Recht auf Selbstbestimmung vs. JobCenter

Hallo!

Familie Mustermann is Hartz4-Aufstocker und hat nun vom JobCenter nahegelegt bekommnem, sich eine andere Bleibe zu suchen, da die Nebenkostenabrechnung zu hoch wäre. Kalt werden für 62m² 185€ gezahlt, die Nebenkostenvorauszahlung liegt derzeit bei ca 160 € im Monat für 4 Personen (2 Erwachsene, 2 Kinder). Die Familie hat es sich in der Wohnung (u der ländlichen Gegend drumherum) mittlerweile gemütlich gemacht u is alles andere als begeistert von der Drohung der JobCenter-Mitarbeiter „dann halt gar kein Geld mehr zu bekommen“. Steht dem nicht ein gewisses Selbstbestimmungsrecht entgegen? Die Familie strampelt sich nach Leibeskräften ab, aber der Verdienst reicht halt nich zum Leben u somit is die Familie dringend auf Unterstützung vom Amt angewiesen…

Gruss

Mutschy

Hallo,

Familie Mustermann is Hartz4-Aufstocker und hat nun vom JobCenter nahegelegt bekommnem, sich eine andere Bleibe zu suchen, da die Nebenkostenabrechnung zu hoch wäre. Kalt werden für 62m² 185€ gezahlt, die Nebenkostenvorauszahlung liegt derzeit bei ca 160 € im Monat für 4 Personen (2 Erwachsene, 2 Kinder). Die Familie hat es sich in der Wohnung (u der ländlichen Gegend drumherum) mittlerweile gemütlich gemacht u is alles andere als begeistert von der Drohung der JobCenter-Mitarbeiter „dann halt gar kein Geld mehr zu bekommen“. Steht dem nicht ein gewisses Selbstbestimmungsrecht entgegen? Die Familie strampelt sich nach Leibeskräften ab, aber der Verdienst reicht halt nich zum Leben u somit is die Familie dringend auf Unterstützung vom Amt angewiesen…

Naja, die Herleitung vom Selbstbestimmungsrecht ist vielleicht ein bißchen dünn.
EInfach mal am SGB II orientieren. Da heißt es doch so schön, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen werden. Die pauschalen Sätze, die die Gemeinden/Landkreise erstmal als Richtschnur festgelegt haben, dürften bei 4 Personen und 62m² für 185€ kalt + 160€ Nebenkosten selbst in der ärmsten Region im Osten noch lange nicht überschritten sein.
Entweder es wurde etwas falsch verstanden oder das JobCenter probiert auf gut Glück, dass die Antragsteller ihre Rechte nicht kennen. Allein die Aussage, dann einfach gar nichts mehr zahlen zu wollen, deutet zumindest sehr stark darauf hin. Eine weitere, leider nicht mal zu seltene Option, wäre, dass diese Rechte dem Bearbeiter selbst gar nicht geläufig sind.
Also mal rausbekommen, was hinsichtlich der m²-Preise für die Kaltmiete und die Nebenkosten als Obergrenze definiert sind und das dann mal mit den für 4 Personen als angemessen angesehnen Wohnungsgröße von 85 m² multiplizieren.
Oder mal das hier nachlesen. Da ist alles recht verständlich formuliert:
http://www.soga-nms.net/media/Praxisbegleiter_KdU_MJ…
Bevor also unangemessene Wohnkosten nicht mehr übernommen werden, vergeht schon einige Zeit. Und von gar nichts mehr zahlen, kann jedenfalls in diesem Zusammenhang ohnehin keine Rede sein.

Grüße

Hallo!

Familie Mustermann is Hartz4-Aufstocker und hat nun vom
JobCenter nahegelegt bekommnem, sich eine andere Bleibe zu
suchen, da die Nebenkostenabrechnung zu hoch wäre.

Zuerst gibt’s „nur“ eine Anhörung, da passiert erst mal nichts.

Kalt werden
für 62m² 185€ gezahlt, die Nebenkostenvorauszahlung liegt
derzeit bei ca 160 € im Monat für 4 Personen (2 Erwachsene, 2
Kinder).

Das mag sein, wenn nach der so genannten Produktmethode verfahren wurde (bundeslandabhängig).

Die Familie hat es sich in der Wohnung (u der
ländlichen Gegend drumherum) mittlerweile gemütlich gemacht u
is alles andere als begeistert von der Drohung der
JobCenter-Mitarbeiter „dann halt gar kein Geld mehr zu
bekommen“.

Was ist mit Drohung gemeint: Anhörung, Aufforderungsbescheid…??? Drohung kann auch eine bloße Meinungsäußerung sein, jedoch kaum verbindlich, da nicht beweisbar.

Steht dem nicht ein gewisses Selbstbestimmungsrecht
entgegen?

Selbstverständlich, wie jedem anderen auch - siehe Grundgesetz. Jedoch gibt es Ausführungsvorschriften, ab wann eine Miete als unangemessen, sprich als zu teurer, gilt. Da müssen Alternativen her: arbeiten gehen, um Differenz zu erwirtschaften, Untermiete, falls machbar o.ä.

Die Familie strampelt sich nach Leibeskräften ab,
aber der Verdienst reicht halt nich zum Leben u somit is die
Familie dringend auf Unterstützung vom Amt angewiesen…

Nachvollziehbar, aber können bestehende Arbeitsverhältnisse ausgebaut werden in Richtung Vollzeit? Den Arbeitsvermittler in Anspruch nehmen, dafür wird er/sie bezahlt!

Gruss

Mutschy

Unstreitige Nebenkosten sind zu übernehmen
Hi,

62m² für vier Personen sind weit weniger, als angemessen. Je nach Bundesland wären mindestens 90 m² angemessen und eine nach der vom BSG abgesegneten Produktmethode zu errechnende fiktive Kaltmiete von 2 €/m² dürfte selbst in ländlichen Gebieten mit Mietensufe 1 nicht unangemessen sein.

Tatsächliche und nach dem Mietrecht angemessene Nebenkosten sind zu übernehmen. Lediglich bei den Heiz- und ggf. Warmwasserkosten kann eine Angemessenheitsprüfung erfolgen.

Gruß
Ingo

Hallo

Zuerst gibt’s „nur“ eine Anhörung, da passiert erst mal nichts.

Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Die bringen es schon mal fertig, einfach mal die Zahlungen auf Verdacht zu reduzieren, bis man klagt.

Viele Grüße

Hallo

Tatsächliche und nach dem Mietrecht angemessene Nebenkosten sind zu übernehmen.

Im übrigen müssen sie doch sowieso die Kosten übernehmen, solange sie nicht einem Umzug zustimmen. Und ich denke, ein Umzug in eine andere Wohnung wäre in jedem Fall teurer, da die Kaltmiete ja extrem niedrig ist, von den Umzugskosten mal abgesehen.

Viele Grüße

ot: Anhörung
Hi!

Zuerst gibt’s „nur“ eine Anhörung, da passiert erst mal nichts.

Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Die bringen es schon mal fertig, einfach mal die Zahlungen auf Verdacht zu reduzieren, bis man klagt.

Ja, leider. :frowning: Ich hatte auch mal so einen Kollegen bei der AA, der (aus verschiedenen Gründen) der Meinung war, Anhörungen könne man sich generell «sparen» und deswegen auch nie eine zwischengeschoben hat. Nicht nur menschlich unmöglich, sondern auch rechtswidrig. Aber welcher Leistungsempfänger weiß schon, dass er erst angehört werden muss?! Das hat er ausgenutzt.

Ich will damit aber nicht sagen, dass dieses Verhalten die Regel ist (das ist es nämlich nicht!), sondern nur, dass es (leider) vorkommen kann. Deine Warnung ist jedenfalls nicht aus der Luft gegriffen. :frowning:

LG
Jadzia

2 Like

Eine „Anhörung“ in dem Sinne wird das kaum sein - es geht ja nicht um eine anstehende Sanktion / Pflichtverletzung o.Ä. Wozu sollten sie sich auch äußern können , was den Sachverhalt angeht…die Kosten der Unterkunft sind entweder angemessen nach den örtlichen Richtlinien- oder nicht. Sind sie’s nicht (und wäre der Umzug nicht unwirtschaftlich), erhält der Betroffene eine entsprechende Mitteilung darüber, verbunden mit der Aufforderung, die Kosten (in der Regel innerhalb 6 Monaten) auf „angemessenes“ Niveau zu senken. (Und das wird hier vermutlich in der Post gewesen oder vom SB mündlich erwähnt worden sein. Mündliches wäre aber uninteressant.)
Während dieser Frist wären die tatsächlichen Unterkunftskosten weiterhin zu übernehmen. Da ist also nix mit „gar kein Geld mehr bekommen“. :smile:

Die Kostensenkung kann man (theoretisch…) dadurch erreichen, dass der Vermieter mit dem Preis runtergeht, oder durch Untervermietung - oder eben durch Umzug in eine angemessene Wohnung. Senkt er die Kosten innerhalb der Frist nicht, bekommt er danach nur noch die (bisherigen) angemessenen KdU bewilligt und muss die Differenz zur tatsächlichen Warmmiete ggf. aus eigener Tasche drauflegen. (Auch da… „Gar kein Geld mehr bekommen“ ist nicht…) -

Angesichts der hier geschilderten BG-Größe und KdU-Höhe würde ich allerdings auch stark bezweifeln wollen, dass hier überhaupt eine Unangemessenheit der Kosten vorliegen kann ^^

Hi!

Eine „Anhörung“ in dem Sinne wird das kaum sein  

Es ging mir ja auch mehr um Anhörungen allgemein. (Deswegen auch das vorangestellte «ot». :smile:

LG
Jadzia

Das von mir sollte eigentlich auch zwei Kommentare drüber hin , unter den „tisch“ ^^ . Entschuldigung :wink:

Eine „Anhörung“ in dem Sinne wird das kaum sein - es geht ja
nicht um eine anstehende Sanktion / Pflichtverletzung o.Ä.

War auch gar nicht behauptet. Hier geht es NICHT um eine Anhörung nach § 24 SGB X oder Richtung § 31 SGB X !!!
Bevor eine Kostensenkung überhaupt erfolgen kann, muss derjenige informiert werden und die Möglichkeit haben, sich zu äußern.

Wozu sollten sie sich auch äußern können , was den Sachverhalt
angeht…die Kosten der Unterkunft sind entweder angemessen
nach den örtlichen Richtlinien- oder nicht.

In der Regel wird derjenige informiert, zur Kostensenkung beizutragen, wie Untervermietung, sofern möglich, Arbeitsaufnahmen usw. Dazu soll er sich im Rahmen der Anhörung äußern!

Sind sie’s nicht
(und wäre der Umzug nicht unwirtschaftlich), erhält der
Betroffene eine entsprechende Mitteilung darüber, verbunden
mit der Aufforderung, die Kosten (in der Regel innerhalb 6
Monaten) auf „angemessenes“ Niveau zu senken.

Wenn VORHER eine Anhörung an den Kunden geschickt wurde und die Kosten der Unterkunft tatsächlich unangemessen sind. Jeder Widerspruch gegen eine Absenkung ohne Anhörung würde spätestens vom Sozialgericht kassiert werden.

(Und das wird
hier vermutlich in der Post gewesen oder vom SB mündlich
erwähnt worden sein. Mündliches wäre aber uninteressant.)
Während dieser Frist wären die tatsächlichen Unterkunftskosten
weiterhin zu übernehmen.

Ja

Da ist also nix mit „gar kein Geld
mehr bekommen“. :smile:

Die Kostensenkung kann man (theoretisch…) dadurch erreichen,
dass der Vermieter mit dem Preis runtergeht, oder durch
Untervermietung - oder eben durch Umzug in eine angemessene
Wohnung.

Um diese Alternativen geht wie bereits oben erwähnt

Senkt er die Kosten innerhalb der Frist nicht,
bekommt er danach nur noch die (bisherigen) angemessenen KdU
bewilligt und muss die Differenz zur tatsächlichen Warmmiete
ggf. aus eigener Tasche drauflegen. (Auch da… „Gar kein Geld
mehr bekommen“ ist nicht…) -

Das ist die Endkonsequenz einer Absenkung. Jedoch ist der Umfang, Zeitpunkt der Absenkung, sechs oder zwölf Monate, mit oder ohne 10% sehr einzelfallbezogen

Angesichts der hier geschilderten BG-Größe und KdU-Höhe würde
ich allerdings auch stark bezweifeln wollen, dass hier
überhaupt eine Unangemessenheit der Kosten vorliegen kann ^^

Interessant, dass man das am heimischen PC beurteilen kann. In den einzelnen Bundesländer, Städten, manchmal sogar Landkreisen existieren ganz unterschiedliche Mietbergrenzen.

1 Like

Ich habe geschrieben, dass ich das stark bezweifle… ausgehend von den hier gegebenen Infos und den mir bekannten örtlichen Richtlinien etlicher Kommunen (darunter durchaus auch ländliche und „auf der Alm“ gelegene ^^)

In den einzelnen Bundesländer, Städten, manchmal sogar Landkreisen existieren ganz unterschiedliche Mietbergrenzen.

Ja, das stimmt natürlich. Nur (wie schon erwähnt wurde) geht es hier ja um eine 4-köpfige Bedarfsgemeinschaft. Je nach Bundesland gelten für eine 4er-BG 80 - 95 qm als angemessene Wohnfläche. Die Familie lebt auf 62 qm (= deutlich „zu klein“) zu 185 € kalt /ca. 345 € warm. Ingo Turski hat’s ja bereits vorgerechnet…

Dass der Umzug in eine für die 4 -Pers.-BG angemessene Wohnung (die je nach Bundesland 18 - 33 qm größer sein dürfte als die jetzige) zu einer Kosteneinsparung im Vergleich zur jetzigen Wohnung führen würde… bzw. dass die jetzige (zu kleine) Wohnung für eine 4er-BG vom Preis her unangemessen sein sollte… - das würde wirklich sehr niedrig angesetzte örtl. KdU-Richtlinien voraussetzen. Zumindest darüber sind wir uns einig… ? :smile:

Wäre aber natürlich interessant zu wissen, um welchen fiktiven Ort es hier geht…