Rechte und Pflichten bei unehelichem Kind

Hallo liebe verheirateten und unverheirateten Eltern (und natürlich auch sonstige erfahrenen Menschen),

ich wußte nicht genau, ob ich hier mit meiner Frage richtig liege, oder evtl. doch ins Rechtsbrett muß. Aber da es keine konkret rechtliche Frage ist, sondern es sich mehr um die Vor- bzw. Nachteile des Heiratens bei kommendem Baby dreht, habe ich mich für hier entschieden.

Gehen wir davon aus, ein glückliches Paar (unverheiratet) erwartet das erste Kind. Nun kommt die Frage auf, ob jetzt geheiratet werden soll oder nicht. Das Heiraten stand allerdings zuvor noch nie ernsthaft im Raum und eigentlich sind beide auch eher Freidenker von wegen: „wozu die Papiere“.

Somit geht es eigentlich nur noch um die Absicherung des Kindes. Und da bin ich nun garnicht auf dem Stand. In wie weit sind feste Lebenspartnerschaften einer Ehe gleichgestellt?

Bzw. welche Vorteile /Nachteile seht ihr darin zu Heiraten oder es zu lassen. Steuerliche Gründe mal außen vor gelassen.

Herzlichen Dank schon jetzt.
gwapa

Hallo,

„wozu die Papiere“.
Deswegen:

die Absicherung des
Kindes.

und
wegen der Absicherung der Partner.
Es gibt einen Poster, der hier immer wieder das gleiche schreibt, und zumindest bei mir Gehör findet:
warum durch komplizierte Konstrukte etwas kreiieren, was es bereits (besser) gibt?

Und da bin ich nun garnicht auf dem Stand. In wie weit
sind feste Lebenspartnerschaften einer Ehe gleichgestellt?

Feste Lebenspartnerschaften sind, soweit ich weiß, nur ein Konstrukt, um homosexuellen Paaren etwas zu bieten, was einer Ehe nahekommt, die sie in Deutschland nicht haben können.

Gruß
Elke

Hallo Elke,
danke erstmal für deine Antwort.

„wozu die Papiere“.

Deswegen:
die Absicherung des Kindes.

Ja, aber wie ist ein Kind in der Ehe besser abgesichert? Wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt und dann dem Vater etwas passiert, macht es dann einen unterschied ob der Vater nun mit der Mutter verheiratet ist? Ich meine Vater ist er ja so oder so?

wegen der Absicherung der Partner.

Dazu hatte ich mir noch keine Gedanken gemacht. Diesen Aspekt werde ich jetzt auch etwas recherchieren.

Es gibt einen Poster, der hier immer wieder das gleiche
schreibt, und zumindest bei mir Gehör findet:

Hast du evtl. einen Link dazu? Hatte nichts gefunden, aber das soll nichts heißen :wink:.

warum durch komplizierte Konstrukte etwas kreiieren, was es
bereits (besser) gibt?

Ich will nichts kreieren. Ich will mich auch gegen nichts verschließen. Ehrlichgesagt bin ich offen für alles. Eigentlich wollte ich nur ein paar Fakten wo in der heutigen Zeit (in der eheähnliche Lebensgemeinschaften mit Kindern nicht mehr so selten sind) wirklich noch Unterschiede sind.

Feste Lebenspartnerschaften sind, soweit ich weiß, nur ein
Konstrukt, um homosexuellen Paaren etwas zu bieten, was einer
Ehe nahekommt, die sie in Deutschland nicht haben können.

Da habe ich mich wohl etwas blöd ausgedrückt. Es geht natürlich nicht um eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft.

Naja, vielleicht weiß ja jemand nocht etwas Konkretes?
Danke trotzdem
gwapa

Hallo
Elke hat ja schon einiges geschrieben.
Was mir noch dazu einfällt ist die Frage welchen Nachnamen das Kind haben soll. Es gibt natürlich auch Ehepartner, die ihre Geburtsnamen nach der Eheschließung behalten, aber es ist noch heute so, dass der Vater in Erklärungsnot kommen kann, wenn das Kind einen anderen Namen trägt als er. Insbesondere in akuten Situationen, wie Notaufnahme oder Reisen.

Vielleicht wäre es doch besser, wenn Du die Frage nochmal im Rechtsbrett stellst.

Viele Grüße

Hallo,

ein lediger Vater hat nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Allerdings kann die Mutter des Kindes z. B. beim Jugendamt oder einem Notar zustimmen, dass der Vater auch ohne Heirat das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Damit hat der Vater die gleichen Rechte gegenüber einem Kind wie ein verheirateter. Das Kind hat die gleichen Rechte gegenüber seinem ledigen Vater (wenn z. B. der Mutter etwas passiert) wie gegenüber einem verheirateten.

Die Zustimmung zur Sorgerechtserklärung ist oft auch ein Indikator dafür, wie vertrauensvoll die unverheirateten Eltern zueinander stehen. Wird das gemeinsame Sorgerecht verweigert (weil im Falle der Trennung die Mutter ja nicht mehr alleine über das Kind bestimmen kann) oder als „Druckmittel“ für eine Heirat verwendet, ist hier doch ein gewisses Mißtrauen vorhanden.

Sicherheit bietet aber eine Ehe nicht, da diese auch auseinandergehen kann. Wenn das passiert, kostet das häufig viel mehr Geld und auch Nerven als die Trennung von unverheirateten Partnern.

Verheiratete können sich steuergünstiger beerben. Beide bekommen Witwen-/Witwerrente vom Staat.

Kind bekommt, falls dem Vater etwas passiert, eine Halbwaisenrente. Allerdings weiß ich nicht sicher, ob diese Rente nicht doch auch uneheliche Kinder bekommen.

Unterhalt für die Mutter zahlt (nach den neuesten Gesetzen und Rechtsprechungen) auch ein unehelicher Vater nach den gleichen Kriterien wie für eine verheiratete (getrenntlebende/geschiedene) Mutter.

Verheiratete haben Anspruch auf Hilfe durch den Ehepartner (muss nicht immer der Mann sein), wenn einer der Beiden in Not (Job verliert, krank wird usw.) kommt.

Bei Sorgerechtserklärung ist das Kind nach meiner Ansicht - wenn von der unklaren Halbwaisenrente abgesehen wird - etwa wie ein eheliches Kind abgesichert.

Gruß
Ingrid

Hallo,

auf die Schnelle nur das gefunden (geht mehr um Partner als um Kinder):
/t/ehe-aehnliche-gemeinschaft/5743740/5

Aber vielleicht hilft dir Name und Idee selbst weiter im Archiv zu forsten.

Gruß
Elke

1 Like

Hi Chilli,

auch das mit dem Namen ist so eine Sache.
Eine Kollegin ist verheiratet und hat ihren Mädchennamen behalten, ihre Kinder heißen allerdings so wie der Mann…
Es ist klar, das diese Situation komisch wirken kann, allerdings ist sie rechtlich eindeutig.

Aber du hast Recht, evtl. sollte ich mich nochmal ein paar Bretter weiter nach oben begeben.
Danke für die Anmerkung
gwapa

Liebe Ingrid,

über deine Antwort freue ich mich sehr, da sie ungefähr die Antworten zu meinen Fragen bietet. Allerdings wäre ich nicht ich, wenn ich manches nicht noch genauer wissen wollte :wink:.

Allerdings kann die Mutter des Kindes z. B. beim
Jugendamt oder einem Notar zustimmen, dass der Vater auch ohne
Heirat das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Damit hat der Vater
die gleichen Rechte gegenüber einem Kind wie ein
verheirateter.

Ergo kein Unterschied.

Das Kind hat die gleichen Rechte gegenüber
seinem ledigen Vater (wenn z. B. der Mutter etwas passiert)
wie gegenüber einem verheirateten.

Auch kein Unterschied.
Gemeinsames Sorgerecht ist geplant.

Verheiratete können sich steuergünstiger beerben. Beide
bekommen Witwen-/Witwerrente vom Staat.

OK, das ist ein Argument.

Kind bekommt, falls dem Vater etwas passiert, eine
Halbwaisenrente. Allerdings weiß ich nicht sicher, ob diese
Rente nicht doch auch uneheliche Kinder bekommen.

Diese bekommen (meines Wissens) auch uneheliche Kinder.

Unterhalt für die Mutter zahlt (nach den neuesten Gesetzen und
Rechtsprechungen) auch ein unehelicher Vater nach den gleichen
Kriterien wie für eine verheiratete (getrenntlebende/geschiedene) Mutter.

Hmm, ich hatte gelesen, dass der Unterhalt für eine geschiedene Frau (wenn die Ehe eine gewisse Dauer überschreitet) bis zum 8 Lebensjahr eines gemeinsamen Kindes gezahlt werden muß. Bei unverheirateten max. bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Also gibt es schon eine Absicherung der Mutter, allerdings ist sie hier nicht gleich.

Verheiratete haben Anspruch auf Hilfe durch den Ehepartner
(muss nicht immer der Mann sein), wenn einer der Beiden in Not
(Job verliert, krank wird usw.) kommt.

Aber auch hier ist es doch so, dass wenn man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und z.b. ins ALGII rutscht, das Einkommen des Partners mit angerechnet wird. Er also zur Unterstützung herangezogen wird. Oder nicht?

Wenn ich das jetzt richtig sehe, bestehen wirklich gravierende Unterschiede nur im Erbrecht bzw. bei Witwenbezügen?

Evtl. sollte ich mich wirklich in ein Rechtsbrett aufmachen.

Herzlichsten Dank. Du hast mir sehr geholfen!
Grüße
gwapa

danke Elke,

werde mal weiter suchen.
Grüße
gwapa

Hallo,

Verheiratete können sich steuergünstiger beerben. Beide
Unterhalt für die Mutter zahlt (nach den neuesten Gesetzen und
Rechtsprechungen) auch ein unehelicher Vater nach den gleichen
Kriterien wie für eine verheiratete (getrenntlebende/geschiedene) Mutter.

Hmm, ich hatte gelesen, dass der Unterhalt für eine
geschiedene Frau (wenn die Ehe eine gewisse Dauer
überschreitet) bis zum 8 Lebensjahr eines gemeinsamen Kindes
gezahlt werden muß. Bei unverheirateten max. bis zum 3.
Lebensjahr des Kindes. Also gibt es schon eine Absicherung der
Mutter, allerdings ist sie hier nicht gleich.

Die Betonung liegt hier auf Du HATTEST gelesen. Es gibt höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die aussagt, dass eheliche und uneheliche Kinder das gleiche Recht auf Betreuung haben.
Wenn ein uneheliches Kind z. B. behindert ist oder es keinen Betreuungsplatz gibt usw. dann darf die Mutter auch länger auf Kosten des Vaters betreuen (oder umgekehrt).

Verheiratete haben Anspruch auf Hilfe durch den Ehepartner
(muss nicht immer der Mann sein), wenn einer der Beiden in Not
(Job verliert, krank wird usw.) kommt.

Aber auch hier ist es doch so, dass wenn man in einer
eheähnlichen Gemeinschaft lebt und z.b. ins ALGII rutscht, das
Einkommen des Partners mit angerechnet wird. Er also zur
Unterstützung herangezogen wird. Oder nicht?

ALG II greift bei unverheirateten Paaren nur so lange wie sie zusammen wirtschaften und leben.

Bei (ehemals) verheirateten Paaren ist jeder Partner u. U. auch nach der Trennung weiter in Notfällen für den anderen finanziell verantwortlich.

Wenn ich das jetzt richtig sehe, bestehen wirklich gravierende
Unterschiede nur im Erbrecht bzw. bei Witwenbezügen?

Und natürlich bei der Steuer.
Evtl. auch noch bei der Krankenkasse, wenn ein Elternteil wegen der Kinderbetreuung (nach dem Ende der Elternzeit) seinen Job aufgibt um das Kind weiter zu betreuen. Leben die Eltern weiter zusammen, muss ein unverheirateter Elternteil dann seine Krankenkasse/Pflegeversicherung selber bezahlen. Bei Ehepaaren ist man beim anderen Ehepartner kostenlos mitversichert (wenn keine Privatversicherung besteht).

Sind berufliche lange Auslandsaufenthalte notwendig, kann es passieren, dass in manchen Ländern (z. B. in den Golfstaaten) der mitreisende uneheliche Partner kein Visum bekommt. Die Ehefrau bekommt es ohne Probleme. Aber das ist nun ein Problem, das relativ selten vorkommt (bei mir aber der Grund war, dass wir doch noch geheiratet haben - zwischen uns hätte sich auch ohne die Papiere nichts geändert).

Gruß
Ingrid

Moin,

Kind bekommt, falls dem Vater etwas passiert, eine
Halbwaisenrente. Allerdings weiß ich nicht sicher, ob diese
Rente nicht doch auch uneheliche Kinder bekommen.

Diese bekommen (meines Wissens) auch uneheliche Kinder.

Definitiv bekommen auch uneheliche Kinder Halbwaisenrente.

Viele Grüße

Aquilegia A.