Rechtsfragen

Hallo!

Hab mal ein paar Fragen zum Verkehrsrecht:

  1. Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheines im Auto oder muß ich immer das Original mitführen… (bitte keine „meistens reicht… aber manchmal auch nicht…“-Antwort :smile: )

  2. Darf ich während der Fahrt Alkohol trinken? Sagen wir mal, ich trinke 1 Bier während des Fahrens (und würde damit nicht den Grenzwert erreichen), wie wäre das bei 'ner Kontrolle? Alkoholgehalt-Bestimmung durch Blasen wäre ja bisschen schwierig, wenn ich gerade 'n Schluck getrunken habe, oder?

  3. Müssen sich unsere Ordnungshüter an die Vekehrsregeln halten, wenn sie nicht im Einsatz sind bzw. wie weit dürfen sie diese übertreten…
    Hintergrund: ein Bekannter von mir fuhr hinter einer Polizeistreife her, wurde angehalten und angepflaumt: „Bloß weil wir 60 fahren heißt das noch lange nicht, das sie das auch dürfen…!“ Kann ja wohl nicht sein, oder?

Besten Dank schon mal für Antworten,
Schönen Gruß
Andre

Hallo auch,

Hab mal ein paar Fragen zum Verkehrsrecht:

  1. Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheines im Auto oder muß ich
    immer das Original mitführen… (bitte keine „meistens
    reicht… aber manchmal auch nicht…“-Antwort :smile: )

Reicht nicht aus!

  1. Darf ich während der Fahrt Alkohol trinken? Sagen wir mal,
    ich trinke 1 Bier während des Fahrens (und würde damit nicht
    den Grenzwert erreichen), wie wäre das bei 'ner Kontrolle?
    Alkoholgehalt-Bestimmung durch Blasen wäre ja bisschen
    schwierig, wenn ich gerade 'n Schluck getrunken habe, oder?

na dann würde ich jedenfalls mal eine Blutprobe veranlassen :wink:

und immer dran denken ab 0,3 %o bist du mit schuld.

  1. Müssen sich unsere Ordnungshüter an die Vekehrsregeln
    halten, wenn sie nicht im Einsatz sind bzw. wie weit dürfen
    sie diese übertreten…
    Hintergrund: ein Bekannter von mir fuhr hinter einer
    Polizeistreife her, wurde angehalten und angepflaumt: „Bloß
    weil wir 60 fahren heißt das noch lange nicht, das sie das
    auch dürfen…!“ Kann ja wohl nicht sein, oder?

Ja, müssen Sie.
Aber woher willst du wissen, dass die nicht im Einsatz waren? Hört sich aber mehr nach frischen Sternchenjägern mit schlechter Laune an.

Gruß ivo

Hallo!

Danke schon mal für die Antworten, hab noch’n paar Rückfragen:

  1. Darf ich während der Fahrt Alkohol trinken? Sagen wir mal,
    ich trinke 1 Bier während des Fahrens (und würde damit nicht
    den Grenzwert erreichen), wie wäre das bei 'ner Kontrolle?
    Alkoholgehalt-Bestimmung durch Blasen wäre ja bisschen
    schwierig, wenn ich gerade 'n Schluck getrunken habe, oder?

na dann würde ich jedenfalls mal eine Blutprobe veranlassen
:wink:

und immer dran denken ab 0,3 %o bist du mit schuld.

Klar, ging ja nur drum, ob man’s prinzipiell darf… (siehe USA…)

  1. Müssen sich unsere Ordnungshüter an die Vekehrsregeln
    halten, wenn sie nicht im Einsatz sind bzw. wie weit dürfen
    sie diese übertreten…
    Hintergrund: ein Bekannter von mir fuhr hinter einer
    Polizeistreife her, wurde angehalten und angepflaumt: „Bloß
    weil wir 60 fahren heißt das noch lange nicht, das sie das
    auch dürfen…!“ Kann ja wohl nicht sein, oder?

Ja, müssen Sie.
Aber woher willst du wissen, dass die nicht im Einsatz waren?
Hört sich aber mehr nach frischen Sternchenjägern mit
schlechter Laune an.

Warens wahrscheinlich auch. Deswegen ja die Frage. Falls sie im Einsatz gewesen wären, müßten sie das ja nach außen hin deutlich machen (Blaulicht…), oder? Wenn das nicht der Fall ist, dürfen sie’s auch nicht so begründen (bzw. geben ja so ihr eigenes Fehlverhalten zu). Wie gesagt, sie waren ja vor ihm, nicht hinter ihm, können also auch nicht wegen ihm zu schnell gefahren sein.
Können die einen dann deswegen belangen?

Gruß Andre

Warens wahrscheinlich auch. Deswegen ja die Frage. Falls sie
im Einsatz gewesen wären, müßten sie das ja nach außen hin
deutlich machen (Blaulicht…), oder? Wenn das nicht der Fall
ist, dürfen sie’s auch nicht so begründen (bzw. geben ja so
ihr eigenes Fehlverhalten zu). Wie gesagt, sie waren ja vor
ihm, nicht hinter ihm, können also auch nicht wegen ihm zu
schnell gefahren sein.
Können die einen dann deswegen belangen?

Hallo nochmal,

das Blaulicht muss bei einem Einsatz nicht an sein. theoretisch darf ein Beamter im Einsatz auch mit seinem Privatwagen eine rote Ampel überfahren.
Und Sie könnten Ihn deswegen belangen.

Aber dazu was ein Polizist darf und was nicht schau doch mal im Brett Polizei&Kriminalstatisik nach. Da wurde das schon ausführlichst diskutiert.

Gruß Ivo

Hi,

Warens wahrscheinlich auch. Deswegen ja die Frage. Falls sie
im Einsatz gewesen wären,

wenn sie in einem konkreten Einsatz gewesen wären, hätten sie wohl kaum Zeit gehabt, Dich zu nerven.

Gruß
Christian

Stimmt…
…das Brett gibt´s ja auch! Werd mich dort mal umschauen.
Danke für die Antworten.
Gruß A.

Hi,

Warens wahrscheinlich auch. Deswegen ja die Frage. Falls sie
im Einsatz gewesen wären,

wenn sie in einem konkreten Einsatz gewesen wären, hätten sie
wohl kaum Zeit gehabt, Dich zu nerven.

Eben, mein ich ja (also daß die nicht im Einsatz waren). Anbei: ist ´nem Kumpel passiert, nicht mir. Hab nur keine Lust mich solcher Behördenwillkür auszusetzen weil sich ein paar grüne Neulinge aufspielen (zumal ich mit den meisten Polizisten gut auskomm, aber es gibt ein paar, die reißens echt raus…) und wollt mich deshalb mal informieren…
Gruß
Andre

Einsatz oder nicht?
Hi!

In diesem Thread wurde u.a. darüber geschrieben, dass Polizisten im Einsatz (natürlich) schneller fahren dürfen als erlaubt und dabei kein Blaulicht benötigen. Auch Polizisten in privat (also ausser Dienst) können sich offenbar „in den Dienst versetzen“, was ja generell auch eine gute Sache ist, denn ein Polizist, der gerade frei hat, hilft natürlich seinem Arbeitgeber (dem deutschen Volk) auch dann durch Verbrechensvereitelung o.ä. Zivilcourage muss man dem Volke schließlich auch vorleben.

Nur ist im Straßenverkehr die Thematik oft weniger bürgerfreundlich. Polizisten ausser Dienst, die auf der Autobahn unter Einsatz ihres Lebens und des Lebens des „Verbrechers“ Autofahrer „stellen“, die die üblichen 20 Km/h zu schnell fahren, habe ich persönlich zweimal und verschiedene Bekannte auch mehrmals erlebt. Die wilde Verfolgungsjagd (als Polizisten sind die Leute ja nicht zu erkennen, wer stoppt also für einen Irren?) steht in diesen Fällen in keinem Verhältnis zur „Tat“, nur hilft das nichts, wenn man an einen Baum „gejagt“ oder durch zu geringen Sicherheitsabstand (was fährt man auch so dicht vor dem armen Beamten her?) gerammt worden ist.
Anzeigen gegen solch übereifrige Staatsdiener verlaufen logischerweise im Sand, egal wieviele Zeugen man hat.

Daher gilt unbedingt (vorausgesetzt man möchte wenig Ärger im Straßenverkehr):

  • immer ausgesucht höflich sein, egal wie unverschämt der Polizist wird. Vielleicht hat er nur eien schlechten Tag, das passiert jedem mal und sollte nicht überbewertet werden.

  • grundsätzlich nicht über das Vergehen diskutieren oder darüber, ob der Beamte nun schneller fahren darf, auch wenn er nicht im Einsatz ist oder ob er korrekt ausgewiesen ist, wenn er seine Mütze nicht trägt (ist zwar ein Riesenspass, hat aber meistens eine mindestens 30-minütige Fahrzeugkontrolle zur Folge…), in dem von Ivo genannten Fall wird man ohnehin meistens nur verwarnt.

In Deutschland hat der Beamte Narrenfreiheit. Akzeptiert es und fahrt ordentlich!

Grüße,

Mathias

Hi Andre,

Können die einen dann deswegen belangen?

Nein, da das Beweismittel fehlt. Es sei denn, sie hätten das auf Video. Als Beweismittel wäre zugelassen: Eine Videoaufzeichnung, auf der auch der Abstand festgehalten wird.
Alles andere ist eine Schätzung ohne Beweiskraft.
Gruss Sebastian

Nein, da das Beweismittel fehlt. Es sei denn, sie hätten das
auf Video. Als Beweismittel wäre zugelassen: Eine
Videoaufzeichnung, auf der auch der Abstand festgehalten wird.
Alles andere ist eine Schätzung ohne Beweiskraft.

Stimmt, solange dir das nicht in Österreich passiert,hast du völlig recht.

Gruß Ivo

Hallo zurück,

  1. Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheines im Auto oder muß ich
    immer das Original mitführen… (bitte keine „meistens
    reicht… aber manchmal auch nicht…“-Antwort :smile: )

Nein. Nur das Original zählt. Ist Ermessenssache des Beamten. Bei einer Kopie muss nicht davon ausgegangen werden, dass Du berechtigt bist das Fahrzeug zu führen.

  1. Darf ich während der Fahrt Alkohol trinken? Sagen wir mal,
    ich trinke 1 Bier während des Fahrens (und würde damit nicht
    den Grenzwert erreichen), wie wäre das bei 'ner Kontrolle?
    Alkoholgehalt-Bestimmung durch Blasen wäre ja bisschen
    schwierig, wenn ich gerade 'n Schluck getrunken habe, oder?

Die Blutprobe zählt. Wobei ich mir den Ärger und Zeitaufwand der Blutentnahme ersparen würde.

  1. Müssen sich unsere Ordnungshüter an die Vekehrsregeln
    halten, wenn sie nicht im Einsatz sind bzw. wie weit dürfen
    sie diese übertreten…
    Hintergrund: ein Bekannter von mir fuhr hinter einer
    Polizeistreife her, wurde angehalten und angepflaumt: „Bloß
    weil wir 60 fahren heißt das noch lange nicht, das sie das
    auch dürfen…!“ Kann ja wohl nicht sein, oder?

Warum macht er es dann ?? 11. Gebot: Du darfst Dich nicht erwischen lassen. So sind wir durch Spanien mit 100-120km/h und Anhänger gefahren.

gruss aus Marokko nach drei Tagen Gewitterregen ;-((

dennis

Österreich?
Moin Ivo!

Stimmt, solange dir das nicht in Österreich passiert,hast du
völlig recht.

Nur aus Interesse:
Heisst das in Österreich kannst Du belangt werden, obwohl als Beweis nur die Einschätzung der Polizeibeamten vorhanden ist?

Gruss
Lanzelot

Moin Andre!

  1. Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheines im Auto oder muß ich
    immer das Original mitführen… (bitte keine „meistens
    reicht… aber manchmal auch nicht…“-Antwort :smile: )

Es muss schon das Original sein.

Mein Freundin hatte eine Zeit lang auch nur eine Kopie dabei (der Wagen ist auf ihren Vater angemeldet und der hat auch das Original).

Als sie angehalten wurde musste sie aber kein Bussgeld oder so zahlen, sondern musste einfach nur innerhalb der nächsten 3 Tage das Original im entsprechenden Polizeipräsidium vorlegen.
Verlass Dich aber besser nicht drauf, vielleicht war das ja auch nur Wohlwollen der Beamten…

  1. Darf ich während der Fahrt Alkohol trinken? Sagen wir mal,
    ich trinke 1 Bier während des Fahrens (und würde damit nicht
    den Grenzwert erreichen), wie wäre das bei 'ner Kontrolle?
    Alkoholgehalt-Bestimmung durch Blasen wäre ja bisschen
    schwierig, wenn ich gerade 'n Schluck getrunken habe, oder?

Naja, Du darfst schon.
Nur solltest Du damit rechnen, dass die Polizisten nicht erfreut sind, wenn sie Dich sehen :wink:

Das kann schnell mal zur Folge haben, dass sie sich provoziert fühlen (gerade wenn sie ihren viel zitierten schlechten Tag haben), was ich auch irgendwie nachvollziehen kann.
Oft wird dann der Wagen gründlich auf Mängel kontrolliert.
Weisst Du 100%ig, dass mit Deinem Wagen alles i.O. ist?

Hintergrund: ein Bekannter von mir fuhr hinter einer
Polizeistreife her, wurde angehalten und angepflaumt: „Bloß
weil wir 60 fahren heißt das noch lange nicht, das sie das
auch dürfen…!“ Kann ja wohl nicht sein, oder?

Okay, der Spruch ist ätzend, aber ich würde es auch hier auf den schlechten Tag schieben, den man ja mal haben kann.
Oder die Beamten hatten gerade einen nervenaufreibenden Einsatz…

Das habe ich übrigens mal ganz anders erlebt:
Ich fuhr mit 65 hinter einem Polizeiwagen her und wurde angehalten.
Der Polizist fragte mich, ob ich wohl nicht ein bisschen schnell war.
Ich sagte, ich habe mich nur dem laufenden Verkehr angepasst.

Der Beamte grinste und wünschte mir noch eine gute Fahrt, stieg in seinen Wagen und weg war er.
Naja, der hatte wohl einen guten Tag… :wink:

Gruss
Lanzelot

Österreich+Italien
Hi Lanzelot,
(Österreicher und Italiener hören mal weg, ja?)
In Österreich und Italien wird das Verkehrsrecht von der Polizei gebogen und gedreht wie es gerade passt. Und wagst Du zu widersprechen, behalten die Deinen Führerschein bis Du zahlst.
Einige Bekannte von mir mussten zahlen, weil sie in Österreich mit der alten grauen Pappe unterwegs waren. Das die zwar immer noch genauso gültig wie am Tag der Aushändigung ist, interressierte die nicht. In Italien braucht man angeblich noch immer ein Nationalitätskennzeichen, obwohl dies durch entsprechende EU-Kennzeichen längst überflüssig ist, aber das ist kein Grund nicht ungerechtfertigt abzukassieren.
Gruss Sebastian

Hi!

(Österreicher und Italiener hören mal weg, ja?)
In Österreich und Italien wird das Verkehrsrecht von der
Polizei gebogen und gedreht wie es gerade passt. Und wagst Du
zu widersprechen, behalten die Deinen Führerschein bis Du
zahlst.
Einige Bekannte von mir mussten zahlen, weil sie in Österreich
mit der alten grauen Pappe unterwegs waren. Das die zwar immer
noch genauso gültig wie am Tag der Aushändigung ist,
interressierte die nicht. In Italien braucht man angeblich
noch immer ein Nationalitätskennzeichen, obwohl dies durch
entsprechende EU-Kennzeichen längst überflüssig ist, aber das
ist kein Grund nicht ungerechtfertigt abzukassieren.

Nun bin ich ja im Durchschnitt 2-3 mal im Monat in A und I und kann diese Aussagen nicht so stehen lassen.
Wer in A wegen der alten Pappe bezahjlt hat, kann das Geld zurückfordern. Problemlos.
Grundsätzlich gilt weiterhin: wer sich in A und I auf der Straße ordentlich benimmt, hat keine Probleme. Wer es auf der Autobahn „krachen lässt“, muss eben bezahlen. Das ist deutlich fairer als in Deutschland, wo bereits wegen kleinster Verstöße der Führerschein weg ist, die Geldstrafe jedoch lächerlich gering ist. Der Staat an sich täte besser daran, den Leuten ihre Arbeitsplätze zu lassen (ohne FS sind viele Leute eben ihren Job los, aber was soll´s, Hauptsache dem Amtsschimmel ist genüge getan) und sie bei Verstößen kräftig abzukassieren.

Die Östis dürfen zwar Geschw.übertretungen noch schätzen, aber nach meiner Erfahrung liegen die Jungs da meistens sehr richtig. Ich habe in A und I noch nie einen Strafzettel bekommen, den ich mir nicht redlich verdient hätte. Man bezahlt, ärgert sich und fertig. In Deutschland allerdings wird, ganz der arroganten deutschen Einstellung gemäß, für jeden Käse der FS entzogen.

Daher ist der Autofahrer in A und I sicherlich deutlich besser dran.

Grüße,

Mathias

Hi Sebastian,

In Italien braucht man angeblich

noch immer ein Nationalitätskennzeichen, obwohl dies durch
entsprechende EU-Kennzeichen längst überflüssig ist, aber das
ist kein Grund nicht ungerechtfertigt abzukassieren.

Nanana, ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Auch in AT brauchst du an sich noch ein „D“ wenn du hier rumfährst. Das EU-Kennzeichen hat an dieser Vorschrift NICHTS geändert. Wenn ein Bulle auf dem „Vurschrift is Vurschrift“ Standpunkt steht dann zahlst du eben, und das völlig zu Recht.

Punkto Geschwindigkeitsübertretungen: Der Rahmen ist klar, wenn du gerne schnell unterwegs bist riskierst du entweder Geld oder den Schein. Lösung: Aufpassen, nur dann draufsteigen wenn du relativ sicher bist (1) keinen anderen zu gefährden und (2) nicht erwischt zu werden. Lustigerweise zahle ich immer (naja, oft) in unserer ortsweiten 40er Zone mit 51 wenn ich völlig gedankenversunken frühmorgens die Kinder zur Schule bringe. Oder einmal in einer 30er Zone mit 42 … Lösung war Tempomat, seither bin ich straffrei :o))

Aber auf der Autobahn bin ich Ihnen bis jetzt noch entgangen °aufHolzklopf°

°wink°

Tiger

Ösitanien
Hi Tiger,
da haben wirs mal wieder. Die Österreicher halten von den EU-Richtlinien nicht viel. Fakt ist: Das Nationalitätskennzeichen auf dem Nummernschild ersetzt das Nationalitätskennzeichen als Aufkleber. Der Artikel stand mit den entsprechenden §§ vor der Sommerurlaubszeit in vielen Zeitschriften.
Was Temposünden angeht: Wer meint, er müsste im Ausland nicht zahlen ist einfach nur dumm. Wenn ich im Ausland geblitzt werde, muss ich zahlen - ganz klar. Aber ich erwarte, das es mir bewiesen wird. Alles andere ist Willkür.
Gruss Sebastian

Hi Mathias,

Nun bin ich ja im Durchschnitt 2-3 mal im Monat in A und I und
kann diese Aussagen nicht so stehen lassen.
Wer in A wegen der alten Pappe bezahjlt hat, kann das Geld
zurückfordern. Problemlos.

Ich will aber nicht ungerechtfertigt kassiertes Geld zurückfordern. Sollen die ihre Beamten mal lieber auf EU-Recht schulen.

Grundsätzlich gilt weiterhin: wer sich in A und I auf der
Straße ordentlich benimmt, hat keine Probleme. Wer es auf der
Autobahn „krachen lässt“, muss eben bezahlen.

Richtig. Ich kann im Ausland nicht erwarten, eine Sonderstellung einnehmen zu können.

Das ist deutlich

fairer als in Deutschland, wo bereits wegen kleinster Verstöße
der Führerschein weg ist, die Geldstrafe jedoch lächerlich
gering ist. Der Staat an sich täte besser daran, den Leuten
ihre Arbeitsplätze zu lassen (ohne FS sind viele Leute eben
ihren Job los, aber was soll´s, Hauptsache dem Amtsschimmel
ist genüge getan) und sie bei Verstößen kräftig abzukassieren.

Hmm. Kommt auf den Einzelfall an. Bei Berufsrasern und -dränglern ist der Spass zu Ende.

Die Östis dürfen zwar Geschw.übertretungen noch schätzen, aber
nach meiner Erfahrung liegen die Jungs da meistens sehr
richtig. Ich habe in A und I noch nie einen Strafzettel
bekommen, den ich mir nicht redlich verdient hätte. Man
bezahlt, ärgert sich und fertig. In Deutschland allerdings
wird, ganz der arroganten deutschen Einstellung gemäß, für
jeden Käse der FS entzogen.

Schätzen ist kein Beweis, das ist Willkür. Für jeden Käse würde ich nicht sagen. Jeder weiss, worauf er sich einlässt. Die Gesetze sind keine Geheimnisse. Wer zuviel aufs Spiel setzt, muss damit rechnen. Es ist kein Argument, sich über Gesetze, die man selbst nicht nachvollziehen kann, hinwegzusetzen. Gesetze gelten für alle, das ist nunmal die Basis unseres zusammenlebens.
Man kennt sie und muss sie beachten. Jeder. Wer es nicht tut, muss mit den Konsequenzen leben (jaja, das leben ist hart und grausam).

Daher ist der Autofahrer in A und I sicherlich deutlich besser
dran.

Solange er kein deutscher Tourist ist :wink:
Du liest ja eher AMS. Ich ab und zu wenn ich Zeit finde ADAC.
Ich kann mir nicht vorstellen, das alle Berichte dahingehend der Phantasie der Urlauber entsprungen sind (von Einzelfällen sicher abgesehen).
Gruss Sebastian

Hi Sebastian,

Nun bin ich ja im Durchschnitt 2-3 mal im Monat in A und I und
kann diese Aussagen nicht so stehen lassen.
Wer in A wegen der alten Pappe bezahjlt hat, kann das Geld
zurückfordern. Problemlos.

Ich will aber nicht ungerechtfertigt kassiertes Geld
zurückfordern. Sollen die ihre Beamten mal lieber auf EU-Recht
schulen.

Das ist Sandkasten-Rhetorik. Du alleine kannst gegen den Staat Österreich gar nichts ausrichten und Du kannst auch nicht der EU-Kommission vorschreiben, in diesem Fall gegen A vorzugehen. Also wirst Du wohl den von mir aufgezeigten Weg gehen müssen. Oder Du verzichtest eben auf Dein Geld. Auch gut.

Grundsätzlich gilt weiterhin: wer sich in A und I auf der
Straße ordentlich benimmt, hat keine Probleme. Wer es auf der
Autobahn „krachen lässt“, muss eben bezahlen.

Richtig. Ich kann im Ausland nicht erwarten, eine
Sonderstellung einnehmen zu können.

Richtig. Du kannst innerhalb der EU erwarten, in jedem Land verkehrsrechtlich (um beim Thema zu bleiben) so behandelt zu werden, wir jeder Eingeborene.

Das ist deutlich
fairer als in Deutschland, wo bereits wegen kleinster Verstöße
der Führerschein weg ist, die Geldstrafe jedoch lächerlich
gering ist. Der Staat an sich täte besser daran, den Leuten
ihre Arbeitsplätze zu lassen (ohne FS sind viele Leute eben
ihren Job los, aber was soll´s, Hauptsache dem Amtsschimmel
ist genüge getan) und sie bei Verstößen kräftig abzukassieren.

Hmm. Kommt auf den Einzelfall an. Bei Berufsrasern und
-dränglern ist der Spass zu Ende.

Ich werde diese Diskussion nicht erneut auifgreifen, hierzu habe ich in diesem Forum alles gesagt.

Die Östis dürfen zwar Geschw.übertretungen noch schätzen, aber
nach meiner Erfahrung liegen die Jungs da meistens sehr
richtig. Ich habe in A und I noch nie einen Strafzettel
bekommen, den ich mir nicht redlich verdient hätte. Man
bezahlt, ärgert sich und fertig. In Deutschland allerdings
wird, ganz der arroganten deutschen Einstellung gemäß, für
jeden Käse der FS entzogen.

Schätzen ist kein Beweis, das ist Willkür. Für jeden Käse
würde ich nicht sagen. Jeder weiss, worauf er sich einlässt.

Ist mir zu simpel. Gerade bei Abstandsmessungen liegt der Fall für die Beamten oftmals deutlich klarer als er ist.
Lassen wir das, im Archiv steht alles, was ich dazu zu sagen habe.

Die Gesetze sind keine Geheimnisse. Wer zuviel aufs Spiel
setzt, muss damit rechnen. Es ist kein Argument, sich über
Gesetze, die man selbst nicht nachvollziehen kann,
hinwegzusetzen. Gesetze gelten für alle, das ist nunmal die
Basis unseres zusammenlebens.

Generell ist das richtig.
Gesetze sind nur in den seltensten Fällen schwarz-weiss zu verstehen. Zahlreiche Interpretationsmöglichkeiten zeigen hier gewaltige Spielräume auf.

Man kennt sie und muss sie beachten. Jeder. Wer es nicht tut,
muss mit den Konsequenzen leben (jaja, das leben ist hart und
grausam).

s.o.

Daher ist der Autofahrer in A und I sicherlich deutlich besser
dran.

Solange er kein deutscher Tourist ist :wink:

Das entspricht nicht meiner Erfahrung.

Du liest ja eher AMS. Ich ab und zu wenn ich Zeit finde ADAC.
Ich kann mir nicht vorstellen, das alle Berichte dahingehend
der Phantasie der Urlauber entsprungen sind (von Einzelfällen
sicher abgesehen).

Wer den Mund nicht aufmacht, macht den geldbeutel auf. Will heißen: im Ausland muss man ab und mit den Leuten reden. Der Deutsche. Obrigkeitshörig wie er ist, tut das nur meistens nicht. Selbst schuld.
Im ADAC-Heft lese ich oftmals, wie „gemein doch im Ausland abgezockt“ würde, bei genauerer Betrachtung handelt es sich dann meistens um 150€ Strafzettel in Spanien wegen Falschparkens. Lies Dir Deine obige Aussage zum Thema „Gesetze“ noch einmal durch, dann wirst Du wohl mit mir konform gehen wenn ich sage, dass man Tickets für Parkverstöße eben bezahlen muss…

Grüße,

Mathias

Kleine Korrektur
Hi Sebastian,

Bin jetzt auch stutzig geworden. Seit der Novelle vom 24. 5. 2002 gilt folgendes:

  1. KFG-Novelle, Änderung der 3. und der 4. Kraftfahrgesetz-Novelle sowie der Straßenverkehrsordnung 1960

§ 82 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

"Fahrzeuge, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind und im Sinne der Verordnung des Rates Nr. 2411/1998 ihren Nationalitätsbuchstaben im Kennzeichen (auf der Kennzeichentafel) aufweisen, müssen nicht noch zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen führen.“

Nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil :o)

°wink°

Tiger