Tut mir leid Matthias, ich habe diesen Satz:
„Davon unangefochten bestimmt noch heute, im 21. Jahrhundert, ein alter Mann in Rom, welche Menschen selig oder gar heilig sind. Ist das nicht die schlimmste denkbare Form der Blasphemie?“
in deinem Artikel rhetorisch aufgefasst. Deine Frage ist also, ob es Blasphemie ist, wenn ein alter Mann in Rom im 21. Jahrhundert bestimmt, welche Menschen selig oder heilig gesprochen werden.
Ich nehme mal an, du meinst nicht irgendeinen alten Mann in Rom, sondern den Papst, oder?
Um deine Frage zu klären, müssen wir uns erst über den Begriff der Blasphemie einig werden. Im Allgemeinen versteht man darunter
„… im weiteren Sinn jede ehrenrührige Rede, insbesondere aber Gotteslästerung oder die Verhöhnung religiöser Symbole oder Inhalte.“
(Q: http://de.wikipedia.org/wiki/Blasphemie)
In diesem Artikel wird auch erwähnt, das Blasphemie in Deutschland (untern anderen Ländern) strafbar ist:
_"StGB §166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören."_
Um also den Tatbestand der Blasphemie zu erfüllen, müßte eine Heiligsprechung eines Menschen durch den Papst eine Beschimpfung darstellen.
Weiterhin gilt es zu klären, was eine Heiligsprechung genau bedeutet:
Auch hier ist die Quelle Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Heiligsprechung
_In der römisch-katholischen Kirche gibt es ein kirchenrechtliches Verfahren zur Heiligsprechung (Kanonisation, auch Kanonisierung; von griechisch kanõn, »Richtschnur«), durch das, nach entsprechender Prüfung, der Papst einen Menschen heilig sprechen kann. Dabei spielen Martyrium, Wunder und andere Kriterien eine Rolle. Die Person, die im kanonischen Prozess Argumente für die Heiligsprechung sammelt und vorträgt, heißt Advocatus Dei (lat. »Anwalt Gottes«); die Person, die Gegenargumente vorbringt, heißt Advocatus Diaboli (lat. »Anwalt des Teufels«; von dort sprichwörtlich geworden).
Die Vorstufe zur Heiligsprechung ist die Seligsprechung: Personen, die ein heiligmäßiges Leben geführt haben, jedoch nur regional bekannt sind, werden durch den Papst selig gesprochen.
Heilig- und Seligsprechung bedeutet nicht, dass eine Person »in den Himmel versetzt« wird, sondern hat liturgische Bedeutung. Die Kirche bekundet damit ihr Vertrauen, dass der betreffende Mensch die Vollendung bei Gott bereits erreicht hat, so dass nicht mehr für ihn, sondern mit ihm und um seine Fürsprache bei Gott gebetet werden kann._
In diesem Absatz sind einige wichtige Dinge erläutert:
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Die Heiligsprechung ist ein Prozeß innerhalb der röm.-kath. Kirche
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Die Heiligsprechung erfolgt durch die Kanonisation, dazu gibt es vorgeschriebene Regeln, die von einem Konsortium eingehalten werden müssen. Der Papst erklärt nur am Schluß einen Menschen für heilig, nachdem dieses Konsortium der Heiligsprechung zugestimmt hat.
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Die Heiligsprechung bedeutet nicht, daß der Heiliggesprochene damit „im Himmel ist“, sondern hat liturgische Bedeutung.
So wie ich deine Frage verstanden habe, ist deine Frage, ob es Blasphemie ist, ob der Papst einen Menschen heilig spricht. Dem steht mein Punkt 2) entgegen, der besagt, daß der Papst nur die Heiligsprechung ausspricht, der Vorgang der Heiligsprechung aber durch ein anderes Konsortium erledigt wird.
Hier (http://www.heiligenlexikon.de/index.htm?Grundlagen/H…) ist sehr schön erklärt, wie eine Heiligsprechung abläuft:
_Papst Johannes Paul II. reformierte 1983 mit der Apostolischen Konstitution „Divinus Perfectionis Magister“ und der Empfehlung „Normae servandae in inquisitionibus ab episcopis faciendis in causis sanctorum“ das Verfahren in Heiligsprechungs-Angelegenheiten grundlegend und ordnete die Kongregation neu: Es wurde ein Kolleg von Berichterstattern eingerichtet, das beauftragt ist, die Vorbereitungen der Verfahren zu begleiten. Die Kongregation wird von einem Kardinalpräfekten geleitet und hat neben ihrem Sekretär weitere 23 Mitglieder - Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe, dazu 6 Beigeordnete und 71 Berater. Der Zentralbehörde beigeordnet ist seit 1984 die Studienabteilung, deren Aufgabe ist die Ausbildung der Mitarbeiter der Kongregation sowie die Ausbildung und Beratung derer, die mit der Kongregation zusammenarbeiten und Anträge stellen. Neben dem Präfekten, dem Sekretär und Untersekretär, fünf Relatoren und dem Glaubenspromotor gehören 17 weitere Mitarbeiter zum Arbeitsteam; 34 Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe gehören der Kongregation als Mitglieder an und geben ihr Votum ab; 83 Theologen und Historiker stehen als Gutachter zur Verfügung.
Ein Antragsteller, z. B. ein Orden, eine Diözese oder eine private Gruppe, bittet den Papst um Wiederaufnahme des Verfahrens mit dem Ziel der Kanonisation eines Seligen. Nach Genehmigung des Antrags beginnt die Kanonisierungskongregation mit der Untersuchung der eingereichten Unterlagen und prüft,
• ob die „fama sanctitatis et elenchus“, der „Ruf der Heiligkeit und eines vorbildliches Lebens“, einer Nachprüfung standhält und
• ob dieses menschliche Urteil über die Tugendhaftigkeit eines Menschen in einer Art Gottesurteil bestätigt wird: falls der Kandidat der Heiligkeit tatsächlich auch vor Gott heilig ist, so werde dies durch außergewöhnliche Vorkommnisse, durch „Zeichen“, bestätigt werden; deshalb wird die „fama signorum“, der „Ruf der Wundertätigkeit“ - zumeist ein Heilungswunder - überprüft, wobei Wissenschaftler - oft Ärzte - als Gutachter hinzugezogen werden.
Für die Heiligsprechung sind mindestens zwei weitere „fama signorum“ nötig.
Die Kongregation bereitet alles vor, was der Papst für eine Seilig- oder Heiligsprechung braucht; die behaupteten Wunder müssen in einem genauen Bericht festgestellt sein, dann in einem Kongress von Theologen, schließlich in einem dreifachen Konsistorium - einem geheimen aus Kardinälen, einem öffentlichen aus Kardinälen, Prälaten und nichtkirchlichen Würdenträgern, schließlich einem halbamtlichen aus Kardinälen und den in Rom anwesenden Bischöfen - erörtert werden. Die Entscheidung des Konsistoriums wird dem Papst übergeben, der dann Kanonisierungen und Heiligsprechungen ausspricht. Das Heiligsprechungsdekret enthält den Lebenslauf, das Martyrium bzw. den heroischen Tugendgrad, die Wunder und den Verfahrensablauf._
Den ganzen Text der „Apostolischen Konstitution zur Durchführung von Kanonisierungsverfahren“ aus dem Jahr 1983, dazu den gesamten „Codex des kanonischen Rechtes“ gibt es als zip-Datei im rtf-Format (280 KB)http://www.staatskirchenrecht.de/inhalt/rechtsquelle…
Und zum Abschluß noch die Homepage der „Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse“ im Vatikan
http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/csai…
Um auf deine Frage zurückzukommen, ob es Blasphemie ist, daß der Papst einen Menschen heilig spricht, muß ich mit NEIN antworten, da folgende Sätze nicht erfüllt sind:
- die Heiligsprechung müßte eine Religions- oder sonstige Gemeinschaft beschimpfen, in der Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören
Dies trifft nicht zu, da die Heiligsprechung nur eine Auswirkung innerhalb der röm.-kath. Kirch hat und eine andere Gemeinschaft nicht betrifft, also auch nicht beschimpft.
- die Heiligsprechung durch den Papst erfolgen müßte.
Der Papst ist hier nur der Verkünder. Der Vorgang der Heiligsprechung wird durch die oben erläuterte Kongregation durchgeführt.
Gerhard
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