Referenzen

Hi,

nehmen wir an, jemand richtet eine Bewerbungs-Website ein, auf die nur zugreifen kann, wer Benutzerkennung und Passwort kennt.
Nehmen wir weiter an, auf dieser Seite gibt es einen Punkt „Referenzen“.

Frage: Dürfen hier ohne Wissen des aktuellen Arbeitgebers Projekte genannt und evtl. abgebildet bzw. verlinkt sein, die der Arbeitnehmer auf seiner derzeitigen Arbeitsstelle erstellt hat? Das sind ja im Prinzip Referenzen. Neben jedem Projekt würde eine Beschreibung stehen, welchen Anteil der Bewerber am jeweiligen Projekt hatte (z. B. Layout-Erstellung etc.).

Danke schonmal,
Cess

Sehr heikel, Sandra!
Ohne Wissen und Zustimmung des Arbeitgebers baut dieser ganz fix die Brücke zur Preisgabe von Betriebsgeheimnissen, von der Du anschließend mit allen Konsequenzen gestürzt wirst.
Schon die Art und Weise der Darstellung kann als Geschäftsschädigung ausgelegt werden, wenn sie den Vorstellungen aus dem Chefbüro nicht gefällt.

Tino

Hi,

Sehr heikel, Sandra!

drum frag ich.

Ohne Wissen und Zustimmung des Arbeitgebers baut dieser ganz
fix die Brücke zur Preisgabe von Betriebsgeheimnissen, von der
Du anschließend mit allen Konsequenzen gestürzt wirst.
Schon die Art und Weise der Darstellung kann als
Geschäftsschädigung ausgelegt werden, wenn sie den
Vorstellungen aus dem Chefbüro nicht gefällt.

Naja, die Frage war ja auch, ob es einen Unterschied macht, dass die Seite nicht für jeden zugänglich wäre, sondern eben „nur“ für potenzielle neue Arbeitgeber, die bei einer Online-Bewerbung das Passwort bekommen.

Wie kann man denn auf sichere Art und Weise Referenzen vorzeigen?

Grüße
Cess

Hallo!

Dürfen hier ohne Wissen des :aktuellen Arbeitgebers
Projekte genannt und evtl. :abgebildet bzw. verlinkt :sein…

Unter gar keinen Umständen! Ein derartig „dicker Hund“ kann u. U. schweren Schaden anrichten und der betroffene Mitarbeiter riskiert seinen Job.

Gruß
Wolfgang

Naja, die Frage war ja auch, ob es einen Unterschied macht,
dass die Seite nicht für jeden zugänglich wäre, sondern eben
„nur“ für potenzielle neue Arbeitgeber, die bei einer
Online-Bewerbung das Passwort bekommen.

Das macht es nicht besser. Ein neuer Arbeitgeber, die sich für den aktuellen Wirkbereich des zukünftigen Ex-Arbeitgebers interessiert, ist - mehr oder weniger - als ein Mitbewerber anzusehen. Sich berührende oder überschneidende Interessen fallen unter den Sammelbegriff „Konkurrenz“.

Wie kann man denn auf sichere Art und Weise Referenzen vorzeigen?

Ohne über vitale Interessen des Noch-Arbeitgebers zu sprechen? Puh… ich weiß es nicht, es ist eine Gratwanderung!
Dazu kommt natürlich noch, dass Dein Umgang mit Informationen über den Noch-Arbeitgeber dem zukünftigen Arbeitgeber gleichzeitig auch mitteilt, wie mit Informationen über ihn selbst umgegangen wird, sollte das neue Arbeitsverhältnis eines Tages enden.

Ich weiß schon, was Du willst, Sandra. Aber es ist halt schwierig. Mir will auch nichts Schlaues dazu einfallen.

Tino

Hallo Cess!

…sondern eben „nur“ für :stuck_out_tongue:otenzielle neue Arbeitgeber

Gerade diese Personengruppe geht es nichts an, woran oder für wen die Konkurrenz gerade arbeitet.

Wie kann man denn auf sichere :Art und Weise Referenzen
vorzeigen?

Mit ausdrücklichem Einverständnis der genannten und abgebildeten Betriebe/Personen geht alles, ohne Einverständnis geht nichts. Im übrigen wird eine als Referenz gedachte Darstellung, die mit Indiskretionen und nicht autorisierter Veröffentlichung von Betriebsinterna einher geht, zukünftige Auftraggeber abschrecken.

Gruß
Wolfgang

Hallo Cess!

Naja, die Frage war ja auch, ob es einen Unterschied macht,
dass die Seite nicht für jeden zugänglich wäre, sondern eben
„nur“ für potenzielle neue Arbeitgeber, die bei einer
Online-Bewerbung das Passwort bekommen.

Betriebsgeheimins ist Betriebsgeheimnis ist Betriebsgeheimnis…
Da gibt es keine Ausnahmen.

Wie kann man denn auf sichere Art und Weise Referenzen
vorzeigen?

Was für Projekte waren das denn?
Du schreibst „Layout“ aber von was WEB-Seite, PCB, Klobrille???
Wem gehören die Projektergebnisse, dem Arbeitgeber oder eventuell einem Dritten?

Ein Beispiel:
Natürlich darf man folgendes sagen „Als Webmaster und Designer bin ich verantworlich für die Internetpräsenz meines Arbeitgebers“.

Man darf aber in der Regel nicht sagen „Als Webmaster und Designer bin ich verantworlich für die Internetpräsenz der Firma XY“ wobei dann XY nicht der aktuelle Arbeitgeber ist.

Man kann aber doch jedes Projekt umschreiben, der eventuelle neue Arbeitgeber kann doch sowieso nicht prüfen ob man wirklich bei diesem aktuellen Projekt mitgearbeitet hat.

Vieleicht so in der Art…
In einem aktuellen Entwicklungsprojekt aus dem Consumerelectronics Bereich habe ich eigenverantwortlich das Design des Gehäuses geleitet. Der Umgang mit modernen Tools wie Lineal und Bleistift war dort genauso wichtig, wie auch erhebliche Kenntnisse der Farblehre um eine ansprechendes Design zu erstellen.

Gruß
Stefan

Hey,

Gerade diese Personengruppe geht es nichts an, woran oder für
wen die Konkurrenz gerade arbeitet.

es geht ja nicht um laufende Projekte sondern um abgeschlossene.
Ach ja, die betreffenden Projekte sind auch im Netz abgebildet, sprich, es kann ohnehin jeder anschauen (und bestellen).
Angedacht war zum Beispiel eine Verlinkung zu der Seite mit Anabe der Beteiligung des Arbeitnehmers.

Mit ausdrücklichem Einverständnis der genannten und
abgebildeten Betriebe/Personen geht alles, ohne Einverständnis
geht nichts. Im übrigen wird eine als Referenz gedachte
Darstellung, die mit Indiskretionen und nicht autorisierter
Veröffentlichung von Betriebsinterna einher geht, zukünftige
Auftraggeber abschrecken.

Ja, das ist klar. Aber auch unter den oben genannten Umständen? Es würden ja keine Firmeninterna preisgegeben sondern nur erwähnt: „das, was auf der Seite da zu sehen ist, hat xy gelayoutet, betreut etc.“ oder so ähnlich.

Grüße
Cess

Hey Tino,

Das macht es nicht besser. Ein neuer Arbeitgeber, die sich für
den aktuellen Wirkbereich des zukünftigen Ex-Arbeitgebers
interessiert, ist - mehr oder weniger - als ein Mitbewerber
anzusehen. Sich berührende oder überschneidende Interessen
fallen unter den Sammelbegriff „Konkurrenz“.

ja, das ist klar, aber es geht nicht um laufende Projekte oder um Angaben, wie die verwirklicht wurden (siehe auch meine anderen Antworten).

Wie kann man denn auf sichere Art und Weise Referenzen vorzeigen?

Ohne über vitale Interessen des Noch-Arbeitgebers zu sprechen?
Puh… ich weiß es nicht, es ist eine Gratwanderung!

Siehe oben, es geht um Projekte, die ohnehin im Netz verewigt und für jeden sichtbar sind.

Dazu kommt natürlich noch, dass Dein Umgang mit Informationen
über den Noch-Arbeitgeber dem zukünftigen Arbeitgeber
gleichzeitig auch mitteilt, wie mit Informationen über ihn
selbst umgegangen wird, sollte das neue Arbeitsverhältnis
eines Tages enden.

Darum sollen auch zum Beispiel keine Konzepte etc. veröffentlicht werden, sondern nur Links zu den (fertigen) Projekten mit Angabe, welchen Anteil der Arbeitnehmer daran hatte.

Danke aber für eure Überlegungen!
Cess

Hey,

Betriebsgeheimins ist Betriebsgeheimnis ist
Betriebsgeheimnis…

es geht aber nicht um Geheimnisse sondern um fertige Produkte, die auch übers Netz verkauft werden.

Was für Projekte waren das denn?

Lehrfilme und Webseiten hauptsächlich.

Wem gehören die Projektergebnisse, dem Arbeitgeber oder
eventuell einem Dritten?

Nein, kein Dritter, dem Arbeitgeber.

Man kann aber doch jedes Projekt umschreiben, der eventuelle
neue Arbeitgeber kann doch sowieso nicht prüfen ob man
wirklich bei diesem aktuellen Projekt mitgearbeitet hat.

Da es sich aber zu einem großen Anteil um Layout handelt, wäre es schön, sagen zu können „guck, DAS Projekt wurde von xy bearbeitet“, um eben zu zeigen, das xy was kann.

Vieleicht so in der Art…
In einem aktuellen Entwicklungsprojekt aus dem
Consumerelectronics Bereich habe ich eigenverantwortlich das
Design des Gehäuses geleitet. Der Umgang mit modernen Tools
wie Lineal und Bleistift war dort genauso wichtig, wie auch
erhebliche Kenntnisse der Farblehre um eine ansprechendes
Design zu erstellen.

Ja, so in der Art sieht auch das derzeitige Anschreiben in Bewerbungen aus. Es ging eben darum, ob man fertige Projekte nicht auch direkt verlinken kann. Da werden doch keine Geheimnisse ausgeplaudert, oder seh ich das falsch?

Grüße
Cess

Hallo!

es geht ja nicht um laufende Projekte sondern um
abgeschlossene.
Ach ja, die betreffenden Projekte sind auch im Netz
abgebildet…

Spielt alles keine Rolle. Ohne Einverständnis des betreffenden Unternehmens darfst Du nichts ins Netz stellen.

Es würden ja keine :Firmeninterna preisgegeben
sondern nur erwähnt: „das, :was auf der Seite da zu sehen :ist, hat xy gelayoutet, :betreut etc.“

Auch das sind keine Inhalte, die für jedermann zur beliebigen Verwendung freigegeben sind.

Wenn ich richtig verstehe, möchtest Du Leute vermitteln, die noch in Lohn und Brot stehen und sich verändern möchten. Deshalb möchtest Du keine Genehmigung des betreffenden Unternehmens einholen. So ungefähr? Falls ja, dann muß lückenlose Diskretion gegenüber allen Beteiligten erstes Gebot sein. Für alle Infos, die Rückschlüsse auf Personen und Unternehmen zulassen, muß bei Dir Endstation sein. Du kannst in solcher Situation nur anonymisierte Beschreibungen des zu Vermittelnden und seiner Berufserfahrungen ins Netz stellen. Auf Bilder aus Unternehmen und Fotos von Personen solltest Du verzichten. Andernfalls wirst Du erleben, was für ein Dorf die Welt ist und welche ungeahnten Querverbindungen es überall gibt, allemal innerhalb einer Branche oder Berufsgruppe.

Gruß
Wolfgang

Hallo Cess!

Da es sich aber zu einem großen Anteil um Layout handelt, wäre
es schön, sagen zu können „guck, DAS Projekt wurde von xy
bearbeitet“, um eben zu zeigen, das xy was kann.

Wenn das Projekt/Produkt öffentlich ist und allgemein bekannt ist, das der aktuelle Arbeitgeber Urheber ist, dann darf man sowas in der Bewerbung durchaus nennen.

Ich dürfte doch sagen …
„Als Projektverantworlicher bei Fa. XY habe ich das Produkt KeineAhnung erfolgreich geleitet.“

Das ich bei XY arbeite ist kein Gehemnis, das ich Projektleiter bin steht auf der Visitenkarte, das Fa. XY ein Produkt KeineAhnung hat ist öffentlich bekannt, einzig der Schluß wer ist Projektleiter, war vorher möglicherweise unbekannt.

Gruß
Stefan

Hey,

Wenn ich richtig verstehe, möchtest Du Leute vermitteln, die
noch in Lohn und Brot stehen und sich verändern möchten.
Deshalb möchtest Du keine Genehmigung des betreffenden
Unternehmens einholen. So ungefähr?

nein, völlig falsch. :smile:
Eigentlich darf man ja hier nicht von „mir“ sprechen, aber da du so fragst: ich hab nur eine befristete, schlecht bezahlte Stelle und muss dringend was anderes finden. Es geht also um meine eigene Darstellung im Netz.
Sprich, im Lebenslauf steht ohnehin der Unternehmensname, außerdem wird erwähnt, was alles zu den Arbeitsaufgaben gehört. Jemand, der sich die Zeit nimmt, wird also im Netz nachschaun können, welche Produkte ich bearbeitet habe. Die Frage war nur, ob ich auf der Bewerbungsseite dahin verlinken darf.

Grüße
Cess

Hallo!

Da werden doch keine
Geheimnisse ausgeplaudert, :oder seh ich das falsch?

Jeder kann sich an den fünf Fingern abzählen, daß ein bestimmtes Unternehmen regelmäßig Geldbomben zur Bank trägt. Das berechtigt aber niemanden, ins Netz zu stellen, daß Herr xy für das Projekt Geldbomben-zur-Bank-bringen zuständig ist. Informationen aus Unternehmen kommen nur von Mitarbeitern des Unternehmens, die dazu autorisiert wurden. Es ist nicht Sache Außenstehender, zu entscheiden, was Betriebsinterna sind und was nicht und in welchem Umfeld und Zusammenhang Informationen nach außen gelangen. Du bist auch nicht berechtigt, ein Foto aus einem überall herum liegenden Aldi-Flyer nach Gutdünken zu verwenden. Die Rechte an der wie auch immer gearteten Nutzung dieser Bilder hast Du eben nicht. Wenn Du das Bild nur verwendest, um zu zeigen, was ein Mitarbeiter mal gemacht hat, ändert das gar nichts. Du verwendest dabei anderer Leute Sachen und Rechte. Rein privat und nur für Dich kannst Du machen, was Du willst. Aber ins Netz stellen und womöglich noch gewerblich, werden Urheber nicht witzig finden.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
also wenn das Unternehmen das Produkt selbst schon im Netz veröffentlicht hat sollte eine reine Verlinkung dorthin schon problemlos sein.
Nur Theorie - ich könnte doch sicher auf die Seite von Datacard deeplinken, um zu sagen, ‚die Mechanik hierfür habe ich konstruiert‘, natürlich OHNE Nennung von Einzelheiten. Wenn das noch passwortgeschützt ist und nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist, ist es ja noch nicht einmal veröffentlicht.
Natürlich habe ich z.B. unseren Firmenkatalog mit den Dichtigkeitsprüfmaschinen zu Vorstellungsgesprächen mitgenommen, um zu zeigen, wo ich mitgearbeitet habe.
Gruß
Peter

Hallo!

Jemand, der sich die Zeit :nimmt, wird also im Netz
nachschaun können, welche :stuck_out_tongue:rodukte ich bearbeitet habe. :smiley:ie Frage war nur, ob ich auf :der Bewerbungsseite dahin :verlinken darf.

Das sehe ich als grenzwertig an. Bewahre Detailinfos und Arbeitsproben für die Bewerbungsmappe auf. Es muß nicht alles im Netz stehen und es kommt gar nicht gut an, wenn eine Bewerberin mit Dingen, an denen der frühere Arbeitgeber die Rechte hat, allzu freigiebig umgeht.

Gruß
Wolfgang

Mh,

Aber ins Netz stellen und womöglich
noch gewerblich, werden Urheber nicht witzig finden.

entschuldige, wenn ich nochmal blöd nachfrage, aber dann ist es also nicht ok, wenn ich auf einer Seite mit Passwortschutz auf die Website des derzeitigen Arbeitgebers verlinke, wo die Produkte verkauft werden, die ich erstellt habe?
Wenn ich ein Bewerbungsschreiben per Post verschicke wird darin ja auch erwähnt, dass ich an der Produktion der Lehrfilme etc. bei der Firma xy beteiligt war.

Die Produkte sollen nicht auf meiner Seite bildlich dargestellt werden und es ist auch keine Seite, die für Hinz und Kunz zugänglich ist.

Aber ich gewöhn mich schonmal an den Gedanken, dass ich dann eben keine Referenzen habe. :frowning:

Grüße
Cess

Jubb,

Natürlich habe ich z.B. unseren Firmenkatalog mit den
Dichtigkeitsprüfmaschinen zu Vorstellungsgesprächen
mitgenommen, um zu zeigen, wo ich mitgearbeitet habe.

genau das war meine Frage, es ist doch im Endeffekt das Gleiche, oder nicht?

Grüße
Cess

Mh,

Das sehe ich als grenzwertig an. Bewahre Detailinfos und
Arbeitsproben für die Bewerbungsmappe auf. Es muß nicht alles
im Netz stehen und es kommt gar nicht gut an, wenn eine
Bewerberin mit Dingen, an denen der frühere Arbeitgeber die
Rechte hat, allzu freigiebig umgeht.

aber wo ist der Unterschied, ob ich diese Unterlagen in einer Bewerbungsmappe versende oder dem gleichen Unternehmen anstatt per Post über eine Website zur Verfügung stelle, die man nur mit Passwort einsehen kann?

Das Problem ist: Bewerbungsmappen sind zu teuer, und in meiner Branche sind Online-Bewerbungen durchaus gerne gesehen. Drum würde ich gerne auf diese günstigere Alternative zurück greifen.

Grüße
Cess

Hey,

Da es sich aber zu einem großen Anteil um Layout handelt, wäre
es schön, sagen zu können „guck, DAS Projekt wurde von xy
bearbeitet“, um eben zu zeigen, das xy was kann.

Wenn das Projekt/Produkt öffentlich ist und allgemein bekannt
ist, das der aktuelle Arbeitgeber Urheber ist, dann darf man
sowas in der Bewerbung durchaus nennen.

also doch … *verwirrtbin*

Ich dürfte doch sagen …
„Als Projektverantworlicher bei Fa. XY habe ich das Produkt
KeineAhnung erfolgreich geleitet.“

Also wäre eine Verlinkung doch ok?

Das ich bei XY arbeite ist kein Gehemnis, das ich
Projektleiter bin steht auf der Visitenkarte, das Fa. XY ein
Produkt KeineAhnung hat ist öffentlich bekannt, einzig der
Schluß wer ist Projektleiter, war vorher möglicherweise
unbekannt.

Jepp, das ist auf der Firmenhomepage nicht im Detail aufgeschlüsselt, wer was macht. Mein Name ist da aber schon genannt.

Grüße
Cess