Rechte Gegendemo?

Hallo,

Wieso darf eine Gesellschaft dann nicht auch entscheiden, daß
[Achtung, gefährlich] Juden unerwünscht sind?

weil im Grundgesetz steht, dass niemand wegen seiner Religion
benachteiligt werden darf.

Da steht auch, daß die Versammlungsfreiheit gewährt sei. das trifft auch für NPD-Mitglieder zu. Aus dem Beitrag, auf den meiner sich bezog, ist eine Auffassund zu folgern, nach der die Haltung der Gesellschaft wichtiger sei als der Gesetztext.
Falls man davon ausgeht, daß dies zutreffe, würde folglich auch die laut Grundgesetz bestehende Gewährleistung der Nichtbenachteiligung von der Haltung der Gesellschaft außer Kraft gesetzt werden.

Moin,

Bei den unveräußerlichen Menschenrechten. Meinst du, es gibt
Menschen denen diese nicht mehr zustehen oder daß generell
die Unveräußerlichkeit zur Diskussion gestellt werden sollte?

Die Frage hast du dennoch nicht beantwortet. Wäre ja interessant
zu wissen, um grundlegende Verständnisschwierigkeiten auszuräumen.

Was das ist und in welchem Maß, ist auch nur durch
Konventionen festgelegt.

Klar. Es gibt nichts absolutes in der Welt. Alles unterliegt
einem Wandel und jede Generation schafft sich eine eigene
Realität. Die Menschenrechte sind für mich jedoch etwas
unumstößliches. So wie andere unbeirrbar an einen Gott oder
ähnliches glauben, glaube ich, daß diese Rechte jedem Menschen
zustehen. Und daran darf nicht gerüttelt werden. Jeder Versuch
hier die Axt anzulegen, muß verhindert werden.

Man kann allenfalls Gesetztexte als Maßstab nehmen, und in dem
Fall erstreckt sich das auch auf die von der Gesellschaft zu
respektierende Versammlungsfreiheit.

In dem oben genannten Zusammenhang ging es aber nicht um die
Versammlungsfreiheit, sondern Kai(?!) sprach von Juden und
Vergasung, als Antwort kam von dir

So? Wer bestimmt denn, was die Gesellschaft darf und was nicht?
Wo ist die Grenze?

Die Antwort ist definitiv so zu verstehen, daß du auch eine
Vergasung als gesellschaftlichen Konsens akzeptieren würdest.
Die Gesellschaft also durchaus das Recht hat, die Grenze neu
zu setzen.

Grüße, René

Tut mir leid, aber eine Diskussion auf dem „Wer bestimmt denn
was gut und böse ist“-Niveau hab’ ich keine Lust.

Da hättest du sie auch nicht anfangen sollen.

Das tut mir leid. Ich ging dummerweise davon aus, dass wir uns
auf einem gewissen Grundkonsene befänden. Ich rechnete nicht
mit „ich zweifel an alles und die Justiz ist sowieso korrupt“
Disputanten. Dachte sowas gäb’s nur innerhalb der NPD. Da hab
ich mich wohl geirrt.

Die Justiz ist in dem Fall nicht betroffen. Aus deinem einen Beitrag war die Behauptung zu entnehmen, daß die Gesellschaft, unabhängig von der Gesetzlage, bestimen solle, wer sein laut Gesetz bestehendes Recht wahrnehmen kann und wer nicht.
Also, wieso darf sie das, aber das andere nicht?

Dann sollte also deiner meinung nach der Staat dafür sorgen,
dass eine Demo nicht nur stattfinden kann, sondern ihr auch
noch den Weg freiknüppeln.

Der Staat hat mindestens zu gewährleisten, daß die aufgrund seiner eigenen Gesetze zugesicherten Rechte nicht verletzt werden.
Die dumme Masse respektiert gern nur das, was ihr gefällt, es sei denn sie muß es aufgrund sonst drohender Strafe/Gefahr etc.
Wenn, nebenbei bemerkt, die Rechtsradikalen auf der rechtlich zur Verfügung stehenden Ebene kein Gehör finden, besser gesagt die Möglichkeit vereitelt bekommen, liegt nichts näher, als wieder vermehrt zur Gewalt zu greifen.

Die Justiz ist in dem Fall nicht betroffen. Aus deinem einen
Beitrag war die Behauptung zu entnehmen, daß die Gesellschaft,
unabhängig von der Gesetzlage, bestimen solle, wer sein laut
Gesetz bestehendes Recht wahrnehmen kann und wer nicht.
Also, wieso darf sie das, aber das andere nicht?

Genau deshalb erachte ich diese Diskussion als sinnlos und geht IMHO eher in die Richtung getrolle. Sobald Du Dich mit den Begriffen Gesellschaft, positives Recht, Religion und Humanismus (so für den Anfang) mal beschäftigt hast (gar nicht mal intensiv), könnte es evtl. konstruktiv weitergehen.

Ciao
Kaj

Genau deshalb erachte ich diese Diskussion als sinnlos und
geht IMHO eher in die Richtung getrolle. Sobald Du Dich mit
den Begriffen Gesellschaft, positives Recht, Religion und
Humanismus (so für den Anfang) mal beschäftigt hast (gar nicht
mal intensiv), könnte es evtl. konstruktiv weitergehen.

Du hast doch indirekt behauptet, daß die Gesellschaft mit ihrem Verhalten die Gültigkeit des Grundgesetzes nach ihrem Ermessen auslegen könne, indem sie zu bestimmen habe, daß die genannten 25 NPD Demonstranten nicht gesehen werden wollen.

Du hast doch indirekt behauptet, daß die Gesellschaft mit
ihrem Verhalten die Gültigkeit des Grundgesetzes nach ihrem
Ermessen auslegen könne, indem sie zu bestimmen habe, daß die
genannten 25 NPD Demonstranten nicht gesehen werden wollen.

Nein. Alles weitere: s.o.

Ciao
Kaj

Du hast doch indirekt behauptet, daß die Gesellschaft mit
ihrem Verhalten die Gültigkeit des Grundgesetzes nach ihrem
Ermessen auslegen könne, indem sie zu bestimmen habe, daß die
genannten 25 NPD Demonstranten nicht gesehen werden wollen.

Nein. Alles weitere: s.o.

Nicht? Falls du es nicht gesagt haben willst, muß ja auch nicht darüber gestritten werden.

Hallo,

Da steht auch, daß die Versammlungsfreiheit gewährt sei. das
trifft auch für NPD-Mitglieder zu. Aus dem Beitrag, auf den
meiner sich bezog, ist eine Auffassund zu folgern, nach der
die Haltung der Gesellschaft wichtiger sei als der Gesetztext.
Falls man davon ausgeht, daß dies zutreffe, würde folglich
auch die laut Grundgesetz bestehende Gewährleistung der
Nichtbenachteiligung von der Haltung der Gesellschaft außer
Kraft gesetzt werden.

Ja, und? Was willst Du damit sagen? Wo ist das Problem? Wir leben in einer Gesellschaft, die sich demokratisch nennt. Der Gesellschaftsvertrag ist das Grundgesetz. Wie das Grundgesetz und die Ausführungsbestimmungen geändert werden können, ist festgelegt: wir leben in einer repräsentativen Demokratie, die politische Willensbildung und Konsensfindung läuft über ein dialektisches Wechselspiel zwischen den Parteien und den Medien. Wenn die Haltung der Gesellschaft zu einer bestimmten Frage einen Änderungsbedarf erzwingt, wird sie in Gesetzesform gebracht und der Legislative zur Entscheidung vorgelegt. Insofern existiert der von Dir dargestellte Gegensatz nicht, weil das Grundgesetz und alle anderen Gesetze die in rechtliche Formen gegossene Haltung der Gesellschaft ist. Das ist die Theorie. Es gibt natürlich zu jedem Zeitpunkt Differenzen zwischen dem Soll- und dem Ist-Wert. Damit die Regelung des Systems Gesellschaft nicht chaotisch wird, ist das Gesetzgebungsverfahren meiner Ansicht nach bewußt als Dämpfungsglied ausgelegt. Und das ist gut so, auch wenn es dazu führt, dass jedes Mitglied der Gesellschaft fast immer Differenzen zwischen seinem Ideal und seiner Sicht der Gesellschaft zugemutet werden. Aber es geht wohl darum, die Summe der Differenzen für alle Gesellschaftsmitglieder zu minimieren, damit die Zentrifugalkräfte die Gesellschaft nicht zerreissen.

Eine Anmerkung zum Thema „Sicht der Gesellschaft“: Du hast wahrscheinlich auch den Beitrag von GünterW gelesen, in dem er behauptet, die linksextreme Gewalt sei größer als die rechtsextreme und das Verhalten der Nazis verharmlost. Für das Jahr 2003 z.B. vermeldet das BKA 759 rechtsextreme und 483 linksextreme Gewalttaten. Weiter behauptet GünterW, dass der Staat die Gefahr durch Linksextreme systematisch kleinrede. Dazu habe ich keine Daten gefunden. Aber die Bundesregierung weist für die Zeit von 1990 bis 2000 38 Tötungsdelikte durch Rechtsextreme aus, wohingegen Recherchen der Frankfurter Rundschau für den gleichen Zeitraum 93 Tötungsdelikte ergab, Recherchen des ARD-Magazins Panorama gar 117 Tötungsdelikte. Ich habe daher den Verdacht, dass die Mitglieder dieser Gesellschaft aus ihren Grundeinstellungen eine Sicht auf diese Gesellschaft generieren und daraus Handlungsbedarf ableiten. Wir sehen also nicht das, was ist, sondern das, was wir sehen wollen. Oder schlimmstenfalls, was andere uns zu sehen suggerieren. Dies spricht sehr für eine repräsentative Demokratie, auch wenn sie natürlich auch Nachteile hat.

Grüße, Thomas

Hallo,

Da steht auch, daß die Versammlungsfreiheit gewährt sei. das
trifft auch für NPD-Mitglieder zu. Aus dem Beitrag, auf den
meiner sich bezog, ist eine Auffassund zu folgern, nach der
die Haltung der Gesellschaft wichtiger sei als der Gesetztext.
Falls man davon ausgeht, daß dies zutreffe, würde folglich
auch die laut Grundgesetz bestehende Gewährleistung der
Nichtbenachteiligung von der Haltung der Gesellschaft außer
Kraft gesetzt werden.

Ja, und? Was willst Du damit sagen? Wo ist das Problem? Wir
leben in einer Gesellschaft, die sich demokratisch nennt. Der
Gesellschaftsvertrag ist das Grundgesetz. Wie das Grundgesetz
und die Ausführungsbestimmungen geändert werden können, ist
festgelegt: wir leben in einer repräsentativen Demokratie, die
politische Willensbildung und Konsensfindung läuft über ein :dialektisches Wechselspiel […]

Täterätä… das kann man alles schön aus Sozialkunde-Schulbüchern abschreiben.

Falls dich interessiere, auf was mein Beitrag bezüglich der Haltung der Gesellschaft ursprünglich bezogen war, lies die vorhergehenden Beiträge.