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„Beweiswürdigung“ ich eine Abneigung habe.Antwort von worldwidefab nach 2 Stunden
Das hat doch mit Sachverständigengutachten rein garnichts zu tun, noch nicht einmal um Beweiswürdigung, da überhaupt kein Beweis erhoben wurde.
Da steht auch nichts von Lebenserfahrung des Richters, sondern nur, dass er die Regelungen des Anscheinsbeweises auch bei Wahrunterstellung der unter Beweis gestellten Behauptung als maßgeblich sieht. Es geht also allein um die rechtlichen Würdigung von Umfang und Bedeutung des rechtlich grundsätzlich anerkannten Anscheinsbeweises für die Unfallverursachung bei Spurwechseln.
Die kann richtig oder falsch sein. Das ist aber allein eine Frage der Rechtsanwendung.