Rechtsklarheit als 'Bürger' der BRD

Hallo an alle Bundesbürger.

Vor kurzem war ich „Gast“ eines Vortrages von Juristen/Gründern einer neuen Partei.
Kernaussage der Veranstaltung war folgende: nach Völkerrecht hat das sog. Deutsche Reich (Weimarer Verfassung) nie aufgehört zu existieren und dieses sei ebenfalls vom BGH (1973/1975) bestätigt worden. Im Zuge der Wiedervereinigung sei nach diesem Völkerrecht sogar das Grundgesetz 1990 außer Kraft gesetz und wir bewegen uns im rechtsfreien Raum.
Nachdem was ich im Internet (Volksrechtler,etc.) nachlesen kann, scheint dieses zu stimmen.
Welche Meinungen gibt es dazu ?
Bin ich Bürger des Deutschen Reiches gem. Def. von 1913 ?

Freue mich auf Meldungen. M.

Hallo!

Welche Meinungen gibt es dazu ?

Von diesen Dingen hört man immer wieder gern. Das ist meiner Meinung nach einfach nur eine pfiffige Idee, um sich irgednwie gegen Knöllchen und Steuern wehren zu wollen, indem man anführt, als Bürger des Deutschen Reiches unterliege man nicht der Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland.
Ganz im ernst: Etwas derartiges habe ich aus dem Mund ernstzunehmender Staatsrechtler noch nicht gehört. Die Bundesrepublik ist mit dem Deutschen Reich teilidentisch und ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Soweit die Übereinstimmung.
Was Deine Anspielung auf die Wiedervereinigung, die das GG außer Kraft gesetzt habe, angeht, kann ich die nicht wirklich nachvollziehen.
Mit Wirksamwerden des Beitrittsbeschlusses der Volkskammer vom August 1990 sind Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen der Bundesrepublik beigetreten. Ostberlin ist Teil von Berlin geworden.
Nach Art. 3 des Einigungsvertrages (der als Bundesrecht immer noch in Kraft ist), in Verbindung mit Art. 1 des Zustimmungsgesetzes zum Einigungsvertrag ist das Grundgesetz in den Teilen, die bisher nicht zur Bundesrepublik gehörten, in Kraft getreten. Das Grundgesetz ost seit 1990 gesamtdeutsche Verfassung. Die erforderliche Zustimmung dazu haben die Alliierten im „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“ erteilt.
Neben der Tatsache, dass das GG im gesamten Bundesgebiet gilt, sind damit auch die bis dahin noch geltenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Alliierten in Bezug auf Deutschland außer Kraft getreten. Damit hat die Bundesrepublik Deutschland neben der gesamtdeutschen Verfassung seit März 1991 seine volle Souveränität zurückerlangt.
Ich lasse mich aber gern mal mit Bürgern des Deutschen Reiches auf eine fruchtbare Diskussion ein :wink:

Gruß,

Florian (Bürger der Bundesrepublik Deutschland).

Richtig ist: Die Bundesrepublik Deutschland ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das Deutsche Reich heißt heute Bundesrepublik Deutschland.
Richtig ist: Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten haben Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz als gültige Verfassung der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

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Hallo!

Richtig ist: Die Bundesrepublik Deutschland ist
Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das Deutsche Reich
heißt heute Bundesrepublik Deutschland.

Damit bist Du allerdings anderer Ansicht als die Staatsrechtlehre und das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesrepublik Deutschland ist eben nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs.

Florian.

Kleiner Anhang dazu

Richtig ist: Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten
haben Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz als gültige
Verfassung der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

Auch richtig ist, dass nach der Vereinigung nach dem Willen des Grundgesetzes eigentlich eine neue Verfassung hätte entstehen sollen (daher heißt unsere Verfassung ja auch nicht Verfassung, sondern GG).
Was natürlich an der Gültigkeit des GG nichts ändert. Aber man hört halt oft, dass nach der Vereinigung eine neue Verfassung hätte entstehen müssen , da das GG dann nicht mehr gültig sei (was, dem Geiste nach, auch stimmt, aber man hat eben einen Schlenker gefunden dieses zu umgehen).

Grüße,

Anwar

Gib einfach bei Google „fortbestand deutsches reich“ ein o.ä. und Du findest alles was Du wissen willst. Auch die Spinner die eine eigene „Regierung“ für das noch immer bestehende DR gebildet haben. Die haben tatsächlich immerwieder versucht - auch bei den allierten schon- ihre „Rechtsansprüche“ durchzusetzen…

ElC.

Hi,

Welche Meinungen gibt es dazu ?

da gibt es an ernstzunehmenden Meinungen nur eine: Alles hochgradiger Schwachsinn.

Siehe dazu auch http://www.krr-faq.de/index.php

Gruß,

Malte

Ergänzung

Damit bist Du allerdings anderer Ansicht als die
Staatsrechtlehre und das Bundesverfassungsgericht. Die
Bundesrepublik Deutschland ist eben nicht Rechtsnachfolger des
Deutschen Reichs.

…sondern mit dem "personen"identisch.

Levay

Moin Malte.
Danke für den link habe reingeschaut. Bin auch auf Völkerrechter Prof.Dr.Bracht gestoßen, der über 9 Seiten referiert, warum BRD nicht identisch mit Dt.Reich und auch nicht Rechtsnachfolger ist. U.a. heißt es darin, das das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Feststellung festhält, das das Dt.Reich existiert. Zitat:
„Das Dt.Reich existiert fort, besizt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“
Gibt es ggf. andere „Völkerrechtler“ die dieses jur. Widerlegen ?
Habe bisher nix gefunden. Wäre für weitere Hinweise dankbar.
Danke

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Hi. Welche Art von „Schlenker“ ? Für eine Präzisierung wäre ich dankbar. M.

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Hallo,

Gibt es ggf. andere „Völkerrechtler“ die dieses jur.
Widerlegen ?
Habe bisher nix gefunden.

und das aus gutem Grund. Es gibt keinen Völkerrechtler, der bei Verstand ist und dieses widerlegen würde. „Völkerrechtler“, also solche, die sich dafür halten, sind sicherlich in den Kreisen der Reichsideologen vertreten, sind aber genauso ernstzunehmen, wie die Gestalten, die die Hohlerde propagieren oder die Mondlandung verleugnen.

Im übrigen ist es schon bemerkenswert genug, daß sich überhaupt ein Völkerrechtler mit dem Blödsinn beschäftigt. Eigentlich haben die nämlich anderes zu tun, als sich mit krausen Phantasien und Ideen von Spinnern zu befassen.

Gruß,
Christian

Hallo,

Welche Art von „Schlenker“ ?

ich würde es nicht als Schlenker bezeichnen, es wurde schlichtweg die Präambel und der Artikel 146 des Grundgesetzes geändert.

Gruß,
Christian

Die Änderungen aufgrund des Beitritts der ostdeutschen Bundesländer:
http://www.jura.uni-sb.de/Vertraege/Einheit/ein1_a4.htm
die alte Fassung des Grundgesetzes:
http://www.documentarchiv.de/brd/1949/grundgesetz.html

Aaah, Chefvisite.

Kernaussage der Veranstaltung war folgende: nach Völkerrecht
hat das sog. Deutsche Reich (Weimarer Verfassung) nie
aufgehört zu existieren und dieses sei ebenfalls vom BGH
(1973/1975) bestätigt worden. Im Zuge der Wiedervereinigung
sei nach diesem Völkerrecht sogar das Grundgesetz 1990 außer
Kraft gesetz und wir bewegen uns im rechtsfreien Raum.

Welche Relevanz hat ein Urteil des BGH - ein Gericht der BRD - in solch einem Fall, falls deine „Völkerrechtler“ Recht hätten?

Bin ich Bürger des Deutschen Reiches gem. Def. von 1913 ?

1913 feierte Wilhelm Zwo sein 25jähriges Thronjubiläum. Von mir aus fühl dich als Untertan des Kaisers. Der hat nur einen Weltkrieg verloren, der andere Wirrkopp gleich zwei. Mit der Weimarer Republik hatten beide nix am Hut. Wenn dein Wunschtraum in Erfüllung ginge, dann wärst du nicht in Weimar, sondern das DR von 1945 würde von den Toten auferstehen und du wärst Reichsbürger des bedingungslos kapitulierten Grossdeutschen Reiches mit Ermächtigungsgesetz, Rassegesetzen und wegen Kriegsverbrechen verhafteter Regierung.

Ingo

Hallo!

Welche Relevanz hat ein Urteil des BGH - ein Gericht der BRD -
in solch einem Fall, falls deine „Völkerrechtler“ Recht
hätten?

Er meinte sicher das Urteil BVerfGE 36, 1 aus dem Jahre 1973 (gern auch mal BVG genannt, wobei das auch gern für’s BVerwG benutzt wird…das führt jetzt zu weit.)
Allerdings: Auch das Bundesverfassungsgericht hat ja nach dieser These nichts zu bedeuten, weil natürlich eine ncht existente Bundesrepublik Deutschland auch keine relevante rechtsprechende Gewalt ausübt :wink:

Florian.

Hallo Florian,

ich ziehe nun nicht meine Zugehörigkeit zur BRD in Zweifel.
Aber etwas spanisch ist mir der Beitritt von 1190 doch.

Es gab ja zum Zeitpunkt des Beitrittes weder Länder noch gewählte Landesregierungen im Osten. Die DDR als Solches konnt aber nicht der BRD beitreten nach dem GG - nur einzelne Länder.
So weit so gut. Also hat man Länder gebildet und diese durch einen beauftragten der DDR-Regierung verwalten lassen.

Aber nun kommt der Witz:
Wenn die Länder beitreten wollten, dann mßte die DDR am 2.10.24,00 Uhr aufhören zu bestehen. Aber mit dem Ende des Staates muß logischerweise auch die Befugnis ihrer Bediensteten enden - anders geht es ja nicht. Also endete am 02.10.1990 auch das Amt der Landesverwalter.
Wenn es aber in den ostdeutschen Länder doch noch gar keine irgendwie legitimierten MAchtorgane gab - wer ist dann am 3.10. 1990 0.00 Uhr der BRD beigetreten?
Für mich bleibt und war das Ganze eine sehr sehr windige Konstruktion - ich hätte allemal einen Beitritt auf der Grundlage einer neuen gesamtdeutschen Verfassung vorgezogen. Zumindest hätte man noch warten können, bis wenigstens Landesregierungen gewählt sind, denen die DDR Regierung die ewrmächtigung hätte geben können, über den Beitritt abzustimmen.
Aber so haben wir das Kuriosum, daß da Länder beigetreten sind, deren juristische Vertreter es noch gar nicht gab auf Beschluß einer Regierung, die es zum Zeitpunkt des beitrittes auch nicht mehr gab.

Gernot Geyer

Hi,

Wenn es aber in den ostdeutschen Länder doch noch gar keine
irgendwie legitimierten MAchtorgane gab - wer ist dann am
3.10. 1990 0.00 Uhr der BRD beigetreten?

die fünf neu konstitutierten Länder.

Gruß,
Christian

Hi. Welche Art von „Schlenker“ ? Für eine Präzisierung wäre
ich dankbar. M.

Das Grundgesetz war eigentlich nur als „Übergangslösung“ gedacht, bis in einem vereinigten Deutschland (Deutschen Reich) eine Verfassung geschafft wird, die das GG ersetzt. Aus diesem Grund war in der Präambel des GG die Vereinigung der deutschen Staaten als höchstes Ziel manifestiert worden. Die Schöpfer des GG haben mit bedacht keine Verfassung geschaffen. Zum einen wollten sie dem Umstand Rechnung tragen, dass diese Verfassung nur auf die Verhältnisse eines Teils von Deutschland zugeschnitten war, zum anderen wollten sie so sicherstellen, dass nach der Vereinigung eine den vorherrschenden politischen und wirtschaftlichen Umständen entsprechende Verfassung geschaffen wird. Leider wurde bei der Vereinigung von BRD und DDR der Weg des geringsten Widerstandes gewählt und das GG zur Verfassung gemacht. In meinen Augen hätte man Deutschland durch die Schaffung einer neuen Verfassung fit für die nächsten Jahrzehnte machen können (einfachste Beispiele EU-Recht oder Auslandseinsätze der Bundeswehr). Das wurde versäumt und meines Erachtens zahlen wir jeden Tag aufs neue die Zeche dafür - und damit fangen wir erst an, denn es wird mit Sicherheit noch teurer.

Gruß Andi

Hallo!

deutschen Staaten als höchstes Ziel manifestiert worden. Die
Schöpfer des GG haben mit bedacht keine Verfassung geschaffen.

Mit Bedacht haben sie die Verfassung Grundgesetz genannt. Das ändert aber nichts daran, dass das GG die Verfassung der Bundesrepublik war und ist.

meinen Augen hätte man Deutschland durch die Schaffung einer
neuen Verfassung fit für die nächsten Jahrzehnte machen können
(einfachste Beispiele EU-Recht oder Auslandseinsätze der
Bundeswehr).

Das kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe nicht den Eindruck, dass das Grundgesetz zu überholen ist, auch, wenn immer wieder Diskussionen geführt werden, das müsse unbedingt geschehen. In den 90er Jahren: Föderalismusdebatte, die Länder werden nach GG-Änderungen stärker an der Gesetzgebung beteiligt als vorher. Nun: Föderalismus-Debatte, die Länder haben zu viel Einfluss, insbesondere im Bundesrat.
Da wird immer mal wieder versucht, an der Verfassung herumzudoktern, weil sich auf absehbare Zeit die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat als Problem für die Regierung erweisen. Das Problem ist meiner Meinung nach nicht der Einfluss des Bundesrates sondern der Versuch der Bundesopposition durch ihre Länder die Arbeit der Regierung zu blockieren. Das ist meiner Meinung nach in erster Linie ein Fehler der jeweiligen Opposition, die nicht versucht, ihren Einfluss im Bundesrat produktiv zum Diskurs sondern negativ zur Blockade zu nutzen.
Natürlich mag man über das ein oder andere diskutieren können. Nur: Den Satz, man hätte die Widervereinigung nutzen müssen, um sich eine neue Verfassung zu geben, kann ich so nicht unterschreiben. Das GG hat sich bewährt und es ist sicherlich keine neue Verfassung notwendig. Und auch das Erfordernis für eine umfassende Verfassungsreform sehe ich so nicht. Im Gegenteil.

Florian.

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Hallo!

Das Problem ist meiner Meinung nach nicht
der Einfluss des Bundesrates sondern der Versuch der
Bundesopposition durch ihre Länder die Arbeit der Regierung zu
blockieren. Das ist meiner Meinung nach in erster Linie ein
Fehler der jeweiligen Opposition, die nicht versucht, ihren
Einfluss im Bundesrat produktiv zum Diskurs sondern negativ
zur Blockade zu nutzen.

Schon klar, muss man sich dann aber nicht die Frage stellen, ob man dies nicht durch Verfassungsänderungen abstellen sollte? Es ist doch unrealistisch an die „Vernunft“ zu appellieren, wenn es doch logisch ist, dass die Politiker versuchen, Kapital für ihre Partei herauszuschlagen. Das ist ja auch legitim, somit ist es aber auch verfassungsrechtlich legitim im Bundesrat alles zu blockieren.

Natürlich mag man über das ein oder andere diskutieren können.
Nur: Den Satz, man hätte die Widervereinigung nutzen müssen,
um sich eine neue Verfassung zu geben, kann ich so nicht
unterschreiben. Das GG hat sich bewährt und es ist sicherlich
keine neue Verfassung notwendig. Und auch das Erfordernis für
eine umfassende Verfassungsreform sehe ich so nicht. Im
Gegenteil.

Rein sachlich und juristisch sehe ich das auch so. Ich denke auch, dass es 1990 richtig war das auf dem gegangenen Weg zu machen, da es einfach galt, die Möglichkeit der Wiedervereinigung so schnell wie möglich zu nutzen. Rein psychologisch gesehen wäre aber eine neue Verfassung besser gewesen, weil das ein gemeinsamer Start beider Teile in die Zukunft gewesen wäre. So wurde aber der eine Teil dem anderen angeschlossen, was auf der einen Seite zu einem Identitätsverlust und auf der anderen Seite zu einem Überlegenheitsgefühl führt und das ist kontraproduktiv.

Gruß
Tom

Hallo,

doch - das grundgesetz hat einen Makel - es ist keine Verfassung, das Volk hat nicht abgestimmt darüber. Und dieser Makel verschwindet auch nicht dadurch, daß man aus lauter Trägheit an dem Gewohnten festhält.

Zudem machst Du einen Denkfehler: Wer sagt denn, daß in einer Verfassung etwas anderes stehen müßte als im Grundgesetz? Es geht doch vorrangig darum, dem Ding endlich den Makel einer vorläufigen verwaltungsanmordnung zu nehmen - und nichts und niemand verbietet uns, über genau diesen Text bzw. einen kaum geänderten Text abzustimmen.

Gernot Geyer