Rechts vor links oder doch nicht?

Hallo,

an dieser fiktiven Strasse


will das Auto nach rechts abbiegen.
Verkehrsteilnehmer, die von rechts kommen, müssen rechts an den Verkehrsinseln (die Teile, die aussehen wie zwei Brote) vorbei (grüner Pfeil). Darauf weist auch ein entsprechendes Verkehrsschild (rund, blau, weißer Pfeil nach rechts) hin, welches an der ersten Insel steht.
Ignoriert ein Verkehrsteilnehmer, sagen wir mal, ein Fahrradfahrer dieses Schild, nimmt den Weg des roten Pfeils und kollidiert mit dem Auto, welches gerade mal wenige Zentimeter in die Straße reinragt. Wer hat dann Schuld?
Ich bin der Meinung, der Fahrradfahrer, weil er

  1. links an der Insel vorbeifährt, was verboten ist
  2. auf der linken Seite der Straße fährt, was verboten ist

Es gibt andere Meinungen, die sagen, ja das ist so, aber trotzdem gilt an der Stelle rechts vor links und darauf muss der Autofahrer achten, auch wenn von rechts eigentlich gar keiner kommen dürfte.

Wie ist es, wenn der Fahrradfahrer ein Kind ist mit sagen wir mal 10 Jahren?

Danke
Gruß
Martin

Nachtrag: außer dem Pfeil nach rechts gibt es an dieser Kreuzung keine Verkehrszeichen. Grundsätzlich gilt hier also schon rechts vor links.

Martin

Hallo ,

ich würde hier mal für den Lenker des eingezeichneten Fahrzeuges durchaus eine Teilschuld vermuten , wenn es während des Einbiegevorganges z.B. nach links dann zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug von rechts käme , da bei der Einfahrt in eine querende Straße grundsätzlich auch immer die Vergewisserungspflicht besteht , daß frei ist .
So etwas wäre dann allerdings ggf. auch individuell situationsabhängig zu bewerten , da der Lenker des eingezeichneten PKW von dieser Position garnicht erkennen kann , was auf einem Verkehrszeichen rechts vor der rechten Verkehrsinsel abgebildet wäre .

kann es sein, dass dort kein Gehweg ist, auf dem das Kind mit den Fahrrad fuhr?

abbiegende Fahrzeuge dürfen erst Abbiegen wenn alles frei ist, dabei haben diese auch die Fußgänger vor zulassen die die Straße überqueren, da diese auch vor den Abbieger vorfahrt haben.

Darum immer Merken, Abbieger sind die letzten in der Rechtskette. Auch bei Abknickender Vorfahrt. Das beruht auf §1 StVo, das Vorsichtsprinzieb.

Ist da eine radwegähnliche Kennzeichnung (Roter Streifen)?
Oder fährt der einfach auf der Straße im normalen Gegenverkehr?

Auf dem Gehweg? Das darf es: § 2 Abs. 5 StVO

Hier gibt es eine Sammlung diverser Urteile zu Geisterradlern:
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#links

Man darf erst in einen anderen Straßenabschnitt fahren, wenn dort frei ist.
Man sollte sowieso zumindest ab und zu in genau dien Richtung schauen, in die man fährt.
Auch ein überholendes Fahrzeug von rechts hätte Vorfahrt.
Auf einen Verstoß gegen des Rechtsfahrgebot kann sich der Kraftfahrer nicht berufen, es gibt viele legale Gründe, die linke Spur zu befahren. Auch wenn ein solcher hier nicht vorlag: Das kann der Autofahrer ja gar nicht wissen.

Ich könnte mir - wenn überhaupt - nur eine Teilschuld des Radfahrers vorstellen.

Ganz sicher weiß ich: Ein Auto fuhr links als „Geisterfahrer“ an einer vor einer Schranke wartenden Autoschlange vorbei, um kurz vor der Schranke auf ein Grundstück zu fahren. Dort ist Überholverbot angeordnet, wartende Autos wurden also rechtswidrig überholt.
Aus einem Supermarktparkplatz fuhr ein anderes Fahrzeug direkt nach rechts auf diese Straße und kollidierte mit dem Überholenden frontal. Er bekam 100% Schuld, obwohl dem anderen Fahrzeug das Überholen verboten war.

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Sehe ich aus so. Außerdem muss beim Abbiegen immer darauf geachtet werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Besonders in Situationen, bei denen durch das eigene Fahrzeug andere Fahrzeuge oder Fahrspuren geschnitten oder auf eine andere Art und Weise tangiert werden könnten.

Zum Abbiegen zählen vor allem die Änderung der Fahrrichtung, das Ein- und Ausfahren in bzw. aus Grundstücken, das Wenden sowie das Rückwärtsfahren und der Wechsel des Fahrstreifens. Biegen Autofahrer und ihre Fahrzeuge ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer ab, blinken nicht oder halten die doppelte Rückschaupflicht nicht ein, werden Bußgelder und Punkte in Flensburg fällig.

[Link auf kommerzielle Webseite entfernt - Mod: X_Strom]

Danke für alle Antworten
.

Naja, der Lenker des PKW’s fährt diesen Weg seit vielen Jahren, er weiß also von diesem Verkehrszeichen

Nein, kein Geh- oder Fahrradweg.

Die Straßen befinden sich in einem Wohngebiet, in dem gilt komplett Tempo 30, ist aber keine Spielstraße oder Schrittgeschwindigkeit.
Der Lenker des PKW’s fuhr sehr langsam in die Straße ein, stand zum Zeitpunkt der Kollision bereits und ragte, wie gesagt, nur wenige Zentimeter in die andere Straße. Der Fahrradfahrer blieb gerade noch (weil er halt wirklich ganz ganz links fuhr) mit dem linken Pedal am Kühlergrill hängen, was zum Sturz führte. Zum Glück ist ihm außer ein paar Abschürfungen nichts passiert.

Wie ich jetzt gelesen habe, sind Kinder bis 10 Jahre sowieso nie schuld.
Z.B. hier:

https://www.axa.de/das-plus-von-axa/familie-und-kinder/familie-kindersicherheit/kinder-strassenverkehr-unfall-haftung
Im fahrenden Verkehr werden sie selbst bei Fahrlässigkeit nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht. Im Gegenteil – selbst wenn ein Kind urplötzlich vor einem auf die Straße läuft – der in einen Unfall verwickelte Fahrrad- oder Autofahrer haftet hier voll.

Nochmal danke und Gruß
Martin

… hat dann auch mal in die Fahrtrichtung geschaut, sah das Fahrrad und bleib stehen, …

Das sähe, wenn das Kind kein Kind gewesen wäre, dann doch etwas anders aus. Sehend in ein stehendes Hindernis fahren hätte den Schuldanteil des Radfahrers wohl sehr deutlich erhöht.

In allgemein „verkehrsberuhigten Zonen“ gilt auch nach der STVO ähnlich wie auf Parkplätzen das vornehmliche Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme vorrangig vor den allgemein gültigen Regularien dieser grundlegenden Gesetzgebung auf „normalen“ Straßenabschnitten .

Wenn der Anlieger wie auch der F-Radler sich da mal auf der „falschen“ Spur begegnen , weil AL z.B. nach links will , und FR da von links kommend rechts abbiegen will , ( siehe Deine Skizze ) so müssen beide Verkehrsteilnehmer gegeneinander besonders rücksichtsvoll zueinander reagieren.

Ein schöner Satz, der hier leider auf Grund der Tatsache, dass eine normale 30-Zone ist, wirkungslos verpufft.

Diese Beschreibung ist nicht die der skizzierten Situation.

Wolltest du auf eine ganz andere Frage antworten?

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@estrom ,

manchmal können auch Siedlungsplaner mal massiv in ihren „Ergüssen“ daneben liegen .

Ich möchte mich mit Dir da nun auch nicht unnötig streiten .

@X_Strom ,

manchmal können auch Siedlungsplaner mal massiv in ihren „Ergüssen“ daneben liegen .

Ich möchte mich mit Dir da nun auch nicht unnötig streiten .

Daher würde ich bei baulich zweifelhafter Situation durchaus stets nach dem Prinzip „möglichst große Rücksicht zueinander statt STVO“ vorgehen .

Im Zweifel / Kollisionsfall muß ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sich solch einem Geschehnis annehmen , wenn beide Parteien da zueinander strittig sind .

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Ymmd! Das steht in der StVO. Paragraph 1

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Hallo,
da an der Kreuzung keine Verkehrszeichen angebracht sind, gilt hier generell schon rechts-vor-links, da der von rechts kommende Verkehr jedoch den von unten kommenden Verkehr nicht behindert und anders herum auch darfst Du auch von unten fahren, wenn recht ein Auto kommt, solange Du es nicht behinderst.

Magst du die Frage zur Zeichnung nochmal lesen?

  1. Genitiv
  2. Wieso?

Du meinst, wenn von rechts ein Auto auf der falschen Spur daherkommt, dann darf das Auto von unten nicht fahren, weil es das auf der falschen Spur behindern würde?

Preisfrage: Wer behindert denn da wen?

@C_Punkt , manche Members sollten hier auf dieser Plattform echt mal von ihren hohen Rössern absteigen .

Guter Rat ist immer gut , aber hoch*****keit tut auch diesem Forum hier nicht gut in jedem Brett .

Deine grammatikalischen Kenntnisse solltest Du hier besser im passenden Brett für „Belehrungen“ oder Nachfragen diesbezüglich belassen , statt in Handwerksbrettern da den „Großkopperten“ zu geben .

Nicht jedes Neu - Member ist grundlegend neu hier bei w-w-w … man kann durch Stress und Umzug … ggf. zwischenzeitlich auch massiv viel Arbeit aber auch mal die Zugangsdaten eines nie gelöschten Altaccounts vergessen , oder verlieren .

Aber manches von manchen Membern macht die allgemeine Akzeptanz dieses Forums nicht unbedingt besser , als sie früher , zu Anfangszeiten mal war .

Schaut mal in der Historie nach einem Account namens „Stiller Herbert“ zur Recherche , wann ich w-w-w so etwa das erste mal fand und aktiv nutzte @Mods .

Der von rechts kommende kann die linke Spur berechtigt oder unberechtigt benutzen.
Er könnte überholen oder an einem Hindernis vorbeifahren. Oder er könnte eine Verschwenkung abkürzen.

Immer behindert dann der von rechts kommende, entweder den Umständen nach unvermeidbar oder eben doch vermeidbar.

Das ist für das Einfahren in die Straße des anderen Verkehrsteilnehmers völlig belanglos, denn wer mich behindert (berechtigt oder unberechtigt), den darf ich trotzdem nicht gefährden oder gar schädigen.