Hallo ich habe eine Frage, meine Rechtsschutzversicherung hat mir per heute ein Schreiben geschickt mit einer Kündigung, Versicherungsschutz endet einen Monat nach Zugang des Schreibens.
Die machen mir aber ein Angebot dass ich den Vertrag ab Kündigungszeitpunkt mit einer geänderten Selbstbesteiligung weiterführen kann.Ich soll bis Ende Oktober bescheid geben ob ich das Angebot annehmen will.Die Laufzeit meines eigentlichen Vertrages ging immer vom 1.1. bis zum 1.1. nächsten Jahres.
Jetzt meine Fragen, was tun? Einfach hinnehmen und hoffen dass man eine andere Versicherung findet? Ich habe schon gelesen, dass wenn einem die Versicherung gekündigt hat man so gut wie keine andere Versicherung mehr findet.
Das Angebot annehmen und Vertrag dann mit den geänderten Konditionen laufen lassen? die Selbstbeteiligung ist immens hoch und für mich nicht rentabel.
Angebot annehmen und dann selber kündigen und auf normalem Weg eine Versicherung suchen? (lt. dem §13 in den Versicherungsbedingungen kann ich auch vorzeitig kündigen wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind).? Reicht hierfür überhaupt die Frist? bzw. bin ich dann bei dem Fortführungsangebot nicht gleich 1 Jahr gebunden?
Gekündigt wurde die Versicherung aus einem Grund den ich glaube zu wissen und der nichts mit den „normalen“ Handhabungen bei Versicherungen zu tun hat. Dagegen zu klagen wäre aber Geldverschwendung.
Hallo,
das ist ja der schlimmste Fall, den man sich als Rechtsschutzkunde vorstellen kann.
Mei Vorschlag wäre wie selber schon geschildert. SB annehmen und selber zum Ablauf kündigen. Diese Kündigung ist dann ordentlich vom Kunden und kann nicht negativ in einer zentralen Datei vermerkt werden. Über die Gründe der Kündigung brauchen wir nicht sprechen und die besonderen Gründe für eine außerordentliche Kündigung hat die Gesellschaft schon genutzt.
Fazit: Geänderte Konditionen annehmen und ordentlich zum Ablauf kündigen, danach neue Rechtsschutzgesellschaft suchen. Welche Gesellschaft hat eigentlich gekündigt?
Nun mal langsam; natürlich kann jeder Vertrag gekündigt werden und es gibt unterschiedliche Grundlagen. - - Eine davon wäre die Schadenshäufigkeit.
Welche Bedingung bei Ihnen zum Tragen kommt, hängt auch wesentlich von dem Bedingungswerk ab, das Ihrem Vertrag zu Grunde liegt.
Also von wann sind die ARB ?
Welche Gesellschaft ?
Wieviele Schäden ?
Selbstbeteiligung ist kein Unglück, denn es gibt Prozesse, das spielt die SB wirklich eine nur untergeordnete Rolle.
Also - - Eines nach dem Anderen; wir können im Gespräch bleiben.
Zunächst guten Abend!
Manfred
HDI hat gekündigt. Nur wenn ich das Angebot annehme wie lange bin ich dann an die Versicherung gebunden bzw. wann kann ich dann kündigen denn ein ganzes Jahr über dann die hohe Selbstbeteiligung das lohnt sich bei mir überhaupt nicht.
ARB-HG 2008
HDI
Die Schäden das kann ich nicht genau sagen, was zählt als Schaden wenn man bei der Versicherung anruft und sich eine kostenlose Rechtsberatung holt? Wenn man sich eine Übernahme für einen Rechtsschutzfall einholt aber dann keinen Anwalt einschaltet oder wenn man einen Anwalt einschaltet?
Wenn der Fall zählt wenn ich einen Anwalt einschalte waren das seit 2007 (Schadenstage gerechnet)5 Fälle mit geringem Wert und zwei davon ohne Aussicht auf Erfolg da die Verkäufer nicht mehr auffindbar sind. Laut der Auflistung der Versicherung wurden für zwei Fälle Entschädigungen gezahlt, alles andere ohne Zahlung.
Die Selbstbeteiligung war für mich deshalb wichtig weil ich viel im Internet kaufe und da leider einie Male an falsche Verkäufer geraten bin.
HDI hat gekündigt. Nur wenn ich das Angebot annehme wie lange
bin ich dann an die Versicherung gebunden bzw. wann kann ich
dann kündigen denn ein ganzes Jahr über dann die hohe
Selbstbeteiligung das lohnt sich bei mir überhaupt nicht.
Die Laufzeit muß daqnn erfragt werden! Normalerweise bleibt die Laufzeit. Es handelt sich nicht um einen neuen Vertrag nur um eine Vertragsänderung. Da es sich wahrtscheinlich nicht mehr bis Ende September machen läßt, klappt das mit der Kündigungsfrist 3 Monate zum Ablauf. In diesem Fall 1.1.
auf dem Schreiben mit den geänderten Konditionen steht auch „Fortführungsangebot“.
Habe ich dann nicht die Kündigungsmöglichkeiten nach dem §13 wenn zwei Schäden innerhalb 12 Monaten eingetragen sind dass ich vorzeitig kündigen kann?(den Grund gibt nämlich der Versicherer an um kündigen zu können)
HDI hat doch die Kündigung schon ausgesprochen. Für die eigene Kündigung ist es zu spät! Es sei denn HDI würde die Kündigung zurückziehen.
Das Fortführungsangebot ist doch nur die kleine Hintertür um zu bleiben und nicht vom Versicherer gekündigt zu werden.
Angebot annehmen und zum späteren Zeitpunkt (Ablauf) selber kündigen oder kündigen lassen (Istzustand) und mit Sicherheit keine neue Gesellschaft finden.
nein ich meine wenn ich das Fortführungsangebot annehme und dann den Vertrag vorzeitig kündige mit den Argumenten nach dem §. Dann reicht es aus wenn ich z.B. das Angebot innerhalb dieser Woche annehme und dann regulär zum 31.12.2010 kündige?
nein ich meine wenn ich das Fortführungsangebot annehme und
dann den Vertrag vorzeitig kündige mit den Argumenten nach dem
§. Dann reicht es aus wenn ich z.B. das Angebot innerhalb
dieser Woche annehme und dann regulär zum 31.12.2010 kündige?
Jetzt verstehe ich! Das kann man probieren. Sollte es nicht klappen, kann der vertrag zum ablauf immernoch gekündigt werden. es gibt nichts zu verlieren.
ok dann muss ich aber bevor ich das alles mache nachfragen wie lange dann die laufzeit wäre wenn ich das fortführungsangebot annehme. Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.
Ja- ja- die ARB 2008 - schauen Sie sich einmal den § 13 an:
2) Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von
zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle, sind der Versicherungsnehmer
und der Versicherer nach Anerkennung der Leistungspflicht für den zweiten oder
jeden weiteren Rechtsschutzfall berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
(3) Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang
der Ablehnung des Rechtsschutzes gemäß Absatz 1 oder Anerkennung der Leistungspflicht
gemäß Absatz 2 zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang
beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen,
dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum
Ende des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim
Versicherungsnehmer wirksam.
Also - als Versicherungsfall zählt auch die Beratung aus dem Beratungsrechtsschutz;
auch kostenlos abgewickelte Fälle werden gewertet, weil ja mathematisch der „Häufigkeit“ Kalkulationsgrundlage ist.
Es ist nicht ganz unkompliziert das nachzuvollziehen. Aber was sagt denn Ihr Berater, der Agent ?
Möglicherweise kann ich Ihnen bei dem Problem eines neuen Versicherers helfen. - -
Schaunwermal !
Bis dann!
Manfred
das ist ja gut zu wissen dass ALLES gewertet wird das hätte mir ja jemand sagen müssen. ich als Laie gehe davon aus, dass nur das relevant ist was auch wirklich dann zu einem Anwalt geht und Kosten durch Dritte verursacht. Wer mein Berater oder Agent ist kann ich nicht mehr sagen da der Vertrag bereits 2008 abgeschlossen wurde (über vergünstigte Mitarbeiterrabatte)
Wenn es Mitarbeiter-Rabatte gegeben hat, dann muss doch auch ein Träger dieser Vergünstigung da sein ?
Also - alternativ ist immer noch die Anerkennung der Selbsbeteiligung. - -
Denn im richtigen Prozessfall geht es auch um richtige Summen - - - Tausende !!
Wie hoch soll die SB sein ?
Wo haben Sie denn Ihre KFZ-Versicherung ?
Der Agent müsste doch an Ihrem Bestand interessiert sein. - -
Man kann natürlich weiter überlegen !
Gruß aus Unna
Manfred
Die Vermittlung war damals über einen Berater eines Warenhauses. Ich habe denjenigen aber nie kontaktiert sondern immer die Versicherung bei Fragen. Meine KFZ Versicherung habe ich bei einem anderen Versicherer dieser wickelt aber Rechtsschutzversicherungen nur mit SB ab. Eine SB ist für mich deshalb relevant da ich hauptsächlich Fälle im Vertragsrecht habe. Die SB sollte schon sei 0€ liegen wenn alle Rechtsberatungen etc. in die Statistik mit eingerechnet werden.
Oh - Oh - das wird schwierig - - -
das würde ich auch keinem Abschluss-Vermittler so sagen.
Recht haben und Recht bekommen ist immer noch zweierlei; es geht hier um Absicherung eines - - - noch - - unbekannten Risikos - -nicht aber um Vorab-Gewinn-Kalkulation für den Versicherten. - -
Auch wieder schwierig gell ?
Aber - - da werden Sie sich wohl schon auf eine SB einlassen müssen. - - Gibt es in Ihrer Nähe einen D.A.S.-Agenten ?
Den würde ich einmal aufsuchen.
Wie ist denn der Umfang Ihrer Absicherung ?
Optimal ? oder nur Ausschnitt ?
Tut mir leid, aber ohne finanzielle Mehrbelastung werden Sie Ihr Problem wohl nicht lösen können.
Manfred
das ist alles etwas kompliziert. ich habe mal nachgesehen die Vermittlung damals ging über ein Unternehmen welches jetzt bei ERGO dabei ist. Ich habe mal bei ERGO eine Berechnung gemacht aber diese ist Uferlos. Mit einer Mehrbelastung werde ich wohl rechnen müssen sofern ich nicht weiß ob ich nochmal eine Versicherung mit Vergünstigungen bekomme. Allerdings wären z.B. 300 euro das doppelte was ich jetzt gezahlt habe im Jahr. Der Umfang der Versicherung sollte vorsichtshalber, Privat-Verkehr und Beruf mit einschließen bezüglich der Versicherungshöhen habe ich mir nie Gedanken gemacht da für mich nur die telefonische Rechtsberatung wichtig war und die Selbstbeteiligung.
ich empfehle, mit dem RS-Versicherer Kontakt aufzunehmen und ihn bitten, dass Sie außerordentlich kündigen können. Meist akzeptieren die Versicherer diesen Wunsch.
mfG
Dr.S.
ich empfehle, mit dem RS-Versicherer Kontakt aufzunehmen und
ihn bitten, dass Sie außerordentlich kündigen können. Meist
akzeptieren die Versicherer diesen Wunsch.
mfG
Dr.S.
habe gerade bei der Versicherung angerufen und mich über den Saachverhalt bei Fortführung mit SB erkundigt.
lt. der netten Mitarbeiterin wäre die Laufzeit wenn ich das Angebot annehme geändert d.h. wenn ich z.B. für morgen das Angebot annehme würde die Laufzeit vom 30.9.2010 bis 30.9.2011 bestehen d.h. ich kann erst 2011 kündigen. Sie meinte aber dass ich wenn ich das Angebot annehme vermerken könnte dass ich die Laufzeit wie bisher haben möchte dann kan man sehen ob man das umstellen kann. Weil sie ja möchten dass ich zufrieden bin…mir aber erst eine Kündigung schicken…naja…Sie meinte auch, dass ich irgendwie die 3 Monate Kündigungsfrist nicht mehr schaffen würde? Ich würde ja wenn dann kündigen nach § 13 so wie die Gesellschaft dass bei mir jetzt ja auch machen möchte.
also ich habe jetzt nochmals bei der Versicherung angerufen, das fortführungsangebot das die mir machen wäre ein neuer vertrag und die vertragslaufzeit wäre dann wieder 1 jahr ab antragseingang. da ich aber jetzt eine laufzeit für 1.1.-1.1. folgejahr habe und wenn ich z.b. das angebot zum 30.9. annehme was passiert dann mit den geleisteten zahlung vom 30.9.-30.12.2010?der vertrag würde laut versicherung vom 30.9.2010 bis zum 30.9.2011 laufen. außer ich würde die laufzeit ändern lassen auf kulanz wieder auf jahresbeginn. irgendwas ist hier komisch. ich habe ja auch die kündigung mit 23.9.2010 datum erst am 28.09.2010 erhalten und 3 Monatskündigungsfrist läuft zum 30.9.2010 aus. also laut der dame der versicherung habe ich keine chance die versicherung dieses jahr zu kündigen. die binden mich quasi 1 jahr noch an die versicherung oder ich bekomme eben einen schlechten eintrag und keine versicherung mehr.