Rechtsklarheit als 'Bürger' der BRD

Hallo,

aber diese Länder gab es doch gar nicht. Sie hatten keine Verwaltungsorgane und nichts.
Mit dem 2. Oktober 24.00 Uhr wurde die DDr aufgelöst. Damit wurden alle ihre verordnungen und Gesetze ungültig. Es gab da höchstens noch ein 108.000 Quadratkilometer großes Nichts, aber keine Länder. Da war den bruchteil einer Sekunde später nichst mehr, was am 03.10 0.00 Uhr der BRD hätte beitreten können, allenfalls konnte die BRD dieses Nichts okkupieren und neu ordnen.
Das ist der große Geburtsfehler des Beitrittes. Die DDR mußte sich vorher auflösen und funktionierende Länder gab es noch nicht. Deshalb konnte man uns ja alles, aber auch alles überstülpen - es war rechtlich nichts und niemand mehr da, der hätte wiedersprechen können.

Gernot Geyer

Moin moin. Mit 1913 meine ich folgendes:
Ich zitiere mal etwas ungenau (Prof.Bracht)
…besteht auch die deutsche Staatsangehörigkeit fort, die rein staatsrechtlich nicht die der BRD ist, für die es kein eigenes Gesetz gibt. Es gibt aber die des Dt.Reiches nach dem Reichs-und Staatsangeh.Ges. (RuStAG) von 1913:
Jeder Deutsche ist nach dem öffentl.Recht im Staats- und Völkerrecht „Reichsdeutscher“ (klingt irgendwie befremdend, oder ?) und nicht etwa Bundesdeutscher. UND JETZT KOMMTS:
Selbst im Bundegesetzblatt von 1997 (!) findet sich das RuStAG:
Begriffsbestimmung § 1 „Deutscher“: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Laienfrage: wenn alles so eindeutig und so klar ist, warum befreien wir uns nicht endlich von diesem „Reichsklüngel“ und stehen auch rechtlich als BUNDESBÜRGER in der Welt da, die mit „Reich“ usw. eigentlich gar nix mehr zu tun haben wollen (mir geht´s jedenfalls so, auch wenn ich das jetzt mal etwas hartnäckiger geklärt wissen möchte) Gruss aus dem Norden.M.

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Hallo!

oder ?) und nicht etwa Bundesdeutscher. UND JETZT KOMMTS:
Selbst im Bundegesetzblatt von 1997 (!) findet sich das
RuStAG:
Begriffsbestimmung § 1 „Deutscher“: Deutscher ist, wer die
unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.

Seit 2004 ist das Rechtgeschichte. Die Staatsbürgerschaft regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz, indem sich vom „Reich“ nun nichts mehr findet.
Natürlich hat man sich dennoch nicht vollkommen getrennt vom deutschen Reich - So ist die Weimarer Reichsverfassung von 1919, was das Staatskirchenrecht angeht, nach Art. 140 GG Teil unserer Verfassung. Es besteht aber kein Grund, die derzeitige Regelung in den „Kirchenartikeln“, die wohl zum Zeitpunkt des Erlasses des GG einfach aus Zeitgründen gewählt wurde, zu ändern. Wollte man die Normen dieser Reichsverfassung einfach abschreiben und in das GG inkorporieren, würde das doch einem bloßen Formalismus gleichkommen.

Florian.

Hallo,

aber diese Länder gab es doch gar nicht. Sie hatten keine
Verwaltungsorgane und nichts.
Mit dem 2. Oktober 24.00 Uhr wurde die DDr aufgelöst. Damit
wurden alle ihre verordnungen und Gesetze ungültig.

naja, das sollte man lieber im Einigungsvertrag mal nachlesen. So pauschal stimmt das nicht.

Es gab da
höchstens noch ein 108.000 Quadratkilometer großes Nichts,
aber keine Länder. Da war den bruchteil einer Sekunde später
nichst mehr, was am 03.10 0.00 Uhr der BRD hätte beitreten
können, allenfalls konnte die BRD dieses Nichts okkupieren und
neu ordnen.
Das ist der große Geburtsfehler des Beitrittes. Die DDR mußte
sich vorher auflösen und funktionierende Länder gab es noch
nicht. Deshalb konnte man uns ja alles, aber auch alles
überstülpen - es war rechtlich nichts und niemand mehr da, der
hätte wiedersprechen können.

Außer natürlich der in freier und geheimer Wahl gewählten Volkskammer, die sich durchaus einigen Wünschen und Vorschlägen der bösen Wessis widersetze. So auch beim gewünschten Umtauschkurs, der mit 1:1 gerade richtig genug ausfiel, um die DdR-Wirtschaft innerhalb von wenigen Tagen völlig zu ruinieren. Vielleicht hätte die Volkskammer bei einigen Dingen doch lieber schweigen sollen.

Anonsten wurde das Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik bereits am 22. Juli 1990 mit Wirkung zum 14. Oktober 1990 beschlossen. Es wäre also durchaus denkbar gewesen, die Länder vor dem Beitritt wiederzubeleben.

Merke: Nicht an allem Elend dieser Welt ist die alte BRD schuld.

Gruß,
Christian

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Hallo!

Zudem machst Du einen Denkfehler: Wer sagt denn, daß in einer
Verfassung etwas anderes stehen müßte als im Grundgesetz?

Stellen wir uns folgendes vor: Wir nehmen des Grundgesetz, überschreiben es mit „Verfassung“, lassen den Text gleich und lassen die mündigen Bürger dieses Landes darüber abstimmen.
Ich würde mich nicht wundern, wenn die Verfassung in der Bevölkerung keine Mehrheit fände, obwohl sie seit knapp sechzig Jahren unter dieser Verfassung vernünftig leben können.
Abstimmungen werden ständig missbraucht. Eine derarte Form der direkten Demokratie halte ich in Deutschland nicht für durchführbar, aus dem selben Grund lehne ich Volksinitiativen auf Bundeseben ab. Menschen wollen sich keine Gedanken über den Inhalt einer Verfassung und das Verhältnis zwischen Bund und Ländern im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung machen, sie wollen sich nicht fragen, ob es wirklich erforderlich ist, dass die Länder nach Art. 84 I GG Gesetzen zustimmen müssen, wenn diese das Verwaltungsverfahren regeln. Es interessiert sie nicht, ob es ein Gesetz das Verwaltungsverfahren regelt, wenn bestehende Behörden einen neuen Aufgabenkreis zu erledigen haben, sie interessieren sich nicht dafür, in welchem Rahmen die Bundesminister bei der Bundesauftragsverwaltung Weisungen erteilen können, ob der Bundesminister ein Selbsteintrittsrecht hat oder er die Ausführung seiner Weisung dem Landesminister überlassen muss. Sie wollen sich nicht mit dem Länderfinanzausgleich befassen oder mit der Frage, ob Gesetzesvorlagen der Bundesregierung dem Bundesrat zuzuleiten sind. Es interessiert sie nicht, wie der Bundesratspräsident gewählt wird und wie er die Sitzungen leitet.
Kein normaler Mensch würde sich mit diesen - für das Föderative System essentiellen Fragen der Verfassung ernsthaft auseinandersetzen wollen. Die Menschen haben doch ganz andere Sorgen. Eine Abstimmung über derartige Fragen würde von absolut sachfremden Erwägungen geleitet und im Fiasko enden. Deswegen sind auch Landtagswahlen in den meisten Fällen Gradmesser für die Bundespolitik. Wer von denen, die sich zu einer Landtagswahl noch aufmachen, stimmt denn über landespolitische Fragen ab?
Daneben wäre zu befürchten, dass die Abtimmung über eine Verfassung derart wenig Menschen interessiert, dass man danach tatsächlich eine Verfassung hat, die von der Minderheit der Menschen in diesem Lande beschlossen worden ist.
Das Grundgeset ist eine vollwertige Verfassung und es besteht keine Notwendigkeit, sie grundlegend zu reformieren. Daneben sehe ich keinen Grund, sie unverändert zu lassen, aber zur Abstimmung freizugeben. Die Deutschen können sich kraft ihrer Verfassungsgebenden Gewalt jederzeit eine neue Verfassung geben. Das sie das nicht wollen, zeigt die Tatsache, dass niemand eine ernsthafte Diskussion darüber führt.

Florian.

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Hallo!

doch - das grundgesetz hat einen Makel - es ist keine
Verfassung, das Volk hat nicht abgestimmt darüber. Und dieser
Makel verschwindet auch nicht dadurch, daß man aus lauter
Trägheit an dem Gewohnten festhält.

Ich finde auch, dass das ein Schönheitsfehler ist. Es ist aber keine deutsche Eigenheit - auch über die österreichische Verfassung wurde z.B. nie abgestimmt.

Gruß
Tom

Hallo!

Also das ist juristischer völliger Blödsinn - als etwas anderes kann man es nicht bezeichnen. Der Beitritt der DDR zur BRD geschah auf Grund eines von der DDR beschlossenen Gesetzes - wie schon gesagt sogar auf Grund eines von einem frei gewählten Parlament beschlossenen Gesetzes - anders wäre der Beitritt nicht möglich gewesen - man hatte und hat durchaus das Recht dagegen (gewesen) zu sein aber auch in einer Demokratie muss man halt akzeptieren, dass das verfassungsmäßig zuständige Organ auch mal Entscheidungen trifft, die einem Einzelnen vielleicht nicht passen. Das ist völlig in Ordnung, wenn das Organ die notwendige demokratische Legitimation dazu besitzt.

Dass damit überall das deutsche GG als einheitliche Bundesverfassung gilt ist klar - die Landesverfassungen der Bundesländer wurden und werden aber von den Ländern selbst bestimmt und deutsche Bundesländer haben im internationalen Vergleich sehr viel Autonomie!

Mit Okkupation hat das ganze überhaupt nichts zu tun, man sollte nicht unbedingt mit großen Begriffen herumwerfen, wenn man nicht weiß, was sie bedeuten.

Gruß
Tom

Du konstruierst dir da pseudojuristische Probleme! Die DDR hat beschlossen, dass um Mitternacht die DDR der BRD beitritt und die Länder 1, 2, 3, 4, 5 entstehen. Ab Mitternacht war dem dann auch so.

Dass Länder nun mal irgendwann entstehen, wenn sie auch existieren sollen, ist klar. Das war bei ALLEN Ländern dieser Welt so. Die Ansicht, Staaten seien ein Gedanke Gottes, ist aus dem 19. Jahrhundert und heute total veraltet. Glaubst du denn, Staaten (und die Bundesländer sind ja Staaten) entstanden mit der Schöpfung oder in der Evolution?

aber diese Länder gab es doch gar nicht.

Nein. Sie wurden geschaffen. Na und?

Sie hatten keine
Verwaltungsorgane und nichts.

Doch, dann schon.

Mit dem 2. Oktober 24.00 Uhr wurde die DDr aufgelöst. Damit
wurden alle ihre verordnungen und Gesetze ungültig. Es gab da
höchstens noch ein 108.000 Quadratkilometer großes Nichts,
aber keine Länder. Da war den bruchteil einer Sekunde später
nichst mehr, was am 03.10 0.00 Uhr der BRD hätte beitreten
können

DAS ist wirklich der Schlüssel in deiner Argumentation, das ist wirklich der Punkt, wo man die Hände über dem Kopf zusammenschlägt. Die DDR hat nicht beschlossen, sich aufzulösen, sondern sie hat beschlossen, der BRD beizutreten. Um Mitternacht war das also kein „großes Nichts“, das stimmt einfach nicht.

allenfalls konnte die BRD dieses Nichts okkupieren und
neu ordnen.

Die DDR wurde nicht okkupiert.

Das ist der große Geburtsfehler des Beitrittes.

Das ist der große Logikfehler von Gernot.

Die DDR mußte
sich vorher auflösen

Nein. Sie ist beigetreten.

Levay

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Nun ja - ich mache mir Gedanken darüber. Und ich hätte einiges dazu zu sagen - auch zu dem ganzen förderalistischen Unsinn.
Das Problem ist nur, daß es von denen da ober keiner hören will - es würde dabei nämlich einigen Leuten an ihre bequemen Posten gehen.
Also behaupten die ganz frech, daß das Volk sich eh nicht dafür interssiert und fragen es gar nicht erst.

Gernot Geyer

Nun ja - ich mache mir Gedanken darüber. Und ich hätte einiges
dazu zu sagen - auch zu dem ganzen förderalistischen Unsinn.

Zack, da haben wir es schon! Man kann sicher der Meinung sein, dass Föderalismus (ohne R, bitte) nicht die einzige Möglichkeit ist; erst recht kann man der Meinung sein, dass der deutsche Föderalismus einer grundlegenden Reform bedarf, aber: Föderalismu einfach als „Unsinn“ abzustempeln, ist Zeugnis von völliger Unkenntnis. Und so ganz wohl ist mir auch nicht bei dem Gedanken, dass jemand über eine Verfassung abstimmen darf, obwohl er sich offenkundig nicht differenzierend damit beschäftigt hat.

Das Problem ist nur, daß es von denen da ober keiner hören
will - es würde dabei nämlich einigen Leuten an ihre bequemen
Posten gehen.

Und so wie du denken viele und machen es sich damit viiiiieeeeel zu einfach. Das kann doch nicht Grundlage einer Verfassungsabstimmung sein!

Also behaupten die ganz frech, daß das Volk sich eh nicht
dafür interssiert und fragen es gar nicht erst.

Welcher Politiker hat das denn behauptet? Bitte mit Quellenangabe.

Levay

Hallo!

Nun ja - ich mache mir Gedanken darüber. Und ich hätte einiges
dazu zu sagen - auch zu dem ganzen förderalistischen Unsinn.

Wie kann ich das verstehen? Das wir einen Zentralstaat errichten sollen? Dass wir die Bundesländer abschaffen? Oder dass wir die Bundesländer zu Sklaven des Bundesgesetzgebers degradieren? Ich bin gespannt, wie Deine Alternative aussieht und was Du im Ergebnis eigentlich mit föderativem Unsinn meinst.
Abgesehen davon, dass man bereits an der Stellung des Föderativen Systems im Grundgesetz sieht, welch hohen Stellenwert die Gliederung des Bundes in Länder nach Ansicht des Verfassungsgesetzgebers (zu Recht)hat und die Gliederung des Bundes in Länder zumindest unter Geltung des GG unumstößlich ist, kann ich an einem Zentralstaat nichts positives finden. Der föderale Bundesstaat bringt einen Zuwachs an Gewaltenteilung und gewährleistet für den Bürger, dass er sich einer Verwaltung gegenübersieht, die ihm näher steht, als dies bei der Regierung im fernen Berlin der Fall ist. Und verglichen mit anderen föderativen Staaten der Welt kann man wohl nicht behaupten, die Bundesländer hätten zu viel Freiheiten. Natürlich ist es sinnvoll und auch notwendig, diejenigen, die letztendlich die Gesetze ausführen müssen, im Rahmen der Gesetzgebung zu beteiligen. Nicht zuletzt deswegen, weil die Länder über ein hohes Maß an exekutivem Sachverstand verfügen, das dem Bund einfach fehlt.
Nur, weil der Bundesrat für politische Machtspielchen und Inszenierungen á la „Zuwanderungsgesetz“ missbraucht wird, ist er doch nicht a priori lästig und führt nicht automatisch zu ineffizienter Gesetzgebung.
Vielleicht sollte man sich zuerst einmal fragen, was von Volksvertretern zu halten ist, die in einem Verfassungsorgan als Vertreter ihres Landes platznehmen um dann, dem vorher ausgeklügelten und abgesprochenen Drehbuch nach, Empörung vorzugaukeln, mit der Hand auf dem Tisch zu schlagen und „Verfassungsbruch!“ zu rufen. Denn das ist der eigentliche Unsinn - nicht die Institution „Bundesrat“, sondern wie mit ihr Umgegangen und in ihr verfahren wird.

Florian.

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Mit Bedacht haben sie die Verfassung Grundgesetz genannt. Das
ändert aber nichts daran, dass das GG die Verfassung der
Bundesrepublik war und ist.

Das Grundgesetz war bis zur Vereinigung allerhöchstens eine Übergangsverfassung. Die Macher des GG waren weder davon ausgegangen, dass das Grundgesetz so lange in dieser Funktion bleibt, noch, dass es nach der angestrebten Vereinugung aller deutschen Staaten (oder Teilen des ehemaligen deutschen Reiches !?) als Verfassung übernommen wird.
Es geht mir nicht um die Neuerfindung des Rades, aber es wurde sich wohl schon etwas dabei gedacht, dass das Grundgesetz eben das Grundgesetz war und nicht die „Verfassung“.

Gruß Andi

Hallo an alle Bundesbürger.

Welche Meinungen gibt es dazu ?
Bin ich Bürger des Deutschen Reiches gem. Def. von 1913 ?

Horst Mahler würde auf seiner Homepage dazu schreiben, dass es nicht um 1913 und das deutsche Reich gegründet 1870 (ca.!), geht sondern um das heilige römische Reich deutscher Nationen in den Grenzen von ca. 1450 n. Chr. oder sogar noch früher inkl. den oströmischen Provinzen. Ich möchte klarstellen, dass das nicht meine Meinung ist, sondern nur einordnen wohin die Argumente der neuen Partei letztlich zielen dürften.

Mfg A.

Hallo!

Ehrlich gesagt, das klingt alles weniger nach sachlicher Diskussion, sondern nach: Die ganze Welt ist so böse zu mir und alle anderen sind daran schuld… Schaden, denn damit würgt man jede interessante konstruktive Diskussion ab.

Gruß
Tom

Ehrlich gesagt bin ich nicht ganz deiner Auffassung. Ich weiß, Föderalismus ist eine Heilige Kuh in Deutschland, und man grenzt sich als Jurist schon aus, wenn man sie nur anfassen will. Aber nur tote Fische schwimmen mit dem Strom…

Zunächst einmal ist offenbar, dass der Föderalismus, wie wir ihn haben, untragbar ist. Die Idee des Verfassungsgebers ist ja nicht politische Realität. Im Bundesrat stimmen nicht etwa Länder ab, sondern faktich Parteien. Ganz unverblümt und wie selbstverständlich wird davon gesprochen, dass diese und jene Parteien - nicht Länder - die „Mehrheit“ im Bundesrat haben. Das ist juristisch falsch, aber politische Realität. Da mag es dann Ausnahmen geben, und CDU-Länder stimmen gegen den Wunsch der Bundes-CDU. Aber allein schon die Tatsache, dass das Ausnahmen sind und dass es nicht die Regel ist, spricht Bände. Die Konsequenz aber kann doch nun nicht lauten zu sagen: Es ist zwar schade, dass der Bundesrat so missbraucht wird, aber das liegt ja nur an den Politikern. Ich finde schon, dass sich hier einiges tun müsste.

Außerdem bin ich der Meinung, dass man sich über eines auch nicht täuschen lassen darf: Föderalismus ist bei allen Vorteilen weder so wichtig, noch so effektiv, wie es viele Leute glauben machen wollen. Ich weiß nicht, wie stark der Föderalismus in Weimarer Republik war, aber immerhin hatten wir - und nicht etwa die Franzonsen - eine faschistische Diktatur, und Deutschland ist historisch gesehen schon immer föderaler gewesen als andere; kein anderes Volks hat meines Wissens nach so spät zu einer Einheit gefunden. Das Heilige Römische Reich war über fast 1.000 Jahre Inbegriff des Kampfes um Macht zwischen den Landesfürsten und dem König oder meist eben Kaiser. Das hat die deutsche Situation aber zu keinem Zeitpunkt verbessert und war übrigens auch kein Garant für Frieden.

Ich bin nicht unbedingt für die völlige Abschaffung des Föderalismus, auch wenn ich sie für weitaus weniget gefährlich halte als andere (weil eben die Demokratie in anderen Ländern auch nicht untergeht, nur weil sie nicht förderalistisch organisiert sind). Ich bin aber entschieden der Ansicht, dass zwischen dem geschützten Gut der Gewaltentrennung und dem Gut der Effektivität des Staates neu ausbalanciert werden muss. Manchmal werden Dinge einfach nur noch formal-juristisch, etwa die künstliche Aufspaltung der Gesetze zur Lebenspartnerschaft, aus rein politischen Erwägungen, die aber im Föderalismus wurzeln. Und wenn ich mir so Fragen ansehe wie die, ob eine Behörde Fingerabdrücke nun nach dem Landespolizeigesetz oder nach der Strafprozessordnung speichern darf - also, bitte!

Das alles bedeutet natürlich nicht, dass ich es irgendwie unterstützen würde, wenn jemand einfach von föderalem Unsinn spricht, wie unsere Freund hier es getan hat. Der hat nämlich den gleichen Fehler begangen wie all jene, die bloß nichts am Föderalismus ändern wollen: Er hat nur über die eine Seite der Medaille nachgedacht.

Levay

Zunächst einmal ist offenbar, dass der Föderalismus, wie wir
ihn haben, untragbar ist. Die Idee des Verfassungsgebers ist
ja nicht politische Realität. Im Bundesrat stimmen nicht etwa
Länder ab, sondern faktich Parteien. Ganz unverblümt und wie
selbstverständlich wird davon gesprochen, dass diese und jene
Parteien - nicht Länder - die „Mehrheit“ im Bundesrat haben.
Das ist juristisch falsch, aber politische Realität.

[…]

Außerdem bin ich der Meinung, dass man sich über eines auch
nicht täuschen lassen darf: Föderalismus ist bei allen
Vorteilen weder so wichtig, noch so effektiv, wie es viele
Leute glauben machen wollen.

Hallo Levay,

Meines Erachtens ist die aktuelle Situation auch ein Ausdruck von starkem Konservativismus, also dem Festhalten am Alten und (?) Bewährten. Aber man muss nur mal über seinen deutschen Tellerrand blicken, da wimmelt es von allem. Zentralstaaten haben wir in der EU genauso wie Bundesstaaten. Dazu noch Bundesstaaten aller Arten (CH / USA) sowie diverse andere Systeme (GB). Es gibt kein Richtig & Falsch, aber es gibt ein Optimum für jedes Land, Volk und deren Eigenheiten. Ich möchte meinen, dass für Deutschland das Zentralstaatsmodell nicht machbar wäre. Das liegt eindeutig an der Geschichte und der unterschiedlichen Verwurzelung der Länder. Aber sobald über Länderfusionen diskutiert wird, wäre auch der Zeitpunkt über Reformen nachzudenken. Förderalismus „pur“ wie er vor 200 Jahren in den USA vorlag, geht nicht, auch im Hinblick auf die deutsche Verwurzelung in der EU nicht mehr. M.E. liegt das optimale System für Deutschland irgendwo zwischen D jetzt und Frankreich jetzt. Aber wo genau? Föderalismus kann aber auch nicht bedeuten, dass (aktuelle Pläne) Umweltrecht Ländersache wird, wo man die Globalen Auswirkungen schon sieht… viel zum Nachdenken. Dann nach dem Examen :wink:

Mfg vom

showbee

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M.E. liegt das
optimale System für Deutschland irgendwo zwischen D jetzt und
Frankreich jetzt.

Exakt. Wobei ich noch anmerken möchte, dass ich den Zentralstaat nicht für per se unmachbar hielte, dass ich aber auch keinen Grund sehe, ihn anzustreben. Ich bin lediglich der Auffassung, dass föderale Strukturen auf ein brauchbares Maß zurückgefahren werden sollte. Sonst ist es eine Farce.

Levay

Hallo!

Vorweg sage ich, dass ich persönlich eine föderalistische Struktur, weil diese regionale Eigenheiten und die regionale Identität und Mitspracherechte achtet. Das halte ich persönlich für wichtig. Außerdem ist eine föderale Struktur tendenziell minderheitenfreundlicher - auch unter diesem Hintergrund bevorzuge ich eine föderative Staatskonstruktion. Frankreich finde ich da etwas abschreckend zentralistisch, das deutsche Grundgesetz finde ich eigentlich von der Idee her sehr gut.

Verfassungsvergleichend zwischen Österreich und Deutschland fällt mir aber Folgendes auf: Grundsätzlich ist mir die österreichische bundesstaatliche Verfassung etwas zu zentralistisch, was seine historischen Gründe in der Zeit nach dem 1. WK hat, aber im Vergleich zu Deutschland hat sie doch zumindest einen Vorteil: einer der Hauptgesichtspunkte der Verfasser des B-VG war klare Spielregeln zu schaffen. Die österreichische Verfassung macht daher weniger inhaltliche Vorgaben als die deutsche, hat aber dafür relativ klare und einfache Spielregeln (da zeigt sich der starke Einfluss des Rechtspositivismus, Kelsen war ja maßgeblich an der Fassung des Textes beteiligt). Es gibt z.B. keine konkurrierende Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern (es gibt nur für ganz wenige Bereiche der Landesgesetzgebung die Möglichkeit für den Bund Grundsatzgesetze zu machen, z.B. Krankenanstaltenrecht oder Sozialhilferecht) - es gilt grundsätzlich entweder Bund oder Land. In der Bundesgesetzgebung hat der Bundesrat ein idR suspensives Veto, in der Landesgesetzgebung die Bundesregierung ein suspensives Veto. Wechselseitige Blockaden gibt es daher normalerweise nicht (Hintergrund der Regelung war, dass man befürchtete, der Bundesrat würde weniger Länderinteressen, als Parteiinteressen vertreten, was auch tatsächlich so ist).

Wer die Gesetzgebungskompetenz hat, hat auch die Kompetenz das entsprechende Verfahren sowie die Behördenzuständigkeit zu regeln, und zwar auch dann, wenn der Bundesgesetzgeber die Zuständigkeit einer Landesbehörde oder der Landesgesetzgeber die Zuständigkeit einer Bundesbehörde vorsieht.

Eine Besonderheit gilt im Verfahrensrecht: wenn der Bund ein einheitliches Verfahrensrecht vorsieht, schließt dies die entsprechende Landeskompetenz (sowie die Kompetenz des Bundes in Materiengesetzen besondere verfahrensrechtliche Regelungen zu beschließen) grundsätzlich aus (bzw. beschränkt die Kompetenz auf absolut notwendige Regelungen). Da der Bund dies mit dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) gemacht hat, gilt vor fast allen Verwaltungsbehörden das gleiche Verfahrensrecht - Landesverwaltungsverfahrensrechte wären mE aich völlig überflüssig.

Wenn ich politische Diskussionen in Deutschland anschaue, dann denke ich mir immer, dass mir das irgendwie alles sehr kompliziert erscheint. Das mag natürlich zum Teil daran liegen, dass ich mich im deutschen Staatsaufbau nicht so gut auskenne, aber sicher auch daran, dass manches in Deutschland zu kompliziert ausgestaltet ist.

Gruß
Tom

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Hallo,

Zunächst einmal ist offenbar, dass der Föderalismus, wie wir
ihn haben, untragbar ist. Die Idee des Verfassungsgebers ist
ja nicht politische Realität. Im Bundesrat stimmen nicht etwa
Länder ab, sondern faktich Parteien.

das ist auch im Bundestag so. Wenn man es genau nimmt, ist der Prozeß der politischen Meinungsbildung in Deutschland schon seit Jahren verfassungswidrig, denn die Entscheidungen werden nicht im Bundestag gefällt, sondern in bzw. zwischen den Fraktionen.

Das aus meiner Sicht aber kein hinreichender Grund, um den Bundestag abzuschaffen. Ähnlich sehe ich das mit dem Föderalismus bzw. dem Zweikammersystem, das ja letztlich fast überall in den demokratischen Ländern praktiziert wird.

Außerdem bin ich der Meinung, dass man sich über eines auch
nicht täuschen lassen darf: Föderalismus ist bei allen
Vorteilen weder so wichtig, noch so effektiv, wie es viele
Leute glauben machen wollen.

M.E. liegt das eher in der Umsetzung und nicht am System an sich. Die meisten Menschen akzeptieren, daß sich Unternehmen wie Staaten in einem steten Konkurrenzkampf befinden. Auch bei den deutschen Städten ist dieser Konkurrenzkampf bspw. über Hebesätze weitgehend akzeptiert, auch wenn sich die Bundespolitiker sich so einiges einfallen lassen, um diese Unterschiede zu glätten http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… Nur bei den Bundesländern sträuben sich viele anzuerkennen, daß auch die Bundesländer um Menschen und Unternehmen und damit um Steuergelder und Arbeitsplätze konkurrieren.

Kaum prescht ein Land bei bestimmten Dingen vor, setzt der allgemeine Protest ein (bspw. Zuwanderungs- oder Bildungspolitik). Das ist m.E. der falsche Weg und der Föderalismus, mit einer Verlagerung von Zuständigkeiten auf die Länder, könnte hier Abhilfe schaffen.

Ich weiß nicht, wie stark der
Föderalismus in Weimarer Republik war, aber immerhin hatten
wir - und nicht etwa die Franzonsen - eine faschistische
Diktatur, und Deutschland ist historisch gesehen schon immer
föderaler gewesen als andere; kein anderes Volks hat meines
Wissens nach so spät zu einer Einheit gefunden.

Naja, die Griechen haben es auch in über tausend Jahren nicht geschafft, einen einheitlichen Staat zu etablieren, was letztlich auch Ursache für den Untergang des Städtebundes war.

Die Frage ist, wie man staatliche Einheit definiert. Die Deutschen gab es zum Zeitpunkt der Gründung des 2. Deutschen Reiches auch nicht und daß es Unterschiede zwischen den Westfalen und den Bayern gibt, muß man auch nicht betonen. Insofern ist mal die Frage, ob Deutschland heute alle Deutschen und nur Deutsche umfaßt.

Manchmal werden Dinge einfach nur noch formal-juristisch, etwa
die künstliche Aufspaltung der Gesetze zur
Lebenspartnerschaft, aus rein politischen Erwägungen, die aber
im Föderalismus wurzeln. Und wenn ich mir so Fragen ansehe wie
die, ob eine Behörde Fingerabdrücke nun nach dem
Landespolizeigesetz oder nach der Strafprozessordnung
speichern darf - also, bitte!

Bei hoheitlichen Themen sehe ich das so wie Du, bspw. stellt sich auch die Frage, ob die Polizei wirklich Ländersache sein sollte, aber derzeitige Regelung hat natürlich historische Hintergründe.

M.E. resultieren die meisten fruchtlosen Debatten aus finanziellen Erwägungen, d.h. bei Themen, die die Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben zwischen Bund und Ländern betreffen. Insofern wäre ich dafür, die Steuern klarer abzugrenzen, d.h. jeder Verwaltungsebene eine eigene Steuer zu überlassen, wie das ja bspw. bei der Gewerbesteuer ist. Die Mehrwertsteuer und die Mineralölsteuer könnte dann z.B. dem Bund zufallen, die Einkommensteuer und die KFZ-Steuer den Ländern. Der Bund könnte dann autark über die MwSt entscheiden, die Länder über die Einkommensteuer. Vielen heutigen Konflikten mit entsprechenden Verzögerungen bei Reformen wäre damit die Grundlage entzogen.

Gruß,
Christian

Hallo,

ja natürlich.
Für mich ist der ganze Förderalismus ein Rudiment der deutschen Kleinstaaterei und reif für die Abfalltonne. Die ganze welt lacht sich da scheckig drüber.
Mal im Ernst:
Die derzeitige Debatte um die Förderalismusreform zeigt doch den ganzen Widersinn. Es gibt praktisch kein einziges Gebiet, in dem eine reine Länderzuständigkeit sinnvoll und zweckmäßig wäre.
Die Bundesrepublik braucht schlichtweg einheitliche Standarts - auch z.B. bei der Bildung. Schon allein deshalbh, weil nur so die Menschen mit schulpflichtigen kindern die nötige Felixibilität haben, notfalls auch Arbeitsstellen in anderen Bundesländern aufnehmen und dazu umziehen zu können. Ganz abgesehen davon hätte es auch die Wirtschaft ganz gerne, wenn sie davon ausgehen könnte, daß ein realschulabgänger aus Sachsen über etwa das gleiche Wissen verfügt wie einer aus Bremen. Das ist nämlich für Einstellungen und Ausbildung da nicht ganz unwichtig.
Wozu also müssen da in jedem Bundesland Riesenapparate routieren und dann müehsam 16 Landesminister versuchen, auf einer Konferenz das Ganze halbwegs passend zu machen? wem schadet es, wenn da eine behörde dran arbeit statt 16?
Es geht wohlbemerkt nicht um einen zentralismus, in dem jeder Mückenschiß in berlin entschioeden werden soll. Die Länder solölen schon die Autonomie haben, über Investitionen wie Straßembau u.ä. selber zu entscheiden.
Aber bei vielen Dingen ist der Förderalismus einfach ein hemmnis. Schau Dir doch die Elbe an! Sachsen macht5 dies, Sachsen Anhalt macht das, Brabndenburg macht jenes - und am Ende säuft Hitzacker in Niedersachsen ab, weil nichts zusammenpaßt, weil da 4 Ministerien in 4 Ländern alle ihren eigenen Brei kochen. So und nicht anders ist doch die Lage. Da steht dann im letzten Zipfel von Thüringen ein Flugplatz Altenburg, der dem im sächsischen Leipzig Konkurrenz macht und die Autobahn A 38 wird nicht fertig, weil in Thüringen schon Baurecht besteht und in Hessen nicht.
Das ist einfacj nur Eulenspiegelei. Und die fetten Jahre, in denen wir es uns leisten konnten, daß 16 verschiedene Ministerien sich ihren Kopf darüber zerbrechen, welche Uniform die jeweilige Landespolizei bekommt, sind vorbei. So dicke hat es deutschland einfach nicht mehr, um so viele Wasserköpfe durchzufüttern.

Gernot Geyer