Reisen mit 16+

Hallo wer weiß was mitglieder!!!
ich will diese jahr weg in urlaub ohne eltern un habe festgestellt das ich eine vollmacht der eltern brauche! wer hat sowas schonma angefertigt un kann mir sagen wie sowas aussieht damit es keine probleme gibt in ausland? danke im voraus!!!

Servus,

das dürfte vom Land abhängen.

1976 war ich 15; ich hatte ein formloses Schreiben von meinen Eltern dabei, in dem zu lesen war, daß sie damit einverstanden waren, daß ich mich von…bis… trampenderweise im Raum Franche-Comté/Côte d’Or/Burgund aufhalte. Ich wurde innerhalb von drei Wochen immerhin fünf Mal von der Gendarmerie kontrolliert, und die Gendarmen fandens glaube ich ganz schön, daß der Text auf Französisch (so gut ichs halt damals konnte) verfasst war. Bloß ein Mal wurde mir der Ausweis abgenommen und erst nach weiterer Recherche auf dem Revier wieder zurückgegeben.

1977 in Spanien hat sich niemand darum gekümmert. Da war es viel wichtiger, daß immer der Bruder oder die Freundin oder irgendjemand dabei war, damit ich auf jeden Fall nicht zu zweit mit meiner Brieffreundin ohne Aufsicht war. Hamwer am letzten Tag aber doch geschafft (um ohne die blöden Fragen des Bruders über die „Cantatrice Chauve“, Opus Dei und die NATO diskutieren zu können: So sittsam gings in den wilden 70ern zu).

Vieles hat sich seither geändert, aber es dürfte unverändert keinerlei Formvorschriften für eine solche Einverständniserklärung geben. Je konkreter und detaillierter sie ist, desto plausibler wirkt sie.

Die jeweiligen Jugendschutzbestimmungen (Aufenthalt in Kneipen, Diskos etc.) kann man damit natürlich nicht aushebeln.

Schöne Grüße

MM

N’Abend Martin @580v8!

und die Gendarmen fandens glaube ich ganz schön,
daß der Text auf Französisch (so gut ichs halt damals konnte)
verfasst war.

…/…

aber es dürfte unverändert
keinerlei Formvorschriften für eine solche
Einverständniserklärung geben. Je konkreter und detaillierter
sie ist, desto plausibler wirkt sie.

So isses! Es gibt tatsächlich Sachen, die die Eurokraten noch nicht genormt haben :wink:
Und in der Tat bewährt es sich in der Praxis immer wieder bestens und ist von daher auch zu empfehlen das Schriftstück in die Sprache des besuchten Landes zu übersetzen.
Mit 'nem auf deutsch oder auch auf englisch verfassten Wisch könnte ein Gendarm in einem korsischen oder ein Carabiniere in einem sardischen Dorf schon gewisse Probleme haben …
Das regelt sich dann zwar immer irgendwie und irgendwann, kann aber mit entsprechenden Komplikationen verbunden sein.

Gruß, Hartmann.