Hi !
Ich glaube, daß die Gründe für die ablehnende Haltung der 14 anderen EU-Mitgliedsstaaten gegenüber Haider/Österreich eher konstitutioneller Natur sind.
Gerade in bezug auf die Akzeptanz/Aufnahme neuer Mitglieder (hier die Osterweiterung als Stichwort) bedarf es Einstimmigkeit im Europaparlament. Diese Einstimmigkeit v.a. bezgl. der EU-Osterweiterung ist durch Haider sicherlich gefährdet.
Allerdings sollte man hier berücksichtigen, daß für viele Leute in der EU (meine persönliche Schätzung: >30%) eine Aufnahme von wirtschaftlich schwachen oder innenpolitisch bedenklichen Ländern in die EU nicht die heilsbringende Lösung ist.
Ich finde es eher positiv, daß nun derart denkenden auch Rechnung getragen wird.
Die EU ist keine Monarchie und eine demokratische Diskussion muß erlaubt sein!
Der österreichfeindliche Vorstoß ist m.E. nichts anderes als politisches Taktieren.
Um zu erwartende Menschenrechtsverletzungen in Österreich kann es einem aufgeklärten Menschen wohl kaum gehen. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Gesetzeslage in der Türkei hin. Österreich hat auf jeden Fall bisher noch keinen kärtner Separatistenführer zum Tode verurteilt…
Man gibt eben nur wieder einmal Kritikern aus den USA und aus Israel nach.
Hätte man Haider verhindern wollen, wäre es nötig gewesen, seine Partei bereits im Vorfeld als verfassungsfeindlich zu erklären und somit einen derartigen Wahlausgang von vorneherein nicht zu ermöglichen.
Nun hat Österreich als demokratische Republik eben ein derartiges Wahlergebnis erzielt. Damit werden wir alle wohl leben müssen.
Deshalb gleich mit dem Abbruch der bilateralen beziehungen zu drohen, ist politischer Kindergarten!
Ich habe extra einen neuen Thread
angefangen, um hier nicht Juden- Europa-
oder Oesterreicherfeindliche Artikel
zu provozieren.
Das lässt sich nicht trennen, wobei ich den Begriff „judenfeindlich“ persönlich auf keinen hier im Forum anwenden kann…
Frage: Es wird von mehreren Leuten
gefordert, dass im Falle einer
Regierungs-
beteiligung der FPOe die EU reagiren
solle. Wie kann die EU das im Rahmen
der ihr von den Mitgliedstaaten
uebertragenen Vollmachten?
Konkret: Wie weit kann die EU gehen?
Ermahnungen? Wirtschaftssanktionen,
vielleicht sogar eine „Intervention“?
S.O.: der Abbruch der bilateralen Beziehungen wird in Erwägung gezogen.
Gruß aus dem politischen Outback,
Mathias