Renovierung nach 47 Jahren?

Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Meine Tante ist verstorben und hat 47 Jahre in der Wohnung gewohnt.
Die Wohnung wird von der Vermieterin nun komplett renoviert und sie verlangt von uns, den Teppich zu entfernen (darunter Parkett) und die Rauhfasertapeten abzumachen.
Kann mir jemand sagen, ob wir das nun machen müssen?
Vielen Dank im Voraus

ggf ja.

hast du den Mietvertrag zur Hand, wichtig sind die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen. Da hat sich in den letzten Jahren viel getan, sodass die vermutlich ungültig sind.

1 Like

Verlange eine Kopie des Mietvertrages, wenn Du selber die Ausfertigung deiner Tante nicht hast.
Verlange dann zusätzlich das Übergabeprotokoll vom Einzug deiner Tante, um festzustellen, wie der Zustand der Wohnung beim Einzug war.

Mit dem Wortlaut des Mietvertrags zum Bereich Renovierungen und dem dokumentierten Zustand der Wohnung beim Einzug kann man dann prüfen, ob überhaupt (und wenn ja, welche) Arbeiten auszuführen sind.

Wurde der Mietvertrag überhaupt schon gekündigt? (Kein Witz)
Als Erbe oder als Vermieter ist man berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes zu kündigen - mit der gesetzlichen Frist.
Macht man das nicht, tritt der Erbe in den Vertrag ein.
Jedenfalls müsste eine Kündigung durch den Erben am 05.11.19 eingegangen sein, um das Mietverhältnis am 31.01.20 enden zu lassen.

4 Like

Ich bekomme morgen den Mietvertrag von meiner Mutter, dann fotografiere ich ihn ab.
Kündigen mussten wir nicht, es wurde mit der Vermieterin mündlich ausgemacht, dass wir Ende November ( meine Tante ist Ende September gestorben) aus der Wohnung raus können - jetzt im nachhinein wahrscheinlich dumm, dass wir trotzdem nicht gekündigt haben. Jetzt kommt dann noch der Entrümpler und Ende des Monats wird die Wohnungsübergabe sein. Ich melde mich nochmal, wenn ich den Mietvertrag habe, vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Die Beweisbarkeit solcher Absprachen ist immer so eine Sache.
Ich wünsche Euch das Beste!

Ich würde zur Zeit davon ausgehen, dass bei einem sehr alten Vertrag die Renovierungsklauseln wohl komplett unwirksam sein werden. Das betrifft dann die Tapeten.
Bei dem Teppich dürfte es aber wohl darum gehen, dass man den vom Mieter verlegten Teppich entfernen lassen möchte. Wenn beim Einzug blankes Parkett vorhanden war, dann ist die Wohnung beim Auszug auch wieder so zu übergeben.

2 Like

in aktueller Rechtsprechung heißt es : besenrein übergeben, mehr nicht

Wie bitte?

Wenn man nur die Hälfte eines Urteils liest, könnte man so denken.

Ich hätte jetzt den Mietvertrag, darf ich den gier hochladen?

Sorgfältig anonymisiert, ja.

Es dürfen keine persönlichen Daten erkennbar sein.

alternativ nur die Abschnitte, die sich auf die Renovierung beziehen.

1 Like

Hallo,

im Zusatzvertrag wurden starre Fristen für das Streichen der Wände festgelegt.
Damit ist das Thema erledigt, die Klausel ist unwirksam.

Offenbar wurde die Wohnung mit Parkettboden und ohne Teppich übergeben.
In aller Regel ist dieser nach Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen.

1 Like

Der Teppich ist zum Glück nicht verklebt.
Die Vermieterin sagt aber auch, dass wir die Rauhfasertapete abmachen müssen, kannst du da auch was rauslesen?
Ich danke euch schon mal

Man hatte deiner Tante im Zusatzvertrag starre Fristen zum Streichen der Wände aufgezwängt.
Eine solche Klausel ist komplett unwirksam.

Allerdings sehe ich jetzt, dass im Hauptvertrag eine Pflicht festgehalten wurde, nach der Mieter verpflichtet ist, notwendig werdende Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

Für mich wird das jetzt zu schwierig:
Der Zusatzvertrag verschärfte die Klausel des Hauptvertrages, aber dieser Teil des Zusatzvertrages ist nichtig. Gilt nun automatisch alleine die Klausel im Hauptvertrag? Könnte sein.

Ich glaube, dass an einer zustandsabhängigen Renovierungspflicht des Mieters nichts auszusetzen ist. Ich weiß es aber nicht sicher. Schlimmstenfalls ist man nun verpflichtet, eine Schönheitsreparatur durchzuführen, wenn es der aktuelle Zustand erfordert. Alle Tapeten abmachen ist keine Schönheitsreparatur, allenfalls müsste man sie streichen, wenn es denn überhaupt nötig wäre.

Ah ok, danke.
Es kommt ja sowieso ein Maler, der die Wände macht, da ja alles renoviert wird. Wir könnten es ihm bestimmt nicht recht machen…
Ich hätte ja gesagt, sie soll sich die Kaution behalten (ca.700 Euro) und es vom Maler machen lassen…

Hast du einmal berechnet, ob die Zinsen richtig erfasst wurden?
Das waren ja einige Jahre, bei denen man noch was für ein Sparbuch bekommen konnte.

Ich habe die 613,55€ einmal als vom 01.01.1983 zu verzinsende Kaution hier eingegeben:

https://www.prinz.law/kautions-zins/Kautionszinsberechnung.php

Wenn das Ergebnis stimmt, sind jetzt 1175€ auf dem Kautionssparbuch!

Seit dem 01.01.83 sind auch bei Altverträgen, nach denen eine Kaution nicht zu verzinsen ist, die Sparbuchzinsen zu gewähren. Der BGH hatte 1982 die „es gibt keine Zinsen“-Klausel als unzulässig gekippt, an deren Stelle tritt dann die gesetzliche Regelung aus §551 BGB:

„Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen.“

Offensichtlich hat das der Vermieter nicht gemacht, wodurch dir ein Schaden in Höhe der entgangenen Zinsen entstanden ist. Diesen muss dir der Vermieter ersetzen.

3 Like

Ach man muss nur einen reinen Besen übergeben? Interessant, aber so leider recht falsch.

Denke er nein, denn die Klausel wurde ja durch den Zusatz abgelöst. Hinzu kommt, wenn ein Teil der Klauseln zu diesen Thema ungültig ist, trifft dies dann auf die Ganze Klausel zu. So zumindest die derzeitige Rechtsprechung.

Wenn man nun natürlich die Hände in den Schoß legen und sagen, man macht ncihts (ausser den Teppich raus ) frage ist, was macht dann der Vermieter? Sagt er dann „Wie er raus, davon weiß ich nix“ ? für den Fall sollte man doch da etwas schriftlich haben.

Leider ist bei mir der Vertrag recht schwer lesbar, da recht klein dargestellt. Tapeten gehören zu den Schönheitsreperaturen. Es gab mal eine ganze zeit lang eine Sogenannte Tapetenklausel. Bei dieser wurde die Wohnung ohne Farbe und Tapeten übergeben und musste so auch zurückgegeben werden. Dies ist aber schon länger nicht mehr zulässig.

1 Like

Hallo, bin Maler und habe deswegen viel mit Renovierungen zu tun. Meine Erfahrungen wie folgt:
Wenn früher ( Altverträge) Parkettboden war und darauf Teppich verlegt wurde, musste dieser nach Mietbeendigung restlos entfernt werden. Gleiches galt für Tapeten, gleich welcher Art. Seit ca. 2007 wurde da einiges geändert. z.B. müssen Decken und Wände bei Auszug nicht mehr gestrichen werden, es sei denn die Farben sind dunkler wie Pastellfarben. Farbtabelle dazu gibt es im Internet. Leider gibt es bei Altverträgen und auch bei Neuverträgen immer wieder verschiedene Auslegungen, ob die darinnen enthaltenen schriftlichen Zusagen gültig sind. Es gibt dazu auch die unterschiedlichsten Urteile. Wenn der Teppich sich leicht entfernen lässt, würde ich den heraus nehmen. Tapeten können oft schwer abgehen. Sollte dabei jedoch wie früher so oft der Putz, Feinputz, Oberputz abgehen, ist das nach den Erfahrungen Sache des Vermieters. Soweit meine Erfahrungen und die meines leider verstorbenen Malermeisters.