gibt es eine rechtliche anspruchsgrundlage für die zustellung von briefen und paketen, auch wenn ein namensschild weder am briefkasten noch der haustürklingel steht? welche anforderungen kann die post stellen, bzw. können die uns zwingen ein namensschild anzubringen, wenn ich das doch aus privaten gründen nicht möchte? unser haus ist ein freistehendes einfamilienhaus und bisher hat alles vorzüglich geklappt. nun plötzlich und aus heiterem himmel nicht mehr.
rotehanna
Hm ohne Name, wirds glaub ich schwierig, jeder Zusteller kann glaub ich einen Namen erwarten, wer soll sonst wissen, ob du da noch wohnst …
Hi,
soweit ich weiß, ist es kein bundesdeutsches Gesetz, ein Namensschild anzubringen (regional kann es evtl. anders sein); es ist nur in ganz bestimmten Fällen notwendig.
Viele Grüße
Es kommt ganz auf deinen Zusteller an. Wenn dein Stammzusteller weiss das du da wohnst und es kein weg aus der Welt ist wird er dir die Post bringen. Wenn du so einen "neuen Postboten " erwischt der mal da und mal da geht und der sagt kein Name keine Post ist er rechtlich auf der sicheren Seite. Er kann ja behaupten das er nicht weiss wer da wohnt. Der Kunde ist verpflichtet seinen Namen anzubringen.
Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.Mir ist bekannt, dass man nicht verpflichtet ist, seinen Namen an Klingel und Briefkasten zu machen, für die Folgen ( wie zB.unterlassene Zustellung), ist man dann aber selbst verantwortlich.Inwiefern die Post verpflichtet ist, Dir Deine Post auch ohne Namen auf dem Briefkasten zuzustellen kann ich Dir nicht sagen, da solltest Du bei einem kompetenteren Menschen nachfragen.(Ich bin nur eine „Schaltertante“). Ich weiß auch nicht, warum das bisher geklappt hat, jetzt aber nicht mehr, ich kann nur vermuten, dass Du bisher einen Stammzusteller hattest, der sich auskannte.Leider werden Zustellbezirke jetzt oft mit Teilzeitkräften, die machmal jeden Tag woanders eingesetzt werden, bedient und so kann es schon sein, dass die „Neuen“ sich bei Dir im Bezirk nicht auskennen und Deine Post als unzustellbar zurück schicken. Das ist jetzt aber nur eine Vermutung! von mir.Und rechtliche Grundlagen zu einem solchen Fall kenne ich nicht. Du kannst Dich ja mal direkt an die Post wenden, am Besten an ein „großes Tier“, das in Bonn für die Zustellung zuständig ist und dort direkt nachfragen. Oder einen Rechtsanwalt befragen…
Was Anderes fällt mir dazu nicht ein.
Hallo Iris,
danke für die Beantwortung. Als ich mich erkundigte, wurde ich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwiesen. Enthalten war früher wohl einmal einen Satz, indem dies so drinnen steht. Allerdings gibt es diesen Satz nicht mehr und dies aus gutem Grund. Die AGB gelten grundsätzlich immer nur für die Vertragspartner und ich bin in diesem Fall kein Vertragspartner der Post, sondern nur die „begünstigte“ Dritte, die durch den Absender die Leistung (den Brief) erhalten soll. Die Post muss ihren Vertrag mit dem Absender erfüllen - und zwar an mich. Es gibt aber keinen Vertrag zu Lasten des Dritten, sondern nur zugunsten des Dritten. Deshalb glaube ich hat die Post den Passus streichen müssen in ihren AGB´s. Aber vielleicht gibt es doch eine gesetzliche Bestimmung, die mich zwingt, meinen Namen auf den Briefkasten zu schreiben…? Heute noch will mich jemand von der Post anrufen.
Liebe Grüße, Hanna
Hallo Empfangsbereit,
danke für die Antwort. Ich habe keine Ahnung, ob es für Zusteller schwierig werden kann, weil er auch ohne Namen an der Tür 1. die Postleitzahl, 2. den Ort, 3. die Straße und 4. die Hausnummer hat, um den Brief zuzustellen. Was ist denn, wenn ein Name einmal vom Absender falsch geschrieben wurde. Muss dann der Brief zurück an den Absender? Der Name „Meyer“ beispielsweise wurde mit „Maier“ falsch geschrieben. Zustellung möglich?
Grüße von Hanna
Hallo Tim-Niklas,
danke für die Antwort und auch ich glaube, dass es keine rechtliche Bestimmung gibt. Früher war die Post ein staatliches Unternehmen, da was es wohl anders, aber seit der Privatisierung kann die Post nicht mehr hoheitlich Standards festlegen, die man/frau zu befolgen hat.
Viele Grüße
Hanna
Hallo Nicolemanjou,
danke für die Antwort, und ja, da ist was dran. Für diesen Fall habe ich jedoch vorgesorgt und den Briefzusteller mündlich über meine Identität aufgeklärt. Kein Grund mehr, die Post nicht zuzustellen, denn er hat nun Kenntnis und kann soetwas nicht mehr behaupten. Alles andere wäre die Unwahrheit und somit würde das ganze in Schikane ausarten.
Viele Grüße
Hanna
Naja er kann natürlich an Maier zustellen, wenn er sich denkt: sonst kein ähnicher Name da PLZ, Str. und Nr. stimmen - aber er kann eben auch supergenau kleinkrämermäßig sagen: den Namen gibts hier nicht, nehm ich wieder mit. Und deine Frage war ja, ob es einen rechtlichen Anspruch gibt und den gibt es glaub ich nicht, wenn der Name nicht auch passt. Aber ich bin kein Jurist und auch nicht von der Post ![]()
Hallo rote hanna,
also ich kann Dir sagen, dass sich die Bestimmungen in Bezug auf Einfamilienhäusern öfters mal ändern. Aber normal gilt, alles was auf die Adresse des Einfamilienhauses kommt muss zugestellt werden. Auch dann, wenn kein oder ein anderer Name dransteht. Also es gilt nur die Adresse und nicht der Name. Somit sind Sie im guten Recht, wenn Sie keinen Namen anbringen am Briefkasten oder an der Tür, hauptsache man kann die Hausnummer erkennen. Wenn die Post weiterhin nicht ankommt, dann können Sie sich beschweren. Das ist Ihr Gutes Recht dann.
MfG conny
keine Ahnung!
Hallo Count -0-,
danke für die Antwort und -
ist o.k., denn man/frau kann nicht alles wissen.
Viele Grüße
Hanna
Hallo Conny,
vielen Dank für deine Antwort - habe mich nun beschwert bei der obersten Ebene der Post, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden und bin echt gespannt wie ein Flitzebogen, ob und welche Antwort ich bekomme.
Viele Grüße
Hanna
Hallo Conny,
pardon, ich habe Sie in meiner Antwort geduzt. Entschuldigung.
Viele Grüße
Hanna
Hallo Hanna,
es ist nicht so schlimm mit dem Dutzen, ich bin ja noch nicht so alt und fühle mich auch noch nicht so. Ich glaube aber, ich hatte Dich auch gedutzt…
Es ist Dein Gutes Recht mit der Beschwerde, es währe schön, wenn Du mich auf dem laufenden halten würdest… ist echt interessant für mich…
Hej hej Conny
Hallo Conny,
na klar, gerne. Heute war der Briefkasten voll mit Post auch mit Schreiben von der Post. Drinn steht ich soll mich gedulden, aber eine Antwort bekäme ich noch. FINDE ES KLASSE WIEDER POST ZU BEKOMMEN!!
Im übrigen bin ich auch schon älter - bleiben wir also beim Duzen, danke.
Also, das war es von hier.
Viele Grüße, Hanna
Hej Hanna,
wie läuft es mit der Post? Kommt noch alles rechtmäßig? Gibt es schon eine Antwort auf Deine Beschwerde?
Gruß Conny
Hallo Conny,
ja! Die Post kommt jetzt wieder „normal“ - und nein, bisher habe ich noch keine weitere Stellungnahme der Post erhalten. Warte darauf…
Bis bald,
viele Grüße,
Hanna
Ich denke, dass für die Zustellung von Post ein Namensschild unabdingbar ist, der Postbote muss ja schließlich wissen, was er wo ausliefert.
Aber vielleicht mal mit diesem sprechen, die meisten sind da eigentlich kulant.