Reicht mir die Antwort vom Gläubiger?

OriginalText von meinen Anschreiben am Gläubiger:
Ich möchte durch Zahlung den in ihren Händen befindlichen Vollstreckungstitel entwerten und mir aushändigen lassen. Die Gesamtsumme, laut Titel beträgt 241,49 €, auf das von ihnen mir noch genannte Bankverbindung mit dem Vermerk des oben genannten Aktenzeichen werde ich dann Überweisen. Damit wäre der Vollstreckungstitel komplett befriedigt.

Die laufenden anfallenden Jahreszinsen der Hauptforderung sind nur 3 Jährig rückwirkend zu berücksichtigen. Die wiederum würde ich ebenfalls überweisen, das wären bei der Hauptforderung von 180,02 € dann insgesamt 21,60 € für 3 Jahre.
Also überweise ich ihnen, nach Zugang der Bankverbindung, den Betrag von insgesamt 263,09 € am 30.04.2016, wenn sie damit einverstanden sind.
Ihre Entscheidung erwarte ich bis zum 28.04.2016.
Ansonsten gehe ich davon aus das sie keinerlei Interesse einer Forderung aus dem oben genannten Vollstreckungsbescheid mehr haben und erwarte das Sie mir den Original-Vollstreckungsbescheid unaufgefordert binnen 2 Wochen ab Zugang dieses Schreibens mir entwertet zuzusenden, Danke.

Antwort vom Gläubiger:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
wir akzeptieren ihre Zahlung von263,09 € und bitten um schnellstmögliche Überweisung auf folgendes Konto:xxxxxxxxxxxxxxx

Meine Frage ist: Reicht die Antwort im Schreiben aus damit nichts nachkommt von jeglichen Forderungen?
MfG

das würde ich korrigieren. Ohne auf den Inhalt weiter einzugehen.
cf

Diese Schreiben haben so schon statt gefunden und kann man folglich nicht ändern und beantwortet nicht die Frage. Danke

Hi
da der Satz so keinen rechten Sinn ergibt, wäre ich in einer Antwort auch nicht drauf eingegangen.
cf

Meine Güte, was war denn an den Antworten, die ich dir hier

gegeben habe, nicht verständlich, außer dass meine letzte Antwort etwas deutlischer war.
Anstatt in anonymen Internetforen auf Antworten zu warten, überweise die Summe und gut ist. Ich weiß nicht, warum du so einen Aufriss machst. Denke daran, jeden Tag, den du wartest, kostet Verzugszinsen!

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