Regelmäßig Post von GEZ

hallo,

mich interessiert der rein rechtliche aspekt.

Mal angenommen jemand bekommt mid. 1x/jahr post von der GEZ in der er jedesmal gefragt wird ob er inzwischen einen Fernseher hat.
Durch taktisches abwarten wurde in der vergangenheit herausgefunden dass GEZ nach der 1. mahnung mit grösseren geldstrafen droht.
F1: Muss man antworten? In welchen zeitabständen?
F2: Ist eine Geldstrafe bei wiederholtem nichtbeantworten theoretisch durchsetzbar? Sind solche Fälle bekannt?

danke,
pm

Hallo !

Na,die Sorge bist Du ja bald los,wenn die GEZ-Gebühr von Gerätezahl auf eine unabhängige Haushaltsabgabe umgestellt wird.

Dann wird man nicht mehr fragen,weil es denen komisch vorkommt(mir auch) man hätte weder Radio,Fernseher noch Computer.

MfG
duck313

Hallo Duck

Na,die Sorge bist Du ja bald los,wenn die GEZ-Gebühr von
Gerätezahl auf eine unabhängige Haushaltsabgabe umgestellt
wird.

Noch gibts aber die GEZ, und damit auch Probleme in dem Zusammenhang.

Dann wird man nicht mehr fragen,weil es denen komisch
vorkommt(mir auch) man hätte weder Radio,Fernseher noch
Computer.

Gibts aber. Ich kenne zwei Wohnungen, in denen kein Fernseher ist- auch nicht heimlich. Die Leute haben einfach kein Interesse daran. Ich kenne auch eine Firma, in der es weder Radio, noch TV, noch PC (an dieser Adresse) gibt. Die bekommen auch immer wieder Post von der GEZ.

Es wird es wohl reichen, einmal die Auskunft zu geben. Falls mal ein Gerät angeschafft wird, besteht sowieso die Pflicht zur Anmeldung. Wozu also immer wieder die gleiche Antwort auf die gleiche Frage, und auch gleich noch mit so unverschämten Drohungen?

Hans

…der sich fragt, was die vielen Mitarbeiter und neben- bzw. freiberuflichen „Schnüffler“ nach der Gesetzesänderung noch zu tun haben.

Mal angenommen jemand bekommt mid. 1x/jahr post von der GEZ in
der er jedesmal gefragt wird ob er inzwischen einen Fernseher
hat.

Tja, der Laden hat einfach zu viel Geld, aber bei Einnahmen zwischen 7 und 8 Milliarden, wen interessiert da schon das Porto für ein paar Millionen Briefe?

Durch taktisches abwarten wurde in der vergangenheit
herausgefunden dass GEZ nach der 1. mahnung mit grösseren
geldstrafen droht.

Das ist keine Mahnung sondern Brief 1 der Dreierreihe.

  1. Bitte melden sie sich an
  2. Melden Sie sich gefälligst an
  3. Melden sie sich an sonst… 1000€ blablabla

F1: Muss man antworten? In welchen zeitabständen?

Nein
Aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergibt sich nur, dass eine Person die Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält diese innerhalb von 30Tagen selbstständig anmelden muss. Die Briefe sind Papiermüll
(!!Warnung!! Zwangsanmeldung und Bescheide müssen beantwortet werden und zwar mit einem Widerspruch)

F2: Ist eine Geldstrafe bei wiederholtem nichtbeantworten
theoretisch durchsetzbar? Sind solche Fälle bekannt?

Für die Nichtbeantwortung passiert gar nichts.

Die fiktive Person „i.c.h.“ besitzt weder Fernseher noch Radio und beantwortet deren Schreiben nie. (Und da der Meinung von „i.c.h.“ nach ein PC kein Rundfunkgerät ist besitze „i.c.h.“ auch kein neuartiges Rundfunk blabla)
Drücker von der Straße werden verarscht oder weggeschickt, niemals in die Wohnung gelassen

Wer ein Rundfunkgerät hat es aber nicht anmeldet:
Theoretisch könnte die Landesrundfunkanstalt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Antrag auf Verfolgung stellen.
Seit der Existenz wurde das Ordnungsgeld von maximal 1000€ niemals umgesetzt, weder 10€ noch 100€ geschweige denn 1000€ das ist somit eine leere Drohung.

Dies liegt wohl daran, dass falls ein solches Ordnungsgeld verhängt würde, ginge es in die Staatskasse und nicht an die LRA oder an die GEZ. Also für die nur Kosten keine Einnahmen.

danke,

bitte

pm

Ich empfehle für den Fall das ein Drücker des Vereins mal vor der Türe steht den nachfolgenden Artikel zu lesen und ohne ein Wort zu sagen die Türe zu schließen(Je weniger man sagt, desto weniger kann man falsch machen.). Die Wohnung ist ein besonders geschützter Bereich. Dies ist sogar im Grundgesetz Artkel 13 verankert.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2073.0

Das Forum selber ist auch recht lesenswert.

Hallo.

Safrael hat das ganze bereits auf den Punkt genau beschrieben.
Was man nicht hat muss man nicht anmelden, auch wenn die GEZ (bzw. die damit beauftragte private Firma) tausendmal danach fragt.

Soll sie doch die Antwort auf ihr Schreiben gerichtlich einfordern…

… oder einen portierten Rückumschlag beifügen. Aber auch den würde ich nicht absenden. Es besteht keine Erklärungsnot.

Gruß

Hallo

Soll sie doch die Antwort auf ihr Schreiben gerichtlich
einfordern…

Das Schreiben bitte genau lesen. Eine Antwort ist nicht generell Pflicht, sondern nur wenn man ein Gebührenpflichtiges Gerät hat, oder bereit hält. Somit kann eine Geldstrafe auch nur für den 2. Fall möglich sein, und auch nur wenn die beweisen können dass man ein Gerät hat.

… oder einen portierten Rückumschlag beifügen. Aber auch den
würde ich nicht absenden. Es besteht keine Erklärungsnot.

Ein Rückumschlag liegt eigentlich immer dabei. Die Briefe kommen übrigens auch wenn man brav ein „Neuartiges Rundfunkgerät“ (für PC/Auroradio etc.) angemeldet hat. Sie fragen dann immer "… ob man sich mittlerweile ein TV Gerät angeschafft hat). So ungefähr im 1-2 Monatsrhytmus, dann 6 Monate Pause und das ganze wieder von vorn.

Ich zahle also ungefähr 17 € im vierteljahr, das geht wohl fast ganz für die netten Briefe drauf, die und ich könnten uns das ganze ja eigentlich sparen, hätten wir alle was davon.

Gruß vonsales

Auf den GEZ Bögen, die an die erloschene Firma meines Vaters addressiert sind, steht sinngemäß drauf:

Es besteht eine Auskunftspflicht für Rundfunkteilnehmer.

Ich habe denen EINMALIG mitgeteilt, dass die Firma erloschen ist.
Ich war sogar so freundlich, Gewerbeabmeldung meines Vaters, meine Gewerbeanmeldung und Teilnehmernummer von meiner Firma (ich habe nämlich Radio im Firmenwagen, mein Vater nie) beizulegen.

Weitere Briefe kamen noch fast zwei Jahre an und wurden bestimmungsgemäß der Altpapiersammlung zugeführt.

Der Tonfall wurde böser, was zur Folge hatte, dass ich die Brief mit dementsprechend energischerem Elan in den Papierkorb schmiss.
Weitere Folgen blieben aus.

… oder einen portierten Rückumschlag beifügen. Aber auch den
würde ich nicht absenden. Es besteht keine Erklärungsnot.

Ein Rückumschlag liegt eigentlich immer dabei.

Verdammt, portiert habe ich geschrieben, und das heisst mit Briefmarke drauf oder sonstwie Portofrei kenntlich gemacht. Eine Überschrift „Antwort“ reicht bereits aus. Aber das bekommt man nicht!,sondern soll die 55 Cent Porto für eine Erklärung die gar nicht nötig ist auch noch selber bezahlen.

Also, ab damit in den Müllkorb oder besser zur Altpapiersammlung.
Wichtig bei sowas, immer den Brief zerreissen!!!

Gruß

Hallo,

…der sich fragt, was die vielen Mitarbeiter und neben- bzw. freiberuflichen „Schnüffler“ nach der Gesetzesänderung noch zu tun haben.

Die müssen dann eben Versicherungen oder irgendwas anderes verticken. Adressen haben sie ja genug, haha. Zum Glück sind das nicht wie bei Bahn, Post und anderen staatlichen Einrichtungen Beamte, denen zwangsweise neue Aufgabengebiete zugewiesen werden müssen oder die vorzeitig in den Ruhestand geschickt oder plötzlich mit 35 dienstunfähig werden. Das hat wohl die Entscheidung zur Haushaltsabgabe wesentlich begünstigt. Ob die Einsparungen jedoch auch beim Gebührenzahler ankommen, kann getrost als rhetorische Frage abgetan werden.

Grüße

Mal angenommen jemand bekommt mid. 1x/jahr post von der GEZ in
der er jedesmal gefragt wird ob er inzwischen einen Fernseher
hat.

Kriege ich auch, habe aber immer noch keinen.

Durch taktisches abwarten wurde in der vergangenheit
herausgefunden dass GEZ nach der 1. mahnung mit grösseren
geldstrafen droht.

Wie richtig festgestellt wurde: „drohen“

Wenn du Sonntags um 8:30 Uhr in der Früh dich nicht mit allerlei unbekannten Leuten zum Status- und Klamottenvergleich, sowie Absingen eigenartiger Lieder triffst, droht dir die ewige Verdamnis. Und?

F1: Muss man antworten?

WENN sich etwas an dem GEZahlt?-relevanten Status ändern würde, wäre das Mensch verpflichtet dies mitzuteilen. Wenn NICHT, DANN: Nichts mitteilen.

In welchen zeitabständen?

Einmalig, wenn die Änderung eintritt.

F2: Ist eine Geldstrafe bei wiederholtem nichtbeantworten
theoretisch durchsetzbar?

Nö, 1. ist die GEZ keine Behörde, 2. ist ja keine Straftat begangen worden.

Sind solche Fälle bekannt?

Nö. Sogar die lokale Ermittlungstruppe von vor 2 Jahren gibt es mittlerweile nicht mehr.

Der Begriff „Ablage rund“ dürfte bekannt sein.

/t/gez-auf-briefe-antworten/6323963/2

Gruß

Stefan

Hallo,

Nö, 1. ist die GEZ keine Behörde

seit wann?

http://de.wikipedia.org/wiki/GEZ#Organisation

Gruß

S.J.

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Der Begriff „Ablage rund“ dürfte bekannt sein.

Ablage R = Ablage Reißwolf
Ablage P = Ablage Papierkorb.

Für GEZ-Briefe die eine oder andere.

Stimmt

Nö, 1. ist die GEZ keine Behörde

seit wann?

http://de.wikipedia.org/wiki/GEZ#Organisation

Das habe ich wohl mit der GEMA verwechselt. Die sind nämlich ein Verein.

Gruß

Stefan

[MOD]Danke,Du nimmst mir die Worte aus dem Mund.:smile:
*

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Nö, 1. ist die GEZ keine Behörde

Das habe ich wohl mit der GEMA verwechselt. Die sind nämlich
ein Verein.

Die GEZ ist rechtlich nur eine Verwaltungsgemeinschaft.