Rehabilitation während der Elternzeit

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob die Elternzeit durch die Teilnahme an einer von der Rentenversicherung durchgeführten Rehabilitation unterbrochen wird? Oder wird der Anspruch auf Elternzeit auch während der Reha aufgebraucht? Bekommt man dann während der Reha weiterhin Elterngeld oder muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten?

Hi!

mich würde mal interessieren, ob die Elternzeit durch die
Teilnahme an einer von der Rentenversicherung durchgeführten
Rehabilitation unterbrochen wird? Oder wird der Anspruch auf
Elternzeit auch während der Reha aufgebraucht?

Dazu kann ich nichts sagen

Bekommt man
dann während der Reha weiterhin Elterngeld oder muss der
Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten?

Der AG ist auf jeden Fall außen vor, da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht.

Gruß
Guido

Dann falsches Brett!
Hi!

mich würde mal interessieren, ob die Elternzeit durch die Teilnahme an einer von der Rentenversicherung durchgeführten Rehabilitation unterbrochen wird? Oder wird der Anspruch auf Elternzeit auch während der Reha aufgebraucht?

Nachdem ich nun zunächst versucht hatte, in meiner Antwort alle Eventualitäten, die Deine leider etwas unpräzise Fragestellung so mit sich bringt, zu erfragen, beschränke ich mich nun stattdessen auf die Antwort:
Bitte stelle Deine Frage nochmal im passenden Brett „Ämter & Behörden allgemein!

Bekommt man dann während der Reha weiterhin Elterngeld oder muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten?

Der AG ist auf jeden Fall außen vor, da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht.

Nun, da das geklärt ist, würde ich folgende Vorgehensweise empfehlen:

1. Auch einen neuen Artikel im Versicherungsbrett einstellen mit der Frage:
Hat man während einer innerhalb der Elternzeit stattfindenden RV-Reha Anspruch auf Übergangsgeld?

2. Den bereits zu Anfang angesprochenen neuen Artikel im Ämterbrett um die Frage ergänzen oder Deine alte Frage durch folgende ersetzen:
"Für den Fall, dass man von der RV während der Reha Übergangangsgeld erhalten würde: Bekäme man trotzdem weiterhin Elterngeld?
Und wenn ja: Würde das ÜG auf das EG angerechnet?
"
(Soviel weiß ich immerhin ziemlich sicher: Bei einem Parallelbezug beider Leistungen würde wenn das ÜG aufs EG angerechnet, nicht umgekehrt!)

Gruß
Jadzia Dax
MOD „Ämter & Behörden allgemein“