Hi,
ich lese [sowas hier][1] (liest man ja quasi täglich heutzutage) und denke mir wie ich mich verhalten würde wenn da so einer Körperkontakt mit mir sucht. Wenn ich dem jetzt ordentlich eine auf die Nase haue, wäre das Notwehr und durch §32 StGB gedeckt? Klar könnte er sagen „Ich habe dich mit jemandem verwechselt den ich kenne“, aber es ist ja nunmal bekannt wie der Trick funktioniert (eben mit Herstellung von Körperkontakt). Oder muss ich erst warten bis er den Raub vollzogen hat damit ich mich effektiv wehren darf?
Ob es Sinn macht sich mit (in diesem Falle) 3 Personen auf eine Schlägerei einzulassen mal aussen vor, die schlagen ja aber auch alleine zu. Mir geht`s primär um die rechtliche Betrachtung.
Gruss
K
[1]: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/3230302