Hallo Joerg,
Donnerwetter, hier wurde ja ganz schön „spitz gestochen“. Wer
hat denn diese „Untersuchung“ formuliert?
Ein Autor, der sich bei einer Gerichtsverhandlung auf das GG berufen wollte und der Richter dies abtat mit den Worten, das GG gilt nicht für sie.
Ganz vorsichtig ausgedrückt: Als Bearbeiter bei der
angeschriebenen Behörde würde ich mir da bei der Beantwortung
viele Gedanken machen, insbesondere wo der Anfragende „hin
will“, das Ergebnis muss zwangsläufig nicht immer gut sein …
Als Mitarbeiter einer Behörde darfst du nicht lügen, sondern nur umschreiben.
Zuerstmal möchte ich gerne auf das Deutschbrett verweisen.
Dort wäre zu fragen ob zu einem Staat, der Bundesrepublik
„Deutschland“ heisst die Bezeichnung „deutsch“ als
Staatsangehörigkeit grammatisch richtig ist. (Beispielsweise
gibt es auch die Kombinationen Finnland/finnisch,
Russland/russisch, Dänemark/dänisch usw.)
Wenn klar ist, dass „Deutschland“ und „deutsch“
zusammengehören, dann dürfte auch der
„Staatsangehörigkeitsteil“ der Frage einfacher sein.
Ich finde, hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3…
ist schon sehr viel erklärt, was wäre noch unklar?
Hier wird ein sehr wichtiger Teil übergangen ( Gesetz von 1913 zum Gesetz von 2000)
Es wurden über 30 Schreiben verfasst, Nie bekamen wir eine
einfache Antwort wie zB,
der Staat in wir leben heißt Bundesrepublik Deutschland.
Wurde denn klar danach gefragt? Deine Frage oben lässt mich
anderes vermuten. (Was wurde angefragt und was hat der
„Empfänger“ davon verstanden?)
Ich glaube die Fragen waren unmissverständlich.
Selbstverständlich haben wir uns einige Gedanken gemacht.
Viele Schreiben beziehen sich auf die dt. Staatsbürgerschaft. Also sind wir der Frage nachgegangen " Woher kommt und wann entstand der Ausdruck DT. STAATSBÜRGERSCHAFT?"
Seit 1913 gab es das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, deshalb unterteilt weil es Reichsangehörige (Ausländer in den Kolonien ) und Staatsangehörige ( im Inland wohnhaft ) gab.
Hier taucht die dt, Staatsangehörigkeit nicht auf, sondern hier war die Staatsangehörigkeit
Baden, Freistaat Bayern, Preußen usw.
Dann kamen die Nazis und durch deren Ermächtigungsgesetz gab es die sogenannte Gleichschaltung. Zum ersten mal - in den Gesetzen- tauchte der Ausdruck DT. STAATSBÜRGERSCHAFT in der Verordnung über die dt. Staatsbürgerschaft vom 5.Febr.1934 auf. Dort heißt es:
(1) die Staatsangehörigkeit in den dt. Ländern fällt fort
(2) Es gibt nur noch eine dt. Staatsangehörigkeit ( Reichsangehörigkeit)
Das bedeutet, seit dem wurden wir als Reichsangehörige zu Ausländern im eigenen Heimatland - ob die jetzigen Nazis wissen, dass sie durch ihre Vorbilder zu Ausländern gemacht wurden?-
Auszug aus dem neuen Staatsrecht von 1934:
An die Stelle der bisherigen doppelten Staatsangehörigkeit ( nämlich Reichs- und Landesangehörigkeit)ist eine einheitliche dt. Staatsangehörigkeit (Reichangehörigkeit) getreten
Die Staatsangehörigkeit wird fortan nicht mehr mittelbar durch den zugehörigen Erwerb der Landeszugehörigkeit, sondern unmittelbar als dt. Staatsangehöriger, erworben.
gruss peke