Reklamation Küche

Hallo,

habe gerade im Archiv folgende Artikel gefunden: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/a

Als ähnliche Fragestellung folgender Sachverhalt:
Ein Paar und die Eltern des einen gehen gemeinsam ins Möbelhaus und lassen sich zwei Küchen planen. Voraussetzung bei der Planung: unterschiedliche Fronten aber identische Elektrogeräte für beide Küchen. Bei Lieferung der Küchen stellt sich heraus, dass bei der Küche des Paares abweichende Geräte geliefert wurden, als ursprünglich besprochen. Die falschen Artikelnummern stehen aber auch in der Auftragsliste, ein Fehler, der von dem Paar übersehen wurde.

Bei der Küche der Eltern sind die richtigen Geräte in der Liste und auch bei der Lieferung vorhanden. Allerdings werden hier drei falsche Hängeschränke geliefert, die auch falsch in der Auftragsliste stehen, aber so nicht bestellt wurden. Es handelt sich dabei um sehr seltene Hängeschränke, die der Monteur bei seiner mehrjährigen Tätigkeit zuvor noch nie gesehen hat. Es sind Abtropfhängeschränke, in die man das nasse Geschirr in ein Gitter stellt und die unten eine Auffangschale für das Wasser haben. Die Kunden können dem Monteur glaubhaft versichern, dass sie noch nicht mal von der Existenz solcher Schränke wussten. Hier hat der Verkäufer telefonisch auch zugegeben, dass er aus Versehen eine falsche Artikelnummer eingetippt hat, bei den falschen Elektrogeräten des Paares äußert er sich allerdings nicht.

Eines der falschen gelieferten (und gelisteten) Geräte ist eine Kühlgefrierkombi, die nicht in den tatsächlich bestellten und gelieferten Schrank passt. Der gelieferte Schrank stimmt aber von den Maßen mit dem ursprünglich abgesprochenen Gerät überein. Das gelieferte Gerät ist kleiner. Hinzu kommt eine falsch gelieferte Spüle, die auch nicht auf der Liste steht (hier steht die gewünschte, die bei der Küche der Eltern auch richtig geliefert wurde).

Es wurden also laut Kunden mehrere Artikel vom Verkäufer falsch eingetippt, die dann auch auf der Auftragsliste, aber nicht auf der Planungszeichnung abgebildet waren. Die Auftragsliste wurde vom Kunden nur überflogen, im Vertrauen auf die mehrfach wiederholte Aussage des Verkäufers „die Elektrogeräte beider Küchen seien identisch“. Von den falsch gelieferten Teilen passen einige nicht mit anderen (richtig) gelieferten Teilen überein, was die falsche Umsetzung durch den Verkäufer möglicherweise bestätigt. Was wiegt hier mehr? Die Auftragsliste oder das der Bestllung zugrunde liegende Gespräch mit vier Zeugen?

Hallo,

Was wiegt hier mehr?
Die Auftragsliste oder das der Bestellung zugrunde liegende
Gespräch mit vier Zeugen?

ich muss ehrlich sagen, dass ich diesen ellenlangen Beitrag nur kurz überflogen habe. Scheinbar ist das ganze doch etwas komplizierter. Und daher ist es sinnvoll, dass man das ganze nach dem Gespräch noch Mal schriftlich zusammenfasst um Rechtssicherheit für alle Seiten zu schaffen und Missverständnisse auszuräumen. Wenn die Vertragspartner das schriftlich zusammengefasste dann bestätigen, ist dies die Vertragsgrundlage, auf die sich alle Parteien verbindlich berufen können.

Gruß

S.J.