Renovierungspflicht bei Auszug nach 2,5 Jahren

Also…vor 2,5 Jahren habe ich eine Wohnung gemietet in sehr schlechtem Zustand, da der Putz von den Wänden viel beim Tapeten ablösen hat der Vermieter sie neu verputzt bzw beigeputzt.( Mehr schlecht als recht, beim nächsten Tapeten abkratzen kommt garantiert wieder der Putz runter )
Da die Türen in einem katatrophalen Zustand waren wurden neue Rahmen und Türen eingesetzt.
Den Dreck der in dieser Zeit anfiel habe ich zum großen Teil entfernt.
Da nicht nur an normales tapezieren zu denken war wegen schlechtem Untergrund lies der Vermieter die gesamte Wohnung mit Raufaser kleben und streichen. Farbe habe ich zum großen Teil gestellt.
Nun möchte ich nach 2,5 Jahren ausziehen. Die Wände und Decken sind nicht verwohnt und kleinere Flecken habe ich stets beigestrichen.
Im Mietvertrag steht das bei Auszug die Wände von Tapete befreit werden müssen ???

Bei meiner Vormieterin stand das auch im Mietvertrag aber sie hat sich an den Mieterschutzbund gewandt und musste nichts machen als sie auszog.
Allerdings hatte sie die Wohnung unrenoviert übernommen und unrenoviert darin gewohnt.

Wer weis ob ich renovieren muss oder nicht ?

Im Internet habe ich schon Gerichtsurteile gelesen wo stand das man z.B. Küche und Bad alle 3 Jahre renovieren muss und Wohnzimmer und Schlafzimmer alle 5 Jahre.
Wenn man vorher auszieht brauch man nicht zu renovieren.
Ist das richtig so ?

Ich hoffe ja :frowning:

es kommt darauf an, wie in deinem MV die schönheitsreparaturklausel formuliert ist.

Hallo, normalerweise ist es so, wie du schon gelsen hast.
Ich würde zur Sicherheit einen Anwalt zu Rate ziehen, das kostet auch in aller Regel nicht soviel. Wichitg ist, das du die Mängel beim Einzug belegen kannst. Ansonsten kann es passieren, dass du dafür haftest.

Entscheident ist aber die aktuelle Rechtsprechung, und dabei ist es völlig egal, ob du die wohnung noch renoviert übernommen hattest. Sie muss nur in einem odentlichen Zustand sein.

Gruß Daylighter

hallo ratlos,

die Vereinbarung bezüglich der Tapeten ist unwirksam

„) Unwirksam ist eine Vertragsklausel, wonach der Mieter unabhängig von der Wohndauer und unabhängig von den zuletzt durchgeführten Schönheitsreparaturen beim Auszug alle Tapeten entfernen muss (BGH VIII ZR 152/05 und BGH VIII ZR 109/05).“

ZUm Rest siehe hier : http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

LG hubu

Hallo aus Bernburg,

NEIN - die Fristen wurden schon vor Jahren vom BGH aufgehoben! Die Wohnung ist besenrein zu übergeben, Dübel Löcher sind in der Wand bzw. Deckenfalbe zu verschließen. Übergabeprotokoll mit (Nachbarin) unbeteiligter dritten Person als Zeugen ist vorteilhaft und schützt vor unliebsamen Überraschungen. Üblich ist die Schlussbemerkung das gegenseitig keine weiteren Forderungen stattfinden und die Kaution nach Rechnungslegung in voller Höhe mit den aufgelaufenen Zinsen ausgezahlt wird.
Gruß aus Bernburg

Die festen Vorgaben über eine Renovierung sind nicht mehr gültig. Es muss im Mietvertrag heissen:" Im Allgemeinen sind Küchen nach …Jahren, etc. zu renovieren. Es kommt auf den Zustand an.
In den von mir benutzten Mietverträgen, die vom Mieterverein, dem Haus- und Grundeigentümerverein und der Stadt Bochum gemeinsam verfasst wurden, ist angegeben, wieviel Prozent der Renovierungskosten ein ausziehender Mieter übernehmen muss, wenn er …Jahre wohnt. Das ist gestaffelt. Je länger er wohnte, umsomehr muss er Kosten übernehmen.
Wenn dein Vermieter die Rauhfaser geklebt hat, würde ich sie nicht entfernen. Streiche die Wände, die schon abgewohnt oder von Nikotin oder Kochdunst gelitten haben. Sei ehrlich dir selbst gegenüber, ob es ok ist oder nicht, dann wird auch der Vermieter im Falle eines Prozesses kein Recht bekommen.

LG Ulla

lieber ratlos,

hoffentlich kannst du den text lesen, ich schreibe nur mit einer hand, die linke ist durch schmerz unbenutzbar. es ist richtig, dass es fristen für die erneuerung von tapeten gibt, dein vermieter hat auf seine kosten vor zweieinhalb tapezieren lassen, ob er das entfernen in deinem fall auch will, solltest du erfragen.
ich würde vorschlagen, mach mit dem vermieter eine wohnungsbesichtigung. verwende ein formular wie für wohnungsabnahme, dann weißt du, was der vermieter verlangt. danach können wir immer noch prüfen, ob die forderungen des vermieters in ordnung sind oder nicht.
mein rat ist keine rechtsberatung, das dürfen nur anwälte, ich gebe nur eigene erfahrungen an mitglieder weiter.

lg
ingrid oder zwillingsjungfrau

Hallo,

Richtig ist relativ, es kommt immer auf den Zustand an, habe bereits Wohnungen gesehen, die nach einem Jahr schlimmer aussahen als andere nach zehn.

Wenn ich es richtig gelesen habe, hat Ihr Vermieter die Tapeten anbringen lassen, somit haben Sie damit nichts zu tun. Fragen Sie ihn doch ob er lieber eine Wohnung ohne Tapete dafür mit ausbesserungswürdigen Waenden mag…

Von Streichen steht in Ihrem Vertrag nichts.

Lieben Gruss

mitredenwill

P.S. Sollte Ihr Vermieter sich nicht darauf einlassen, müssen Sie trotzdem nichts renovieren, da diese Klausel Sie benachteiligt. Theoretisch müssten Sie auch bereits nach drei Monaten die Tapete entfernen, da nur „bei Auszug“ dort steht, dies ist natürlich nicht zulässig.

Hallo,
ich glaube nicht das du hier renovieren mußt. Die Gesetzeslage hat sich hier zu gunsten des Mieters geändert.

Vielen Dank für Dein Vertrauen und ich versuche mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, aus meiner privaten Sicht.
Wichtig: Was im Mietvertrag steht muss eingehalten werden, ob aber diese Klausel …bei Auszug die Wände von Tapete befreit werden müssen … wirksam ist, solltest Du prüfen lassen.
Ich habe vor 2 Jahren auch einen Umzug machen müssen - meine Pflicht bestand im verschließen, von mir gebohrter Löcher - da wie bei Dir Schönheitsreparaturen in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit (wie auch bei dir) erfolgten. Also sprich mit dem Vermieter, sag im einfach das diese Klausel (Tapete ab… bzw. hat er sie ja angebracht - diese Raufaser) unwirksam ist und sieh wie er reagiert. Dann mach die Löcher zu und tschüss. Frage nach der Kaution ist noch offen - hast Du eine gezahlt? Die wird er vielleicht verweigern, dann geh zum Mieterschutzbund, die helfen Dir bestimmt.
Hinweis: Das sind meine privaten Erfahrungen.

hallo,
der mieter muss ca. alle fünf jahre die wände streichen oder ähnliches. er muss seine wohnung jedoch nicht frisch geweißelt verlassen. ich denke, wenn du
„normal“ mit deiner wohnung umgegangen bist, musst du nichts machen.
lg
maria

VIELEN DANK AN ALLE die mir geantwortet haben !!

Hallo, in Mietverträgen wird die Renovierungspflicht fast immer vom Vermieter auf den Mieter abgewälzt. Oft sind aber die Vereinbarungen nichtig, weil sie den Mieter unverhältnismässig benachteiligen. Wenn sie während der Mietzeit laut Vertrag renovieren müssen, geht es z.B. nicht, dass sie am Ende auch noch mal renovieren müssen, es sei denn, die Arbeiten sind wirklich fällig. Sie schildern es aber so, dass alles noch gut aussieht. Also müssen sie natürlich nicht renovieren. Gruß

Hallo,

was genau (!) steht in Deinem Mietvertrag zu den Themen Renovierung und Schönheitsreparaturen? Wurde der Zustand bei Einzug protokolliert?

Mietvertrag der Vormieterin = irrelevant.

Viele Grüße,
FvS

Sofern Sies ich verpflichtet haben, bei Auszug vorhandene Tapeten zu entfernen, sollte das auch gesdhehen. Wollen Sie das nicht und scheuen auch keinen Ärger mit dem Vermieter, dann können Sie sich weigern. Im Zweifel entscheidet ein Gericht darüber, wer und inwieweit recht hat und weist dem Unterlegenen entsprechend die Kostenlast zu.

Also meine Wohnung sieht nicht verwohnt aus da ich z.B. fast nur draußen auf der Terasse geraucht habe und wenn mal eine kleine Verschmutzung zu sehen war mit der Restfarbe beigestrichen habe. Im Bad über einem Fenster an der Decke ist vermutlich eine Kältebrücke , dort sieht es in den Ecken was " gräulich aus " und an einem nicht isolierten Rollokasten auch…aber für schlechte Isolierung kann ich ja nichts.
Vielleicht mache ich mir ja ganz umsonst Sorgen ( hoffe ich zu mindestens ) aber mein Vermieter war nicht gerade freundlich als ich ihm vor 2 Wochen gesagt habe dass ich mir eine Eigentumswohnung kaufen möchte und deshalb ausziehe…
Deshalb meine Angst dass es zu Streitigkeiten kommen könnte.

Vor langer Zeit hat mal ein Vermieter fast die ganze Kaution einbehalten weil er angeblich den Teppichboden reinigen musste. Dabei war der Boden sauberer als beim Einzug. ICH hatte ihn nämlich reinigen lassen da mir gebrauchter Teppich ekelig ist. Dieser Vermieter weigerte sich ein Übergabeprotokoll beim Einzug zu machen und beim Auszug sollte ich einfach die Schlüssel in den Briefkasten werfen.
Aus Fehlern wird man klug. Diesmal gibt es ein Übergabeprotokoll…nicht ganz vollständig, sie weigerten sich diverse Sachen rein zu schreiben aber ich habe fast alles fotografiert :wink:
Damit ich nicht nochmal drauf zahle.

Bitte eine Frage formulieren, ich kann Ihr Anliegen nicht erkennen. Ansonsten Löcher zu machen und eine Frist setzen wann die Kaution auf Ihrem Konto sein soll - nicht vergessen Kontoangaben. Ansonsten Mieterverein beitreten - man kann auch wieder austreten - Ansage ETW Kauf war sehr ungeschickt, lässt sich aber nicht ändern.

WIESO ist die Ankündigung dass ich mir eine Eigentumswohnung gekauft habe ungeschickt ?
Dasd ist die Wahrheit…es wäre eher ungeschickt zu sagen dass ich in eine andere Mietwohnung ziehe da ich immer gesagt habe als MIETWOHNUNG ist die Wohnung optimal…ich habe einen großen Garten zur Eigennutzung…wer hat das schon ? :wink:)

Ganz einfach und logisch - ein Mieter der ausziehen will und angibt eine ETW kaufen zu wollen …der muss ja Geld haben, also werde ich versuchen die Kaution vom Mieter nicht, sehr spät oder gekürzt zu zahlen. Dabei scheint Ihrem Vermieter jedes Mittel recht zu sein, das durch zu setzen. Halten Sie sich an das was ich bereits ausführte und ziehen aus - mit Übergabeprotokoll und freuen sich auf Ihre neue ETW - viel Glück.

Also ich bin Frührentner mit Minijob = ich bin nicht reich aber ich verfüge über Eigenkapital da ich wegen Scheidung etwas Geld ausgezahlt bekomme und das lege ich sinnvollerweise nicht auf die Bank sondern investiere in eine Immobilie die mir dann irgendwann gehört :wink:
Es ist ja schließlich besser monatlich den Kredit abzuzahlen als weiter Miete zu zahlen…
aber du hast schon Recht. Wenn manche Vermieter Geld riechen fordern sie noch mehr :frowning: