Unser Architekt hat uns zusammen mit dem Bauunternehmer betrogen. Einige betrügerische Abrechnungen können wir schon nachweisen.
Der größte Punkt (höchste Kosten) war der Baustahl. In der Ausschreibung waren nur Kilogramm-Mengen genannt mit dem Hinweis - zum Nachweis-.
Wir wollten jetzt in die Lieferscheine Einsicht nehmen beim Bauunternehmer, das wurde uns verweigert, wir wurden sogar noch beleidigt.
Auch wollten wir die Statikunterlagen vom Architekten (eine Ausfertigung für Architekt zur Bauüberwachung, eine Ausfertigung für den Bauunternehmer zur Stahlbestellung und Ausführung) zurück haben.
Dies wurde verweigert.
Wir brauchen aber die Unterlagen, wenn wir jetzt die Einsichtnahme in die Bestellunterlagen einklagen, dass wir abgleichen können ob der Baustahl gemäß Statik überhaupt geliefert wurde (dies wird teilweise schon angezweifelt und die Standsicherheit des Hauses ist noch zusätzlich gefährdet.
Ich habe jetzt Anzeige wegen Unterschlagung der Unterlagen gestellt.
Und was antwortet der Staatsanwalt zuerst:
Die Statikunterlagen wären nicht vorhanden, so hätte sich die Gegenseite geäußert.
Auf meine Rückfrage, wie dann eine Bestellung und Ausführung und Bauüberwachung stattgefunden haben soll, ist die Antwort des Staatsanwaltes *1) noch abenteuerlicher.
Ich soll dem Staatsanwalt nachweisen, dass ich mit Übergabe der Statikunterlagen an den Architekten, also der wichtigsten Bauunterlage, die später zu unseren Bauunterlagen genommen werden muss, damit die Arbeiten ausgeführt werden konnten, mein Eigentum an der Unterlage nicht aufgegeben habe.
Ist so eine lebensfremde Auffassung noch zu fassen?
Das ich das Eigentum aufgebe, wenn ich dem Architekten die Arbeitsmittel die er benötigt zur Verfügung stelle, ist doch absurd.
Warum soll der Architekt nicht einen Beweis liefern, dass ich angeblich das Eigentum aufgegeben habe sollte?
Auch nach dem Prüfungschema 959 BGB kann doch die Unterlagen niemals herrenlos geworden sein.
Und den Willen, dass ich die wichtigste Unterlage nicht wieder zurück haben will, davon kann doch im Ernst niemand ausgehen.
Was kann ich machen gegen diesen lebensfremden (und oder bestochenen) Staatsanwalt unternehmen?
Das ist die Hauptfrage!!!
Danke für alle Antworten.
*1) (Anmerkung.: Er kommt aus dem gleichen Ort wie Architekt und Bauunternehmer und der Architekt hat schon versucht unseren Gutachter zu bestechen, der die Baumängel aufnehmen sollte).
woher weißt du das denn? An deine Beweise kommst du ja nicht ran.
mit derartigen öffentlichen Aussagen wäre ich etwas vorsichtig.
Vermutlich reagiert ein Staatsanwalt auf Wörter wie Betrug und Korruption sehr allergisch.
Frage dich lieber selbst, warum du so wichtige Unterlagen nicht in Kopie weitergibst oder eine Kopie behältst.
Das geht mit dem Haus doch schon ewig so.
Hm. Ich finde das gar nicht so lebensfremd. Deswegen gibt es ja von wichtigen Dokumenten immer mehrere Ausfertigungen, damit jeder Beteiligte ein Exemplar zu seinen Akten geben kann. Für den Architekten und Bauunternehmer ist das ja ebenso Dokumentation und Nachweis seines Auftrags. Ich kann mir grade schwer vorstellen, dass er verpflichtet sein sollte, die Ausfertigung nach Beendigung der Arbeit wieder auszuhändigen - das heißt, ich finde keinen wirklichen Rechtsgrund dafür, warum das Eigentum NICHT zum Architekten übergegangen sein sollte.
ein anonymes forum ist genau die richtige stelle, an die man sich hier wendet. man meide jeglichen anwalt, allein ein haufen laien ohne jegliche kenntnis der näheren umstände kann hier wirklich recht sprechen.
Nur mal so - damit ich es verstehe: Was ist an den bisher gegebenen Antworten nicht in Ordnung, so dass Du Deine Frage unverändert noch einmal stellst?
Weil wir schon einige Sachen anhand von Fotos aus der Bauzeit nachweisen können.
Und z.B. die Hersteller haben uns schriftlich versichert, dass nicht ihre Produkte eingebaut wurden.
Oder eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, dass eine unzulässige, mängelbehaftete Resteverwertung von Baustoffen stattgefunden hat.
u.s.w.
Der größte Posten ist jedoch der Baustahl und den kann ich nur mit der Statik abgleichen, die verweigert wird.
Die Statikunterlagen und insbesondere die großen Kopien im DIN A0 Format sind sehr teuer.
Deshalb wurden nur wenige Unterlagen erstellt.
Und außerdem gibt jeder seriöse Architekt die Unterlagen für die Bauakte der Bauherren zurück.
Sonst noch Fragen?
Vielleicht antwortet mal bitte ein Jurist, wie genau ich gegen diesen suspekten Staatsanwalt vorgehen kann.
Das ist meine eigentliche Frage!!!
Weil ich mein Eigentum an einer Sache, die für mich sehr wichtig ist und die ich dem Architekten nur als Arbeitsmittel zur Verfügung stelle sicherlich nicht aufgebe.
Und jeder seriöse Architekt diese Unterlage zurück gibt oder sich eine Kopie macht und dann die Unterlage zurück gibt.
was du glaubst du wissen oder zu meinen ist mir recht egal, der Fall an sich ist auch eher uninteressant, bestenfalls amüsant.
Was der Staatsanwalt mit deinem Baustahl zutun hat erschließt sich mir auch nicht.
Mein Hinweis war lediglich: Beschuldige und beleidige niemanden öffentlich.
Zum einen macht man das schon der guten Erziehung wegen nicht, zum anderen scheint es nicht bewiesen (ausser für dich).
Oder würdest du das dem Staatsanwalt auch so ins Gesicht sagen? Anonym bist du nicht, dafür hast du gesorgt.
Liebe Obermutter von Hinz und Kunz, aka Christine_2011,
wärest du des Lesens mächtig gewesen, hättest du den Hinweis, der bei jeder Frage und jeder Antwort in diesem Unterforum erscheint, , gelesen, verstanden und beachtet. Ich kopiere ihn noch einmal für dich in groß, vielleicht siehst du ihn besser. Wenn es am Lesen oder Verstehen hapert, musst du dir allerdings jemanden suchen, der dir das vorliest oder erklärt:
Dein Beitrag wird gelöscht, wenn er gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Bitte stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form. Nur abstrakt dargestellte Sachverhalte dürfen aus rechtlichen Gründen diskutiert werden.
Was sagte nochmal dein Professor? Wer lesen kann, ist klar im Vorteil? Recht hatte er!
Nur für dich als Zusatzinfo, falls du das missverstanden haben solltest: wenn im Hinweis etwas von der Ich-Form steht, ist genauso auch die Wir-Form gemeint.
Jörg hat dich auch darauf hingewiesen, dass du dieselbe Frage unverändert noch einmal gestellt hast. OK, du hast jetzt die Überschrift verändert und noch „An alle Juristen und Rechtskundigen“ über den Text geschrieben, aber ansonsten alles komplett unverändert gelassen.
Im Übrigen bist du hier nicht so anonym, wie du denkst, also lass es einfach mit den Behauptungen über Betrug und Korruption!
Fachlich ausgebildete Juristen findest du übrigens in den gelben Seiten unter „Fachanwälte: Baurecht“ oder „Fachanwälte: Bau- und Architektenrecht“. Die arbeiten aber nicht für lau!