angeht…die Kosten der Unterkunft sind entweder angemessen
nach den örtlichen Richtlinien- oder nicht.
In der Regel wird derjenige informiert, zur Kostensenkung beizutragen, wie Untervermietung, sofern möglich, Arbeitsaufnahmen usw. Dazu soll er sich im Rahmen der Anhörung äußern!
Sind sie’s nicht
(und wäre der Umzug nicht unwirtschaftlich), erhält der
Betroffene eine entsprechende Mitteilung darüber, verbunden
mit der Aufforderung, die Kosten (in der Regel innerhalb 6
Monaten) auf „angemessenes“ Niveau zu senken.
Wenn VORHER eine Anhörung an den Kunden geschickt wurde und die Kosten der Unterkunft tatsächlich unangemessen sind. Jeder Widerspruch gegen eine Absenkung ohne Anhörung würde spätestens vom Sozialgericht kassiert werden.
(Und das wird
hier vermutlich in der Post gewesen oder vom SB mündlich
erwähnt worden sein. Mündliches wäre aber uninteressant.)
Während dieser Frist wären die tatsächlichen Unterkunftskosten
weiterhin zu übernehmen.
Ja
Da ist also nix mit „gar kein Geld
mehr bekommen“. 
Die Kostensenkung kann man (theoretisch…) dadurch erreichen,
dass der Vermieter mit dem Preis runtergeht, oder durch
Untervermietung - oder eben durch Umzug in eine angemessene
Wohnung.
Um diese Alternativen geht wie bereits oben erwähnt
Senkt er die Kosten innerhalb der Frist nicht,
bekommt er danach nur noch die (bisherigen) angemessenen KdU
bewilligt und muss die Differenz zur tatsächlichen Warmmiete
ggf. aus eigener Tasche drauflegen. (Auch da… „Gar kein Geld
mehr bekommen“ ist nicht…) -
Das ist die Endkonsequenz einer Absenkung. Jedoch ist der Umfang, Zeitpunkt der Absenkung, sechs oder zwölf Monate, mit oder ohne 10% sehr einzelfallbezogen
Angesichts der hier geschilderten BG-Größe und KdU-Höhe würde
ich allerdings auch stark bezweifeln wollen, dass hier
überhaupt eine Unangemessenheit der Kosten vorliegen kann ^^
Interessant, dass man das am heimischen PC beurteilen kann. In den einzelnen Bundesländer, Städten, manchmal sogar Landkreisen existieren ganz unterschiedliche Mietbergrenzen.