Reiserücktrittversicherung

Hallo,

ich frage hier, weil ich weiß, dass die einige der User hier, täglich damit zu tun haben.

Prinzipielle Frage: Eine Standard-Reiserücktrittversicherung (wie z.B. bei einer Buchung bei Ryanair angeboten) zahlt doch nur, wenn ein TRIFFTIGER Grund vorliegt, warum die Reise nicht angetreten wird (z.B. Krankheit mit Attest vom Arzt, Todesfall naher Angehöriger).
Sehe ich das richtig?

Gruß
eklastic

Hallo,
Wir hatten dieses Problem erst kürzlich. Wir hatten eine Reise mit Reiserücktrittsversicherug gebucht. Dann haben wir heruasgefunden, dass das Hotel die „letzte Absteige“ sein soll. Daraufhin sind wir von der Reise zurück getreten. Wir mussten aber einen Teil bezahlen, da uns gesagt wurde, dies sei kein trifftiger Grund. Ich weiß ja nicht was dein Grund wäre, aber solange es kein wirklicher Notfall ist, gilt bei den meisten die normale Reiserücktrittsversicherung nicht. So wurde es uns halt mitgeteilt.
Liebe Grüße
Julia

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Hallo Elke!

Die Reiserücktrittskostenversicherung sichert die Stornokosten
ab,…

…falls Du, oder ein Familienmitglied 1. Grades, oder ein mitversicherter Mitreisender vor der Reise so krank wirst/wird, dass Du die Reise nicht antreten kannst oder falls ein Familienmitglied 1. Grades das Zeitliche segnet

…oder bei Impfunverträglichkeit, sofern dadurch eine für das beabsichtigte Reiseziel notwendige Impfung nicht vorgenommen werden kann

…oder bei Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist

…oder bei Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist

…oder bei Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber

…oder bei unerwarteter Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war

…oder bei Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul- oder Universitäts-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt

…oder bei unerwarteter Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden

…bei einigen Anbietern übrigens auch bei einer schweren Erkrankung des Hundes :wink:

Wo liegt denn das genaue Problem?

Liebe Grüße in den scheenen Ourewald,
Hartmann

Hallo Hartmann,

kein Problem, danke für die Info.
Es ist einfach so, dass ich einen Flug fürs WE gebucht habe, den ich nun nicht benutzen werden. Ich hatte KEINE Reiserücktrittversicherung. Aber das ist schon richtig so, denn die hätte bei meiner Begründung ja auch nicht gezahlt. Das wollte ich mir nur bestätigen lassen.

Gruß
eklastic

[MOD]: Jetzt auch FAQ:2821. Danke!
Jetzt auch als FAQ:2821 vorhanden. Danke für die Anregung etwas längst Überfälliges endlich umzusetzen :wink:

Reiserücktrittkostenversicherung: In welchen Fällen bezahlen die?

Auch wenn es zwischen den verschiedenen Anbietern geringfügige Unterschiede gibt, so sind doch bei allen folgende Fälle abgedeckt, in denen die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornokosten - gänzlich, oder bei Selbstbeteiligung anteilig - ersetzt:

*…falls Du oder ein Familienmitglied 1. Grades, oder ein mitversicherter Mitreisender vor der Reise so krank wirst/wird, dass Du die Reise nicht antreten kannst, oder falls ein Familienmitglied 1. Grades das Zeitliche segnet (= Todesfall )

*…bei Impfunverträglichkeit , sofern dadurch eine für das beabsichtigte Reiseziel notwendige Impfung nicht vorgenommen werden kann

*…bei Schwangerschaft , sofern der Reiseantritt infolge dieser nicht möglich oder nicht zumutbar ist

*…bei Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit der versicherten Person zur Aufklärung erforderlich ist

*…bei Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber

*…bei unerwarteter Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos gemeldet war

*…bei Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul- oder Universitäts-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt

*…bei unerwarteter Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst , zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst , sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden

Zu den detaillierten Bedingungen einiger wichtiger Reiseversicherungsanbieter siehe auch

*…für die Europäische unter http://www.reiseversicherung.de/diereiseversicherung…
*…für die Hanse Merkur unter
http://www.hansemerkur.de/web/guest/produkte/reiseve…
*…für die ELVIA unter http://www.elviab2b.de/reiseversicherung/reiseschutz…
*…für die Würzburger (Travel Secure) unter https://www.travelsecure.de/travelsecure/rundum_reis…

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Hallo Hartmann,

Jetzt auch als FAQ:2821 vorhanden. Danke für die Anregung
etwas längst Überfälliges endlich umzusetzen :wink:

We aim to please.

Danke für die Mühe!

Gruß
eklastic

…wo Du gerade mal da bist :wink:

Ist Dir die so genannte „Schwarzpulverralley“ in Grasellenbach/Hammelbach ein Begriff?
Und wenn ja, kannt Du mir sagen, ob die von irgendeiner überregionalen Relevanz/Bedeutung ist?

Schönes Wochenende und Gruß,
Hartmann

Grasellenbach
Hallo Hartmann,

Ist Dir die so genannte „Schwarzpulverralley“ in
Grasellenbach/Hammelbach ein Begriff?

Nein. Da ich aber nicht in Motorradkreisen verkehre, muss das nichts heißen.
Ich habe mir die Strecke angeschaut, und bin eigentlich überrascht, dass die Zotzebächer Rennstrecke da ausgespart wurde, denn die war immer für Motorradrennen bekannt.

Und wenn ja, kannt Du mir sagen, ob die von irgendeiner
überregionalen Relevanz/Bedeutung ist?

Für Biker vielleicht.

Schönes Wochenende und Gruß,

und zurück
Elke

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Rücktritt wegen inneren Unruhen?
Hallo Hartmann,

danke für den tollen Artikel.

Eine Frage brennt mir schon seit langer Zeit auf den Lippen: Keine Versicherung die ich kenne und auch keine dieser hier verlinkten schließt innere Unruhen wie Krieg mit ein.
Gibt es Versicherungen, die auch dies als Rücktrittsberechtigung beinhalten. Wie wäre es z.B. wenn das Auswärtige Amt von heute auf morgen eine Reisewarnung wie „Vor Reisen nach XY wird dringend gewarnt.“ herausbringt?
Gibt es niemanden, der so etwas als Rücktrittsgrund versichert?

Danke!
Chris

Hi Chris,

Gibt es Versicherungen, die auch dies als
Rücktrittsberechtigung beinhalten.

Ist nicht nötig, weil,

wenn das Auswärtige Amt von heute auf morgen
eine Reisewarnung herausbringt,

muss und wird Dir Dein Reiseveranstalter eine kostenlose Stornierungs-/Umbuchungsmöglichkeit anbieten.

Gruß, Hartmann

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owt