Person X fuehrte ihr Leben lang die Vornamen “Sieglinde” und “Ulrika”, diese beiden Vornamen wurden bisher problemlos seit ca. 59 Jahren auf Reisepaessen, Urkunden und anderen wichtigen Dokumenten der Person X verzeichnet und beglaubigt…es gab nie Beschwerden…
Aber: im September 2012 beantragte Person X (die seit ueber 32 Jahren in London wohnhaft ist) bei der Deutschen Botschaft in London wieder einen neuen Deutschen Reisepass und dieser Reisepass wurde wieder auf die Vornamen “Sieglinde” und “Ulrika” ausgestellt, die Gebuehren dafuer wurden, wie ueblich, von Person X sofort bezahlt und nach langer Wartezeit (obwohl fuer die “Expressaustellung” des Reisepasses bezahlt wurde) traf der neue Reisepass endlich ein…
Monate spaeter traf ein unerwartetes Schreiben von der Deutschen Botschaft bei Person X ein, aussagend, dass der zweite Vorname “Ulrika” der Person X gar nicht zulaessig ist und niemals war, weil der Zweitvorname (Ulrika) “nur” auf der Taufbescheinigung von Person X beglaubigt sei, nicht aber auf der Geburtsurkunde.
Aber: in den letzten 59 Jahren wurde von Aemtern/Behoerden/Anmeldebehoerden etc. die Taufurkunde mit den Vornamen “Sieglinde” und “Ulrika” als Urkunde anerkannt und nie beanstanded; in der Geburtsurkunde der Person X sind aber amtliche Fehler beurkundigt, wie z.B. es wurde ein falscher Vorname der Mutter geschrieben, der Familienname von Person X wurde in der Geburtsurkunde falsch buchstabiert, mit Hand ausgestrichen etc., etc…), kurz, die Geburtsurkunde von Person X wirkt leider nicht wie eine amtliche, rechtlich beglaubigte Geburtsurkunde…
Die Deutsche Botschaft schickte Person X jetzt ein neues Schreiben, ausssagend, dass Person X den Zweitvornamen “Ulrika” fuer eine Gebuehr von £255.00 plus £15 fuer die Unterschriftsbeglaubigung, inclusive langer Behoerdengaenge beantragen kann, und weist aber gleichzeitig darauf hin, dass so ein Antrag eventuell abgelehnt werden koennte und in diesem Fall die bezahlte Gebuehr fuer die Namensaenderung einbehalten warden wuerde, obwohl Person X den zweiten Vornamen “Ulkrika” schon ihr Leben lang auf vielen amtlichen Dokumenten waehrend der letzten 59 Jahren verzeichnet hatte und eigentlich deshalb gar keine „Namensaenderung“ noetig waere…
Person X’s Beweisfuehrung & Schreiben an den Botschafter wurden bisher leider total ignoriert…
Diese traurige Saga mit der Deutschen Botschaft laeuft inzwischen seit bald einem Jahr und Person X muss dringend rechtlichen Beistand aus diesem buerokratischen Dilemma mit der Deutschen Botschaft
finden…speziell, da Person X gesundheitliche Schwierigkeiten hat (chron. Nierenversagen etc) und das buerokratische Dilemma mit der Deutschen Botschaft sich auf Person X als sehr nervenaufreibend auswirkt…
Person X moechte auch weiterhin wie in den letzten 59 Jahren die Vornamen “Sieglinde” und “Ulrika” weiterfuehren…
Wie ist das bitte moeglich?
Vielen Dank.