Religionsunterricht

bon jour,

da es unglücklicherweise keine Rechtsabteilung bei Wer-Weiss-Was gibt, versuche ich es mit meiner Frage hier. Ich las im SPIEGEL, dass nach Art. 7 GG der Religionsunterricht an Schulen als ordentliches Lehrfach vorgeschrieben ist.
Wie geht den das eigentlich mit dem Primat von Meinungsfreiheit und liberaler Schulbildung einher, dass zwar evangelisches/katholisches ‚Reli‘ festgesetzt ist, aber komplementärer Unterricht im Bereich Weltanschauung, Ethik, Moral etc. wie religionswissenschaftliche Seminare nicht angeboten werden müssen?

Das interessierte mir schon

Ontisch

PS (für Nachleser): Anlaß des Artikels war der gegenwärtige Rechtsstreit zwischen dem Land Brandenburg und der katholischen Kirche.

Weiter obn gibt es ein Rechts-Brett.

Meines Erachtens bist du nicht verpflichtet, am Religionsunterricht teilzunehmen, da dir keiner seinn Glauben aufzwingen kann (ein Glück). Alternativ sollte dazu als Unterrichtsfach Ethik angeboten werden (Wird in den meisten Schulen auch getan). Stell dir vor, da wären Buddhisten oder Moslems an der Schule. Es wäre nicht zulässig, denen einen anderen Glauben aufzuzwingen.

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Ach Du meine Güte.

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da es unglücklicherweise keine Rechtsabteilung bei
Wer-Weiss-Was gibt, versuche ich es mit meiner Frage hier. Ich
las im SPIEGEL, dass nach Art. 7 GG der Religionsunterricht an
Schulen als ordentliches Lehrfach vorgeschrieben ist.
Wie geht den das eigentlich mit dem Primat von
Meinungsfreiheit und liberaler Schulbildung einher, dass zwar
evangelisches/katholisches ‚Reli‘ festgesetzt ist, aber
komplementärer Unterricht im Bereich Weltanschauung, Ethik,
Moral etc. wie religionswissenschaftliche Seminare nicht
angeboten werden müssen?

Hallo,

auszugsweise der Art.7 GG:

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen
Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.

Im GG ist mit keinem Wort von z.B. „Konfessionsunterricht“ die Rede. Ich persönlich habe (allerdings vor vielen Jahren) den Rel.-Unterricht nur konfessionsgebunden kennengelernt. Die Aufregung der Kirchen angesichts der Verfahrensweisen in den neuen Ländern läßt sich nach meinem Verständnis mit dem GG nicht rechtfertigen. Weil dort von „Grundsätzen der Rel.-Gemeineinschaften“ die Rede ist, aber nicht zu entnehmen ist, daß ein Schüler von jeweils anderen Religionen nichts hören darf, ist das vielerorts angebotene Fach Ethik nicht zu beanstanden. Andererseits ist aber auch zu erkennen, daß die Urheber des Textes anderes im Sinn hatten und sich auch nicht vorstellen konnten, wie die Schülerzusammensetzung über 50 Jahre später, nämlich heute, aussieht.

Deshalb ist der Text ein unscharfer Wackelpudding, der auch mit der Trennung von Staat und Kirche kollidiert. Letztlich ist das Parlament gefordert, eine entsprechend eindeitige Änderung des Art 7 zu beschließen. Es gab aber 40 Jahre lang keine Chance, gegen schwarzen Widerstand an derartige Änderungen zu denken. Könnte sich absehbar ändern. In den Komplex gehört auch das Thema Kirchensteuer.

Gruß
Wolfgang

Wieso ‚Du meine Güte‘ ?!
owt

Hallo,
richtig sehe ich, daß Staat und „Glauben“ (in jeder Form) getrennt sein sollen. Somit ist aus meiner Sicht der Religionsunterricht in staatliche Schulen nicht haltbar. Denn entweder biete ich die volle Vielfalt der Religionsformen an, was sicher nicht möglich ist oder ich Verzicht ganz (einfach um den Gleichheitsgrundsatz zu erfüllen).
Danke bodo

Verpflichtet sicher nicht, aber wenn man da austreten will (aus dem Reli Unterricht) muss Schüler brav einen Antrag ausfüllen, und sogar einen GRUND nennen, weshalb man keine Religion mehr möchte. Zumindest gilt dies für konfessionelle Schüler.
So geschehen in Bayern, vor 1-2Jahren.

hi wolfgang,

gibt es eine klare definition von „trennung von kirche und
staat“, die auch rechtsverbindlich ist? dann wäre das ganze doch
garkein problem.
nun hörte ich grad von einem urteil, welches einer moslemischen
(?)lehrerin das kopftuchtragen endgültig untersagt, mit der
begründung, daß die schüler ja „dorthinsehen“ müßten, im
gegensatz zu kruzifixen, die über dem lehrerpult an die wand
genagelt werden.
weiterhin stellt sich mir die frage, aufgrund welcher rechtslage
die kirchen überhaupt auf die idee kommen, mit eigenen fächern
vertreten sein zu müssen. der schulauftrag ist doch wohl,
„wissen“ zu vermitteln und nicht „glauben“.

„wackelpudding“ ist da wohl der richtige ausdruck.
…und interessant zu sehen, mit welcher macht und hartnäckigkeit
die alten ideen jedwedem aufklärungsgedanken zum trotz sich
immer wieder durchmogeln…

gruß,
frank
(btw: die kirchensteuer ist kein gegenstand einer
öffentlich-politischen diskussion, oder?)

Deshalb ist der Text ein unscharfer Wackelpudding, der auch
mit der Trennung von Staat und Kirche kollidiert. Letztlich
ist das Parlament gefordert, eine entsprechend eindeitige
Änderung des Art 7 zu beschließen. Es gab aber 40 Jahre lang
keine Chance, gegen schwarzen Widerstand an derartige
Änderungen zu denken. Könnte sich absehbar ändern. In den
Komplex gehört auch das Thema Kirchensteuer.

Gruß
Wolfgang

Unverschämtheit, auch noch brav sein und einen antrag stellen, oh weh auch noch begründen? schrecklich und wo? natürlich in bayern. also, religionsunterricht abschaffen. ist doch eh mist den keiner mehr hören will. dann doch lieber sektenunterricht. das wär doch was, oder?

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hi,

ich bin auch ohne reli. ein guter mensch geworden. liegt aber heutzutage eher am elterlichen / haeuslichen wertebild. dies wird m.E. auch in einem zwangsfach an der schule nicht vermittelt.

daraus folgt: ich verstehe den aufwand nicht, den die kath. kirche betreibt. mehr schäfchen werden sich dadurch gerade in brandenburg nicht ergeben!

das nur schnell meine meinung

vom showbee

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Keiner hat was von Sektenunterricht gesagt. Meine Meinung ist, dass alle gleiche Chancen haben sollen, und nicht aufgrund Ihres Glaubens an ein Unterrichtsfach gebunden zu sein.Schon mal drüber nachgedacht, dass es getaufte Schüler gibt, die sich aber NICHT mit den Glauben indendifizieren?? Weil es die Eltern so wollten, z.b. Sicher man hat Glaubensfreiheit mit 14, aber dennoch entscheiden autoritärere Personen, was mit dieser Freiheit geschieht.
Ist es so verwerflich, den Schülern einen eigenen Entscheidungswillen zuzugestehen bei der Fächerwahl? Und wozu gibt es eigentlich evangelischen und katholischen Unterricht getrennt, wegen verschiedener Ansichten? Is’ mir nicht aufgefallen, dass da so oft über die Bibel geredet wurde, eher über persönliche Ansichten, Leben&Tod,Sekten,Ausländer…Na wie kirchlich, als ob man das nicht in einen ‚weltlicheren‘ Unterricht ebenso stopfen könnte.Ich weiss ja nicht, wie’s bei den Katholiken abging, aber denen wurde bestimmt (hoffe ich) nicht eingeredet, dass Sie sich von verteufelten Verhütungsmitteln fernhalten sollen, und viele Kinder in die Welt setzen sollen…Wie gesagt, es gibt hier und da Mundpropaganda, Sekten haben das erstaunlicherweise auch. Und ich gehe auch nicht zu einem Jehova Seminar, bloss weil meine Bekannte es mir als Pflicht aufgelegt hat.

Ganz meine Meinung, nicht die Schule übernimmt die Hauptrolle in der Erziehung des Kindes.

BITTE?
Hi!

nun hörte ich grad von einem urteil, welches einer
moslemischen
(?)lehrerin das kopftuchtragen endgültig untersagt, mit der
begründung, daß die schüler ja „dorthinsehen“ müßten, im
gegensatz zu kruzifixen, die über dem lehrerpult an die wand
genagelt werden.

Ich dachte immer, im Grundgesetz steht was von Recht auf freie Religionsausübung…

Grüße
Guido *kopfschüttel*

Hallo Giuido,
laut Urteil ist die „staatliche Neutralität“ höher zu bewerten, wie die „persönliche Religionsfreiheit“.

Gruß Mic
http://www.mibor.de

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Es gibt aber Kopftuchtragende Lehrerinnen. In NRW, Niedersachsen und Berlin (vielleicht auch noch woanders, ich weiß es nicht). Insofern ist dieses Urteil unter Juristen wohl umstritten.

Ganz toll
Hi!

laut Urteil ist die „staatliche Neutralität“ höher zu
bewerten, wie die „persönliche Religionsfreiheit“.

Aber einen Hut tragen wäre erlaubt, oder wie?

Grüße
Guido

da bei uns der unterricht dann ersatzlos ausfiel und wir freistunden hatten, ist die forderung nach begründung sicherlihc nicht vermessen.

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hallo ontisch, ich stimme dir zu. 7 - GG ist eine frechheit.
ich bin bekennender atheist - und das heißt, daß ich jedem zugestehe, seine religion auszuüben und daran zu glauben.
jedem. den dheisten wie den theisten.

umgekehrt verlange ich das auch - wohlwissend, daß dieser anspruch von eben jenen nie erfüllt werden kann.

brandenburg sollte beides anbieten. Religionsunterricht, und die
ander Variante ( Moral - Ethik ). Die schüler oder deren eltern sollten selbst entscheiden.

ich habe mich nie zu religion zwingen lassen. wieso eigentlich und mit welchem recht. trotzdem abi und studium. cool - nicht.

meine wünsche begleiten dich…tommek

Es gibt aber Kopftuchtragende Lehrerinnen. In NRW,
Niedersachsen und Berlin (vielleicht auch noch woanders, ich
weiß es nicht). Insofern ist dieses Urteil unter Juristen wohl
umstritten.

Hallo Ralf,
wo kein Kläger ist auch kein Richter.
Für die Kultusministerin von Baden- Württemberg, Frau Schavan (CDU), war es wohl ein Problem.

Gruß Mic

Hallo Guido,
da musst du das oberste Verwaltungsgericht von Baden- Württemberg, steht übrigens in Mannheim, selbst fragen. Ich befürchte aber, dass diese Frage nicht behandelt wurde.

Gruß mic

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