Liebe Ingrid,
über deine Antwort freue ich mich sehr, da sie ungefähr die Antworten zu meinen Fragen bietet. Allerdings wäre ich nicht ich, wenn ich manches nicht noch genauer wissen wollte
.
Allerdings kann die Mutter des Kindes z. B. beim
Jugendamt oder einem Notar zustimmen, dass der Vater auch ohne
Heirat das gemeinsame Sorgerecht bekommt. Damit hat der Vater
die gleichen Rechte gegenüber einem Kind wie ein
verheirateter.
Ergo kein Unterschied.
Das Kind hat die gleichen Rechte gegenüber
seinem ledigen Vater (wenn z. B. der Mutter etwas passiert)
wie gegenüber einem verheirateten.
Auch kein Unterschied.
Gemeinsames Sorgerecht ist geplant.
Verheiratete können sich steuergünstiger beerben. Beide
bekommen Witwen-/Witwerrente vom Staat.
OK, das ist ein Argument.
Kind bekommt, falls dem Vater etwas passiert, eine
Halbwaisenrente. Allerdings weiß ich nicht sicher, ob diese
Rente nicht doch auch uneheliche Kinder bekommen.
Diese bekommen (meines Wissens) auch uneheliche Kinder.
Unterhalt für die Mutter zahlt (nach den neuesten Gesetzen und
Rechtsprechungen) auch ein unehelicher Vater nach den gleichen
Kriterien wie für eine verheiratete (getrenntlebende/geschiedene) Mutter.
Hmm, ich hatte gelesen, dass der Unterhalt für eine geschiedene Frau (wenn die Ehe eine gewisse Dauer überschreitet) bis zum 8 Lebensjahr eines gemeinsamen Kindes gezahlt werden muß. Bei unverheirateten max. bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Also gibt es schon eine Absicherung der Mutter, allerdings ist sie hier nicht gleich.
Verheiratete haben Anspruch auf Hilfe durch den Ehepartner
(muss nicht immer der Mann sein), wenn einer der Beiden in Not
(Job verliert, krank wird usw.) kommt.
Aber auch hier ist es doch so, dass wenn man in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und z.b. ins ALGII rutscht, das Einkommen des Partners mit angerechnet wird. Er also zur Unterstützung herangezogen wird. Oder nicht?
Wenn ich das jetzt richtig sehe, bestehen wirklich gravierende Unterschiede nur im Erbrecht bzw. bei Witwenbezügen?
Evtl. sollte ich mich wirklich in ein Rechtsbrett aufmachen.
Herzlichsten Dank. Du hast mir sehr geholfen!
Grüße
gwapa