Vor ein paar Tagen schlenderten mein Kumpel und ich in der Einkaufspassage umher, als auf einmal zwei relativ junge Polizisten auf meinen Freund zugingen und meinten „allgemeine Drogenkontrolle“, den Wortlaut weiß ich leider nicht mehr genau.
Da er ein sehr introvertierter, zurückhaltender Mensch ist, leistete er allen Aufforderungen der Polizei stillschweigend Folge, zog seine Jacke aus, seine Schuhe aus und ließ sich mit Einmalhandschuhen befummeln.
Da stand er nun, sockig, mitten in der Passage, der Tropf, den urteilenden Blicken der Passanten ausgesetzt.
Naja letztendlich wurde nichts gefunden, keine Entschuldigung kein Danke etc.
Ich finde das relativ unverschämt, aber was mich persönlich interessieren würde, welche Rechte hätte ich bei einer solchen Kontrolle?
Vor ein paar Tagen schlenderten mein Kumpel und ich
Also das mit der vorgeschalteten Seite sollte man vielleicht doch beachten
welche Rechte hätte ich bei einer solchen
Kontrolle?
Polizisten haben doch bestimmt eine Erkennung bei sich ?
Die kann man doch sicher nachfragen und sich dann bei der richtigen
Dienststelle weitererkundigen…
Da stand er nun, sockig, mitten in der Passage, der Tropf, den
urteilenden Blicken der Passanten ausgesetzt.
Ich gehe davon aus, dass eine Kontrolle an einem „gefaehrlichen Ort“ nach dem Landespolizeigesetz durchgefuehrt wurde.
Offensichtlich wurde auch die mildeste massnahme getroffen, denn die Durchsuchung erfolgte an Ort und stelle, d.h. die Person wurde nur angehalten ihr wurde nicht die freiheit entzogen.
Naja letztendlich wurde nichts gefunden, keine Entschuldigung
kein Danke etc.
Wofuer die Entschuldigung? Wofuer bedanken?
Ich finde das relativ unverschämt,
ich nicht. Die arbeit der Polizei ist immer nur gut solange sie einen selbst nicht betrifft oder?
aber was mich persönlich
interessieren würde, welche Rechte hätte ich bei einer solchen
Kontrolle?
Zu tun was die Polizisten sagen… Natuerlich kann man sich wie in Deutschland ueblich auch darueber beschweren oder die sache auf ihre rechtmaessigkeit gerichtlich ueberpruefen lassen.
Da stand er nun, sockig, mitten in der Passage, der Tropf, den
urteilenden Blicken der Passanten ausgesetzt.
Ich gehe davon aus, dass eine Kontrolle an einem
„gefaehrlichen Ort“ nach dem Landespolizeigesetz durchgefuehrt
wurde.
Offensichtlich wurde auch die mildeste massnahme getroffen,
denn die Durchsuchung erfolgte an Ort und stelle, d.h. die
Person wurde nur angehalten ihr wurde nicht die freiheit
entzogen.
Ich finde das relativ unverschämt,
ich nicht. Die arbeit der Polizei ist immer nur gut solange
sie einen selbst nicht betrifft oder?
Naja. Also auch wenn ich Dir da nur beipflichten kann (zum letzten Satz), ein guter Polizist sollte wenn er ohne konkreten Verdacht jemanden durchsucht dann doch etwas diskreter sein.
…und natürlich dem Bürger nach der Durchsuchung noch ein Täßchen Tee und etwas Gebäck anbieten.
Die Frage nach der Diskretion stellt sich nicht. Eine Maßnahme muß geeignet, erforderlich und angemessen sein. Ob das hier der Fall war, ist ohne genaue Kenntnis der Situation unmöglich zu beurteilen.
Gruß,
Christian
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so ein Unsinn. Polizeigewalt nicht zu hinterfragen zerstört langfristig das Kräftegleichgewicht zwischen Bürger- und Staatsinteressen. Das heißt natürlich nicht, dass man sich mit „Händen und Füßen“ wehren soll. Aber es ist gut zu wissen, was man tun MUSS und was nicht.
Und nach nichts anderem wurde hier gefragt. Das Ursprungsposting hat nicht mal den Hauch einer Abwertung gegenüber der Polizei als solches. Was willst du also?
so ein Unsinn. Polizeigewalt nicht zu hinterfragen zerstört
langfristig das Kräftegleichgewicht zwischen Bürger- und
Staatsinteressen. Das heißt natürlich nicht, dass man sich mit
„Händen und Füßen“ wehren soll. Aber es ist gut zu wissen, was
man tun MUSS und was nicht.
das ist zwar nicht falsch, aber in einer konkreten Situaton ohne Belang. Eine polizeiliche Maßnahme wird angeordnet und durchgeführt - notfalls mit den der Polizei zur Verfügung stehenden Mitteln. Anschließend kann man die Rechtmäßigkeit der Maßnahme mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bis hin zum Gerichtsprozeß prüfen lassen.
Der Grundirrtum ist jedenfalls, daß viele Menschen meinen, sie könnten die Sache vor Ort mit der Polizei bzw. mit den Polizisten ausdiskutieren.
so ein Unsinn. Polizeigewalt nicht zu hinterfragen zerstört
langfristig das Kräftegleichgewicht zwischen Bürger- und
Staatsinteressen.
Noch vergessen: Es gibt kein Kräftegleichgewicht zwischen Bürgern und Polizei. Die Ordnung in diesem Land beruht u.a. auf dem Gewaltmonopol des Staates. Das würde ad absurdum geführt, wenn jede Einzelmaßnahme einem demokratischen Prozeß unterliegen würde. Insofern wäre die staatliche Ordnung gerade dann gefährdet, wenn das Gewaltmonopol des Staates grundsätzlich bzw. bei jeder nichtigen Gelegenheit in Frage gestellt wird.
das ist zwar nicht falsch, aber in einer konkreten Situaton
ohne Belang. Eine polizeiliche Maßnahme wird angeordnet und
durchgeführt - notfalls mit den der Polizei zur Verfügung
stehenden Mitteln.
das kann man so wohl nicht stehen lassen. Einige/Viele Maßnahmen sind gegen den Willen des Betroffenen nicht erlaubt. Wenn der aber seine Ablehnung nicht erklärt (mit Worten natürlich) gilt das als (stillschweigende) Zustimmung. Nicht jeder „polizeiliche Wille“ darf von dieser auch durchgesetzt werden.
Der Grundirrtum ist jedenfalls, daß viele Menschen meinen, sie
könnten die Sache vor Ort mit der Polizei bzw. mit den
Polizisten ausdiskutieren.
Wer redet denn von Diskussion? Aber wenn ich weiß, dass z.B. ein Abtasten von einer gleichgeschlechtlichen Person erlaubt ist, das untersuchen meiner blanken Poritze in der Öffentlichkeit aber nur bei z.B. dringendem Tatverdacht kann ich meine Würde besser wahren auch ohne die Polizei in ihrer vom Staat gegebenen Gewaltdurchsetzung einzuschränken. Das führt doch nicht gleoch zu anarchischen Verhältnissen
das kann man so wohl nicht stehen lassen. Einige/Viele
Maßnahmen sind gegen den Willen des Betroffenen nicht erlaubt.
Wenn der aber seine Ablehnung nicht erklärt (mit Worten
natürlich) gilt das als (stillschweigende) Zustimmung. Nicht
jeder „polizeiliche Wille“ darf von dieser auch durchgesetzt
werden.
darum geht es nicht, sondern darum, daß jede Maßnahme durchgesetzt wird. Ob das dann rechtmäßig war, wird später geklärt.
Nichts anderes habe ich zuvor geschrieben.
Wer redet denn von Diskussion? Aber wenn ich weiß, dass z.B.
ein Abtasten von einer gleichgeschlechtlichen Person erlaubt
ist, das untersuchen meiner blanken Poritze in der
Öffentlichkeit aber nur bei z.B. dringendem Tatverdacht kann
ich meine Würde besser wahren
Glaubst Du im Ernst, auf diese Diskussion läßt man sich bei der Durchführung einer Maßnahme ein? Die Maßnahme wird durchgesetzt und wenn das Einverständnis nicht vorliegt, wird sie eben zwangsweise durchgeführt. Ob Du dabei im Recht bist oder Dich im Recht wähnst, ist unerheblich. Die Rechtmäßigkeit wird dann später geprüft. Wenn man sich auf seine (vermeintlich) vorhandenen Rechte beruft, wird das bestenfalls zur Kenntnis genommen. Einfluß auf die Durchführung der Maßnahme hat das aber nicht.
Noch vergessen: Es gibt kein Kräftegleichgewicht zwischen
Bürgern und Polizei.
klar gibt es die
Die Polizei darf nur so viel, wie ihnen von den Bürgern in
ihrer Gesamtheit zugebilligt wurde.
das ist ein ganz anderes Thema. Der Handlungsrahmen der Staatsorgane wird natürlich über die demokratischen Prozesse festgelegt, aber daraus ergibt sich weder ein Kräftegleichgewicht in der konkreten Situation noch ein Anspruch auf das Ausdiskutieren der Rechts- oder Sachlage.
darum geht es nicht, sondern darum, daß jede Maßnahme
durchgesetzt wird. Ob das dann rechtmäßig war, wird später
geklärt.
das glaube ich ehrlich gesagt nicht so einfach. Was nützt es der Polizei, wenn ihre Ermittlungen später nicht vor Gericht verwendet werden dürfen weil sie illegal zustande kamen? Du scheinst ja nicht viel von unsern Polizeibeamten zu halten
Auf Fragen wie z.B. „haben sie Alkohol getrunken“ antwortet doch wohl jeder aus Prinzip mit „nein“, oder? Jede andere („ja“, „nur ein ganz klein wenig“) ändert die Befugnisse der Polizei („tatverdacht“ oder wie das auch immer heißen mag). Diese setzt nämlich NICHT alle Maßnahmen durch weil diese unter DIESEN Umständen dann nämlich evtl. nicht „angemessen“ waren.
Glaubst Du im Ernst, auf diese Diskussion läßt man sich bei
der Durchführung einer Maßnahme ein?
Nee Christian, nix Diskussion
ICH sage wozu ich nicht freiwillig bereit bin und die Polizei macht dann das, was sie auch OHNE mein Zustimmung darf. Aber eben auch nicht mehr.
Und die Frage steht hier immer noch im Raum, was darf die Polizei mit jemandem anstellen angenommen jemand wird ohne konkreten Tatverdacht in einer Einkaufspassage angehalten. Das werden wir wohl leider nie erfahren
Einfluß auf die Durchführung der
Maßnahme hat das aber nicht.
Doch, da bin ich mir sicher. Natürlich abhängig von der Situation und abhängig von der Vorgeschichte.
Komisch, irgendwie haben wir grade die Rollen getauscht
Ich spreche unserer Staatsgewalt eine Kompetenz zu, die du ihr abspricht *g*
Das stimmt nicht.
Niemand darf zu etwas ohne richterliche Anordnung gezwungen werden oder niemanden darf aggresive Gewalt angetan werden.
Jeder einzelne kann sich dagegen wehren und auch andere könen ihn zu Hilfe komen.
Der Polizist soll mich als ungescholtenen udn gesetzestreuen Bürger schützen. Der ist vorrangig nicht da Gesetze zu hüten sodnern uns zu Schützen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das stimmt nicht.
Niemand darf zu etwas ohne richterliche Anordnung gezwungen
werden oder niemanden darf aggresive Gewalt angetan werden.
Mal abgesehen davon, daß „aggressive Gewalt“ eine hübsche Erfindung ist, ist der Satz von vorne bis hinten Unfug und verdient auch keine weitere Kommentierung.
Noch vergessen: Es gibt kein Kräftegleichgewicht zwischen
Bürgern und Polizei. Die Ordnung in diesem Land beruht u.a.
auf dem Gewaltmonopol des Staates. Das würde ad absurdum
geführt, wenn jede Einzelmaßnahme einem demokratischen Prozeß
unterliegen würde. Insofern wäre die staatliche Ordnung gerade
dann gefährdet, wenn das Gewaltmonopol des Staates
grundsätzlich bzw. bei jeder nichtigen Gelegenheit in Frage
gestellt wird.
Hallo.
Ich vermute du verwechselst Gewalt mit Kraft.
„Kräftegleichgewicht“ finde ich auch ein wenig unglücklich formuliert, allerdings fällt mir jetzt auch nichts besseres ein.
Die Polizei hat das Monopol auf die Anwendung von Gewalt. Dort gibt es kein gleichgewicht.
Aber der Bürger hat das Recht jeden Eingriff der Polizei in seine Freiheitsrechte zu hiterfrage und auch (juristisch) überprüfen zu lassen.
So wie die Polizei die Handlungen der Bürger überprüfen darf, gibt es für die Polizei keine Handlungen für die Sie sich ggf. nicht zu rechtfertigen hätte.
Ich denke, das das mit Kräftegleichgewicht gemeint war.
das glaube ich ehrlich gesagt nicht so einfach. Was nützt es
der Polizei, wenn ihre Ermittlungen später nicht vor Gericht
verwendet werden dürfen weil sie illegal zustande kamen?
Du scheinst zuviele US-Krimis gesehen zu haben.
Du
scheinst ja nicht viel von unsern Polizeibeamten zu halten
Im Gegenteil.
Auf Fragen wie z.B. „haben sie Alkohol getrunken“ antwortet
doch wohl jeder aus Prinzip mit „nein“, oder? Jede andere
(„ja“, „nur ein ganz klein wenig“) ändert die Befugnisse der
Polizei („tatverdacht“ oder wie das auch immer heißen mag).
Das ist ein Irrtum.
Diese setzt nämlich NICHT alle Maßnahmen durch weil diese
unter DIESEN Umständen dann nämlich evtl. nicht „angemessen“
waren.
Sofern der Verdacht besteht, daß die Aussage falsch ist, wird ein Arzt heranzitiert, der dann eine Blutprobe nimmt. Stellt sich im Nachhinein heraus, daß die angeordnete Blutprobe (Maßnahme) keinen Befund erbrachte, steht es dem „Opfer“ frei, Anzeige wegen Körperverletzung zu stellen.
Glaubst Du im Ernst, auf diese Diskussion läßt man sich bei
der Durchführung einer Maßnahme ein?
Nee Christian, nix Diskussion
ICH sage wozu ich nicht freiwillig bereit bin und die Polizei
macht dann das, was sie auch OHNE mein Zustimmung darf. Aber
eben auch nicht mehr.
Das ist ein Irrtum.
Und die Frage steht hier immer noch im Raum, was darf die
Polizei mit jemandem anstellen angenommen jemand wird ohne
konkreten Tatverdacht in einer Einkaufspassage angehalten. Das
werden wir wohl leider nie erfahren
Es geht nicht darum, was sie darf, sondern was sie machen kann und sie kann eben jede Maßnahme anordnen, die die genannten Kriterien erfüllt, die dann wiederum später (!) u.a. einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt.
Einfluß auf die Durchführung der
Maßnahme hat das aber nicht.
Ich vermute du verwechselst Gewalt mit Kraft.
„Kräftegleichgewicht“ finde ich auch ein wenig unglücklich
formuliert, allerdings fällt mir jetzt auch nichts besseres
ein.
ich versuche nur zu verstehen, was gemeint war.
Die Polizei hat das Monopol auf die Anwendung von Gewalt. Dort
gibt es kein gleichgewicht.
Aber der Bürger hat das Recht jeden Eingriff der
Polizei in seine Freiheitsrechte zu hiterfrage und auch
(juristisch) überprüfen zu lassen.
Natürlich, aber das habe ich ja auch inzwischen mehrfach betont.
…und natürlich dem Bürger nach der Durchsuchung noch ein
Täßchen Tee und etwas Gebäck anbieten.
Capuccino und ich lass jeden Tag ne lecker Durchsuchung machen!
Die Frage nach der Diskretion stellt sich nicht. Eine Maßnahme
muß geeignet, erforderlich und angemessen sein. Ob das hier
der Fall war, ist ohne genaue Kenntnis der Situation unmöglich
zu beurteilen.
Naja, jetzt mal Budder bei die Fische. Du sagst ja selbst, es muss angemessen sein. Und wir wissen nicht was da genau passiert ist. Hab mir grad mal Deine Karte durchgesehen. Also wenn sie Dich morgens auf dem Weg vom Parkplatz zum Buero zur „Routinekontrolle“ aufhalten und vor den Kollegen filzen waerst Du auch nicht der Meinung „die Frage nach der Diskretion stellt sich nicht“, oder was meinst Du?
Vorher war noch ein Posting zum Thema „ob die Diskussion ueber die Rechtslage etwas an der Vorgehensweise aendert“: Ja, tut es, aber gegenteilig. Kenne keinen Polizisten der auf „Sie wissen schon das sie das nicht duerfen“ besonders nett reagiert. Bei „Gut, koennten wir dazu bitte hier in die Seitenstrasse gehen? Das waere nett, ich komme mir hier schon sehr komisch vor“ sieht die Sache schon ganz anders aus. Der Ton macht halt immer noch die Musik