Reichsbürgernonsens

Hallo liebes Forum,

mir sind in Laufe dieser Woche mehrere Verfechter der „Reichsbürgerbewegung“ begegnet.
Jetzt würde mich mal interessieren ob die Vertreter dieser Idee den Blödsinn wirklich glauben, oder mit Ihrer Rechtsauffassung nur Vater Staat ärgern wollen?

Wie ist Eure Einschätzung hierzu?

Euer
Ebenezer

Das ist ein weites Spektrum von Bekloppten, die tatsächlich überzeugt von sowas sind, über Neonazis bis hin zu Beutelschneidern. Ein bischen mehr dazu:
http://www.krr-faq.net/

Schlimmer ist das Königreich Deutschland.

http://www.youtube.com/watch?v=KIrNO2hboas

Hallo,

nunja…in einigen Punkten besteht das Deutsche Reich ja sehr wohl weiterhin…

Man stürze sich einmal in den Gesetzesdschungel und siehe da…da gibt es immer noch Reichsgesetze ,die auch heute noch gültig sind.

Zum Beispiel bekommen immer noch rund 900 Reichsbeamte ihre Versorgungsbezüge durch die Bundesregierung nach Reichsrecht…

Oder anderes Beispiel…der „Berufsschutz“ der Schornsteinfeger…ein „Reichsgesetz“ der besonderen Art…

I. Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich
Vom 13. April 1935 (RGBl. I S. 508)
Artikel 1 .1. § 39 erhält folgende Fassung:
§39
(1) Im Gebiete des Deutschen Reichs sind Kehrbezirke für Schornsteinfeger einzurichten.

(3) Kehrarbeiten dürfen nur von Bezirksschornsteinfegermeistern oder deren Gesellen ausgeführt werden.

Der Änderung der Gewerbeordnung folgte unmittelbar die „Verordnung über das
Schornsteinfegerwesen“ vom 15. April 1935

Diese wurde dann zum „Gesetz“ erhoben…1937 und ist in dieser Form bis heute gültig

Oder die Reichsversicherungsordnung auch immer noch gültig…

„Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist“

wie man sieht,das Reich lebt weiter…

Ja, und es gibt auch Einheitswerte in DM
Servus,

ja, auch die DM findet man noch - in Einheitswerten.

Das macht sie aber nicht wieder zum gesetzlichen Zahlungsmittel.

Schöne Grüße

MM

Zur Ergänzung
Hi Aprilfrisch,

sogar die Goldmark besteht weiterhin (als Berechnungsgrundlage):
http://www.versicherungssumme.info/versicherungssumm…

Selbst der Boden des „Deutschen Reiches“ ist nicht anlässlich der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ausgewechselt worden. [Na also, da ist der Beweis :smile:]

Gruß
vdmaster

Hallo,

nunja…in einigen Punkten besteht das Deutsche Reich ja sehr
wohl weiterhin…

Man stürze sich einmal in den Gesetzesdschungel und siehe
da…da gibt es immer noch Reichsgesetze ,die auch heute
noch gültig sind.

Und?
Es soll auch noch Teile des „Allgemeinen Landrechts für die Preussischen Staaten“ geben, die weitergelten. Ich glaube, die stammen aus der Zeit, als es das von Dir genannte Reich noch nicht gab.

Was sagt uns das nun?
Dasss irgendwer die Nachfolge übernommen hat, genauso wie ich auf der Taschenuhr meines Großvaters die Zeit ablesen kann …

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo Ebenezer,
falls du Klarheit haben möchtest, nehme ein DIN A4 Blatt, schreibe deinem Einwohnermeldeamt ( die dir deinen Ausweis gaben) mit folgendem Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage, eine Bitte und eine Forderung.

  1. Teilen sie mir rechtsverbindlich genau mit, wie heißt der Staat in dem ich und sie leben und arbeiten?
  2. Erbringen sie mir ihre Legitimation!
  3. Darauf ( auf diesen Staat ) hätte ich gerne einen Ausweis!

Ich bedanke mich im voraus für ihre Arbeit und verbleibe

mit freundlichen grüßen

Du wirst bezüglich der Antwort überrascht sein.

Ein Bekannter hat beim Ordnungsamt - nicht Einwohnermeldeamt- eine dt. Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt. Diese Urkunde musste er auf der Ausländerbehörde abholen. Hier stimmt doch wohl etwas nicht.

grusspeke

Hallo,

die DM ist ja auch immer noch gültig…siehe hier:

http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartike…

Hallo,

Du wirst bezüglich der Antwort überrascht sein.

Du scheinst Die Antwort schon zu kennen.
Spann uns nicht länger auf die Folter, sondern lass uns an Deinem Wissen teilhaben.

Gruß
Jörg Zabel

Hi
http://www.krr-faq.net/
sollte zahlreiche Fragen beantworten
LG
Mike

Hallo joerg,
im Zuge einer Untersuchung waren wir mehrere Leute- aus ganz BRD- die ihre Ämter angeschrieben haben. hier einige Auszüge:
( Anmerkung; Am Anfang lautete die erste Frage: Wie kann ich die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland beantragen, da wir auf dem Atlas ein Land deutsch nicht gefunden haben? )

  1. die " BRD" hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen dt. Staatsangehörigkeit, im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigengesetzes ( RuStAG jetzt StAG) stets festgehalten, Aus den GG folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb sie anstreben, nicht gibt

  2. von der Begrifflichkeit her gibt es keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, sondern nur die dt, Staatsangehörigkeit

  3. am … haben sie hier einen Staatsanhörigenausweis beantragt. Dieser wurde Ihnen am
    … ausgehändigt, Dieser Ausweis ist für Sie der amtliche Nachweis über den Besitz der dt. Staatsbürgerschaft
    Anmerk, vom Staatsministerium des Innern vom Freistaat Bayern:
    Der Bundespersonalausweis und der dt, Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der dt. Staatsangehörigkeit, Sie begründen lediglich die Vermutung das der Inhaber die dt. Staatsbürgerschaft besitzt.

4.Eine Staatsanh.der BRD gibt es nicht, In Artikel 116 Abs. 1 ist geregelt, dass Deutscher,im Sinne des GG ist, wer die dt, Staatsbürgerschaft besitzt.

  1. Ein Personalausweis ist kein Nachweis für den Besitz der dt, Staatsangehörigkeit

  2. … die Bezeichnung Staatsangehörigkeit BRD gibt es nicht,

  3. ich nehme Bezug auf Ihr oben genanntes Schreiben. In Ihrem Schreiben beantragen sie die dt. Staatsangehörigkeit . Lt meiner Datenbank werden Sie schon als Deutscher geführt, so dass eine Einbürgerung nicht mehr möglich ist

  4. um eine Einbürgerung in den dt. Staatsverband beantragen zu können, bitte ich Sie, persönlich während meiner Sprechzeiten zu einem Beratungsgespräch zu kommen,
    Zu dem Gespräch bitte ich um Vorlage Ihres Nationalpasses.

9.Sie besitzen die Rechtstellung eines Staatsangehörigen der BRD

  1. da Sie bereits die dt, Staatsbürgerschaft bereits besitzen, ist der Erwerb dieser Staatsangehörigkeit weder möglich noch erforderlich

  2. Anmerk: vom Justizministerium Schleswig- Holstein, von einer Frau mit Emailadresse
    Staatsangehörigkeit@:
    Hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen allgemeinen Fragen nach der Existenz der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Zuständigkeit, Ich stelle Ihnen anheim. hierzu eigene Recherchen anzustellen oder ein privates Rechtsgutachten in Auftrag zu geben

Es wurden über 30 Schreiben verfasst, Nie bekamen wir eine einfache Antwort wie zB,
der Staat in wir leben heißt Bundesrepublik Deutschland.

Es ist spät, werde mich später dazu melden

Es wurden über 30 Schreiben verfasst, Nie bekamen wir eine
einfache Antwort wie zB,
der Staat in wir leben heißt Bundesrepublik Deutschland.

Dafür gibt es eine einfache Erklärung. Diese Ämter und Personen sind nicht verpflichtet, irgendwelchen Irren irgendwelche unsinnigen Fragen zu beantworten.

5 Like

Hallo peke,

im Zuge einer Untersuchung waren wir mehrere Leute- aus ganz
BRD- die ihre Ämter angeschrieben haben. hier einige Auszüge:
( Anmerkung; Am Anfang lautete die erste Frage: Wie kann ich
die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland
beantragen, da wir auf dem Atlas ein Land deutsch nicht
gefunden haben? )

Donnerwetter, hier wurde ja ganz schön „spitz gestochen“. Wer hat denn diese „Untersuchung“ formuliert?
Ganz vorsichtig ausgedrückt: Als Bearbeiter bei der angeschriebenen Behörde würde ich mir da bei der Beantwortung viele Gedanken machen, insbesondere wo der Anfragende „hin will“, das Ergebnis muss zwangsläufig nicht immer gut sein …

Zuerstmal möchte ich gerne auf das Deutschbrett verweisen. Dort wäre zu fragen ob zu einem Staat, der Bundesrepublik „Deutschland“ heisst die Bezeichnung „deutsch“ als Staatsangehörigkeit grammatisch richtig ist. (Beispielsweise gibt es auch die Kombinationen Finnland/finnisch, Russland/russisch, Dänemark/dänisch usw.)

Wenn klar ist, dass „Deutschland“ und „deutsch“ zusammengehören, dann dürfte auch der „Staatsangehörigkeitsteil“ der Frage einfacher sein.

Ich finde, hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3…
ist schon sehr viel erklärt, was wäre noch unklar?

Es wurden über 30 Schreiben verfasst, Nie bekamen wir eine
einfache Antwort wie zB,
der Staat in wir leben heißt Bundesrepublik Deutschland.

Wurde denn klar danach gefragt? Deine Frage oben lässt mich anderes vermuten. (Was wurde angefragt und was hat der „Empfänger“ davon verstanden?)

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Lutz,

Dafür gibt es eine einfache Erklärung. Diese Ämter und
Personen sind nicht verpflichtet, irgendwelchen Irren
irgendwelche unsinnigen Fragen zu beantworten.

Ich danke für deine qualifizierte Antwort,
Eine Auskunftspflicht seitens der Behörde ergibt sich direkt aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes.

grusspeke

Hallo Joerg,

Donnerwetter, hier wurde ja ganz schön „spitz gestochen“. Wer
hat denn diese „Untersuchung“ formuliert?

Ein Autor, der sich bei einer Gerichtsverhandlung auf das GG berufen wollte und der Richter dies abtat mit den Worten, das GG gilt nicht für sie.

Ganz vorsichtig ausgedrückt: Als Bearbeiter bei der
angeschriebenen Behörde würde ich mir da bei der Beantwortung
viele Gedanken machen, insbesondere wo der Anfragende „hin
will“, das Ergebnis muss zwangsläufig nicht immer gut sein …

Als Mitarbeiter einer Behörde darfst du nicht lügen, sondern nur umschreiben.

Zuerstmal möchte ich gerne auf das Deutschbrett verweisen.
Dort wäre zu fragen ob zu einem Staat, der Bundesrepublik
„Deutschland“ heisst die Bezeichnung „deutsch“ als
Staatsangehörigkeit grammatisch richtig ist. (Beispielsweise
gibt es auch die Kombinationen Finnland/finnisch,
Russland/russisch, Dänemark/dänisch usw.)

Wenn klar ist, dass „Deutschland“ und „deutsch“
zusammengehören, dann dürfte auch der
„Staatsangehörigkeitsteil“ der Frage einfacher sein.

Ich finde, hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3…
ist schon sehr viel erklärt, was wäre noch unklar?

Hier wird ein sehr wichtiger Teil übergangen ( Gesetz von 1913 zum Gesetz von 2000)

Es wurden über 30 Schreiben verfasst, Nie bekamen wir eine
einfache Antwort wie zB,
der Staat in wir leben heißt Bundesrepublik Deutschland.

Wurde denn klar danach gefragt? Deine Frage oben lässt mich
anderes vermuten. (Was wurde angefragt und was hat der
„Empfänger“ davon verstanden?)

Ich glaube die Fragen waren unmissverständlich.

Selbstverständlich haben wir uns einige Gedanken gemacht.

Viele Schreiben beziehen sich auf die dt. Staatsbürgerschaft. Also sind wir der Frage nachgegangen " Woher kommt und wann entstand der Ausdruck DT. STAATSBÜRGERSCHAFT?"
Seit 1913 gab es das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, deshalb unterteilt weil es Reichsangehörige (Ausländer in den Kolonien ) und Staatsangehörige ( im Inland wohnhaft ) gab.
Hier taucht die dt, Staatsangehörigkeit nicht auf, sondern hier war die Staatsangehörigkeit
Baden, Freistaat Bayern, Preußen usw.
Dann kamen die Nazis und durch deren Ermächtigungsgesetz gab es die sogenannte Gleichschaltung. Zum ersten mal - in den Gesetzen- tauchte der Ausdruck DT. STAATSBÜRGERSCHAFT in der Verordnung über die dt. Staatsbürgerschaft vom 5.Febr.1934 auf. Dort heißt es:
(1) die Staatsangehörigkeit in den dt. Ländern fällt fort
(2) Es gibt nur noch eine dt. Staatsangehörigkeit ( Reichsangehörigkeit)
Das bedeutet, seit dem wurden wir als Reichsangehörige zu Ausländern im eigenen Heimatland - ob die jetzigen Nazis wissen, dass sie durch ihre Vorbilder zu Ausländern gemacht wurden?-

Auszug aus dem neuen Staatsrecht von 1934:
An die Stelle der bisherigen doppelten Staatsangehörigkeit ( nämlich Reichs- und Landesangehörigkeit)ist eine einheitliche dt. Staatsangehörigkeit (Reichangehörigkeit) getreten
Die Staatsangehörigkeit wird fortan nicht mehr mittelbar durch den zugehörigen Erwerb der Landeszugehörigkeit, sondern unmittelbar als dt. Staatsangehöriger, erworben.

gruss peke

Ich danke für deine qualifizierte Antwort,
Eine Auskunftspflicht seitens der Behörde ergibt sich direkt
aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes.

grusspeke

Nur beißt sich da etwas: nach Einschätzung der diversen Rechsbürger gibt es die Bundesrepublik gar nicht. wie kann das Gesetz dann irgendeine Verbindlichkeit haben…?

…und die Erde ist eine Scheibe!

Geschichtsklitterung

( Anmerkung; Am Anfang lautete die erste Frage: Wie kann ich
die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland
beantragen, da wir auf dem Atlas ein Land deutsch nicht
gefunden haben? )

Ich wette, dass in jedem anderen Land die Antworten genauso ausgefallen wären, denn genauso wenig wie man deutsch auf dem Atlas finden wird, wird man z.B. die Länder polnisch, französisch oder dänisch auf dem Atlas finden.

Und wer auch nur über einen Funken Kenntnis der deutschen Vergangenheit besitzt, dürfte wissen, dass es mal zwei deutsche Staaten gab und sich damit bestimmte Sachverhalte von selbst erklären…

Wer sich nun und formell absolut korrekten Antworten aufreibt um diese als Beweis für wirre Geschichtsklitterung zu verwenden, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

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Hallo peke,

Wer
hat denn diese „Untersuchung“ formuliert?

Ein Autor, der sich bei einer Gerichtsverhandlung auf das GG
berufen wollte und der Richter dies abtat mit den Worten, das
GG gilt nicht für sie.

Das wird der Richter oder die Richterin anders sehen. Der genaue Wortlaut wäre wichtig, ist aber hier uninteressant.

Als Mitarbeiter einer Behörde darfst du nicht lügen, sondern
nur umschreiben.

Als Mitarbeiter einer Behörde muss man sicher nicht unverständliche oder „scherzhaft“ gemeinte Fragen beantworten. Insbesondere dann nicht, wenn sie nicht in den Zuständigkeitsbereich fallen.
Die „Untersuchung“ wollte wohl im Ergebnis sowas wie ein „Rechtsgutachten“ haben, das holt man sich woanders als bei der örtlich zustänigen Standesbeamtin. Im übrigen ist die von Dir eingestellte Frage („habe es nicht im Atlas gefunden“) so quer, dass nur Scherzbolde dahinter vermutet werden können.

Zuerstmal möchte ich gerne auf das Deutschbrett verweisen.
Dort wäre zu fragen ob zu einem Staat, der Bundesrepublik
„Deutschland“ heisst die Bezeichnung „deutsch“ als
Staatsangehörigkeit grammatisch richtig ist. (Beispielsweise
gibt es auch die Kombinationen Finnland/finnisch,
Russland/russisch, Dänemark/dänisch usw.)

Wenn klar ist, dass „Deutschland“ und „deutsch“
zusammengehören, dann dürfte auch der
„Staatsangehörigkeitsteil“ der Frage einfacher sein.

Kein Argument von Dir? Schade.

Ich finde, hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3…
ist schon sehr viel erklärt, was wäre noch unklar?

Hier wird ein sehr wichtiger Teil übergangen ( Gesetz von 1913
zum Gesetz von 2000)

Ich dachte, es geht um die Zeit nach 1945.
Können wir davon ausgehen, dass bis 1933 alles in Ordnung war? Oder welche Ansatzpunkte gibt es?

Ich glaube die Fragen waren unmissverständlich.

Ich glaube es nicht.

Seit 1913 gab es das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz,
deshalb unterteilt weil es Reichsangehörige (Ausländer in den
Kolonien ) und Staatsangehörige ( im Inland wohnhaft ) gab.
Hier taucht die dt, Staatsangehörigkeit nicht auf, sondern
hier war die Staatsangehörigkeit
Baden, Freistaat Bayern, Preußen usw.

Das Ding heisst „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“. Ich gehe davon aus, dass dort die Staatsangehörigkeit geregelt ist. Möglicherweise nicht für Alle so, wie sie es gerne hätten.

Dann kamen die Nazis und durch deren Ermächtigungsgesetz gab
es die sogenannte Gleichschaltung. Zum ersten mal - in den
Gesetzen- tauchte der Ausdruck DT. STAATSBÜRGERSCHAFT in der
Verordnung über die dt. Staatsbürgerschaft vom 5.Febr.1934
auf. Dort heißt es:
(1) die Staatsangehörigkeit in den dt. Ländern fällt fort
(2) Es gibt nur noch eine dt. Staatsangehörigkeit (
Reichsangehörigkeit)
Das bedeutet, seit dem wurden wir als Reichsangehörige zu
Ausländern im eigenen Heimatland - ob die jetzigen Nazis
wissen, dass sie durch ihre Vorbilder zu Ausländern gemacht
wurden?-

Nochmal wo willst Du hin? Irgendwo nach „Staatsangehörigeit eines Bundeslandes“?
http://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Staatsangeh%…

Gruß
Jörg Zabel

1 Like