Rechtsfrage bezueglich Vorname/Name

Person X fuehrte ihr Leben lang die Vornamen “Sieglinde” und “Ulrika”, diese beiden Vornamen wurden bisher problemlos seit ca. 59 Jahren auf Reisepaessen, Urkunden und anderen wichtigen Dokumenten der Person X verzeichnet und beglaubigt…es gab nie Beschwerden…

Aber: im September 2012 beantragte Person X (die seit ueber 32 Jahren in London wohnhaft ist) bei der Deutschen Botschaft in London wieder einen neuen Deutschen Reisepass und dieser Reisepass wurde wieder auf die Vornamen “Sieglinde” und “Ulrika” ausgestellt, die Gebuehren dafuer wurden, wie ueblich, von Person X sofort bezahlt und nach langer Wartezeit (obwohl fuer die “Expressaustellung” des Reisepasses bezahlt wurde) traf der neue Reisepass endlich ein…

Monate spaeter traf ein unerwartetes Schreiben von der Deutschen Botschaft bei Person X ein, aussagend, dass der zweite Vorname “Ulrika” der Person X gar nicht zulaessig ist und niemals war, weil der Zweitvorname (Ulrika) “nur” auf der Taufbescheinigung von Person X beglaubigt sei, nicht aber auf der Geburtsurkunde.

Aber: in den letzten 59 Jahren wurde von Aemtern/Behoerden/Anmeldebehoerden etc. die Taufurkunde mit den Vornamen “Sieglinde” und “Ulrika” als Urkunde anerkannt und nie beanstanded; in der Geburtsurkunde der Person X sind aber amtliche Fehler beurkundigt, wie z.B. es wurde ein falscher Vorname der Mutter geschrieben, der Familienname von Person X wurde in der Geburtsurkunde falsch buchstabiert, mit Hand ausgestrichen etc., etc…), kurz, die Geburtsurkunde von Person X wirkt leider nicht wie eine amtliche, rechtlich beglaubigte Geburtsurkunde…

Die Deutsche Botschaft schickte Person X jetzt ein neues Schreiben, ausssagend, dass Person X den Zweitvornamen “Ulrika” fuer eine Gebuehr von £255.00 plus £15 fuer die Unterschriftsbeglaubigung, inclusive langer Behoerdengaenge beantragen kann, und weist aber gleichzeitig darauf hin, dass so ein Antrag eventuell abgelehnt werden koennte und in diesem Fall die bezahlte Gebuehr fuer die Namensaenderung einbehalten warden wuerde, obwohl Person X den zweiten Vornamen “Ulkrika” schon ihr Leben lang auf vielen amtlichen Dokumenten waehrend der letzten 59 Jahren verzeichnet hatte und eigentlich deshalb gar keine „Namensaenderung“ noetig waere…

Person X’s Beweisfuehrung & Schreiben an den Botschafter wurden bisher leider total ignoriert…

Diese traurige Saga mit der Deutschen Botschaft laeuft inzwischen seit bald einem Jahr und Person X muss dringend rechtlichen Beistand aus diesem buerokratischen Dilemma mit der Deutschen Botschaft
finden…speziell, da Person X gesundheitliche Schwierigkeiten hat (chron. Nierenversagen etc) und das buerokratische Dilemma mit der Deutschen Botschaft sich auf Person X als sehr nervenaufreibend auswirkt…

Person X moechte auch weiterhin wie in den letzten 59 Jahren die Vornamen “Sieglinde” und “Ulrika” weiterfuehren…

Wie ist das bitte moeglich?

Vielen Dank.

Hallo1

Sei mir nicht böse, aber so ein Drama, was so leicht lösbar scheint.

Beantrage eine neue Ausfertigung der Geburtsurkunde, die ist allein maßgebend. Was da drin steht gilt.

Eine „Taufurkunde“ ist m.E. nach eine kirchliche Bescheinigung, die hat hier keinen Wert.
Nur weil in der Vergangenheit diese Taufurkunde genutzt wurde und ausreichte, hat man doch keine Gewähr, es bleibt immer so.
insbesondere nicht, wenn man statt Heimatwohnort nun auf Konsulate oder Botschaften angewiesen ist.

Die Namen sind natürlich zulässig, selbst wenn die „Ulrika“ als Erstvorname unzulässig sein mag(weiß ich nicht mal),als Zweitvorname nach einem eindeutig weiblichen wie „Sieglinde“ bestimmt.

mfG
duck313

Vielen Dank.

Eine neue Anfertigung/Ausfertigung der Geburtsurkunde ist vorhanden,
mit aehnlichen Fehlern wie schon im Original… und es ist nur der Vorname „Sieglinde“ eingetragen.

Frage:

Taugt die Taufurkunde der Person X amtlich in der BRD jetzt nicht mehr, weil jetzt in der BRD die urspruenglich im Grundgesetz verankerten christlichen Grundsaetze wie Taufurkunden etc. jetzt ploetzlich ungueltig und wertlos geworden sind ?

Leider ist es unmoeglich, von der Deutschen Botschaft oder vom Botschafter in dieser Angelegenheit Hilfe oder Verstaendnis zu erwarten. Der Deutsche Botschafter hat sich nicht die Muehe gemacht, Briefe der Person X ueberhaupt zu antworten…)

Welche rechtlichen Moeglichkeiten gibt es fuer Person X,
diese Sache ohne weiteres burokratisches Chaos/ ohne weitere burokratischen Hindernisse weiterhin der zweite Vorname „Ulrika“ wieder eine Gueltigkeit hat, wie in den letzten 59 Jahren… ohne dass Person X weiterhin von der Deutschen Botschaft deswegen willkuerlich geplagt werden kann?

Frage:

Gibt es in Deutschland/Europa eine Behoerde/Stelle/oder ein Amt an das sich Auslandsdeutsche um diesbezuegliche praktische Hilfe wenden koennen, wenn sie, wie Person X, monatelang von der Deutschen Botschaft geplagt werden, ohne dass eine Loesung gefunden wird? (Die Deutsche Botschaft und der Deutsche Botschafter sind genauestens ueber den sehr fragilen Gesundheitszustand der Person X informiert, kuemmern sich aber nicht, obwohl sie oeffentlich doch ein menschliches, humanes und verstandnisvolles Bild erwecken moechten…)?

Danke.

Hi,

Taugt die Taufurkunde der Person X amtlich in der BRD jetzt
nicht mehr, weil jetzt in der BRD die urspruenglich im
Grundgesetz verankerten christlichen Grundsaetze wie
Taufurkunden etc. jetzt ploetzlich ungueltig und wertlos
geworden sind ?

Im Grundgesetz sind Taufurkunden verankert?

Man hat doch einen gültigen Paß, oder wie?

Gruß S

Hallo!

Nur die Geburtsurkunde ist maßgebend.

Ob man getauft ist und welche Namen dort eingetragen sind, ist m.E. leider nicht ausschlaggebend.
Denn auch nach der Geburt und Taufe müssen doch die Eltern aufs Standesamt und die Geburt anzeigen und dort wird der ausgesuchte Kindesname amtlich dokumentiert.
Und dort gibt’s dann auch den Ärger, falls die ausgesuchten Namen nicht zulässig sein sollten ! Das nur am Rande, trifft ja hier nicht zu.

Und wenn da Übertragungsfehler passieren müssen das die Eltern gleich bemängeln und korrigieren lassen.

Vielleicht sollte man sich an das Standesamt der Geburtsgemeinde wenden und mit allen vorhandenen Unterlagen (Taufbescheinigung, alte Geburtsurkunde, alte Ausweise mit beiden Vornamen, Familienstammbuch ? usw.)

Das muss auch nachträglich zu machen sein, die Vornamen in eine neue Geburtsurkunde eintragen zu lassen.
Vielleicht braucht man auch anwaltlichen Rat.

Viel Glück wünscht

mfG
duck313

Hallo!

Taugt die Taufurkunde der Person X amtlich in der BRD jetzt
nicht mehr, weil jetzt in der BRD die urspruenglich im
Grundgesetz verankerten christlichen Grundsaetze wie
Taufurkunden etc. jetzt ploetzlich ungueltig und wertlos
geworden sind ?

Grundgesetz Art. 4: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Dort steht nicht (dort stand noch nie etwas anderes), daß anstelle der von Standesämtern ausgestellten Urkunden ersatzweise auch irgendwelche Papiere von Glaubensgemeinschaften treten.

Leider ist es unmoeglich, von der Deutschen Botschaft oder vom
Botschafter in dieser Angelegenheit Hilfe oder Verstaendnis zu
erwarten.

Die Botschaft und deren Bürokratie müssen sich an von Standesämtern ausgestellte Papiere halten. Wende dich ans Standesamt deiner Geburtsgemeinde. Mit kirchlichen Papieren kommst du nicht weiter.

Gruß
Wolfgang

Guten Tag,

nebenbei: der Botschafter ist dafür sicher nicht zuständig. Wenn, dann der Konsul, der aber sicher auch nicht mit sowas in einer so großen Vertretung wie London betraut ist. Also die konsularische Abteilung der Botschaft.

Wo die den Passinhaber „plagen“, sehe ich allerdings auch nicht. Dass in der Vergangenheit Fehler begangen wurden, ist aufgefallen, jetzt wird es registriert. Dem Passinhaber werden Lösungswege angeboten (entweder auf den Namen Ulrika verzichten oder dafür bezahlen, dass er geändert wird - die Gefahr, dass die Änderung abgelehnt wird, ist meiner Meinung nach nur sicherheitshalber angefügt, die Begründung, dass man seit Beginn mit beiden Namen (auch amtlich) bekannt war, ist bestimmt ausreichend. Die ist nicht billig, entspricht aber anderen vergleichbaren Änderungen (z.B. wenn ein Name wegen einer Adoption geändert wird).

MfG
GWS

Hallo, S,

Ihr Kommentar ist ganz unverstaendlich…
koennen Sie bitte naeher erklaeren, was genau Sie meinen
und wie ernst Ihr Kommentar gemeint ist ?
Was Sie schreiben klingt dem Leser so,
als wenn Sie sich ueber eine ernste Situation gar lustig machen moechten…?
Hoffentlich nicht !

Wie hier schon vorher genau erklaert wurde,
bekam Person X zwar wieder einen gueltigen Deutschen Pass
von der Deutschen Botschaft in London zugestellt,
dieser Reisepass ist aber, wie vorherige Deutschen Reisepaesse der Person X zuvor,
wieder auf die Vornamen „Sieglinde“ und „Ulrika“ ausgestellt.

Aber die Deutsche Botschaft fand Monate spaeter ploetzlich einen Fehler
mit dem Vornamen „Ulrika“ der Person X,
weil „Ulrika“ zwar nicht in der Geburtsurkunde von Person X,
wohl aber in der Taufurkunde der Person X verzeichnet ist…

… deswegen die logische Frage , ob eine Taufurkunde,
die ueber viele Jahre in der BRD einen praktischen Wert hatte,
jetzt ploetzlich in der BRD ungueltig geworden ist
und nichts mehr taugen soll,
was den „buerokratischen Mandarinen“ der Deutschen Botschaft
einen Grund gibt,
sich jetzt so uebereifrig auf Person X zu stuerzen,
um das Leben der getauften Person X schwerer zu machen
als es durch schwere Krankheit ohnehin schon ist,
und jetzt auch noch den schon bezahlten Reisepass zurueckfordern
nur weil er die Vornamen „Sieglinde“ und Ulrika" nennt…?

Wie ist es moeglich, hier in „wer weiss was“
eine ernste Antwort auf solche ernste, elementare Fragen zu finden,
anstatt immer wieder (sinnlos ? ) fuer weitere Erklaerungen
„zur weiteren Unterhaltung“ gefragt zu werden…?

Ist „wer weiss was“ ein Forum zum Spassmachen und zur Unterhaltung
oder kann man auf ernste, elementare Fragen ernste Antworten erhalten
und eventuell einen ratsaechlichen praktischen Rat oder Hinweis ?

Danke.

Guten Tag,

… deswegen die logische Frage , ob eine Taufurkunde,
die ueber viele Jahre in der BRD einen praktischen Wert hatte,
jetzt ploetzlich in der BRD ungueltig geworden ist
und nichts mehr taugen soll,

Die Taufurkunde, wie bereits erklärt, hatte nie einen praktischen Wert. Es zählt die Geburtsurkunde. Das der Fehler erst jetzt entdeckt wurde, ist einfach Pech. Aber es wurden ja Lösungswege angeboten.

was den „buerokratischen Mandarinen“ der Deutschen Botschaft
einen Grund gibt,
sich jetzt so uebereifrig auf Person X zu stuerzen,

Das sehe ich nicht.

um das Leben der getauften Person X schwerer zu machen
als es durch schwere Krankheit ohnehin schon ist,

Das interessiert aber beim Konsulat bzw. der konsularischen Abteilung der Botschaft niemanden.

und jetzt auch noch den schon bezahlten Reisepass
zurueckfordern
nur weil er die Vornamen „Sieglinde“ und Ulrika" nennt…?

Weil eben aufgefallen ist, dass er falsch ausgestellt wurde.

Ist „wer weiss was“ ein Forum zum Spassmachen und zur
Unterhaltung
oder kann man auf ernste, elementare Fragen ernste Antworten
erhalten
und eventuell einen ratsaechlichen praktischen Rat oder
Hinweis ?

Man sollte sich nicht über Frager lustig machen. Ich will da niemanden verteidigen. Aber das Problem scheint im Vergleich zu manchen existenzbedrohenden Problemen doch ein relativ geringes zu sein und vor allen Dingen mit Lösungsmöglichkeiten, von daher ist man als Antworter gelegentlich versucht, etwas lockerer mit solchen Fragen umzugehen, ganz besonders wenn sie mit soviel Verve vorgetragen wergen.

MfG
GWS

Hallo, Herr Wolfgang Dreyer,
“Grundgesetz Artikel 4: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich… ”

Es waere sehr schoen wenn das auch tatsaechlich stimmen und zutreffen wuerde…

Es trifft aber leider nicht zu. Darf ich Ihnen ein Beispiel nennen :

Die in London/UK verheiratete (in BRD geborene) Person X erltt im Oktober 1991
einen schweren Schlaganfall (hielt sich immer gesund und war nur 38 Jahre alt),
Der Schlaganfall wurde durch Pfuscherei/Diskriminierung/med.Exploitation und ungesetzliche med. Experimente an Person X verursacht…
(Person X vertraute den NHS Aerzten und war ueber diese ungesetzlichen Experimente an Person X bis zum Schlaganfall ganz ahnungslos)

Person X bekam nach dem Schlaganfall NICHT die gesetzlich vorgeschriebene
Gesundheitsversorgung (im National Health Service),
obwohl Person X durch den Schlafanfall 80% schwerbeschaedigt wurde,
nicht mehr sprechen konnte, halbseitig gelaehmt war & nichts mehr ohne Hilfe tun konnte
und ganz dringend Reha & medizinische Versorgung brauchte,
um auch eine vielversprechende Karriere fortsetzen zu koennen…
aber das wurde Person X im NHS verwehrt und Person X bekam keine NHS gesundheitliche Versorgung mehr nach dem Schlaganfall…

Traumatisierte Person X und traumatisierter Ehemann von Person X
informierten (so gut sie konnten) die Deutsche Botschaft in London
und baten um dringende Hilfe in ihrer Notlage…
Aber eine Beamtin der Deutschen Botschaft informierte Person X und den Ehemann am Telefon,
dass die Deutsche Botschaft “nur ihren eigenen Leuten” hilft und diese Beamtin
informierte Person X & Ehemann ganz klar darueber, dass getaufte, in Deutschland geborene Deutsche Staatsangehoerige, wie Person X NICHT zu diesem Personenkreis gehoeren,
weil sie NICHT zu denen, einer gewissen Religion angehoerigen, Deutschen Staatsbuergern gehoert,
denen von der Deutschen Botschaft finanziell und auch generell Hilfe in Notsituationen angeboten wird.

Person X bekam noch niemals Hilfe von der Deutschen Botschaft in London angeboten.
der Deutsche Botschafter in London ist darueber unterrichtet, dass Person X
seit dem Schlaganfall in Oktober 1991
NICHT die in England gesetzlich vorgeschriebene Krankenversorgung (NHS) in London erhaelt
und Person X ist seit Oktober 1991 gezwungen,
ihre Krankenversorgung aus eigener Tasche zu bezahlen,
… jedes Mal seit Oktober 1991…

Diese Sitation beweist doch ganz klar,
dass in der Deutsche Botschaft in London und in der BRD
sehr wohl religioese Unterschiede gemacht warden und ganz deutlich religioes/rassisch diskriminiert wird,
und dass ganz speziell gegen christlich getaufte in Deutschland geborene Staatsbuerger
religioes/rassisch diskriminiert wird und ihnen aus religioesen/rassischen Gruenden jegliche Hilfe in Notsitationen verwehrt wird…
Person X und der Ehemann der Person X informierten den Deutschen Botschafter
und die Deutsche Regierung ueber diesen Vorfall, bekamen aber niemals eine Antwort darauf,
was wiederum ganz klar beweist, dass Grundgesetz Paragraph 4 sich zwar beruhigend liest,
aber leider mit der Realitaet gar nichts zu tun hat…

Hallo,

"Die Taufurkunde, wie bereits erklärt, hatte nie einen praktischen Wert. Es zählt die Geburtsurkunde. Das der Fehler erst jetzt entdeckt wurde, ist einfach Pech. Aber es wurden ja Lösungswege angeboten. … "

Frage: Welche Loesungswege wurden denn fast ein Jahr, nachdem diese Saga begann,der Person X angeboten ?

Koennen sie bitte naeher darueber erklaeren?

Danke

Hallo,
Die Geburtsurkunde hat einige falsche Angaben, die aber in der korrekten Taufurkunde nicht vorkommen…
Fehler in der Geburtsurkunde wurden nie in der BRD bemaengelt…

Leider machten die “ burokratischen Mandarine” der Deutschen Botschaft in London der Person X bisher ohne Zweifel klar,
dass man mit ihnen gar NICHT sprechen/verhandeln kann… es handelt sich da leider um Beamte,
denen es anscheinend Spass zu machen scheint, ihre eigenen angestauten Agressionen
an Kranken und fragilen Deutschen Staatsbuergern auszulassen, die sich um Hilfe an
die Deutsche Botschaft vergebens wenden…
… Schwerkranke Menschen mit Endstadium Nierenversagen, wie Person X
koennen solchen “burokratischen Mandarinen” leider keinen “Ellbogendarwinismus” vorzeigen,
was “borokratischen Mandarinen” ganz klar ihre Ueberlegenheit beweist…

Uebrigens wird die Deutsche Botschaft in London von der (englischen) Bevoelkerung schon wieder „the Bunker“ genannt…

Guten Tag,

Sie schreiben, es werden Loesungswege werden angeboten ?

Welche Loesungswege sind das ?

Danke.

Kirche und Staat sind verschiedene Schuhe
Hallo!

dass die Deutsche Botschaft “nur ihren eigenen Leuten” hilft
und diese Beamtin
informierte Person X & Ehemann ganz klar darueber, dass
getaufte, in Deutschland geborene Deutsche Staatsangehoerige,
wie Person X NICHT zu diesem Personenkreis gehoeren,

An der Darstellung ist irgendwas nicht stimmig. Ob jemand getauft ist oder nicht, interessiert deutsche staatliche Stellen nicht. Ob das religiöse Ritual stattgefunden hat oder nicht, bekommen staatliche Stellen nicht einmal mit. Das gilt in gleicher Weise auch für andere religiöse Riten. Was ein Paar nach der standesamtlichen Trauung treibt, ob sie sich anschließend kirchlich trauen lassen oder nicht, ist staatlichen Stellen egal.

Ich gab dir den Rat, dich bezüglich deiner Geburtsurkunde an das Standesamt zu wenden. Aber davon willst du offensichtlich nichts hören und so beschleicht mich der Verdacht, daß du Probleme suchst und dir an einer einfachen Lösung gar nicht gelegen ist (solche Leute gibt’s) oder die Sache mit der Geburtsurkunde vorgeschoben ist, um irgendwelche anderen Belange zu thematisieren.

Gruß
Wolfgang

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"An der Darstellung ist irgendwas nicht stimmig. Ob jemand getauft ist oder nicht, interessiert deutsche staatliche Stellen nicht. Ob das religiöse Ritual stattgefunden hat oder nicht, bekommen staatliche Stellen nicht einmal mit. Das gilt in gleicher Weise auch für andere religiöse Riten. Was ein Paar nach der standesamtlichen Trauung treibt, ob sie sich anschließend kirchlich trauen lassen oder nicht, ist staatlichen Stellen egal.

Ich gab dir den Rat, dich bezüglich deiner Geburtsurkunde an das Standesamt zu wenden. Aber davon willst du offensichtlich nichts hören und so beschleicht mich der Verdacht, daß du Probleme suchst und dir an einer einfachen Lösung gar nicht gelegen ist (solche Leute gibt’s) oder die Sache mit der Geburtsurkunde vorgeschoben ist, um irgendwelche anderen Belange zu thematisieren.

Gruß
Wolfgang "

Hallo, Wolfgang,

Das ist aber sehr schade, dass Sie das so sehen wollen…

… und gleichzeitig auch noch persoenlich angreifen wollen…

Ihre Bemerkung, dass „etwas nicht ganz stimmig ist“
wird als ein persoenlicher Angriff auf die Integritaet der Person X verstanden…

Das ist aber gar nicht demokratisch von Ihnen…

Es schleicht sich ausserdem der Verdacht ein,

dass Sie die Dinge so sehen wollen,

weil die beschriebenen Beobachtung und Tatsachen der Person X

NICHT in Ihr persoenliches Weltbild passen wollen…

(das kommt auch oefters vor und wird von Psychologen sehr treffend
als ein „Scheuklappensyndrome“ beschrieben…)

Tatsachen sollte man aber als denkender Staatsbuerger in einer gesunden Demokratie
gar nicht bagatellisieren oder ignorieren

oder gar den Aussagenden angreifen,

bloss weil diese Tatsachen/beglaubtigte Aussagen nicht in Ihr gewisses Weltbild passen…
da wuerde sich doch die Deutsche Historie wiederholen…

Ausserdem muss darauf hingewiesen werden,
dass hier im Forum um Ratschlag gebeten wurde
und nicht um Ignoranz gebeten wurde,
oder gar eine Konfrontation wegen „Scheuklappensyndrom“…

Danke.

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Wenn Person X wirklich so schwer krank und vom Schicksal gebeutelt ist, sollte man eigentlich annehmen, dass sie andere Probleme hat als ein Vorname mehr oder weniger im Ausweis.

*kopfschüttel*

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"Wenn Person X wirklich so schwer krank und vom Schicksal gebeutelt ist, sollte man eigentlich annehmen, dass sie andere Probleme hat als ein Vorname mehr oder weniger im Ausweis.

*kopfschüttel* "


Hallo, ich konnte Ihre sonderbaren Hyroglyphen
leider nicht entziffern,
deshalb konnte ich Sie nicht hoeflich mit Ihrem Namen ansprechen

… falls Sie ueberhaupt einen Namen haben…?

… es beweist halt mal wieder, dass verschiedene Menschen
ganz verschiedene Prinzipien und auch verschiedene „levels“ haben…

… manche Leute wechseln ihren Namen und sogar ihre Staatsangehoerigkeit

ganz willkuerlich und scheren sich nicht darum…

*kopfschuettelt*

… und andere Leute halten eben an ihren Prinzipien und „levels“ fest

und scheren sich doch darum, was auch immer…

das zeigt eben dass die Leute halt doch ganz verschieden sind … gell ?

Wichtig ist eben nur, dass man trotzdem die Hoeflichkeit aufbringen kann,

sich gegenseitig auch hoeflich zu akzeptieren…

… Haben Sie ausser Ihrem kritisierenden *kopfschuetteln*

auch noch etwas intelligentes beizufuegen oder zu raten?

Danke.

Guten Abend!

Ihre Bemerkung, dass „etwas nicht ganz stimmig ist“
wird als ein persoenlicher Angriff auf die Integritaet der
Person X verstanden…

Wie andere Leute verstehen, was ich schreibe, kann ich trotz i. d. R. größtmöglicher Sorgfalt nicht beeinflussen. Mit berechtigter Kritik kann ich umgehen und mir unberechtigt erscheinende Äußerungen sind mir im Zweifel egal. Wer damit ein Problem hat … ist mir eigentlich auch egal.

dass hier im Forum um Ratschlag gebeten wurde

Die Feststellung, daß der von einer Glaubensgemeinschaft anläßlich eines kirchlichen Rituals ausgestellte Zettel für staatliche Stellen keine Relevanz hat, daß vielmehr die vom Standesamt ausgestellte Geburtsurkunde entscheidend ist, wurde bereits mehrfach getroffen. Wenn es einzelne Staatsdiener nicht so genau nahmen und eine Bescheinigung über die Taufe als Ersatz für eine Geburtsurkunde akzeptierten, kann man daraus nicht das Verlangen ableiten, in Zukunft mögen bitte auch alle anderen Sachbearbeiter in gleicher Weise schludrig handeln.

Den aus all dem folgenden Rat, dich an das Standesamt zu wenden, hast du mehrfach erhalten. Eigentlich hatte dir schon die deutsche Botschaft/das Konsulat einen praktikablen Tipp gegeben, den du aber aus irgendwelchen Gründen nicht befolgen willst. Statt dessen machst du neue Fässer auf, die dich keinen Schritt weiterbringen. Im übrigen halte ich dein Namensproblem für so geringfügig, daß es kaum der Rede, geschweige denn Aufregung wert ist.

Gruß
Wolfgang

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Guten Abend,

ich zitiere aus dem eigenen Posting:
„Die Deutsche Botschaft schickte Person X jetzt ein neues Schreiben, ausssagend, dass Person X den Zweitvornamen “Ulrika” fuer eine Gebuehr von £255.00 plus £15 fuer die Unterschriftsbeglaubigung, inclusive langer Behoerdengaenge beantragen kann, und weist aber gleichzeitig darauf hin, dass so ein Antrag eventuell abgelehnt werden koennte und in diesem Fall die bezahlte Gebuehr fuer die Namensaenderung einbehalten warden wuerde, … mehr auf http://w-w-w.ms/a4bjg6

Wie geschrieben, dass der Antrag abgelehnt werden kann, ist eine Standardklausel.

MfG
GWS

" Re^2: Kirche und Staat sind verschiedene Schuhe

( Autor: Wolfgang Dreyer (Mitglied seit: 3.11.1999) / Datum: 7.6.2013 20:45 Uhr / Geklickt: 5 mal )

Guten Abend!Ihre Bemerkung, dass „etwas nicht ganz stimmig ist“
wird als ein persoenlicher Angriff auf die Integritaet der
Person X verstanden…
Wie andere Leute verstehen, was ich schreibe, kann ich trotz i. d. R. größtmöglicher Sorgfalt nicht beeinflussen. Mit berechtigter Kritik kann ich umgehen und mir unberechtigt erscheinende Äußerungen sind mir im Zweifel egal. Wer damit ein Problem hat … ist mir eigentlich auch egal.dass hier im Forum um Ratschlag gebeten wurde
Die Feststellung, daß der von einer Glaubensgemeinschaft anläßlich eines kirchlichen Rituals ausgestellte Zettel für staatliche Stellen keine Relevanz hat, daß vielmehr die vom Standesamt ausgestellte Geburtsurkunde entscheidend ist, wurde bereits mehrfach getroffen. Wenn es einzelne Staatsdiener nicht so genau nahmen und eine Bescheinigung über die Taufe als Ersatz für eine Geburtsurkunde akzeptierten, kann man daraus nicht das Verlangen ableiten, in Zukunft mögen bitte auch alle anderen Sachbearbeiter in gleicher Weise schludrig handeln.

Den aus all dem folgenden Rat, dich an das Standesamt zu wenden, hast du mehrfach erhalten. Eigentlich hatte dir schon die deutsche Botschaft/das Konsulat einen praktikablen Tipp gegeben, den du aber aus irgendwelchen Gründen nicht befolgen willst. Statt dessen machst du neue Fässer auf, die dich keinen Schritt weiterbringen. Im übrigen halte ich dein Namensproblem für so geringfügig, daß es kaum der Rede, geschweige denn Aufregung wert ist.

Gruß
Wolfgang "

Hallo Wolfgang Dreyer,

… wenn das Problem der Person X wirklich so geringfuegig ist

und auch kaum der Rede wert ist, wie Sie wiederholt hervorheben

und auch ganz deutlich wiederholt schreiben…
.
… warum lassen Sie die Sache nicht ruhen und geben stattdessen

ernsthaften, integrierten und serioesen „wer-weiss-was“ Teilnehmern

eine Chance, der fragenden Person einen ernsthaften, integrierten

und serioesen Ratschlag bezueglich Hilfe von EU-Aemtern etc. zu geben…?

… warum ziehen Sie es eigentlich vor, sich so fuerchterlich darueber aufzuregen…?

Bringt das etwas?

Viele Gruesse.