Rechte bei Polizeikontrolle

Im übrigen scheint es mir, als müsse zahlreichen Polizisten
regelmäßig mal wieder klargemacht werden, dass sie zwar
allerhand dürfen, deshalb aber noch lange nicht Narrenfreiheit
haben, sich beliebig danebenzubenehmen.

Ich glaube zahlreichen Polizisten muesste in unserem Staate
erstmal wieder die Rueckendeckung gegeben werden um dem
gesindel auf unseren Strassen klarzumachen das sie nicht
Narrenfreiheithaben, sich beliebig danebenzubenehmen.

Wer von „Gesindel auf unseren Straßen“ spricht, ist hoffentlich nicht im Staatsdienst.

Es handelt sich offensichtlich um eine Kontrolle iSd
Gefahenabwehrrechts am gefaehrlichen ort. Diese ist in den
Polizeigesetzen der Laender geregelt und erforder KEINEN
Verdacht, das es sich nicht um strafverfolgung handelt.

Jaja, „gefährlicher Ort“… Dazu kann man nach Gutdünken so ziemlich _jeden_ Ort machen, die Bedingungen dafür sind ja nichtssagend.

Ob die durchsuchte Person wirklich nichts bei sich hat, wird
sich bei einer oberflaechlichen Durchsuchung auf der Strasse
nicht klaeren lassen. D.h. eine Entschuldigung waere unsinnig

  • denn vielleicht hat die Person trotz Durchsuchung immernoch
    drogen bei sich.

Hallo? Wir haben immer noch die Unschuldsvermutung, und solange die Schergen nichts finden, gibt’s auch kein „vielleicht hat er ja doch…“. Diese Argumentation kannst Du Dir schieben.

Ein Dank fuer die Kooperation waere aber ok.

Der wäre nicht okay, der hat gefälligst zu erfolgen.
Tut er’s nicht, spricht das dafür, dass die Herrschaften schlecht erzogen sind und wohl etwas Nachhilfe im Umgang mit dem unschuldigen und zu schützenden Bürger benötigen.
Nochmal: DIE arbeiten für MICH, nicht umgekehrt.

.mvh

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Ich glaube zahlreichen Polizisten muesste in unserem Staate
erstmal wieder die Rueckendeckung gegeben werden um dem
gesindel auf unseren Strassen klarzumachen das sie nicht
Narrenfreiheithaben, sich beliebig danebenzubenehmen.

Wer von „Gesindel auf unseren Straßen“ spricht, ist
hoffentlich nicht im Staatsdienst.

Wer noch nicht in Berlin Wedding, Moabit, Kreuzbeg und Neukoelln zu fuss unterwegs war weiss nicht von was ich rede - und 100 Leute die sich zusammenrotten und Polizisten angreifen sind fuer mich nichts anderes als GESINDEL.

Es handelt sich offensichtlich um eine Kontrolle iSd
Gefahenabwehrrechts am gefaehrlichen ort. Diese ist in den
Polizeigesetzen der Laender geregelt und erforder KEINEN
Verdacht, das es sich nicht um strafverfolgung handelt.

Jaja, „gefährlicher Ort“… Dazu kann man nach Gutdünken so
ziemlich _jeden_ Ort machen, die Bedingungen dafür sind ja
nichtssagend.

Jaja, wenn man keine Ahnung hat… Vielleicht liest Du Dir das Gesetz selbst mal durch, gerade in Berlin sind die Vorschriften in den letzten Jahren so liberalisiert worden, dass ein Ort an dem es dauernd Schlaegereinen, Diebstaehle und Sachbeschaedigungen gibt NICHT dazugehoeren wuerde (solange nichts bandenmaessig organisiert ist).

http://www.datenschutz-berlin.de/infomat/asog/inhaso…

Ob die durchsuchte Person wirklich nichts bei sich hat, wird
sich bei einer oberflaechlichen Durchsuchung auf der Strasse
nicht klaeren lassen. D.h. eine Entschuldigung waere unsinnig

  • denn vielleicht hat die Person trotz Durchsuchung immernoch
    drogen bei sich.

Hallo? Wir haben immer noch die Unschuldsvermutung, und
solange die Schergen nichts finden, gibt’s auch kein
„vielleicht hat er ja doch…“. Diese Argumentation kannst Du
Dir schieben.

Stimmt wir haben keine Unschuldsvermutung im Strafrecht. Gefahrenabwehrrecht gibts die nicht, sondern nur eine Gefahrenprognose. Schade dass Du nicht weisst wovon Du schreibst.

Ein Dank fuer die Kooperation waere aber ok.

Der wäre nicht okay, der hat gefälligst zu erfolgen.
Tut er’s nicht, spricht das dafür, dass die Herrschaften
schlecht erzogen sind und wohl etwas Nachhilfe im Umgang mit
dem unschuldigen und zu schützenden Bürger benötigen.

Das kannst Du so sehen oder auch lassen.

Nochmal: DIE arbeiten für MICH, nicht umgekehrt.

DIE arbeiten fuer ALLE nicht fuer DICH.

DM

Anscheinend verstehen einige hier unter polizeilichen
Maßnahmen alles was Polizisten halt tun könnten. Das ist wohl
eher ein umgangsprachliches Verständnis.

Eher nicht, denn es ist so. Es sogar strittig ob das blosse umherfahren von Polizisten auf streife und das beobachten der umgebung und wahlosen Personen eine Eingriffsmassnahme darstellt - die herrschende Rechtsmeinung lehnt dies jedoch ab.
Sicher ist, dass bereits das gezielte Beobachten einer Person rechtlich gesehen eine Massnahme darstellt.
Da dies natuerlich ein sehr geringfuegiger Eingriff in die Grundrechte der Person ist, ist auch der Gesetzliche Erlaubnistatbestand weit gefasst, so dass nicht viel dazu gehoert, damit die Polizei jemanden waehrend einer Streifenfahrt genauer beobachten darf.

Damit wären es
Maßnahmen, wenn Polizisten jemanden verprüglen, demütigen,
verhöhnen und foltern.

Das waeren zunaechst einmal auch Massnahmen, deren Rechtmaessigkeit fraglich waere.

Andere vertehen unter Maßnahme nur bestimmte definierte
Vorgänge, wie Personenkontrolle, Platzverweis oder vorläufige
Festnahme. Ich denke darauf müsste man sich hier auch einigen.

Auch dass sind natuerlich Massnahmen.

Zu Fragen wäre dann im nächsten Schritt - und das ist m.E.
auch die Frage dieses ganzen Threads - welche Mittel im
Zuge einer allgemeinen Drogenkontrolle angemessen und zumutbar
sind.

Das steht alles schon im Gesetz.

Das was hier geschildert wurde erscheint mir da aber nicht
grenzwertig. Jacke und Schuhe aus in geschlossenen Räumen und
eine Leibesvisitation sind kaum besonders demütigend (ich
behaupte aber nicht, dass ich mich freuen würde, wenn sowas
mit mir geschähe).

Ganz genau so ist es - oft reicht einfacher Menschenverstand aus.

Hätten die Polizisten in dieser Situation verlangt, dass er
sich in aller Öffentlichkeit nackt auszieht und hätten dann
vor Schaulustigen noch sein Rektum ausgetastet, wäre wohl Ende
der Fahnenstange gewesen und kein Richter hätte ihm Widerstand
gegen die Staatsgewalt angehängt, wenn er sich gewehrt hätte.

Genau - da diese Austastung des Rektums nur dem Arzt vorbehalten und daher auf jeden Fall rechtswidrig waere, siehst Du das richtig.
Wie gesagt einfache Menschenverstand…

Auch weil es sich dann auch nicht mehr um eine allgemeine
Kontrolle handelte und damit die Mittel völlig unangemessen
wären. Aber das ist auch eine vollkommen hypothetische
Annahme.

Diese Massnahmen waeren bei einem konkreten Straftatverdacht zulaessig (mit arzt und nicht in der oeffentlichkeit natuerlich)
Wieder siegt der normals Verstand…

DM

Neben einigem Anderen, Was willst du zum Ausdruck bringen?

Zu Fragen wäre dann im nächsten Schritt - und das ist m.E.
auch die Frage dieses ganzen Threads - welche Mittel im
Zuge einer allgemeinen Drogenkontrolle angemessen und zumutbar
sind.

Das steht alles schon im Gesetz.

Im Gesetzt wimmelt es doch von so glasgklaren Aussagen, wie „zumutbar“, „angemessen“ und „notwendig“. Oder täusche ich mich da?
Da steht nicht, das das Schuheausziehen auf trockenem Grund erlaubt ist auf nassem nicht und bei minus 30° auch nicht auf trockenem.
Also trotz Gesetz viel Raum für Konflikte, weil „Angemessenheit“ eben ein höchst individuelles Ding ist.
Gruß
Werner

Bullenschweine und Gesindel…

Ich glaube zahlreichen Polizisten muesste in unserem Staate
erstmal wieder die Rueckendeckung gegeben werden um dem
gesindel auf unseren Strassen klarzumachen das sie nicht
Narrenfreiheithaben, sich beliebig danebenzubenehmen.

Wer von „Gesindel auf unseren Straßen“ spricht, ist
hoffentlich nicht im Staatsdienst.

Wer noch nicht in Berlin Wedding, Moabit, Kreuzbeg und
Neukoelln zu fuss unterwegs war weiss nicht von was ich rede -
und 100 Leute die sich zusammenrotten und Polizisten angreifen
sind fuer mich nichts anderes als GESINDEL.

Nun, Polizisten, die Unschuldige schianieren und verprügeln, sind für mich auch nichts anderes als Bullenschweine. Ist es in Deinem Sinne, wenn wir deshalb bei jedem Grünen erstmal davon ausgehen, er sei ein solches? Ich denke nicht. Deshalb möge bitte die geschätzte Polizei auch erstmal davon ausgehen, dass der Bürger auf der Straße kein Gesindel sein, sondern eben ein Bürger, FÜR den sie arbeite und möge ihn entsprechend behandeln - nämlich höflich und zurückhaltend.

Hallo? Wir haben immer noch die Unschuldsvermutung, und
solange die Schergen nichts finden, gibt’s auch kein
„vielleicht hat er ja doch…“. Diese Argumentation kannst Du
Dir schieben.

Stimmt wir haben keine Unschuldsvermutung im Strafrecht.
Gefahrenabwehrrecht gibts die nicht, sondern nur eine
Gefahrenprognose. Schade dass Du nicht weisst wovon Du
schreibst.

MIr scheint, DU weißt nicht, wovon ich schreibe. Deine Gesetze und Richtlinien interessieren mich keinen Deut. Um die geht es nämlich gar nicht. Es geht um Benehmen und es geht darum, wie die Polizeibeamten als Amtsträger mit ihren „Auftraggebern“ umgehen.

Ein Dank fuer die Kooperation waere aber ok.

Der wäre nicht okay, der hat gefälligst zu erfolgen.
Tut er’s nicht, spricht das dafür, dass die Herrschaften
schlecht erzogen sind und wohl etwas Nachhilfe im Umgang mit
dem unschuldigen und zu schützenden Bürger benötigen.

Das kannst Du so sehen oder auch lassen.

Klar, dass das den Polizisten, die längst ihre charakterliche Eignung für den Beruf verloren haben egal ist, weiß ich wohl. Wird Zeit, dass man diese Eignung überprüft und solches Gesindel aus dem Staatsdienst entfernt, oder wahlweise irgendwohin verfrachtet, wo es keinen Schaden anrichten kann. Das tut es bis dahin nämlich, es schadet dem Ansehen und auch dem Ansinnen der Polizei.

Nochmal: DIE arbeiten für MICH, nicht umgekehrt.

DIE arbeiten fuer ALLE nicht fuer DICH.

ICH bin ein Teil von ALLE.

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Wer noch nicht in Berlin Wedding, Moabit, Kreuzbeg und
Neukoelln zu fuss unterwegs war weiss nicht von was ich rede -
und 100 Leute die sich zusammenrotten und Polizisten angreifen
sind fuer mich nichts anderes als GESINDEL.

Nun, Polizisten, die Unschuldige schianieren und verprügeln,
sind für mich auch nichts anderes als Bullenschweine.

Wieviele gibts davon wohl in Deutschland…?

Ist es
in Deinem Sinne, wenn wir deshalb bei jedem Grünen erstmal
davon ausgehen, er sei ein solches?

Ich sprach konkret von 100 Menschen die sich zusammenrotten und Polizeibeamte angreifen - wie in dem Zeitungsartikel, nicht von jedem Menschen der dort irgendwo auf der Strasse rumlaeuft.
Und vor allem, wer ist wir? Du bist der einzige, der hier so eine diskussion fuehrt.

Ich denke nicht. Deshalb
möge bitte die geschätzte Polizei auch erstmal davon ausgehen,
dass der Bürger auf der Straße kein Gesindel sein, sondern
eben ein Bürger, FÜR den sie arbeite und möge ihn entsprechend
behandeln - nämlich höflich und zurückhaltend.

Ich weiss nicht wovon die geschaetzte Polizei ausgeht. Ich als Buerger, fuer den die Polizei arbeitet moechte jedoch keinesfalls das sie gegenueber dem Gesindel das sich so benimmt zurueckhaltend vorgeht.
Ich wurde bis jetzt von der Polizei noch nie schlecht behandelt. Ich gab auch keinen Grund dazu.

Stimmt wir haben keine Unschuldsvermutung im Strafrecht.
Gefahrenabwehrrecht gibts die nicht, sondern nur eine
Gefahrenprognose. Schade dass Du nicht weisst wovon Du
schreibst.

MIr scheint, DU weißt nicht, wovon ich schreibe. Deine Gesetze
und Richtlinien interessieren mich keinen Deut.

Na dann kann Dich die Polizei ja auch behandeln wie sie will, wenn dir die rechtlichen Grundlagen egal sind.

Um die geht es
nämlich gar nicht. Es geht um Benehmen und es geht darum, wie
die Polizeibeamten als Amtsträger mit ihren „Auftraggebern“
umgehen.

Also es geht darum dass sie sich hier konkret nicht bedankt und entschuldigt haben?

Sie haben sich nicht dafuer bedankt, dass dieser Buerger das getan hat was er tun musste und sich nicht dafuer entschuldigt, dass sie ihre Arbeit richtig gemacht haben.
So sehe ich das. Da bedarf es weder Dank noch entschuldigung.

Nochmal: DIE arbeiten für MICH, nicht umgekehrt.

DIE arbeiten fuer ALLE nicht fuer DICH.

ICH bin ein Teil von ALLE.

Ja ein ganz kleiner, der meint alles muesse so sein wir es in seine kleine welt passt - dem ist aber nicht so.

DM

Das steht alles schon im Gesetz.

Im Gesetzt wimmelt es doch von so glasgklaren Aussagen, wie
„zumutbar“, „angemessen“ und „notwendig“. Oder täusche ich
mich da?
Da steht nicht, das das Schuheausziehen auf trockenem Grund
erlaubt ist auf nassem nicht und bei minus 30° auch nicht auf
trockenem.
Also trotz Gesetz viel Raum für Konflikte, weil
„Angemessenheit“ eben ein höchst individuelles Ding ist.

Letztlich entscheidet der Richter - deshalb der Spruch „auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand“.

ABER: Der groesste Teil der Bevoelkerung wird zu dem schluss kommen, dass es nicht „ok“ ist wenn die Polizei jemanden in einer Eikaufzone wegen einer routinekontrolle nackig macht.
Die Meisten werden aber einsehen, dass das durchsuchen einer Person, die sich im Einkaufzentrum ggf. auf warmem Boden die Schuhe ausziehen muss, zwar unangenehm, aber tolerabel ist. Sicher sehen ein paar leute das anders, aber die meisten werden es genauso sehen… das meine ich mit menschenverstand.

DM

Wer noch nicht in Berlin Wedding, Moabit, Kreuzbeg und
Neukoelln zu fuss unterwegs war weiss nicht von was ich rede -
und 100 Leute die sich zusammenrotten und Polizisten angreifen
sind fuer mich nichts anderes als GESINDEL.

Nun, Polizisten, die Unschuldige schianieren und verprügeln,
sind für mich auch nichts anderes als Bullenschweine.

Wieviele gibts davon wohl in Deutschland…?

Prozentual sicher etwa so viele, wie es Gesindel gibt.
Polizisten sind auch nur ein Querschnitt durch die Gesellschaft.

Ich wurde bis jetzt von der Polizei noch nie schlecht behandelt. Ich gab auch keinen Grund dazu.

Fein. Dann warten wir mal, bis das mal ohne Grund passiert und reden dann weiter.

.mvh