Rechtlicher Rahmen Gesundheitspraxis

Hallo liebe Expertengemeinde!

Ich stelle mir die Frage in wie weit ein s.g. „Gesundheitspraktiker“ [verfügt NICHT über eine HP-Erlaubnis, ist staatl. gepr. Rettungshelfer (Sanitäter) oder andersweitig notfallmedizinisch qualifiziert.(Neben weitreichenden medizinischen Kenntnissen, und Qualifikationen in seinen angeboteten Leistungen)]
in seiner Praxis mit „Kranken“ arbeiten darf und ob er folgenden Hinweis zB. auf seine Internetseite setzen
sollte, bzw. entsprechend diesen Hinweis praktizieren sollte: " Meine Aufgabe als Gesundheitspraktiker ist vorwiegend Krankheiten zu vermeiden und Wohlbefinden und
Leistungsfähikeit (wider) her zu stellen und aufrecht zu erhalten (siehe auch „Unterschied z HP /Arzt“). Zudem
biete ich auch notfallmedizinische bzw. sanitätsdienstliche Leistungen an (siehe auch „Sanitätsdienst“) .

Auch bei Krankheit (akut oder chronisch) kann ich beratend und unterstützend tätig werden (siehe „Krank?“)
oder auch bei akuten Erkrankungen bzw. im medizinischen Notfall
professionelle Erste Hilfe leisten und ggf. weitere Maßnahmen einleiten (siehe auch „Notdienst“).

Ich bin kein Arzt oder [noch (=siehe „Über Mich“)] kein Heilpraktiker. Mir ist es deshalb nicht erlaubt offizielle Diagnosen zu stellen oder Krankheiten zu Behandeln. Entsprechend ersetzen meine Leistungen nicht die eines Arztes/Heilpraktikers. "

Und…

Darf er erkrankten Personen in Sachen Selbstbehandlung (zB. Hausmittel, Ernährung) beraten?

Darf er erkrankten Personen ein individuell angefertigtes planzenheilkundliches Rezept (zur Heilung/Linderung d. Krankheit) mitgeben welches dann von der Apotheke angerührt wird, oder sonstige Arzneimittel (")empfehelen(") ? Die erkrankte Person (im folgenden auch Klient genannt) verabreicht sich das Medikament
doch selber (und freiwillig).
Darf er ein berreits vorhandenes (frei. verk.) Arneimittel dem Klienten zur Heilung/Linderung d. Krankheit geben (der Klient nimmt es selber) bzw. ein Heilpflanzenrezept in seiner Praxis selber anrühren und dem KLienten geben? Was ist juristisch gesehen „anreichen“ (nicht „verabreichen“) und ist es in jedem Falle legal?

Darf er mit entspannenden, suggestiven, massierenden/manuellen Leistungen Leiden/Krankheiten heilen/lindern?

Darf er bei Kranken allgemein vitalisierend und Immunssystem und Selbstheilungskräfte anregenf tätig sein?

Er darf nicht diagnostiezieren, aber darf er eine Vermutung aüßern?

Draf er bei Erkrankungen über entsprechende Therapien beraten/empfehlen?

Hätte er „Narrenfreiheit“ wenn er seine Leistungen unentgeldlich (vlt. nur freiw. Spenden) anbietet?

In wie weit sind die Begiffe „Behandlung“, „Therapie“, „(Gesundheits)Therapeut“ legal zu verwenden?

Währen die Leistungen, Angebote, Werbung/Äußrungen, Praktik wie der folgenden Dienstleister legal? : http://www.gesundheitstherapeut.de/wuensche1.html , http://massage-wagner.de/index.php/presse/68-home , http://www.gesundheitmirzuliebe.de/Seiten/natuerlich…

PS: Laut einem Anwalt ist das Heilpraktikergestz nicht nach seinem Wortlaut zu verstehen: Es soll eher tätigkeiten die medizinische Fachkenntniss brauchen regulieren ( http://www.frag-einen-anwalt.de/Heilpraktikergesetz-… )

PPS: Generell darf ein Gesundheitspraktiker Kranke „behandeln“ da er aus juristischer sicht nicht wissen kann ob jemand Krank ist (da er ja kein HP o Arzt ist). Siehe http://berufsverband-gesundheitspraxis.de/index.php/… . Demnach gestaltet sich das ganze aus rechlicher Perspektive so: Der
Gesundheitspraktiker ist nicht in der Lage „Krankheiten“ zu erkennen also kann dann auch nicht „Krankheiten“ behandeln (für den Gesundheitspraktiker existieren aus rechtlicher Sicht gar keine „Krankheiten“, wie soll er diese dann behandeln?) Wenn also jemand mit Bauchschmerzen zum Gesundheitspraktker kommt, sieht dieser keine Krankheit, sondern einen negativen Zustand den es zu beseitigen gilt (was er dann auch macht). ?

Hallo,

das ist alles leider nicht möglich.
Lediglich ein Heilpraktiker darf einige dieser Leistungen anbieten, bzw. durchführen.
Auch ehrenamtlich sind diese Tätigkeiten nicht durchzuführen.
Mein dringender Rat: Hände weg von diesen Leistungen.
Viele Grüße
Llissy

Danke für die Antwort, aber ich würde mich freuen wenn Ihr die einzelnen Fragen und Überlegungen meiner Frage (begründet) beantwortet.

Solche Fragen liebe ich ja, 10 Seiten mal eben so beantworten. Klar. Frag die Ärztekammer. Oder bezahl einen Berater.

Hallo,
die einzelnen Fragen kann ich leider nicht einzeln begründen, das würde wohl den Rahmen sprengen.
Ich bin keine Juristin.
Es gibt in Deutschland ein Heilbehandlungsgesetz. Dort solltest du reinschauen, dann sind die Fragen schnell beantwortet.
Rezepturen ist den Pharmazeuten vorbehalten. Pflanzliche Wirkstoffe können hoch toxisch sein und sehr großen Schaden anrichten.
Das dürfte einem Rettungsassistenten doch bekannt sein.

Viele Grüße
Llissy

Danke für die Antwort, aber ich würde mich freuen wenn Ihr die
einzelnen Fragen und Überlegungen meiner Frage (begründet)
beantwortet.