reiserücktritt: wieviel wird erstattet?

hallo,

ich wollte am 31. 01.2008 nach budapest fliegen. habe den flug bei ryanair und noch gleiche eine reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.
jetzt werde ich diesen flug leider nicht mehr in anspruch nehmen können.
wieviel wird mir von dem reispreis erstattet? ist ja alles recht kurzfristig, da der flug bereits in 2 wochen wäre…

danke und viele (traurige) grüße, daisy

Hallo Daisy,

das ist immer schade, wenn man eine Reise stornieren muss :-/ Nun gilt zu prüfen, aus welchen Gründen du stornieren musst, und ob die Versicherung diesen Grund in ihren Bedingungen versichert hat.
Weiß jetzt grad nicht, mit welcher Versicherung Ryanair zusammen arbeitet. In der Regel ist es aber so, daß Gründe wie, … keine Lust, … keinen Urlaub, … kein Geld, nicht versichert haben.
Die Reiserücktrittskostenversicherung sichert die Stornokosten für den Fall ab, falls du(oder ein Familienmitglied 1.Grades)kurz vor der Reise akut krank wirst, und aus diesem Grund nicht fahren kannst.

Also, lange Rede kurzer Sinn, schau mal in die Versicherungsbedingungen der zuständigen Reiseversicherung und gucke, ob dein Grund mit dabei ist. Wenn ja, dann steht dort auch, ob du alle Stornokosten zurück bekommst, oder vielleicht einen Eigenanteil an den Stornokosten hast.

Noch eins… die Steuern bekommst du auf jeden Fall zurück, ob versichert oder nicht. Die Stornokosten können nur auf den reinen Flugpreis berechnet werden.

Liebe Grüße
Belini

Hallo ihr Beiden,

Die Reiserücktrittskostenversicherung sichert die Stornokosten
für den Fall ab, falls du (oder ein Familienmitglied
1.Grades) kurz vor der Reise akut krank wirst, und aus diesem
Grund nicht fahren kannst.

…oder bei Impfunverträglichkeit

…oder bei Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist

…oder bei Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist

…oder bei Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber

…oder bei unerwarteter Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war;

…oder bei Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul- oder Universitäts-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt

…oder bei unerwarteter Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden

Die Ryan Air bietet auf ihrer Webseite (https://www.magroup-online.com/ryn/de?restart=&pos=N…) die ELVIA (http://www.elvia.de/de/aboutus/homepage.htm) an. In der knappen Beschreibung des auf der Ryan-Air-Seite implementierten Links heißt es dazu

_ "Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Ersetzt Ihnen die Stornokosten gemäß den Bedingungen bei Nichtantritt der Reise. Der Selbstbehalt bei Nichtantritt der Reise beträgt € 15,- pro Person und Ereignis."_

Ferner wird zur weiteren Auskunftserteilung auf folgende Adresse verwiesen:

Lokale Versicherungsabwicklungsstelle:
ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG
Ludmillastraße 26
81543 München
Germany

Service-Nummern:
Tel.: +49 (0) 89 6 24 24 - 505
Tel.: +49 (0) 89 6 24 24 - 244
Mail: [email protected]

Gruß, Hartmann.

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