Hallo, aus purer Neugierde würde mich interessieren, welche Ansprüche Pauschalreisende bei einer Flugverspätung von, sagen wir mal, sechs Stunden geltent machen können. Ich weiss zwar, das es dazu schon einen Artikel gab, jedoch fand ich das eher verwirrend. Vier Stunden sind hinzunehmen, für jede weitere Stunde 4% vom Tagesreisepreis. Wie errechnet sich der? Nimmt man da den Gesamtpreis und teilt ihn durch die Reisedauer? Woanders las ich, nach fünf Stunden hätte man Anspruch auf Erstattung des Flugpreises. Aber dazu müsste ich doch vom Flug zurücktreten, oder?
MfG Goetz
Das Reiserecht ist in seinen gesetzlichen Regeln nicht ganz so eindeutig, wie du zu glauben scheinst. Die Judikatur ist vielfältig und widersprüchlich. Das heißt mit anderen Worten: Was der konkrete Richter im konkreten Fall für richtig erachtet, lässt sich gerade bei einer Fragestellung wie deiner kaum vorhersagen. Ob ein Anspruch besteht und wenn ja, in welcher Höhe, ist oft Ansichtssache.
Gerade bei einer Pauschalreise (bei der die genauen Abflugzeiten anders als bei Linienflügen nicht im Vordergrund stehen!) und einer Verspätung von nur sechs Stunden kann es durchaus sein, dass gar kein Anspruch besteht bzw. dass ein Richter genau diese Ansicht vertritt.
Levay
Mittlerweile gibt es dazu eine EU-weite Regelung, die damit auch in Deutschland Anwendung findet. Die Quelle kann ich aus dem Stehgreif nicht nennen, ich habe aber gestern erst noch eine Tabelle/Übersicht gesehen, in der vermerkt ist, dass:
-
bis zu 4,5 Stunden Verspätung hinnehmbar sind (unabhängig von der Flugdauer/Flugziel)
-
für jede Stunde darüber hinaus gilt:
5% von (Reisepreis/Tage)
–> 7-Tage Reise kostet 700€, Flug ist 6,5 Stunden verspätet. Ein Tag „kostet“ dann 100 Euro, 5% pro Stunde sind dann 10€ SE-Anspruch.
Alles in allem für 6 Stunden auf dem Flughafen, die echt lang werden können, nicht wirklich viel…
Lg,
Volker
Ohne Quellen ist das schlecht; ich bezweifle, dass das eine verbindliche Tabelle ist, zumal eine, die auf Pauschalreisen anwendbar ist.
Levay