Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen? Will eine abschließen, bin jedoch angesichts der Anzahl der Versicherungen, die unterschiedliche Prämien verlangen, völlig überfordert. Gibt es irgendwo einen aktuellen Versicherungsvergleich der Leistungen und Prämien der einzelnen Versicherungen? Konnte bei Google nur ältere Tests finden.
Gibt es auch Rechtsschutzversicherungen, die ohne Wartezeit Rechtsfälle übernehmen?
Danke für Eure Bemühungen.
Gruß
Malu
AdvoCard
ist Anwalts Liebling ?
meine AC kostete mich den maximalen Beitrag. Weil, war für alles gut.
Nach dem Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber, über den vorzeitigen Ruhestand, die Meinungen gingen etwas auseinander, die Firma wollte kassieren und ICH sollte zahlen …usw.
kündigte die AC. Begründung: Sie sind uns zu teuer geworden. dafür gibt es eine interne Formel. etwa so beitragsjahre x Beitrag ./. Kosten ergibte einen INDEX: das wars dann.
danach bekommst du nie wieder eine RSV.
t.
PS: nach heftigem Protest haben sie dann aber einen rückzieher gemacht.
nur der vollständigkeit halber.
muß ja aber nicht immer so sein.
PPS. wenn ich nochmal auf die welt komme lege ich von anfang an den beitrag vom ADAC und von der RSV auf die hohe kante.
hast du mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit mehr von. wenn du rentner wirst.
bei mir währen das 40 jahre beitrag + zinsen + zinseszinsen + wwich =
eine enorme summe. reicht fast für alles.
Hallo,
gute Idee. Neben den Pflichtversicherungen braucht man die private Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung wirklich. Klar, wenn man nie Ärger hatte, kann man sich am Lebensende über die gezahlten Beiträge ärgern, wenn aber doch einmal etwas passiert ist es einfach extrem beruhigend, die passende Versicherung in der Hinterhand zu haben, zumal die nicht viel kosten muss. Ohne jetzt einen bestimmten Versicherer zu empfehlen, solltest du auf folgende Punkte achten:
-
Die Rechtsschutzversicherung immer bei einem Anbieter unterschreiben, bei dem du keine andere Versicherung laufen hast (auch nicht in dem übergeordneten Konzern)! Sonst stehst du immer dumm da, wenn du mal gegen eine Versicherung klagen musst, die dir dann auch noch die Deckung gegen sich selbst geben soll.
-
Keine speziellen Teilversicherungen abschließen. Also nicht eine Arbeitsrechtsschutzversicherung und eine getrennte Mietrechtsschutzversicherung. Allumfassende Pakete sind bei günstigen Anbietern schon oft billiger als nur zwei dieser Spezialversicherungen, von denen man aber eigentlich immer mehrere brauchen würde, und im Zweifelsfall dann nie die passende besitzt. Sinnvoll kann es höchstens sein aus so einem komplettpaket dann gegen Prämiennachlass Dinge herauszunehmen, die man überhaupt nicht gebrauchen kann (Mietrechtsschutz als Eigentümer, Arbeitsrechtsschutz als Selbständiger).
-
Einige der großen Versicherungs- und Finanzdienstleister haben besondere Bedingungen mit den von ihnen vermittelten Versicherungen ausgehandelt, die man anderweitig im Markt nicht bzw. nur auf gezielte Nachfrage (da muss man dann aber schon Fachmann sein) bekommt. Daher auch dort mal nachfragen.
-
Ansonsten sind unabhängige Vermittler im Versicherungsbereich immer eine gute Wahl.
Was die Wartezeit angeht, so gehen alle Versicherer davon aus, dass das die Deckungsanfrage auslösende Ereignis mindestens ein Vierteljahr nach Vertragsschluss liegen muss. Wenn man also erst unterschreibt, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, und man dann gleich Deckung haben will, ist also schlecht. Was aber geht, ist ein offenes Gespräch zum Thema im Vorfeld. Wenn es da nicht um Unsummen geht und das Risiko erträglich ist, kann man oft eine Ausnahme für den konkreten Fall hinbekommen, wenn man dann auch gleich langfristig unterschreibt. Dies ist natürlich eine eigene Koste-/Nutzenüberlegung, die jeder für sich im Einzelfall anstellen muss.
Ansonsten sei darauf hingewiesen, dass die Versicherer momentan alle schlechten Risiken fürchten. D.h. mit der Rechtsschutzversicherung im Rücken sollte man sich hüten gleich zum Prozesshansel zu werden, das geht nach hinten los. Da hat man seine Kündigung schneller, als man denkt. Ist jetzt zwar nicht so, dass man dann keine andere Versicherung mehr finden würde, aber es wird eben schwieriger.
Gruß vom Wiz
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Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen?
Frag mal unten im Brett Versicherungen nach, da gibt es bestimmt einige!
)
Im Gegensatz zu Witz finde ich eine RS-Versicherung übrigens durchaus verzichtbar…dies nur am Rande.
Gruß Maid 
Gute Hinweise
Hallo Wiz,
ganz herzlichen Dank für Deine Ausführungen (besonders Punkt 1), die sehr hilfreich sind. Eigentlich sollte sie jeder lesen, der eine RSV abschließen möchte.
Gruß
Malu
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Hallo Tamansari,
danke für Deinen Erfahrungsbericht.
Hattest Du zum ersten Mal die Versicherung in Anspruch genommen?
Gruß
Malu
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Sorry
Hallo Maid,
tut mir leid. Ich hatte das Brett Versicherungen übersehen.Danke für den Hinweis.
Im Gegensatz zu Dir halte ich es für dringend erforderlich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Du kannst ganz schnell unschuldig in einen Rechtsfall verwickelt werden, der Dich eine Menge Geld kosten kann. Habe gerade im Freundeskreis so einen Fall. Die haben jahrelang in die Versicherung eingezahlt und diese vor 1 Jahr gekündigt, weil sie sie nie in Anspruch nehmen mussten und sich nicht vorstellen konnten, sie überhaupt einmal in Zukunft in Anspruch nehmen zu müssen. Nun ist dieser Fall leider eingetroffen, der,- man glaubt es nicht- einen zweiten und eventuell sogar einen dritten Fall nach sich ziehen wird!! Es ist wie im Film!! Nur, dass sie diesen mangels Rechtsschutzversicherung nun selbst bezahlen müssen. Ein äußerst kostspieliges „Vergnügen“.
Gruß
Malu
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Im Gegensatz zu Witz finde ich eine RS-Versicherung übrigens
durchaus verzichtbar…dies nur am Rande.
Ist dies deine private Meinung, oder kannst du dies auch objektivieren?
Wenn ich mir die Vielzahl von Mandanten ansehe, die trotz durchaus vorhandener Erfolgsaussichten nur aufgrund des Kostenrisikos darauf verzichten Ansprüche durchzusetzen, oder lieber den Schwanz einkneifen und durchaus streitige Forderungen begleichen, nur um nicht auch noch ggf. die zusätzlichen Kosten tragen zu müssen, dann wird mir immer ganz schlecht. Mit den paar Euro für eine vernünftige RSV entwickeln sich die Erstberatungen da immer ganz anders. Da geht es dann um die Hauptsache und nicht um die Kostenfrage, und ich kenne mehr als genug Fälle, in denen erfolgreich prozessiert worden ist, nur weil eben das Kostenrisiko nicht bzw. klar auf die Eigenbeteiligung begrenzt war. Alles Fälle, die ohne Versicherung teilweise soviel Geld gekostet hätten, dass die Mandanten alleine aufgrund dieses Risikos auf ihr gutes Recht verzichtet hätten.
Ich rate jedem einmal die ja allgemein bekannten Kostenrisikotabellen anzusehen und sich einmal schlau zu machen, wonach die Streitwerte berechtet werden, die dann als Grundlage der Kostenberechnung dienen. Im Mietrecht ist es z.B. eine volle Jahresmiete beim Streit über eine Kündigung. Zahlt man also € 500,-- Miete jeden Monat, ist der Streitwert € 6.000,–, und da ist dann in der ersten Instanz im Verlustfall schon mit zusätzlichen Kosten (beide anwaltlich vertreten, inkl. Beweisaufnahme) in Höhe von € 2.476,–, in der zweiten Instanz dann sogar insgesamt mit Kosten in Höhe von € 5.560,40 zu rechnen. Allein dafür kann man schon eine preiswerte RSV etwa die gesamte interessante Lebenszeit (also ab Wegfall aus der elterlichen Familienversicherung) zahlen.
Über die Streitwerte im Bereich z.B. eines Bauprozesses (wichtig, wer baut, sollte darauf achten, ob diese Risiken überhaupt in der vorhandenen Police mit abgesichert sind!) brauchen wir da gar nicht zu reden. Gehen wir da nur einmal von € 50.000,-- aus, legt man in der ersten Instanz bei Verlust schon € 7.684,-- und mit der 2. Instanz dann € 17.250,80 hin. Gerade habe ich ein Mandat, in dem es um zwei bestrittene Wohnrechte geht, die zusammen nach Sterbetafel noch rund € 400.000,-- wert sind. Zahlen dazu gefällig? 1. Instanz € 23.410,–, 2. Instanz € 51.575,60. Es handelt sich hier um eifache Leute, die man mit einem Wohnrecht in einer anderen Sache abgefunden hat, und die jetzt vor dem Rauswurf aus den „eigenen“ Häusern stehen. Noch Fragen?
Gruß vom Wiz
Hi Malu,
JA !
war eine langwierige sache, meine firma wollte, etwas tricky, das ich für den vorzeitigen ruhestand, nach 25 jahren, eine kleine eigentumswohnung, (den gegenwert natürlich,) an die firma zahle.
ich wollte eine kleine eigentumswohnung als abfindung, etc.
das hat die gegenseite, wie auch mich, mehrere anwälte gekostet.
(die gründe dafür sind vielschichtig und haben nicht immer was mit der ausseinandersetzung zu tun, hat sich halt so ergeben)
das mochten die jungs von der AdvoCard gar nicht.
aber - ende gut alles gut.
jetzt bin ich zufrieden.
t.
Hallo Tamansari,
danke für Deinen Erfahrungsbericht.
Hattest Du zum ersten Mal die Versicherung in Anspruch
genommen?
Gruß
Maluist Anwalts Liebling ?
meine AC kostete mich den maximalen Beitrag. Weil, war für
alles gut.
Nach dem Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber, über den
vorzeitigen Ruhestand, die Meinungen gingen etwas auseinander,
die Firma wollte kassieren und ICH sollte zahlen …usw.
kündigte die AC. Begründung: Sie sind uns zu teuer geworden.
dafür gibt es eine interne Formel. etwa so beitragsjahre x
Beitrag ./. Kosten ergibte einen INDEX: das wars dann.
danach bekommst du nie wieder eine RSV.
t.PS: nach heftigem Protest haben sie dann aber einen rückzieher
gemacht.
nur der vollständigkeit halber.
muß ja aber nicht immer so sein.PPS. wenn ich nochmal auf die welt komme lege ich von anfang
an den beitrag vom ADAC und von der RSV auf die hohe kante.
hast du mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit mehr
von. wenn du rentner wirst.
bei mir währen das 40 jahre beitrag + zinsen + zinseszinsen +
wwich =
eine enorme summe. reicht fast für alles.
Lesenswerte Antwort von Wiz
Hallo Wiz,
danke, erst mal, dass Du Dir die Zeit genommen hast, so ausführlich zu antworten. Ich bin absolut Deiner Meinung und hoffe, dass Du durch Deine konkreten Darlegungen in Form von Zahlen alle Zweifler davon überzeugen konntest, eine RS -Versicherung abzuschliessen. M.E. in der heutigen Zeit ein Muss.Habe übrigens angeregt, Deine letzte Antwort in die FAQs zu übernehmen.
Gruß
Malu
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Hallo,
- Die Rechtsschutzversicherung immer bei einem Anbieter
unterschreiben, bei dem du keine andere Versicherung laufen
hast (auch nicht in dem übergeordneten Konzern)! Sonst stehst
du immer dumm da, wenn du mal gegen eine Versicherung klagen
musst, die dir dann auch noch die Deckung gegen sich selbst
geben soll.
Nicht so ganz, sondern:Sobald die RS als eigenständiges Unternehmen fimiert, hast du kein Problem. Vertraglich geregelt!!
- Keine speziellen Teilversicherungen abschließen. Also nicht
eine Arbeitsrechtsschutzversicherung und eine getrennte
Mietrechtsschutzversicherung. Allumfassende Pakete sind bei
günstigen Anbietern schon oft billiger als nur zwei dieser
Spezialversicherungen, von denen man aber eigentlich immer
mehrere brauchen würde, und im Zweifelsfall dann nie die
passende besitzt. Sinnvoll kann es höchstens sein aus so einem
komplettpaket dann gegen Prämiennachlass Dinge herauszunehmen,
die man überhaupt nicht gebrauchen kann (Mietrechtsschutz als
Eigentümer, Arbeitsrechtsschutz als Selbständiger).
Compact-Produkte sind natürlich vorzuziehen. Der Baustein Mietrechtschutz umfaßt auch das selbstbewohnte Eigentum und als Selbstständiger bekommst du gar keine RS für nichtselbstständige (andere Bedarfssituation)
- Einige der großen Versicherungs- und Finanzdienstleister
haben besondere Bedingungen mit den von ihnen vermittelten
Versicherungen ausgehandelt, die man anderweitig im Markt
nicht bzw. nur auf gezielte Nachfrage (da muss man dann aber
schon Fachmann sein) bekommt. Daher auch dort mal nachfragen.
Welche Besonderen Bedingungen denn??
- Ansonsten sind unabhängige Vermittler im
Versicherungsbereich immer eine gute Wahl.
Kleine Anmerkung: Die Kompositversicherer sind aber auch nicht schlecht??!!??
Was die Wartezeit angeht, so gehen alle Versicherer davon aus,
dass das die Deckungsanfrage auslösende Ereignis mindestens
ein Vierteljahr nach Vertragsschluss liegen muss.
HALT!!: Bei einigen Versicherern sind dies sogar 6 Monate. Aber nicht alles fällt unter diese Wartezeit, z. Bsp.: a) Schadenersatz-Rechtschutz, b) Straf- Disziplinar und Ordnungswiedrigkeiten-Rechtschutz, c) Beratungsrechtschutz Familien und Erbrecht
Weiterhin verzichten Versicherer auf weitere Wartezeiten bei bestimmten Situationen (Kauf eines Neuwagens–>Keine Wartezeit) Frag einfach bei einem Unternehmen nach. Die helfen dir gerne weiter.
Wenn man
also erst unterschreibt, wenn das Kind schon in den Brunnen
gefallen ist, und man dann gleich Deckung haben will, ist :also schlecht.
Das ist richtig. Wenn du für dich einen Bedarf/Sinn erkennst, dann mal zu.Wenn nicht, laß es sein.
Meiner Meinung nach, sind die großen der Branche sich alle ziemlich ähnlich. Dir muß klar sein, das auch einige Situationen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, z. Bsp.:
a) Dinge die du aus Absicht getan hast oder getan haben könntest (Ein Nachbar zeigt dich an, weil du zu ihm gesagt hättest; "Er wäre der größte…, mit dem kleinsten…), b) Alle Streitfälle in Scheidungssachen, c) Alle Streitfälle die mit einer Bau/Umbaumaßnahme zu tun haben, d) Streitfall gegen Unbekannt (Verdachtsfälle, etc.
Ich hoffe das Bild ist für dich jetzt ein bißchen klarer geworden und ich wünsche dir viel Spaß bei Wahl.
Gruß
Martin
P.S.:Ist wirklich eine Gute Dastellung von Wiz.
Noch einige Fragen
Hallo Martin,
Nicht so ganz, sondern:Sobald die RS als eigenständiges
Unternehmen fimiert, hast du kein Problem. Vertraglich
geregelt!!
Woran erkennt man, ob die RS als eigenständiges Unternehmen firmiert?
Wie ist das z.B. bei der Allianz?
Compact-Produkte sind natürlich vorzuziehen. Der Baustein
Mietrechtschutz umfaßt auch das selbstbewohnte Eigentum und
als Selbstständiger bekommst du gar keine RS für
nichtselbstständige (andere Bedarfssituation)
Ist das bei jeder Versicherung so?
Welche Besonderen Bedingungen denn??
Könnte mir vorstellen, dass Wiz auf die Prämien für ganz bestimmte Pakete,die speziell für einen Finanzdienstleister zusammengestellt werden, abstellt.
Kleine Anmerkung: Die Kompositversicherer sind aber auch nicht
schlecht??!!??
Kannst Du mir mal einige Kompositversicherer nennen?
HALT!!: Bei einigen Versicherern sind dies sogar 6 Monate.
Aber nicht alles fällt unter diese Wartezeit, z. Bsp.: a)
Schadenersatz-Rechtschutz, b) Straf- Disziplinar und
Ordnungswiedrigkeiten-Rechtschutz, c) Beratungsrechtschutz
Familien und Erbrecht
Entfällt also bei z.B. Strafrechtsschutz die Wartezeit bei allen Versicherungen? Und wie verhalten sich die Versicherungen in Falle einer vorsätzlichen Körperverletzung, ein Strafdelikt, dessen man angeklagt wird, aber asolut nicht zu verantworten hat? Normalerweise ist dieser Fall von der RS versicherung nicht gedeckt. (da vorsätzlich )Das entscheidet doch aber erst das Gericht. Bis dahin braucht man doch gerade einen Anwalt, um seine Unschuld zu beweisen.
Gruß
Malu
Im Gegensatz zu Witz finde ich eine RS-Versicherung übrigens
durchaus verzichtbar…dies nur am Rande.Ist dies deine private Meinung, oder kannst du dies auch
objektivieren?
Da ich geschrieben habe ‚ich finde‘, ist wohl hinreichend klar gestellt, daß es sich natürlich um meine persönliche Meinung handelt. Ich habe ja niemandem konkret zu- oder abgeraten…oder?
Wie objektiv objektiv ist denn Deine Sicht? 
Eine wirklich umfassende Rechtschutzversicherung ist nun mal nicht für’n Appel und 'n Ei zu haben…ich weiß nicht, was für Dich ‚ein paar Euro‘ sind. Eine Menge möglicher Risiken im Arbeitsrecht und Mietrecht sind aber z.B. über Mitgliedschaften im Mieterschutzbund oder auch in Gewerkschaften abzufedern…es gibt für etliche Fälle auch Prozeßkostenhilfe…manche Risiken sind passiv über Haftpflichtversicherungen gedeckt…
Zum Thema Bau sagst Du selber, daß ein solches Risiko in normalen Policen gar nicht enthalten ist.
Meine Auffassung ist, daß man sich gegen die Risiken versichern sollte, die existenziell sind…danach bestimmen sich notwendige und erst dann sinnvolle Versicherungen.
Am Ende (wenn man noch Geld investieren möchte) kommen die Sparten, die einen vor möglichen Ungemach schützen.
Sorry…da stehen RS-Versicherungen ziemlich am Ende der Kette.
Aber es gibt natürlich Leute, die jeden Strafzettel über ihren Verkehrsrechtschutz abzuschmettern versuchen…ob da aber nun ein wirkliches existenzielles Risiko dahinter steht wage ich zu bezweifeln.
Deshalb ‚verzichtbar‘…das nun aber bitte nicht mit ‚völlig unsinnig‘ gleichsetzen!
Gruß Maid 
Hallo Martin,
Nicht so ganz, sondern:Sobald die RS als eigenständiges
Unternehmen fimiert, hast du kein Problem. Vertraglich
geregelt!!Woran erkennt man, ob die RS als eigenständiges Unternehmen
firmiert?
Wie ist das z.B. bei der Allianz?
Am Namen des Rechtschutzversicherers, der auf den Anträgen bzw. mit Policen dann auch so drauf steht (da heißt es dann richtig Rechtschutzversicherer AG). Die Victoria ist z.B. mit der DAS verbunden und die AXA mit dem Roland-Rechtschutz. Ich glaube die Allianz hat auch eine eigene Tochter die sogar ‚Allianz Rechtsschutz‘ heißt.
Compact-Produkte sind natürlich vorzuziehen. Der Baustein
Mietrechtschutz umfaßt auch das selbstbewohnte Eigentum und
als Selbstständiger bekommst du gar keine RS für
nichtselbstständige (andere Bedarfssituation)Ist das bei jeder Versicherung so?
Im großen und ganzen schon.
Welche Besonderen Bedingungen denn??
Kannst Du mir mal einige Kompositversicherer nennen?
Kompositversicherer sind Sachversicherer. Unter Kompositgeschäft versteht man grob gesagt alles außer Leben-, Kranken- und ähnlichen Versicherungen, die sich mehr auf’s Geld beziehen…
Das sind sehr verschieden angelegte Geschäftsfelder und deshalb werden die i.d.R. auch getrennt. (es gibt also z.B. auch eine Allianz Lebensversicherung AG)
HALT!!: Bei einigen Versicherern sind dies sogar 6 Monate.
Aber nicht alles fällt unter diese Wartezeit, z. Bsp.: a)
Schadenersatz-Rechtschutz, b) Straf- Disziplinar und
Ordnungswiedrigkeiten-Rechtschutz, c) Beratungsrechtschutz
Familien und ErbrechtEntfällt also bei z.B. Strafrechtsschutz die Wartezeit bei
allen Versicherungen?
Der Hintergrund von solchen Wartezeiten ist, daß man eine RS nicht erst dann abschließt, wenn man z.B. den Schadenfall schon erahnen kann um Mißbrauch vorzubeugen.
Das ist bei manchen Bausteinen natürlich gar nicht erst möglich, deshalb entfallen die Wartezeiten auch. Würde mich wundern, wenn es da Unterschiede gibt.
Allerdings liegt in den Wartezeiten auch eine der großen Problematiken von RS-Versicherungen…der Eintritt des so genannten Schadenereignis muß nämlich nach Abschluß der RS und, wenn es unter die Regelung fällt, auch nach der Wartezeit eintreten. Und die Definition des Schadenereignisses ist manchmal schwierig und schwer nachvollziehbar. U.U kann es passieren, daß ein Rechtsstreit, der sich in einem Jahr aus Deinem Mietvertrag ergibt nicht von der RS gedeckt ist, weil der Mietvertrag bereits vor fünf Jahren abgeschlossen wurde.
Und wie verhalten sich die
Versicherungen in Falle einer vorsätzlichen Körperverletzung,
ein Strafdelikt, dessen man angeklagt wird, aber asolut nicht
zu verantworten hat? Normalerweise ist dieser Fall von der RS
versicherung nicht gedeckt. (da vorsätzlich )Das entscheidet
doch aber erst das Gericht. Bis dahin braucht man doch gerade
einen Anwalt, um seine Unschuld zu beweisen.
Mit Strafrechtschutz kenne ich mich gar nicht aus, aber für alle Schadenfälle gilt, daß ein RS-versicherer dann Fälle übernimmt, wenn eine berechtigte Aussicht auf Erfolg besteht…auch eine sehr salomonische Regel .
Die Versicherung kann also auch ablehnen, wenn keine Aussicht besteht. Allerdings muß die Erfolgsaussicht glücklicherweise nicht von der Gesellschaft selbst festgestellt werden, sondern von einem Anwalt.
Gruß Maid 
Hallo Malu,
allerdings löscht die Rechtsschutzversicherung keine Feuer.
Also für bekannt werdende Fälle wird nichts geleistet. 
Gruß
Marco
Hallo Jörg,
- Die Rechtsschutzversicherung immer bei einem Anbieter
unterschreiben, bei dem du keine andere Versicherung laufen
hast (auch nicht in dem übergeordneten Konzern)! Sonst stehst
du immer dumm da, wenn du mal gegen eine Versicherung klagen
musst, die dir dann auch noch die Deckung gegen sich selbst
geben soll.
Dies ist fachlich falsch. Die Rechtsschutzschadenabteilung muss per Gesetz (VAG) ausgegliedert sein. Somit kann dieses Szenario nicht eintreten.
Einige der großen Versicherungs- und Finanzdienstleister
haben besondere Bedingungen mit den von ihnen vermittelten
Versicherungen ausgehandelt, die man anderweitig im Markt
nicht bzw. nur auf gezielte Nachfrage (da muss man dann aber
schon Fachmann sein) bekommt. Daher auch dort mal nachfragen.Ansonsten sind unabhängige Vermittler im
Versicherungsbereich immer eine gute Wahl.Was die Wartezeit angeht, so gehen alle Versicherer davon aus,
dass das die Deckungsanfrage auslösende Ereignis mindestens
ein Vierteljahr nach Vertragsschluss liegen muss. Wenn man
also erst unterschreibt, wenn das Kind schon in den Brunnen
gefallen ist, und man dann gleich Deckung haben will, ist also
schlecht. Was aber geht, ist ein offenes Gespräch zum Thema im
Vorfeld. Wenn es da nicht um Unsummen geht und das Risiko
erträglich ist, kann man oft eine Ausnahme für den konkreten
Fall hinbekommen, wenn man dann auch gleich langfristig
unterschreibt. Dies ist natürlich eine eigene
Koste-/Nutzenüberlegung, die jeder für sich im Einzelfall
anstellen muss.
Möglich, allerdings glaub ich das nicht. Dies würde dem Prinzip der Versicherung widersprechen. Zudem kommt, dass man dann den Schaden auch gleich selber zahlen kann.
Gruß
Marco
Hallo Malu,
Woran erkennt man, ob die RS als eigenständiges Unternehmen
firmiert?
Wie ist das z.B. bei der Allianz?
Das ganze Unternehmen muss nicht eigenständig sein, lediglich die Schadenabteilung. In der Regel wird dann allerdings das ganze Unternehmen ausgegliedert. Wenn es eine Allianz Rechtsschutz AG gibt, dann ist das ein eigenständiges Unternehmen. Die Allianz Holding vereint dann lediglich alle Unternehmen.
Compact-Produkte sind natürlich vorzuziehen. Der Baustein
Mietrechtschutz umfaßt auch das selbstbewohnte Eigentum und
als Selbstständiger bekommst du gar keine RS für
nichtselbstständige (andere Bedarfssituation)Ist das bei jeder Versicherung so?
In der Regel ja.
Könnte mir vorstellen, dass Wiz auf die Prämien für ganz
bestimmte Pakete,die speziell für einen Finanzdienstleister
zusammengestellt werden, abstellt.
Auch auf die Leistung und den Tatbestand der Unterscheidung zwischen Ereignis- und Kausaltheorie. Dazu findest du etwas in den Faq´s. FAQ:598
Kannst Du mir mal einige Kompositversicherer nennen?
Das sind all die Versicherer, die Schaden- und Summenversicherungen, sowie Aktiva (Sach)- und Passiva (Haftpflicht)- Versicherungen anbieten. Also nahezu alle Versicherer.
Entfällt also bei z.B. Strafrechtsschutz die Wartezeit bei
allen Versicherungen?
Weitestgehend ja. Genaueres kannst du den Bedingungen entnehmen.
Und wie verhalten sich die
Versicherungen in Falle einer vorsätzlichen Körperverletzung,
ein Strafdelikt, dessen man angeklagt wird, aber asolut nicht
zu verantworten hat? Normalerweise ist dieser Fall von der RS
versicherung nicht gedeckt. (da vorsätzlich )Das entscheidet
doch aber erst das Gericht. Bis dahin braucht man doch gerade
einen Anwalt, um seine Unschuld zu beweisen.
Hierbei wird meist solange ein Vorschuss gewährt, den du ggf. bei Vorsatztatbestand dann rückwirkend entzogen bekommst.
Gruß
Marco
Hallo Maid,
ich finde nur eine RS wichtig. Die Verkehrs-RS. Zumindest für jeden, der ein Auto fährt. Weil man heutzutage so schnell angezeigt wird.
Alles andere sind Ansprüche und dafür habe ich meine Haftpflicht.
Und ich klage nicht, bzw. kann ich das auch weitestgehend außergerichtlich klären. 
Gruß
Marco
Wie objektiv objektiv ist denn Deine Sicht?
So objektiv sie als Anwalt sein kann, der täglich erlebt, dass Leute mit durchaus mit Erfolg abwehrbaren Forderungen konfrontiert werden, bzw. durchaus durchsetzbare Forderungen haben, hierauf aber rein aus Kostengründen verzichten (müssen).
Eine wirklich umfassende Rechtschutzversicherung ist nun mal
nicht für’n Appel und 'n Ei zu haben…ich weiß nicht, was für
Dich ‚ein paar Euro‘ sind.
Müsste bei meiner (ja, sogar als Anwalt habe ich eine) aktuell mal nachsehen, was sie genau kostet, aber mehr als ein ordentliches Essen mit meiner Frau ist es nicht.
Eine Menge möglicher Risiken im
Arbeitsrecht und Mietrecht sind aber z.B. über
Mitgliedschaften im Mieterschutzbund oder auch in
Gewerkschaften abzufedern
Oh, da bin ich immer sehr vorsichtig. Gerade im Bereich Arbeitsrecht und Gewerkschaften habe ich schon mehr üble Geschichten als vernünftig betriebene Prozesse gesehen. Da heißt es dann oft lapidar, dass man sich gerade mit dem ein oder anderen Unternehmen momentan aufgrund wichtiger global bedeutsamer Verhandlungen nicht anlegen möchte, oder dass man an einer bestimmten Regelung aus allgemeinen Gründen momentan nicht rütteln möchte, … Habe selbst zu Zivi- und Studizeit alleine drei entsprechende Dinge erlebt.
…es gibt für etliche Fälle auch
Prozeßkostenhilfe…
Wenn du denn bedürftig bist, ja. Wenn du aber zu der bedauernswerten Kaste der hart arbeitenden und nicht unbedingt üppig Verdienenden gehörst, … Ganz abgesehen davon, muss man die, wenn man nicht gerade vollkommen verarmt ist, zurückzahlen und außerdem deckt sie auch nur die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. D.h. wenn du verlierst und der Gegner war anwaltlich vertreten, löhnst du für den.
manche Risiken sind passiv über
Haftpflichtversicherungen gedeckt…
Na ja, stimmt und stimmt auch wieder nicht, denn was z.B. gerne im Kfz-Bereich gemacht wird, ist ohne eigene RSV oft nicht unbedingt lustig. Da wird dann einfach bezahlt, du wirst hochgestuft und so holt sich die Haftpflicht dann das Geld von dir zurück. Hast du privat eine Rechtsschutzversicherung hast du dann die Möglichkeit dich recht unabhängig von deiner Versicherung (notfalls nachträglich) darum zu kümmern, dass der Gegner seinen Teil dazutut.
Meine Auffassung ist, daß man sich gegen die Risiken
versichern sollte, die existenziell sind
OK, wenn für dich der Verlust von Arbeitsplatz, Wohnung und ähnlichen Kleinigkeiten nicht existentiell ist.
Gruß vom Wiz
Hallo Jörg,
- Die Rechtsschutzversicherung immer bei einem Anbieter
unterschreiben, bei dem du keine andere Versicherung laufen
hast (auch nicht in dem übergeordneten Konzern)! Sonst stehst
du immer dumm da, wenn du mal gegen eine Versicherung klagen
musst, die dir dann auch noch die Deckung gegen sich selbst
geben soll.Dies ist fachlich falsch. Die Rechtsschutzschadenabteilung
muss per Gesetz (VAG) ausgegliedert sein. Somit kann dieses
Szenario nicht eintreten.
Soweit die Theorie, und wie sieht es in der Praxis aus? Schon irgendwie komisch, dass eigentlich keine Deckungsanfrage bei der XY-Rechtschutzversicherungs-AG gegen die XY-Lebensversicherungs-AG mal anstandslos positiv beschieden wird, oder?
Gruß vom Wiz