Ein Kunde tankt an einer Tankstelle seinen völlig leer gefahrenen Wagen voll (80 Euro). An der Kasse wird ihm mitgeteilt, dass der EC Kartenleser außer Betrieb sei, er möge Bares dabei haben. Hat der Kunde aber nicht. Eine Kreditkarte akzeptiert die Tankstelle von vornherein nicht, das steht auch (in vergilbt auf weiß in 5mm hohen Buchstaben) irgendwo an den Zapfsäulen. Der ratlose Kunde wird zur nächsten Bank geschickt um Bares zu holen (100m, das geht ja noch, der Schnodderton des Tankwarts dagegen geht definitiv nicht, was der Kunde dem Tankwart höflich, aber bestimmt, mitteilt. Großer Fehler.).
Der Wagenschlüssel bleibt als Pfand beim Tankwart. Der Geldautomat der Bank ist aber ebenfalls „derzeit außer Betrieb“, der Schalter geschlossen (21:00 Uhr). Der Kunde schlappt zurück zur Tankstelle und berichtet, der Tankwart meint, das sei nicht sein Problem. Die nächste Bank ist gut 2km entfernt, das Auto rausrücken um Geld zu holen fällt dem Tankwart nicht ein, der Tankwart bietet als Alternativen an, entweder „sein“ Benzin wieder rauszurücken, zu Fuß(!) zur anderen Bank zu gehen, Auto zu stoppen oder sich ein Taxi zu besorgen, das sei nicht sein Problem. Der Kunde bietet an, seinen Führerschein als Pfand dazulassen, der Tankwart lehnt ab. Der Kunde bittet, da er sich ja ausweisen kann (inländischer Wohnsitz, Führerschein und Autonummer), eine Rechnung ausgestellt zu bekommen, der Tankwart weigert sich. Der Kunde verlangt, den Besitzer/Pächter der Tankstelle zu sprechen, da der Tankwart sehr wahrscheinlich nur ein kleiner Angestellter ist. Der Tankwart weigert sich, eine Telefonnummer herauszurücken.
Der Kunde fühlt sich verschaukelt, greift sich seinen Autoschlüssel von der Theke und marschiert trotz des Gezeters des Tankwarts zu seinem Auto, um zur Bank zu fahren. Der Tankwart droht mit Gewalt oder Beschädigung des Autos wenn es der Kunde wagt, den Motor anzulassen, und baut sich demonstrativ vor dem Kühler des Wagens auf. Der Kunde läuft nun ebenfalls langsam heiß und meint, er könne das ja gerne versuchen, werde sich zu wehren wissen, startet, und fährt einfach rückwärts aus der Tankstelle. Er holt sich von der entfernten Bank Geld, fährt zurück zur Tankstelle und bezahlt.
Der Tankwart weigert sich zuerst, das Geld anzunehmen, nimmt das Geld dann aber doch, schmollt aber immer noch und erklärt, die Polizei gerufen zu haben und Anzeige wegen Diebstahls und gefährlicher Drohung/Nötigung erstatten zu wollen. Der Kunde verlangt eine Postadresse des Besitzers/Pächters, um sich schriftlich zu beschweren, der Tankwart weigerte sich, eine herauszurücken.
Der Kunde meint, des Verhandelns mit „Rumpelstilzchen“ (so nennt er den Tankwart inzwischen) überdrüssig, er könne ihn mal gern haben, und fährt davon, wobei der Tankwart noch „Fahrerflucht“ zu der Liste seiner Anschuldigungen hinzufügt.
Das dumme Gelaber brauchen wir nicht zu kommentieren. Wie schaut nun die rechtliche Lage im Kern der Sache aus?
-
Kann ein Tankwart tatsächlich auf Bargeld bestehen, wenn sein eigenes EC Gerät nicht funktioniert?
-
Darf ein Tankwart das Fahrzeug am Wegfahren hindern, indem er entweder den Schlüssel behält oder den Kraftstoff abzieht (was auf dasselbe hinausläuft), wenn der Kunde nicht bar bezahlen, aber sich ausweisen kann?
-
Darf ein Tankwart dem Kunden die Herausgabe eines Kontakts zu seinem Chef/Vorgesetzten verweigern?
-
Müsste der Tankwart, gesetzt den Fall es käme tatsächlich zu einer Anzeige, Beweise herausrücken die seine Story als haltlos entlarven würden (das Video der Überwachungskamera würde - auch ohne Ton - sofort zeigen, wer hier wen „bedroht“ hat)
-
Würde der Tankwart tatsächlich Anzeige erstatten, in etwa in welchem Zeitraum würde der Kunde das erfahren, oder anders herum, ab wann (ungefähr) kann er die Sache zu den Akten legen, und Behördenbriefe wieder ohne herzklopfen öffnen?
Außer Konkurrenz: ist es eine Beleidigung, einen (völlig offensichtlichen) Choleriker, der sich daneben benimmt, „Rumpelstilzchen“ zu nennen, und ist es eine gefährliche Drohung, wenn man jemandem, der einen bedroht, mit Konsequenzen der selben Art droht?
AL.
Da der Kunde die Schlüssel erst nach einer kurzen Diskussion herausgerückt hat (Argument: wer garantiert mir eigentlich, dass nicht Sie sich einen Spaß zu machen, mal schnell eine Runde mit meinem Auto zu drehen während ich an der Bank bin). Der Kunde hat schließlich um des lieben Friedens willen nachgegeben, und deshalb war völlig klar, welchen Zweck die Schlüsselübergabe haben sollte. Kunde wieder da, Schlüssel wieder zurück. Dass weiter wegen der Rechung verhandelt werden müsse war zu dem Zeitpunkt nicht abzusehen.