Mal angenommen jemand bekommt mid. 1x/jahr post von der GEZ in
der er jedesmal gefragt wird ob er inzwischen einen Fernseher
hat.
Tja, der Laden hat einfach zu viel Geld, aber bei Einnahmen zwischen 7 und 8 Milliarden, wen interessiert da schon das Porto für ein paar Millionen Briefe?
Durch taktisches abwarten wurde in der vergangenheit
herausgefunden dass GEZ nach der 1. mahnung mit grösseren
geldstrafen droht.
Das ist keine Mahnung sondern Brief 1 der Dreierreihe.
- Bitte melden sie sich an
- Melden Sie sich gefälligst an
- Melden sie sich an sonst… 1000€ blablabla
F1: Muss man antworten? In welchen zeitabständen?
Nein
Aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergibt sich nur, dass eine Person die Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält diese innerhalb von 30Tagen selbstständig anmelden muss. Die Briefe sind Papiermüll
(!!Warnung!! Zwangsanmeldung und Bescheide müssen beantwortet werden und zwar mit einem Widerspruch)
F2: Ist eine Geldstrafe bei wiederholtem nichtbeantworten
theoretisch durchsetzbar? Sind solche Fälle bekannt?
Für die Nichtbeantwortung passiert gar nichts.
Die fiktive Person „i.c.h.“ besitzt weder Fernseher noch Radio und beantwortet deren Schreiben nie. (Und da der Meinung von „i.c.h.“ nach ein PC kein Rundfunkgerät ist besitze „i.c.h.“ auch kein neuartiges Rundfunk blabla)
Drücker von der Straße werden verarscht oder weggeschickt, niemals in die Wohnung gelassen
Wer ein Rundfunkgerät hat es aber nicht anmeldet:
Theoretisch könnte die Landesrundfunkanstalt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Antrag auf Verfolgung stellen.
Seit der Existenz wurde das Ordnungsgeld von maximal 1000€ niemals umgesetzt, weder 10€ noch 100€ geschweige denn 1000€ das ist somit eine leere Drohung.
Dies liegt wohl daran, dass falls ein solches Ordnungsgeld verhängt würde, ginge es in die Staatskasse und nicht an die LRA oder an die GEZ. Also für die nur Kosten keine Einnahmen.
danke,
bitte
pm
Ich empfehle für den Fall das ein Drücker des Vereins mal vor der Türe steht den nachfolgenden Artikel zu lesen und ohne ein Wort zu sagen die Türe zu schließen(Je weniger man sagt, desto weniger kann man falsch machen.). Die Wohnung ist ein besonders geschützter Bereich. Dies ist sogar im Grundgesetz Artkel 13 verankert.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2073.0
Das Forum selber ist auch recht lesenswert.