Rechtfertigt "angetanzt" zu werden Notwehr?

Hi,

ich lese [sowas hier][1] (liest man ja quasi täglich heutzutage) und denke mir wie ich mich verhalten würde wenn da so einer Körperkontakt mit mir sucht. Wenn ich dem jetzt ordentlich eine auf die Nase haue, wäre das Notwehr und durch §32 StGB gedeckt? Klar könnte er sagen „Ich habe dich mit jemandem verwechselt den ich kenne“, aber es ist ja nunmal bekannt wie der Trick funktioniert (eben mit Herstellung von Körperkontakt). Oder muss ich erst warten bis er den Raub vollzogen hat damit ich mich effektiv wehren darf?

Ob es Sinn macht sich mit (in diesem Falle) 3 Personen auf eine Schlägerei einzulassen mal aussen vor, die schlagen ja aber auch alleine zu. Mir geht`s primär um die rechtliche Betrachtung.

Gruss
K
[1]: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/3230302

Sagen wir einmal so: Du solltest dich, falls du eine Fau bist, nicht mit einem Maßkrug wehren.

:paw_prints:

Du darfst eine Person welche sich in deine Intimzone (≈50cm) begibt, von dir weg stoßen, ohne diese zu verletzen. Ausnahmen sind Orte, wo das Unterschreiten dieser Intimzone zu erwarten ist z.B. ÖPNV, Disko, Konzert, etc.
Alles andere ist schwierig und wird im Einzelfall entschieden.

Moin,

zu dem Bericht lässt sich wohll nur sagen: Die sollten sich was schämen.

Ansonsten hilft oft schon mein Lieblingsspruch: „1 Meter Abstand, sonst fühle ich mich bedroht und muss Dir eine reinhauen!“ Viel besser als Pfefferspray wirkt übrigens die Tröte - tut der Angegriffenen nicht weh, und den „kecken“ Kerlen vergeht die Lust.

Gruß Ralf

Aber wenn du ihm damit das Trommelfell zerhaust hast du auch eine Körperverletzung an der Backe.

Krasse Story!! Unglaublich. Aber gut, das war „vor Köln“ und „nach Köln“ beginnt ja quasi eine neue Zeitrechnung.

Und wenn sie dann wieder einen Versuch startet eins auf die Nase geben?

Der müsste mir erstmal nachweisen, dass sein Hörschaden nicht von der Disco kommt. Abgesehen davon: Wenn die Dinger so gefährlich wären, müssten alle Fußballfans blutend aus dem Stadion torkeln.

3 Like

Hallo,

kann mir mal bitte jemand erklären, was das heißt, dass die Amerikanerin die Wache nach einer vierstelligen Eurosumme wieder verlassen durfte?

Grüße
Siboniwe

Hallo,

der Antanz-Diebstahl aus einer Tasche ist kein Raub, sondern (je nach konkreten Umständen) über die §§ 242-244 StGB abgedeckt. Zudem müsste eine Notwehrhandlung auch situativ angemessen sein, was ein „ordentlich auf die Nase hauen“ eher nicht zu sein scheint.

Ich würde zu einem deutlichen Wegstossen greifen. Im Falle eines Wiederholungsversuchs kann es dann schon deutlicher werden.

Aber: IANAL

Gruß
vdmaster

Ich vermute deshalb: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsleistung#Sicherheitsleistung_im_Strafverfahren

Ach, Männer dürfen sich mit einem Bierkrugschlag erwehren?
Leider erfährt man ja wenig über den Hergang des Ereignisses

vdmaster

1 Like

Sie hatte den Typen mit einem gefährlichen Gegenstand offenbar erheblich verletzt und es wurde eine Strafanzeige aufgenommen. Ein Haftgrund lag nicht vor, aber es musste von ihr (da Ausländerin) eine Kaution hinterlegt werden, damit sie sich nicht ohne weiteres in die USA absetzt bzw. später auch vor Gericht erscheint, falls es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren käme.

Im Gegenzug hat sie vielleicht oder auch nicht eine Anzeige gegen den Typ erstattet. Wir wissen ja nichts genaues nicht.

Gruß
vdmaster

Das müsste frau einmal austesten.

Mmmmh… Wie viele Männer mit Rock laufen denn außerhalb Schottlands im Normalfall herum?

:cat2:

1 Like

Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, nein.

Moin.

Wenn Du ohnehin schon einigermaßen wehrhaft aussiehst wird Dir das sehr wahrscheinlich gar nicht erst passieren. Diese Leute suchen sich von vornherein leichte Opfer. Wenn Du jemanden der Dich versucht anzufassen oder zu umarmen ohne Warnung eins auf die Nase haust dann wäre das meines Erachtens in den allermeisten Fällen nicht rechtens, da unverhältnismäßig und Verhältnismäßigkeit muss auch bei Notwehr gewahrt bleiben. Wenn mir ein Unbekannter zu nahe kommt würde ich ihn erst einmal nach Möglichkeit auf Abstand halten und eventuell laut werden. Erst wenn das nichts hilft würden evtl., je nach Situation, härtere Abwehrmaßnahmen eingeleitet.

Gruß
Grin

@anon28825014
Also man muss sich nicht beklauen lassen und man darf diesen Angriff auch stoppen. Dabei muss jedoch auch die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Insbesondere hier das angewandte Mittel, welches den Diebstahl verhindern soll. Dies sollte das mildeste zur Verfügung stehende Mittel sein, welches den Angriff aber auch zu 100% beendet kann.
Und wenn der Faustschlag auf die Nase für ein selbst das einzigste Mittel ist, bei den man sich sicher fühlt, dann ist das gerechtfertigt und fällt unter Notwehr.
Ist der Angriff beendet, muss man natürlich ablassen.
Strafrechtlich gesehen:

Bemerkt man den Diebstshl nicht :
Ist es in der Regel Paragraph 242 StGB, wenn der der Tätet gewerbsmäßig stiehlt Paragraph 243StGB.

Bemerkt man den Diebstahl:
Und der Täter lässt nicht ab und versucht auch mit Gewalt an das Diebesgut zu gelangen, dann ist es Paragraph 249 StGB und ein Raub!

Na ich finde mit „Antanzen“ hat diese Bedrängung nun wenig zu tun. ich bin zwar keine Frau, aber da hätte der Spaß doch defniitiv ein Ende.

Wird aber von der Polizei offiziell als „Antanzdiebstahl“ geführt. Und die Täter als „Antänzer“ bezeichnet.

In meinen Augen ist es auch alles von Diebstahl bis schwerer Raub. Wobei die Bezeichnung „Antanzen“ vielleicht vor Köln der Trick war die Rassismuskeule zu vermeiden, denn obwohl man nicht die Nationalität erwähnte wusste der informierte Bürger dass die „Antänzer“ zu fast 100% Nordafrikaner sind.